733625-2025 - Ergebnis
Deutschland – Computerunterstützung und -beratung – Informationssicherheit und IT-Notfallmanagement
OJ S 213/2025 05/11/2025
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungLandesamt für Finanzen Dienststelle Regensburg - 3G Geschäftsstelle - Haushalt und Vergabe
E-Mailausschreibung@lff.bayern.de
Rechtsform des ErwerbersLokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersWirtschaftliche Angelegenheiten
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelInformationssicherheit und IT-Notfallmanagement
BeschreibungBeratungs- und Unterstützungsleistungen im Bereich Informationssicherheit und IT-Notfallmanagement im Umfang von 200 Personentage mit der Option zum Abruf um weitere 200 Personentage.
Kennung des Verfahrens5bf144a9-4dc8-458a-99c0-13698ccfc236
Interne KennungO 1080/2025.34-1-17
VerfahrensartOffenes Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72600000 Computerunterstützung und -beratung
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Regensburg, Kreisfreie Stadt (DE232)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelInformationssicherheit und IT-Notfallmanagement
BeschreibungDas Landesamt für Finanzen (LfF) ist eine zentrale Landesbehörde des Freistaates Bayern. Die Behörde versteht sich als Dienstleister für die Bayerische Staatsverwaltung. Sie ist insbesondere zuständig für die Festsetzung, Anordnung und Abrechnung der Bezüge für die Beamtinnen/Beamten, Arbeitnehmer/innen sowie Versorgungsempfänger/innen des Freistaates Bayern, die Abwicklung eines wesentlichen Teils der staatlichen Kassengeschäfte und die Prozessführung für den Freistaat Bayern, insbesondere vor den Zivilgerichten. Das LfF ist mit der FinanzIT BAYERN ein bedeutender IT-Dienstleister für alle Ressorts. Die FinanzIT BAYERN als Teil des LfF ist örtlich in Regensburg ansässig. Die Fachverfahren für die genannten Tätigkeitsbereiche werden zum Teil selbst entwickelt, es kommt aber auch Software zum Einsatz, die von externen Firmen zugekauft ist und ggf. angepasst wurde. Im Bereich Informationssicherheit ist das LfF verpflichtet, ein am IT-Grundschutz des BSI orientiertes ISMS dauerhaft zu betreiben. Nach Maßgabe des IT-Beauftragten der Bayerischen Staatsregierung ist hierbei die Standardabsicherung als Vorgehensweise anzuwenden. Unter den Tätigkeitsbereichen des LfF befinden sich auch Geschäftsprozesse, deren Daten und Informationen miterhöhtem Schutzbedarf in Bezug auf Vertraulichkeit, Integrität bzw. Verfügbarkeit klassifiziert sind. Neben einem ISMS ist ein nach BSI standardisiertes Notfallmanagement von Bedeutung. Die anzuwendende Methodik soll sich dabei am BSI- Standard 200-4 orientieren. Die existierenden Prozesse, Konzepte und Unterlagen sollen geprüft und erweitert werden. Das LfF hat eine entsprechende hausinterne IT-Sicherheits- und Datenschutzorganisation aufgebaut, die für die Umsetzung der oben genannten Aufgabengebiete Informationssicherheit und IT-Notfallmanagement zuständig ist und bereits eine Reihe von Konzeptionen und Dokumentationen erstellt und Maßnahmen getroffen hat. Aufgrund des Aufgabenumfangs sind hierfür jedoch nach Maßgabe des Auftraggebers umfangreiche Beratungs- und Unterstützungsdienstleistungen erforderlich. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Unterstützung im Bereich Informationssicherheit. Für den Bereich Informationssicherheit sind vorranging die aktuellen BSI-Standards 200-1, 200-2 und 200-3 anzuwenden. Für das Management der Informationssicherheit wird das Tool „HiScout“ der Firma HiSolutions AG in einer bayernweiten Zentralinstallation eingesetzt. Zudem hat der IT-Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung bzw. auf die Gegebenheiten des Finanzressorts das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat im Bereich Informationssicherheitsmanagement eine Reihe von Mustern und Handreichungen erstellt, die als weitere Basis dienen und für die Erstellung bestimmter weiterer Dokumente herangezogen werden können. Für das IT-Notfallmanagement ist vorrangig der Standard 200-4 anzuwenden. Auch hier sind bestimmte Muster und Handreichungen als Orientierungshilfe vorhanden. Das LfF vergibt in diesem Zusammenhang Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Bereich Informationssicherheit und IT-Notfallmanagement im Umfang von 200 Personentage mit der Option zum Abruf um weitere 200 Personentage. Es besteht jedoch keine Verpflichtung zum Abruf der o. g. Personentage. Das Aufgabenverhältnis verteilt sich voraussichtlich zu 85% auf den Bereich Informationssicherheit und 15% auf den Bereich IT-Notfallmanagement. Verschiebungen der Aufgabenverhältnisse sind möglich. Die Auftragserfüllung kann i. d. Regel remote erfolgen. Wenn vom Auftraggeber gewünscht, ist jedoch Vor-Ort-Präsenz erforderlich. Die Leistungserbringung hat bei Vor-Ort-Präsenz überwiegend bei der FinanzIT BAYERN, Bahnhofstr. 