Beschreibung der Beschaffung
Ausgeschrieben wird die UNTERSTÜTZUNGSLEISTUNG in Bezug auf die Corona-Hilfsprogramme Überbrückungshilfe I bis IV (nachfolgend ÜH I bis ÜH IV), Härtefallhilfen (nachfolgend HFH), Neustarthilfen (nachfolgend NSH) und November-/Dezemberhilfen (nachfolgend NoHi/DeHi) nebst etwaiger Folgeprogramme.
Die Anzahl der auf die Schluss-/Endabrechnungsbescheide eingelegten Widersprüche (und der sich ggf. anschließenden Klagverfahren) wird wie folgt prognostiziert:
Ausgehend von insgesamt ca. 68.300 ergehenden Schluss-/Endabrechnungsbescheiden, einer angenommenen Widerspruchsquote von 5% und der Annahme, dass 50% der Widersprüche durch den Fachbereich abgeholfen werden kann, wäre mit rund 1.708 von der Rechtsabteilung zu bearbeitenden Widersprüchen zu rechnen.
Bei der UNTERSTÜTZUNGSLEISTUNG sind die einschlägigen Regelungen in ihrer jeweils gültigen Fassung zu beachten. Hierzu gehören insbesondere:
• die für das jeweilige Programm zwischen Bund und Land geschlossene Verwaltungsvereinbarung (einschließlich etwaiger Änderungen, Ergänzungen und weiterer Vorgaben wie z. B. der FAQs),
• die programmspezifischen Vollzugshinweise des Bundes,
• die programmspezifischen Richtlinien des Landes, mit denen das Land die Vorgaben des Bundes umsetzt,
• die beihilferechtlichen Vorgaben der EU und des Bundes,
• die Landeshaushaltsordnung (LHO einschließlich VV),
• das Landesverwaltungsgesetz (LVwG),
• die Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO),
• die bilateral zwischen dem Land und der IB.SH getroffenen Einzelfallregelungen sowie
• vordefinierte Prozessbeschreibungen, Prüfkonzepte und Arbeitsanweisungen der IB.SH.
Die mit der Programmabwicklung und damit auch mit der UNTERSTÜTZUNGSLEISTUNG einhergehenden Reputationsrisiken für die IB.SH setzen höchste Professionalität, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit, strategisches und analytisches Denken sowie Lösungsorientierung voraus. Ein ausgeprägtes Verständnis für Prozesse und Strukturen stellt die Grundlage für stetige Optimierungen bei der Durchführung der UNTERSTÜTZUNGSLEISTUNG dar, die ausdrücklich gewünscht werden.
Die UNTERSTÜTZUNGSLEISTUNG ist ausschließlich im Auftrag, im Namen und auf fachliche Weisung der IB.SH zu erbringen.
Die hierbei zu erbringende UNTERSTÜTZUNGSLEISTUNG setzt sich aus nachfolgend dargestellten Leistungsbestandteilen zusammen.
• Vorbereitung & Organisation
• Widerspruchsbearbeitung
• Verfahrensbegleitung
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Es wird eine Rahmenvereinbarung mit einem Rahmenvertragspartner geschlossen.
Für diese Rahmenvereinbarungen gilt die folgende Höchstmenge für die zu erbringenden Dienstleistungen in Bezug auf den ausgeschriebenen Zeitraum:
Folgende Höchstmenge wurde für die gesamte Vertragslaufzeit (feste Vertragslaufzeit und mögliche Verlängerungsoptionen) ermittelt: 7.000 Personentage.
Bei Erreichen eines Höchstwertes beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung.