734116-2025 - Ergebnis
Deutschland – Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen – TSK25010 Verwertung von Alttextilien
OJ S 213/2025 05/11/2025
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungStadt Karlsruhe Hauptamt
E-Mailzentrale.vergabestelle@ha.karlsruhe.de
Rechtsform des ErwerbersLokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelTSK25010 Verwertung von Alttextilien
BeschreibungDie Stadt Karlsruhe – Eigenbetrieb Team Sauberes Karlsruhe – als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (Auftraggeber, im Folgenden bezeichnet als AG) betreibt ein stadtweites Sammelsystem für Alttextilien und Altschuhe (im Folgenden Alttextilien genannt) in stadteigenen, stationären Sammelcontainern. Gegenstand der Ausschreibung ist die Beauftragung eines Dritten (Auftragnehmer, im Folgenden bezeichnet als AN) mit der Bereitstellung von Wechselbrücken, der Abholung, dem Transport, der Sortierung und der ordnungsgemäßen und schadlose Verwertung der Alttextilien entsprechend der Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG).
Kennung des Verfahrensbc66c327-cf9c-41a8-b32f-b8f6f969fa86
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelBereitstellung von Wechselbrücken, Sortierung und Verwertung von Alttextilien
Beschreibung4.1 Sammlung der Alttextilien durch den AG Für die Sammlung der Alttextilien sind im Stadtgebiet und auf den Wertstoffstationen stationäre Sammelbehälter des AG aufgestellt. Die Alttextilien werden durch Mitarbeitende des AG aus den Sammelcontainern entnommen, vorsortiert, Schuhe soweit möglich gebündelt und lose Textilien in Kunststoffsäcke verpackt. Bereits in Kunststoffsäcken verpackte Alttextilien aus den Altkleidercontainern werden direkt ohne weitere Sichtung in die Sammelfahrzeuge des AG verladen. Offensichtliche Störstoffe werden entfernt, durch den AG entsorgt und fließen nicht in die Gewichtsberechnung mit ein. 4.2 Bereitstellung von Wechselbrücken Die Bereitstellung von Wechselbrücken und die Annahme der Alttextilien erfolgt an der Übergabestelle beim: Team Sauberes Karlsruhe Standort Deponie West Wikingerstraße 25 76189 Karlsruhe Öffnungszeiten: Montag bis Freitag, mit Ausnahme von Feiertagen von 8:00 - 15:00 Uhr. Der AN hat an der genannten Übergabestelle fünf baugleiche Wechselbrücke bereit zu stellen. Die Wechselbrücken müssen witterungsbeständig sein und eine Höhe von mindestens 100 cm bis maximal 120 cm (gemessen von Geländeoberkante bis Wechselbrücke, Bodenoberkante) aufweisen. Um einen reibungslosen Vertragsübergang zu gewährleisten, sind bereits zwei Wechselbrücken durch den AN eine Woche vor Beginn des Leistungszeitraums bereitzustellen. Mit Beginn der Vertragslaufzeit sind alle fünf Wechselbrücken nach Absprache bereitzustellen. Die bei der Sammlung durch den AG erfassten Alttextilien werden durch den AG in die vom AN bereitzustellenden Wechselbrücken umgeladen. Die Abholung der beladenen Wechselbrücken hat nach schriftlichem Abruf per E-Mail des AG am vom AG avisierten Termin zu erfolgen. Der AN bekommt den avisierten Termin dabei immer mindestens 48 Stunden vorher vom AG mitgeteilt. Bei der Abholung sind leere, baugleiche, Wechselbrücken durch den AN am Übernahmeort anzuliefern. In der Regel sind die Wechselbrücken zweimal pro Woche auszutauschen. Der Tausch der Wechselbrücken kann nur zu den Öffnungszeiten der Deponie West erfolgen. Die Einfahrt ist bis spätestens 45 Minuten vor Schließung möglich. 4.3 Gewichtserfassung Die mit Alttextilien bestückten Sammelfahrzeuge des AG werden vor dem Verladen auf die Wechselbrücken des AN auf der Eingangswaage des AG an der Übergabestelle gewogen. Zuvor werden die vorher gesammelten offensichtlichen Störstoffe entfernt. Die Alttextilien werden anschließend vom AG in die bereitgestellten Wechselbrücken des AN verladen. Die entleerten Sammelfahrzeuge werden abschließend auf der Ausgangswaage des AG an der Übergabestelle gewogen. Die somit ermittelte Differenz stellt das Nettogewicht der angelieferten Alttextilien dar und gilt als Abrechnungsgrundlage für den AG und AN. Eine Kopie der Wiegescheine wird dem AN für die monatliche Abrechnung zur Verfügung gestellt. Die Erfassung der Wiegemenge (Outputmenge) erfolgt in elektronischer Form als Excel-Tabelle und wird dem AN elektronisch monatlich übermittelt. Hierzu ist dem AG nach Auftragserteilung eine E-Mail-Adresse des AN zu nennen. Vor dem Abtransport der mit Alttextilien befüllten Wechselbrücken muss die gesammelten Mengen auf der geeichten Waage des AG gewogen werden. Die Waage befindet sich in unmittelbarer Nähe zu den zur Verfügung gestellten Stellplätzen der Wechselbrücken. Dabei wird zunächst der komplette mit leeren Wechselbrücken beladene Hängerzug zur Ermittlung des Taragewichts verwogen. Nach dem Tausch der Wechselbrücken wird der mit Alttextilien beladene Hängerzug zur Ermittlung des Bruttogewichts verwogen. Die Differenz zwischen Bruttogewicht und Taragewicht stellt das Nettogewicht dar. Dies dient lediglich als Referenzverwiegung. Abrechnungsgrundlage stellen die Verwiegungen der Sammelfahrzeuge dar. 4.4 Transport Der Transport im vertragsgegenständlichen Sinn umfasst alle Leistungen der Raumüberwindung nach Abschluss