737274-2024 - Ergebnis
Deutschland – Dienstleistungen von Ingenieurbüros – Neubau Kita in der Bitz – Technische Ausrüstung
OJ S 235/2024 03/12/2024
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungStadtverwaltung Grünstadt
E-Mailstadt@gruenstadt.de
Rechtsform des ErwerbersLokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelNeubau Kita in der Bitz – Technische Ausrüstung
BeschreibungGegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes Technischen Ausrüstung gemäß §§ 49 ff. HOAI zum Neubau einer Kindertagesstätte in Grünstadt. Eckpunkte des Bauvorhabens: Entstehen soll auf einer insg. 2.780 qm großen, städtischen Fläche (Flurstücke 4786-4795, rd. 87 m lang und 26m /38m breit) zwischen der Alla-Hopp-Anlage und dem Neubaugebiet „In der Bitz“ eine städtische Kindertagesstätte für zunächst bis zu 125 Kinder (5-6 Gruppen). Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „In der Bitz, Teilbereichsänderung 5“, der folgendes festsetzt: - Mindestfirst- bzw. Gebäudehöhe von 8 m und eine max. Höhe von 10 m -> das Gebäude ist Teil einer Lärmschutzmaßnahme für die angrenzend bestehende Alla-Hopp-Anlage, sodass das Gebäude zweigeschossig und ggf. mit Dachgeschoss-Nutzung vorgesehen ist - Grundflächenzahl (GRZ) 0,5 -> Grundfläche von max. 1.400 qm und - maximal 2 Vollgeschosse -> Geschossfläche max. 2.800 qm - Die Lage des Gebäudes im Grundstück ist über den B-Plan recht offen gehalten mit einer Länge der überbaubaren Fläche von rd. 77 m, jedoch ist das Gebäude aus Schallschutzgründen an die nördliche Baulinie zwingend anzubauen. - Der Zufahrtsbereich erfolgt zwingend von südlicher Richtung über die Wendeanlage am Von-Skell-Platz. - Flachdächer, wobei Dachform noch offen ist, sind zu begrünen. PV- Anlagen sind zulässig, ausdrücklich gewünscht, möglichst groß zu planen und ggf. auch nicht nur auf dem Gebäudedach vorzusehen. Weitere Vorgaben: - Das Gebäude ist bereits so zu planen und baulich vorzubereiten, dass bei späterem Bedarf ein Anbau (ein Gruppenraum inkl. Nebenraum und ggf. Flur/Garderobe) im EG und/oder OG/DG möglich ist und auch die Erschließungs- und Außenbereiche sind entsprechend zu planen. - Energieeffizienzstandard: mindestens Effizienzgebäude 40 - Gebäudehülle: kompakt und luftdicht (< 0,6 1/h) - die aktuellen Sturzflutgefahrenkarten von Rheinland- Pfalz müssen beachtet werden Konzeptionell gelten die folgenden Eckpunkte: - In einem Gebäude sollen 2 eigenständige Bereiche /Einheiten untergebracht sein, jeweils mit eigenem Zugang sowie WCs, Personal- und Büroräumen. - Die Einheiten nutzen jedoch gemeinsam das Außengelände sowie ggf. weitere Funktionsräume (z.B. Turnraum, „Sauraum“). - Eine ebenfalls untergebrachte Koch- und Ausgabeküche versorgt diese Einrichtung sowie ein bis zwei weitere städtische Einrichtungen mit selbst gekochtem Mittagessen. - Für die Leitung der Einrichtung mit 2 Einheiten soll im Eingangsbereich ein Büro vorgesehen werden. - Nachhaltigkeit soll durch die Bauweise sowie Material- und Technikauswahl erkennbar sein. Das Raumprogramm sowie die Anzahl der notwendigen Toiletten, Wickelbereiche etc. ergibt sich aus den entsprechenden Vorgaben der Fachstellen und wird im Rahmen der Entwurfserstellung im Einzelnen mit der Fachabteilung und dem künftigen Leiter abgestimmt. Die Ausschreibungen erfolgen unter der Voraussetzung eines positiven Bauvorbescheides, da der B-Plan aktuell nur eine viergruppige Einrichtung vorsieht, der Mehrbedarf aber über eine Befreiung gem. § 31 Abs. 2 Satz 1 BauGB aus Gründen des Gemeinwohls seitens der Vergabestelle als genehmigungsfähig eingeschätzt wird. Eine entsprechende förmliche Bauvoranfrage ist beantragt, deren Ergebnis steht noch aus.