7, 93047 Regensburg zu erfolgen. In Fällen in denen es z. B. um Gebäudesicherheit (INF-Bausteine) und um Vor-Ort-Begehungen geht, an den übrigen Dienststellen bzw. der Zentralabteilung des Landesamts für Finanzen in Bayern. Die Leistungsdauer erstreckt sich voraussichtlich über einen Zeitraum von etwa zweieinhalb Jahren ab Zuschlagserteilung. Der zeitliche Umfang der Leistungserbringung beträgt voraussichtlich im Durchschnitt zwei Tage pro Woche hinsichtlich der Summe der zu erbringenden Beratungstage der beiden Bereiche Informationssicherheit und IT-Notfallmanagement. Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, den Umfang der Leistungserbringung in Absprache zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer dem Arbeitsanfall anzupassen. Ab Beginn der Leistungserbringung sind die Leistungen im Bereich Informationssicherheit kontinuierlich zu erbringen. Für den Bereich IT-Notfallmanagement richtet sich der Zeitraum der Leistungserbringung nach dem Bedarf des Auftraggebers; eine zeitliche Verteilung ist hier nicht planbar. In diesen Fällen muss der Auftragnehmer auf Anforderung des Auftraggebers mit einer Vorlaufzeit von drei Wochen den angebotenen Berater für die Leistungserbringung bereitstellen. Der Beginn der Leistungserbringung hat spätestens zwei Wochen nach Zuschlagserteilung zu erfolgen.
Interne Kennung0001
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72600000 Computerunterstützung und -beratung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Regensburg, Kreisfreie Stadt (DE232)
LandDeutschland
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
Weitere Informationen zur VerlängerungOption zur Verlängerung um weitere 200 Personentage.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungQualitätskriterium
Beschreibungvergleiche Vergabeunterlagen - einfache Richtwertmethode
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl50
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreiskriterium
Beschreibungvergleiche Vergabeunterlagen - einfache Richtwertmethode
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl50
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleRegierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandesamt für Finanzen Dienststelle Regensburg - 3G Geschäftsstelle - Haushalt und Vergabe
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge329 600,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungproXcel GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsInformationssicherheit und IT-Notfallmanagement
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Wert des Angebots329 600,00 EUR
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsO 1080/2025.34-1-17
Datum des Vertragsabschlusses21/10/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge25
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge8
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge25
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungLandesamt für Finanzen Dienststelle Regensburg - 3G Geschäftsstelle - Haushalt und Vergabe
Registrierungsnummer2379
PostanschriftBahnhofstraße 7
StadtRegensburg
Postleitzahl93047
Land, Gliederung (NUTS)Regensburg, Kreisfreie Stadt (DE232)
LandDeutschland
E-Mailausschreibung@lff.bayern.de
Telefon+49 9415044-3506
Internetadressehttps://www.deutsche-evergabe.de
Profil des Erwerbershttps://www.deutsche-evergabe.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungRegierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Registrierungsnummer8ee8dca9-89f0-4471-9a63-da25acadbfdd
PostanschriftPostfach 606
StadtAnsbach
Postleitzahl91511
Land, Gliederung (NUTS)Regensburg, Kreisfreie Stadt (DE232)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
Telefon+49 981531277
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungproXcel GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersMittleres Unternehmen
RegistrierungsnummerDE260996578
StadtBerlin
Postleitzahl10719
Land, Gliederung (NUTS)Berlin (DE300)
LandDeutschland
E-Mailausschreibungen@proxcel.de
Telefon+4915111315700
Rollen dieser Organisation
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachunga98b2315-f262-4ae7-8063-526490f7c45e  -  02
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung04/11/2025 10:43:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung733625-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe213/2025
Datum der Veröffentlichung05/11/2025