733272-2022 - AuftragsänderungDeutschland-Gotha: Personensonderbeförderung (Straße)
OJ S 252/2022 30/12/2022
Bekanntmachung einer Änderung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Gotha
Postanschrift: 18.-März Straße 50
Ort: Gotha
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 99867
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Landratsamt Gotha Amt für Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung
E-Mail: kreisentwicklung@kreis-gth.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-gotha.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Busverkehrsleistungen im Landkreis Gotha – Ausschreibung eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages
Referenznummer der Bekanntmachung: BUS-LK-GTH-2019
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Busverkehrsleistungen im Landkreis Gotha - "Nordost"
Los-Nr.: 2
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
Hauptort der Ausführung: Landkreis Gotha
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags
Ausschreibungsgegenständliche Leistungen waren insbesondere:
- Erbringung der direkten Busverkehrsleistungen (Einsatz der notwendigen Busse inklusive Fahrer),
- Ausfertigung und Entwicklung des Fahrplans. Fahrpläne und deren Änderungen sind vor Einholung der
Zustimmung der Genehmigungsbehörde nach
§ 40 Abs. 2 PBefG mit der NVG einvernehmlich festzulegen,
- Bewirtschaftung der Haltestellen (Fahrplanaushänge, Reinigung und Winterdienst an den Haltestellen etc.),
- Durchführung des Beschwerdemanagements
II.2.7.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Laufzeit in Monaten: 120
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2018/S 220-504602

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 2
Los-Nr.: 2
Bezeichnung des Auftrags:
Busverkehrsleistungen im Linienverkehr
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe
29/10/2018
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: ja
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Wollschläger & Partner GmbH firmierend als VLG Verkehrsgemeinschaft Gotha GbR
Postanschrift: Schlegelstraße 9-11
Ort: Gotha
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 99867
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Lorenz und Sohn GmbH firmierend als VLG Verkehrsgemeinschaft Gotha GbR
Ort: Gotha
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Buchner Omnibus GmbH firmierend als VLG Verkehrsgemeinschaft Gotha GbR
Ort: Gotha
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Omnibus und Güterverkehr Klaus Gessert e.K firmierend als VLG Verkehrsgemeinschaft Gotha GbR
Ort: Gotha
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Die Änderung des Vertrages trägt ausschließlich der nicht vorhersehbaren und kalkulierbaren Entwicklung der Mehrkosten des Auftragnehmers bei der Beschaffung von Dieselkraftstoff Rechnung. Es sind Regelungen enthalten, die eine Überkompensation zu Gunsten des Auftragnehmers verhindern und eine Rückzahlung an den Auftraggeber vorsehen, wenn die Mehrkostenbelastung entfällt.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Freistaates Thüringen
Postanschrift: Jorge-Semprun-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de
Telefon: +49 0361573321254
Fax: +49 0361573321059
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Unwirksamkeit des Auftrages kann nur festgestellt werden, wenn die Unwirksamkeit im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe - wie vorliegend - im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: siehe VI.4.1
Ort: Weimar
Land: Deutschland
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
27/12/2022

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1.
Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1.
CPV-Code Hauptteil
60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
VII.1.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
VII.1.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
Hauptort der Ausführung: Landkreis Gotha
VII.1.4.
Beschreibung der Beschaffung
Ausschreibungsgegenständliche Leistungen waren insbesondere:
- Erbringung der direkten Busverkehrsleistungen (Einsatz der notwendigen Busse inklusive Fahrer),
- Ausfertigung und Entwicklung des Fahrplans. Fahrpläne und deren Änderungen sind vor Einholung der
Zustimmung der Genehmigungsbehörde nach
§ 40 Abs. 2 PBefG mit der NVG einvernehmlich festzulegen,
- Bewirtschaftung der Haltestellen (Fahrplanaushänge, Reinigung und Winterdienst an den Haltestellen etc.),
- Durchführung des Beschwerdemanagements
VII.1.5.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Laufzeit in Monaten: 120
VII.1.6.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
VII.1.7.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Wollschläger & Partner GmbH firmierend als VLG Verkehrsgemeinschaft Gotha GbR
Postanschrift: Schlegelstraße 9 - 11
Ort: Gotha
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 99867
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
VII.1.7.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Lorenz und Sohn GmbH firmierend als VLG Verkehrsgemeinschaft Gotha GbR
Ort: Gotha
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
VII.1.7.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Buchner Omnibus GmbH firmierend als VLG Verkehrsgemeinschaft Gotha GbR
Ort: Gotha
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
VII.1.7.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Omnibus und Güterverkehr Klaus Gessert firmierend als VLG Verkehrsgemeinschaft Gotha GbR
Ort: Gotha
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
VII.2.
Angaben zu den Änderungen
VII.2.1.
Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Erhöhung des Auftragswertes um ca. Euro 290.000, wobei der Betrag jedoch bis 2029 je nach Entwicklung der Dieselkraftstoffkosten ganz oder teilweise an den Auftraggeber zurückzuzahlen ist
VII.2.2.
Gründe für die Änderung
Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:
Mit Beginn des Angriffskrieges der RF gegen die Ukraine sind wirtschaftliche Verwerfungen im europäischen- und dem Welthandel festzustellen. Die durchschnittlichen Beschaffungspreise für Dieselkraftstoff bei Abgabe an Großverbraucher sind erheblich gestiegen. Das Entlastungspaket der BRD ist ohne Nachfolgeregelung abgelaufen. Das BWMK anerkennt, dass aufgrund der Ereignisse in der Ukraine und der verhängten Sanktionen gegen Russland erhebliche Preissteigerungen zu verzeichnen sind, die unmittelbaren Einfluss auf die Ausführung öffentlicher Aufträge haben. Die Auswirkungen der Ukrainekrise als ein außergewöhnliches Ereignis gewertet werden, welches von keiner Vertragsparteien vorherzusehen war und deren Risikobereich überschreitet und eine Vertragsanpassung laufender Verträge rechtfertigt (vgl. § 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB). Zur Schaffung eines Ausgleiches der wirtschaftlichen Erschwernisse wird mit dem AN eine an den Mehrkosten für Diesel orientierte Erhöhung des Entgeltes vereinbart.
VII.2.3.
Preiserhöhung