Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags
Ausschreibungsgegenständliche Leistungen waren insbesondere:
- Erbringung der direkten Busverkehrsleistungen (Einsatz der notwendigen Busse inklusive Fahrer),
- Ausfertigung und Entwicklung des Fahrplans. Fahrpläne und deren Änderungen sind vor Einholung der
Zustimmung der Genehmigungsbehörde nach
§ 40 Abs. 2 PBefG mit der NVG einvernehmlich festzulegen,
- Bewirtschaftung der Haltestellen (Fahrplanaushänge, Reinigung und Winterdienst an den Haltestellen etc.),
- Durchführung des Beschwerdemanagements