der Abholung der Wechselbrücken bis zu den vom AN bestimmten Erstbehandlungs-, Sortier-, Endverwertungs- und gegebenenfalls Beseitigungsanlagen. Dazu gehören auch eventuelle Umladungen der Alttextilien. Die Transportleistungen in der Transportkette des AN haben ausschließlich mit Fahrzeugen, die mindestens die Schadstoffnorm Euro 6 erfüllen, zu erfolgen. Alle Fahrzeuge des AN sowie Wechselbrücken und eventuelle Anhänger müssen alle Anforderungen gemäß der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung erfüllen. Explizit hat der AN darauf zu achten, dass die eingesetzten Fahrzeuge nach Straßenverkehrsordnung nicht überladen sind. 4.5 Sortierung und Verwertung Der AN gewährleistet eine qualitativ hochwertige Alttextilverwertung. Dabei ist die Umsetzung der Abfallhierarchie (§ 6 KrWG) und der EU-Richtlinien in der jeweils geltenden Fassung unbedingt zu beachten. Für die Verwertung der Alttextilien gelten folgende Kriterien. Für die Wiederverwendung (Secondhand) der übernommenen Alttextilien wird eine Mindestquote von 60 % angestrebt. Für die stoffliche Verwertung (Recycling) der übernommenen Alttextilien wird eine Mindestquote von 15 % angestrebt.
Interne KennungLOT-0001 TSK25010
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
LandDeutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenSonstiger Dienstleistungsvertrag
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BeschreibungFür die Angebotsbewertung wird eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkten festgelegt. 10 Punkte erhält das Angebot mit dem höchsten Wertungsbetrag. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit der Hälfte des höchsten Wertungsbetrag. Alle Angebote darunter erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die beim Zuschlagskriterium ermittelten Punkte werden mit dem v. H. Satzes des jeweiligen Wertungskriterium (hier 60 %) multipliziert (Beispiel: Wertungsbetrag 10 Punkte x 60 = 600 Punkte).
Kriterium
ArtQualität
BeschreibungFür die Bewertung der Umweltkosten wird eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkten festgelegt. 10 Punkte erhält das Angebot mit den niedrigsten Umweltkosten. 0 Punkte erhält ein Angebot mit einem Umweltkostenpreis von 18.906,13 € (entspricht 1.000 km Entfernung zur Sortieranlage bei einer angenommenen Menge von 2.500 Mg über den Vertragszeitraum) und darüber. Die beim Zuschlagskriterium ermittelten Punkte werden mit dem v. H. Satzes des jeweiligen Wertungskriterium (hier 40 %) multipliziert (Beispiel: Wertungsbetrag 10 Punkte x 40 = 400 Punkte).
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kannDie Punktebewertung für die dazwischen liegenden Wertungsbeträge erfolgt über eine lineare Interpolation.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit, 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Absatz 3 Nummer 1 GWB), 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 2 GWB), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 3 GWB), 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Absatz 3 Nummer 4 GWB).
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge0,01 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungStriebel Textil GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsStriebel Textil GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Wert des Angebots0,01 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnetja
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsStriebel Textil GmbH
Datum des Vertragsabschlusses08/08/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenSonstiger Dienstleistungsvertrag
FahrzeugkategorieN3
Zahl aller Fahrzeuge, die in den Anwendungsbereich CVD fallen2
Zahl sauberer Fahrzeuge0
Zahl emissionsfreier Nutzfahrzeuge0
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungStadt Karlsruhe Hauptamt
RegistrierungsnummerLeitweg-ID DE143589000
PostanschriftKarl-Friedrich-Str. 14-18
StadtKarlsruhe
Postleitzahl76133
Land, Gliederung (NUTS)Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
LandDeutschland
E-Mailzentrale.vergabestelle@ha.karlsruhe.de
Telefon+49721133-0
Internetadressehttps://www.karlsruhe.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer08-A9866-40
StadtKarlsruhe
Postleitzahl76137
Land, Gliederung (NUTS)Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@rpk-bwl.de
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungStriebel Textil GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersMittleres Unternehmen
RegistrierungsnummerDE147035765
StadtLangenenslingen
Postleitzahl88515
Land, Gliederung (NUTS)Biberach (DE146)
LandDeutschland
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Offizielle BezeichnungStriebel Textil GmbH
Gewinner dieser LoseLOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung3afddc96-95d2-48cc-ae83-5e468b033f5c-01
Hauptgrund für die ÄnderungKorrektur – Veröffentlichung
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachungdd85b19b-2e8b-4b39-9004-221c1a403f83  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung03/11/2025 11:36:04 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung734116-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe213/2025
Datum der Veröffentlichung05/11/2025