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1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Ertüchtigung Strecke 6935 , 2 . BA, KM 9,2 - 24,75; Neustadt-Glewe - Parchim
Beschreibung: 16 km Gleiserneuerung, 9 Durchlässe in (1:1 Erneuerung und ersatzloser Rückbau); 7 Bahnübergange (
Kennung des Verfahrens: f39bf476-39a5-46e9-b60b-f1f19ce837c9
Interne Kennung: 25FEI79771
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45234100 Bauarbeiten für Eisenbahnlinien
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Neustadt-Glewe
Postleitzahl: 19306
Land, Gliederung (NUTS): Ludwigslust-Parchim (DE80O)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich: 1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): 1. HTG Ingenieurbüro für Bauwesen GmbH Wismarsche Str. 178, 19053 Schwerin Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt. Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht: Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Bürgschaft für Mängelansprüche in Höhe von 3 v.H. der Abrechnungssumme Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Ertüchtigung Strecke 6935 , 2 . BA, KM 9,2 - 24,75; Neustadt-Glewe - Parchim
Beschreibung: 16 km Gleiserneuerung, 9 Durchlässe in (1:1 Erneuerung und ersatzloser Rückbau); 7 Bahnübergange (
Interne Kennung: 27ee6219-3460-49fe-95bd-7888f55364a6
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45234100 Bauarbeiten für Eisenbahnlinien
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Neustadt-Glewe
Postleitzahl: 19306
Land, Gliederung (NUTS): Ludwigslust-Parchim (DE80O)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2026
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht. Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind den Bewerbungsbedingungen Ziff. 18 und Besonderen Vertragsbedingungen zu entnehmen: Oberbau konventionell–Schotter: Erweiterungsvorhaben für Strecken, Teilnahmekriterien siehe Bewerbungsbedingungen (BWB) Gleise: Strecken III; Regionalverkehr 50 - 120 km/h Konstruktiver Ingenieurbau: Bauen unter Eisenbahnbetrieb Allgemeiner Erd- und Tiefbau: Erdbauwerke Erdbauwerke-Bauen unter Eisenbahnbetrieb Bauleistung für Kabel: Kabelführungssysteme incl. Tiefbau Kabelverlegung Bauleistungen für Kabel–Bauen unter Eisenbahnbetrieb Planung E-Technik: Planung von elektrischen Energieanlagen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Entfällt
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 0,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: SPITZKE SE
Angebot:
Kennung des Angebots: 20251042786
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert des Angebots: 0,00 EUR
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: CON-0001 - SPITZKE SE
Datum der Auswahl des Gewinners: 11/06/2025
Datum des Vertragsabschlusses: 22/06/2025
7. Änderung
7.1.
Änderung
Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachung: 1914403c-a98a-4ba0-9d77-c27c0efe3feb-01
Identifikator des geänderten Vertrags: CON-0001 - SPITZKE SE
Grund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Beschreibung: 1) Durch notwendige Zusammenhangsmaßnahmen und wegen der Komplexität des Baufeldes hinsichtlich Leitungen und anderer technischer Einrichtungen (BÜ), ist es notwendig, die Kampfmittelsondierungen der Baugruben durch den bestehenden AN Bau durchführen zu lassen Die erforderlichen Sondierungen liegen unmittelbar im Baufeld des AN und müssen zeitnah erfolgen. Es ist zeitlich nicht ohne weiteren Bauverzug realisierbar, einen zusätzlichen AN zu binden. Desweiteren werden Synergieeffekte im Bereich der Planung/Koordination, Ausführung und Baustelleneinrichtung genutzt. 3) Es liegen bereits sämtliche Tiefbauplanungsleistungen bei dem AN Bau, ebenso wie die AP für die Bauwerke. Dem AN Bau liegen folglich alle erforderlichen Grundlagen und Erkenntnisse vor, wodurch die Planung eines angepassten Verlaufs und die AP der Leitung nur noch einen geringen Aufwand bedeutet. Die zukünftige Regenwasserleitung bzw. der Düker liegen unmittelbar im Baufeld und auf der BE-Fläche des AN und müssen zeitnah errichtet werden. Es ist zeitlich nicht ohne weiteren Bauverzug realisierbar, einen zusätzlichen AN zu binden. Desweiteren werden Synergieeffekte im Bereich der Planung/Koordination, Ausführung und Baustelleneinrichtung genutzt. 4) Es liegen bereits sämtliche Ausführungsplanungsleistungen beim AN Bau. Dem AN Bau liegen folglich alle erforderlichen Grundlagen und Erkenntnisse vor, wodurch die Planung der Anschlussbereiche nur noch einen geringen Aufwand bedeutet. Selbiges gilt für die Bauausführung. Der AN Bau wird bereits mit allen erforderlichen Arbeitsmitteln und Personal vor Ort sein. Um die Ausführungsplanung des Bauwerks vollständig zu gestalten, müssen auch die Anschlussbereiche berücksichtigt werden. Die Anschlussbereiche schließen sich nahtlos ans Bauwerk an, weshalb Schnittstellen für ein zufriedenstellendes Endergebnis zu vermeiden sind. Dies gilt sowohl für die Planung als auch für die Bauausführung. 5) Tiefbauleistungen werden durch den AN Bau ausgeführt. Das Auslegen der Rhizomsperre als einzelnen Arbeitsschritt an einen anderen AN zu geben, mündet in höheren Folgekosten. Der Einbau der Rhizomsperre ist wie unter b) beschrieben ein einzelner Arbeitsschritt bei der Herstellung der Baugruben und der BE Flächen. Diesen Arbeitsschritt auszugliedern, würde den gesamten Arbeitsablauf behindern. 