Ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV
ist zulässig.
Zu Vergabeverfahren 2022 0005, Los 1 sind keine Angebote eingegangen. Das vorgenannte Los enthielt als zu erbringende Teilleistung unter anderem die ausschreibungsgegenständliche Leistung. Zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit der Bundeswehr, wurde der bestehende Vertrag mit dem bisherigen Auftragnehmer verlängert, bis das zu wiederholende Verfahren abgeschlossen ist.