Zusätzliche Angaben
Die Ausloberin beabsichtigt, unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Preisgerichts und unter dem Vorbehalt der Beschlüsse der städtischen Gremien den/die Sieger*in oder einen der weiteren Preisträger*innen mit der weiteren Bearbeitung der Aufgabe zu beauftragen,
- soweit und sobald die dem Verfahren zugrundeliegende Aufgabe realisiert wer-den soll (Zustimmung des Bauausschusses und der Ratsversammlung)
- soweit die Verfasser*innen, die beauftragt werden sollen, nach Auffassung der Ausloberin eine einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistungen gewährleisten
- soweit sonst kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht.
Die Beauftragung umfasst die Leistungsphasen Nr. 1-9, mindestens jedoch die Leistungsphasen Nr. 1-4, gem. § 34 und § 39 Abs. 3 HOAI. Die Beauftragung kann in mehreren Abschnitten erfolgen:
Die teilnehmenden Teams verpflichten sich, im Falle der Zuerkennung eines Preises, alle erforderlichen Leistungen (LPH 1-9) als Auftrag anzunehmen. Auf die Eignungsleihe gem. § 47 VgV wird hingewiesen. Die Ausloberin strebt eine zeitnahe Umsetzung an; die Teilnehmenden sichern zu, umgehend nach Auftragserteilung mit der weiteren Bearbeitung zu beginnen.
Im Falle einer weiteren Beauftragung werden die durch den Wettbewerb erbrachten Leistungen (LP 2 teilweise) der Verfasser*innen bis zur Höhe des zuerkannten Preisgeldes nicht erneut vergütet, wenn der Entwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Werden nur Bauabschnitte ausgeführt, so erfolgt die Anrechnung in einem angemessenen Verhältnis.
Verhandlungsverfahren
Das Preisgericht gibt eine schriftliche Empfehlung zur weiteren Entwicklung und Bearbeitung der Aufgabe gemäß § 8 (2) RPW 2013 sowie § 72 (2) VgV. Im Anschluss an die Preisgerichtssitzung wird gemäß § 80 VgV ein Verhandlungsverfahren mit dem*der ersten Preisträger*in durchgeführt.
Sollte eine Beauftragung des*der ersten Preisträger*in aus wichtigem Grunde nicht möglich sein, beabsichtigt die Ausloberin die Verhandlungen mit allen weiteren Preisträger*innen fortzuführen. Das Wettbewerbsergebnis fließt hierbei mit 50 % in das Verhandlungsverfahren ein. Die verbleibenden 50 % werden aus unterschiedlich gewichteten Zuschlagskriterien ermittelt.
Die mit dem Bewerbungsbogen im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs abgefragten Angaben, gelten auch als Eignungskriterien gem. § 70 VgV für das Verhandlungsverfahren.
Die endgültigen Vergabeunterlagen mit den Zuschlagskriterien einschließlich des verbindlichen Vertragsentwurfs werden den Teilnehmenden zum Verhandlungsverfahren mitgeteilt.