6) Es liegen bereits sämtliche Ausführungsplanungs- und Bauleistungen beim AN Bau. Dem AN Bau liegen folglich alle erforderlichen Grundlagen und Erkenntnisse vor, wodurch die Planung und Ausführung der Gleisquerungen nur noch einen geringen Aufwand bedeuten. Der AN Bau wird bereits mit erforderlichen Arbeitsmitteln und Personal vor Ort sein. Eine kurzfristige Umsetzung ist unbedingt erforderlich. Es ist zeitlich nicht ohne weiteren Bauverzug realisierbar, einen zusätzlichen AN zu binden. Desweiteren werden Synergieeffekte im Bereich der Planung/Koordination, Ausführung und Baustelleneinrichtung genutzt. 8) Die Herstellung der BE-Flächen und der Einbau der Rhizomsperre liegt bereits beim AN. Die Planung der Rhizomsperre geht damit einher. Es wäre unverhältnismäßig, allein für die Planung der Rhizomsperre einen weiteren AN zu beauftragen. Es ist zeitlich nicht ohne weiteren Bauverzug realisierbar, einen zusätzlichen AN zu binden. Desweiteren werden Synergieeffekte im Bereich der Planung und Baustelleneinrichtung genutzt. 9) Die Planung und der Aufbau der BE-Flächen und der Einbau der Rhizomsperre liegen bereits beim AN. Das Einbringen des Materials gehört zum Aufbau der BE-Flächen, der bereits an den AN vergeben wurde. Es wäre unverhältnismäßig einen weiteren AN für den Aufbau der BE-Flächen und Baustraßen zu binden. 10) Die Verlegung des ersten Rohrs liegt bereits beim AN. Bei dieser Anordnung geht es einzig um die Verlegung eines zweiten Rohrs an der gleichen örtlichen Position. Ein zusätzlicher AN würde den Bauablauf stören. Es wäre unverhältnismäßig einen weiteren AN für die Verlegung des zweiten Rohrs zu binden. Dadurch entstünden erneut alle üblichen Kosten zur Vor und Nachbereitung (Baustelleneinrichtung, Anfahrt, Koordination)
7.1.1.
Änderung
Beschreibung der Änderungen: 1) Kampfmittelsondierung der Baugruben: Für die Baugruben wurde noch keine Kampfmittelfreiheit erzielt. 3) Ausführungsplanung für den Düker und die anschließende Regenwasserleitung. Es ist eine zusäztliche Umplanung notwendig aufgrund von Platzverhältnissen (Baugrube) und einem nicht nachvollziehbaren Verlauf aus der vorliegenden Planung. 4) Ausführungsplanung und bauliche Ausführung der Anschlussbereiche (Verkehrsanlagen). In den vorliegenden Planunterlagen sind die Anschlussbereiche zwischen der EÜ (F) Hühnerstraße und dem öffentlichen Straßennetz nur unzureichend dargestellt. Diese sind zum Bau jedoch unabdingbar, um die EÜ (F) homogen an die anschließenden Straßen anbinden zu können. 5) Rhizomsperre anstatt konventionellem Vlies - Im Baufeld wurden Neophyten festgestellt. Daher muss in den betroffenen Bereichen im Rahmen der Tiefbauarbeiten (z. B. Baugrube) eine Rhizomsperre eingebaut werden. 6) Planung und Errichtung zweier Gleisquerungen - Im Baufeld verlaufen Leitungen Dritter sowie DB-eigene Kabel, die in der zukünftigen Baugrube liegen. Um die Arbeiten nicht zu behindern, müssen diese zeitnah umverlegt werden. Da in der späteren Bauphase das Bauwerk eingeschoben wird, sollen die Leitungen abseits der Endlage unter dem Gleis hindurch geführt werden. Dazu sind zwei Gleisquerungen notwendig. 8) Planung der Rhizomsperre - Zur Realisierung der Rhizomsperre auf den BE-Flächen bedarf es einer entsprechenden Planung. Die Notwendigkeit der Rhizomsperre resultiert aus der Belastung der ausgeschriebenen BE-Fläche mit Neophyten. 9) Natursteinmaterial (BE-Fläche) - Entgegen der ursprünglichen Planung ist Frostschutzmaterial erforderlich. Das ursprünglich ausgeschriebene Material würde den Belastungen durch schwere Baufahrzeuge usw. nicht standhalten. Das Natursteinmaterial ist vor allem in der Lage, durch eine bessere Verzahnung höhere Scherkräfte aufzunehmen. Die ausgeschriebene Schichtdicke (80 cm – 100 cm) kann damit auf rund 40 cm reduziert werden. 10) Entgegen der ursprünglichen Planung ist ein weiteres Rohr mit identischem Durchmesser erforderlich. Das ursprünglich ausgeschriebene Rohr bietet nicht genügend Reserven für Starkregenereignisse
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
Registrierungsnummer: fb197f94-7578-4673-8a57-4642ae120532
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Stadt: Frankfurt Main
Postleitzahl: 60327
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
Kontaktperson: FE.EI-O-B
Telefon: +49 3029756708
Fax: +49 6926555244
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: SPITZKE SE
Registrierungsnummer: 4df70146-74f6-4ad3-8df8-a09e842480a7
Postanschrift: Märkische Allee 39/41
Stadt: Großbeeren
Postleitzahl: 14979
Land, Gliederung (NUTS): Teltow-Fläming (DE40H)
Land: Deutschland
Telefon: +49
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 6dcd38fa-f182-444a-b87e-59ee5a7321e8 - 01
Formulartyp: Auftragsänderung
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Unterart der Bekanntmachung: 39
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 05/11/2025 10:37:10 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 736245-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 214/2025
Datum der Veröffentlichung: 06/11/2025