732720-2023 - Vorankündigung – DirektvergabeDeutschland-Halle (Saale): Medizinsoftwarepaket
OJ S 233/2023 04/12/2023
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Krankenhaus St. Elisabeth und St. Barbara Halle (Saale) GmbH
Postanschrift: Barbarastraße 4
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06110 Halle
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Winter Rechtsanwälte
E-Mail: gw@winter-maintal.com
Telefon: +49 61814381840
Fax: +49 61814381844
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.krankenhaus-halle-saale.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Krankenhaus in öffentlicher Trägerschaft
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
HA 75 St. Elisabeth Barbara Halle GmbH – ViewPoint
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
48180000 Medizinsoftwarepaket
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
beabsichtigt die bereits vorhandenen Viewpoint Lösung wie folgt zu aktualisieren:
ViewPoint – Upgrade Version 6 mit Datenbankmerge für die DB Innere und Frauenklinik, Anbindung von 33 bildgebenden Geräten und 62 Conc. User Lizenzen, Order Management(HL7-ORM), PDF-Export (HL7-MDM), Export von Leistungsdaten(HL7-BAR/DFT).
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: Halle Sitz der Auftraggeberin
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Bei der Erweiterung handelt es sich um folgende Komponenten und Leistungen:
ViewPoint 6 ver. 6.14 Basis Software
Befund-Konfigurationsmodul
Abteilungsverwaltungslizenz
Concurrent-User-Lizenz, 1 Benutzer
Concurrent-User-Lizenz, 10 Benutzer
DICOM-Lizenz zur
Bilddatenübernahme inkl. DICOM
Worklist
Anforderungsmanagement
Schnittstellenlizenz
PDF Befundexportlizenz
Gerätedokumentationslizenz
Upgrade OB/GYN Expert Befundmodul
Upgrade Mammasonographie
Befundmodul
Upgrade Echokardiographie
Befundmodul
Upgrade Gefäßsonographie
Befundmodul
Upgrade Abdomen und
Hals/Schilddrüse Befundmodul
Upgrade Endoskopie Befundmodul
Upgrade Statistikmodul,
Netzwerklizenz
Upgrade Concurrent-User-Lizenz,
10 Benutzer
Upgrade DICOM-
Kommunikationspaket
Upgrade KIS Import
Schnittstellenlizenz
Upgrade KIS Export
Schnittstellenlizenz
Upgrade PACS Schnittstellenlizenz
Upgrade - Projektmanagement
Vor Ort Installation pro Tag
Schulung/Konfiguration pro Tag
Schnittstellen-Projektmanagement
Test und Abnahme der Schnittstelle
Schnittstellenkonfiguration KIS Import
Patientenstammdaten pro Tag
Schnittstellenkonfiguration KIS Export
ASCII Befunde pro Tag
Schnittstellenkonfiguration KIS Export
ICD- und OPS-Daten pro Tag
Schnittstellenkonfiguration KIS Export
Sonst. Leistungsdaten pro Tag
Schnittstellenkonfiguration
Anforderungsmanagement pro Tag
Schnittstellenkonfiguration PDF
Befundexport pro Tag
Konfiguration PACS-Schnittstelle pro
Tag
Schnittstellenkonfiguration
Reinigungsgeräte pro Tag
VP Datenbank-Zusammenführung
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
Erläuterung:
Die Erweiterung setzt direkt auf die vorhanden, im Betrieb befindlichen Lösung des Auftragnehmers auf. Diese Erweiterung, mit dem entsprechenden Leistungsspektrum, kann aus technischen, und sicherheitstechnsichen Gründen nur mit homogenen Komponenten des gleichen Herstellers erfolgen. Eine Erweiterung um Module anderer Anbieter würde einer umfangreichen Schnittstellenprogrammierung bedürfen, die soweit technische möglich auch einer gesonderten Sicherheitsinfrastruktur bedürfte. Da es sich um vertrauliche Daten handelt und seit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine eine Vielzahl von Angriffen auf die notwendige Versorgungsinfrastruktur zu verzeichnen ist, ist es nicht zu vertreten, dass von einem bewährten geschlossenen Systeminfrastruktur abgewichen wird, da über die zusätzlichen Schnittstellen erweitere Angriffsmöglichkeiten geschaffen würden. Darüber hinaus wären der technische und wirtschaftliche Aufwand praktisch nicht darstellbar. Diese Erweiterung, mit dem entsprechenden Leistungsspektrum, kann nur mit homogenen Komponenten des gleichen Herstellers(Auftragnehmes erfolgen.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: HA 75 Viewpoint Erweiterung
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag der Zuschlagsentscheidung
29/11/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: GE HealthCare GmbH
Postanschrift: Beethovenstr. 239
Ort: Solingen
NUTS-Code: DEA19 Solingen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42655
Land: Deutschland
E-Mail: Service.imaging@ge.com
Telefon: +49 21228020
Fax: +49 21238327590
Internet-Adresse: www.gehealthcare.de
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/Loses/der Konzession: 1,00 EURGesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Der Gesamtwert der Beschaffung (§ 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV) sowie der Tag des Vertragsschlusses können zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung nicht verbindlich veröffentlicht werden. Aus technischen Gründen werden die entsprechend angegebenen Platzhalter verwendet (s. Ziffern II.1.7, II.2.5, V.2.1, V.2.4). Da das System einen Nullwert nicht akzeptiert, wurde 1 eingetragen. Hinsichtlich des Datums in Ziffer V.2.1 kann kein in der Zukunft liegendes Datum eingetragen werden. Der Vertrag wird dennoch frühestens zehn Kalendertage nach dem Tag der Absendung dieser Bekanntmachung (vgl. Ziffer VI.5), § 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB, abgeschlossen. Ansonsten wird auf die Rechtsbehelfsbelehrung in Ziffer VI.4.3 verwiesen.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt 1., 2. und 3. Vergabekammer
Postanschrift: Ernst - Kamieth - Straße 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de
Telefon: +49 3455141529
Fax: +49 3455141115
Internet-Adresse: https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/wirtschaft-bauwesen-verkehr/wirtschaft/vergabekammern/
VI.4.2.
Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt 1., 2. und 3. Vergabekammer
Ort: Halle (Saale)
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Nach § 160 GWB Fassung 2016 gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der
Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete
Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt
unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Hinsichtlich der Fristen wird insbesondere auf die für Ex-Ante-Bekanntmachungen relevante Zehn-Tages-Frist
gemäß § 135 Abs. 3 GWB verwiesen. Eine Rüge gegenüber dem Auftraggeber ist nicht ausreichend.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt 1., 2. und 3. Vergabekammer
Postanschrift: Ernst - Kamieth - Straße 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de
Telefon: +49 3455141529
Fax: +49 3455141115
Internet-Adresse: https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/wirtschaft-bauwesen-verkehr/wirtschaft/vergabekammern/
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
29/11/2023