735516-2023 - Vorankündigung – DirektvergabeDeutschland-Martinsried: Fluoreszenzmikroskope
OJ S 234/2023 05/12/2023
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Max-Planck-Institut für Biochemie
Postanschrift: Am Klopferspitz 18
Ort: Martinsried
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 82152
Land: Deutschland
E-Mail: ausschreibung@biochem.mpg.de
Telefon: +49 89/8578-2397
Fax: +49 89/8578-2452
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.biochem.mpg.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Einrichtung des privaten Rechts
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Wissenschaft und Forschung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
LSM980 Confocal Laser Scanning Fluorescence Mikroskop
Referenznummer der Bekanntmachung: 2023 104 EU
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
38515200 Fluoreszenzmikroskope
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
LSM980 Confocal Laser Scanning Fluorescence Mikroskop
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Beschaffung und die Belieferung von einem LSM980 Confocal Laser Scanning Fluorescence Mikroskop zum Erreichen von einzigartigen neuen Forschungsergebnissen auf dem Gebiet der Zellulären und Molekularen Biophysik.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Hinweis zu II.1.7) und V.2.4):
Die Angabe des konkreten Auftragswertes ist in diesem Fall nicht möglich, da in Kombination mit der Angabe
der konkret zu beschaffenden Geräte die Geschäftsgeheimnisse des beabsichtigten Auftragnehmers
offengelegt werden würden und somit nach § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV vorenthalten wird.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
Erläuterung:
Zur Lösung wissenschaftlicher Fragestellungen wurde festgestellt, dass folgende Mindestanforderungen zur Erfüllung dieser zwingende Voraussetzungen bei einer Neubeschaffung von dem Confocal Laser Scanning Fluorescence Mikroskop sind:
1. Confocal scan optics allowing…
1.1 ...up to 8k image format,
1.2. ...linearized scan over all scan speeds up to 2600 Hz, and
1.3. ...linearized scan duty cycle min. 75%
2. Size-adjustable confocal pinhole, or motorized interchangeable pinhole set, that adequately covers all
combinations of…
2.1. …emission wavelengths covering the entire visible spectrum and
2.2. …objective specifications of magnification and NA comparable to, or better than, …
2.2.1 ...10x NA 0.3,
2.2.2 ...20x NA 0.7, and
2.2.3 ...40x NA 1.2 (as water or multi-immersion lens)
3. Area detector with readout electronics and software support for...
3.1. ...imaging with extended intensity dynamic range and increased sensitivity,
3.2. ...Image Scanning Microsopy (ISM) super-resolution imaging,
3.3. ...Pair Correlation Function (pCF) analysis with large intensity dynamic range, and
3.4. …acceleration of image acquisition via parallel multi-line readout with either…
3.4.1 ...symmetric PSF in the xy plane or
3.4.2 ...PSF elongation in one axis to increase the number of parallel acquired lines further
Im Ergebnis umfangreicher und dokumentierter Markterkundungen - welche u.a. im Rahmen von Testmessungen und Geräteevaluationen stattfanden - hat sich zusammenfassend gezeigt, dass trotz
fortschrittlicher Technologien und einzigartigen Funktionen ausschließlich nur das LSM980 Confocal Laser Scanning Fluorescence Mikroskop als einziges Gerät am Markt die o.g. Mindestanforderungen und Leistungsmerkmale erfüllt.
Angesichts der im Rahmen der Markterkundungen gezeigten einzigartigen und überlegenen Leistung, vor allem in Bezug auf die Mindestanforderungen, ist das LSM980 Confocal Laser Scanning Fluorescence Mikroskop für den Fortschritt und die Wettbewerbsfähigkeit unserer Forschung von entscheidender Bedeutung und kann nur mit diesem Gerät erfüllt werden.
Aus diesen genannten Gründen ist eine Verhandlungsverfahren ohne vorherige Veröffentlichung im Amtsblatt der EU rechtmäßig, da es derzeit kein anderes Instrument auf dem Markt gibt, welches die
Mindestanforderungen in diesem spezifischen Kontext unserer Forschung erfüllen kann.
Wir beabsichtigen nach Ablauf der Wartefrist gemäß § 135 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB den Zuschlag an die unter V.2.3) genannte Firma zu erteilen.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag der Zuschlagsentscheidung
30/11/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Carl Zeiss Microscopy Deutschland GmbH
Postanschrift: Carl-Zeiss-Straße 22
Ort: Oberkochen
NUTS-Code: DE11D Ostalbkreis
Postleitzahl: 73447
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 892176-2411
Fax: +49 892176-2847
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
müssen binnen einer Frist von zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung, gegenüber der Auftraggeberin bei der oben unter I.1) benannten Kontaktstelle gerügt werden
(vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Hilft die Auftraggeberin dem gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht ab, darf ein Antrag auf
Einleitung eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB nur
innerhalb von 15 Kalendertagen seit Erhalt der Benachrichtigung über die Nichtabhilfe gestellt werden. Werden
die vorherig genannten Fristen nicht eingehalten, ist eine spätere Anrufung der Vergabekammer aufgrund des
gerügten Verstoßes gegen Vergabevorschriften ausgeschlossen.
Die Auftraggeberin bittet darum, Rügen möglichst per E-Mail einzulegen. Die Auftraggeberin weist darauf
hin, dass es im eigenen Interesse des Antragstellers liegt Rügen schriftlich bzw. als E-Mail anzubringen und die
Bevollmächtigung für die Einlegung der Rüge nachzuweisen.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 892176-2411
Fax: +49 892176-2847
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
30/11/2023