Die Stadt Barsinghausen ist der Ansicht, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist (135 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB).
Die Voraussetzungen für eine sog. Inhouse-Vergabe sind vorliegend erfüllt (108 Abs. 1 Nr. 1-3 GWB).
Die Stadt Barsinghausen übt über die Stadtwerke Barsinghausen GmbH eine ähnliche Kontrolle wie über eine eigene Dienststelle aus (Kontrollkriterium).
Mehr als 80 Prozent der Tätigkeiten der Stadtwerke Barsinghausen GmbH dienen der Ausführung von Aufgaben, mit denen die Stadtwerke Barsinghausen GmbH von der Stadt Barsinghausen betraut wurde (Wesentlichkeitskriterium).
Zur Bestimmung des prozentualen Anteils wurden die Arbeitszeitanteile der letzten drei Jahre gem. § 108 Abs. 7 GWB herangezogen. Der prozentuale Anteil der Arbeitszeit für Tätigkeiten, mit denen die Stadtwerke Barsinghausen GmbH von der Stadt betraut wurde, liegt bei
a) 88,7 % (2020)
b) 88,2 % (2021)
c) 88,0 % (2022)
d) 86,8 % (04/2023)
Es besteht keine direkte private Kapitalbeteiligung an der Stadtwerke Barsinghausen GmbH (Beteiligungskriterium).
Sämtliche Geschäftsanteile an der Stadtwerke Barsinghausen GmbH hält die Stadt Barsinghausen.
Mit dieser Bekanntmachung bekundet die Stadt Barsinghausen gemäß § 135 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB ihre Absicht, den unter II.2.4 genannten Vertrag mit der Stadtwerke Barsinghausen GmbH abzuschließen.
Von Interessenbekundungen und/oder Angeboten ist daher abzusehen.
Der Vertrag wird frühestens nach Ablauf einer Frist von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, geschlossen.