Kennung des Verfahrensb1e621ca-4b13-4cc8-800c-5810d8a04f43
VerfahrensartVerhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtGrünstadt
Postleitzahl67269
Land, Gliederung (NUTS)Bad Dürkheim (DEB3C)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelIngenieurleistungen der Technischen Ausrüstung (Los 1)
BeschreibungGegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI der Anlagengruppen 1 - 3 sowie der Küchenplanung zum Neubau einer Kindertagesstätte in Grünstadt. Eckpunkte des Bauvorhabens: Entstehen soll auf einer insg. 2.780 qm großen, städtischen Fläche (Flurstücke 4786-4795, rd. 87 m lang und 26m/38m breit) zwischen der Alla-Hopp-Anlage und dem Neubaugebiet „In der Bitz“ eine städtische Kindertagesstätte für zunächst bis zu 125 Kinder (5-6 Gruppen). Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „In der Bitz, Teilbereichsänderung 5“, der folgendes festsetzt: - Mindestfirst- bzw. Gebäudehöhe von 8 m und eine max. Höhe von 10 m -> das Gebäude ist Teil einer Lärmschutzmaßnahme für die angrenzend bestehende Alla-Hopp-Anlage, sodass das Gebäude zweigeschossig und ggf. mit Dachgeschoss-Nutzung vorgesehen ist - Grundflächenzahl (GRZ) 0,5 -> Grundfläche von max. 1.400 qm und - maximal 2 Vollgeschosse -> Geschossfläche max. 2.800 qm - Die Lage des Gebäudes im Grundstück ist über den B-Plan recht offen gehalten mit einer Länge der überbaubaren Fläche von rd. 77 m, jedoch ist das Gebäude aus Schallschutzgründen an die nördliche Baulinie zwingend anzubauen. - Der Zufahrtsbereich erfolgt zwingend von südlicher Richtung über die Wendeanlage am Von-Skell-Platz. - Flachdächer, wobei Dachform noch offen ist, sind zu begrünen. PV-Anlagen sind zulässig, ausdrücklich gewünscht, möglichst groß zu planen und ggf. auch nicht nur auf dem Gebäudedach vorzusehen. Weitere Vorgaben: - Das Gebäude ist bereits so zu planen und baulich vorzubereiten, dass bei späterem Bedarf ein Anbau (ein Gruppenraum inkl. Nebenraum und ggf. Flur/Garderobe) im EG und/oder OG/DG möglich ist und auch die Erschließungs- und Außenbereiche sind entsprechend zu planen. - Energieeffizienzstandard: mindestens Effizienzgebäude 40 - Gebäudehülle: kompakt und luftdicht (< 0,6 1/h) - die aktuellen Sturzflutgefahrenkarten von Rheinland-Pfalz müssen beachtet werden. Konzeptionell gelten die folgenden Eckpunkte: - In einem Gebäude sollen 2 eigenständige Bereiche /Einheiten untergebracht sein, jeweils mit eigenem Zugang sowie WCs, Personal- und Büroräumen. - Die Einheiten nutzen jedoch gemeinsam das Außengelände sowie ggf. weitere Funktionsräume (z.B. Turnraum, „Sauraum“). - Eine ebenfalls untergebrachte Koch- und Ausgabeküche versorgt diese Einrichtung sowie ein bis zwei weitere städtische Einrichtungen mit selbst gekochtem Mittagessen. - Für die Leitung der Einrichtung mit 2 Einheiten soll im Eingangsbereich ein Büro vorgesehen werden. - Nachhaltigkeit soll durch die Bauweise sowie Material- und Technikauswahl erkennbar sein. Das Raumprogramm sowie die Anzahl der notwendigen Toiletten, Wickelbereiche etc. ergibt sich aus den entsprechenden Vorgaben der Fachstellen und wird im Rahmen der Entwurfserstellung im Einzelnen mit der Fachabteilung und dem künftigen Leiter abgestimmt. Die Ausschreibungen erfolgen unter der Voraussetzung eines positiven Bauvorbescheides, da der B-Plan aktuell nur eine viergruppige Einrichtung vorsieht, der Mehrbedarf aber über eine Befreiung gem. § 31 Abs. 2 Satz 1 BauGB aus Gründen des Gemeinwohls seitens der Vergabestelle als genehmigungsfähig eingeschätzt wird. Eine entsprechende förmliche Bauvoranfrage ist beantragt, deren Ergebnis steht noch aus. Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes die Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9, die dem Leistungsbild Technische Ausrüstung (§ 55 Abs. 1, 3 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 Nr. 15.1 zu § 55 Abs. 3 HOAI) zuzuordnen sind. Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen. Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-4 beauftragt. Zusätzlich sind folgende besondere Leistungen zu erbringen: - Küchenplanung (250 – 350 Essen pro Tag, Versorgung der Kinder in der zu bauenden Einrichtung plus Versorgung von ein bis zwei externen Kindertagesstätten) - Vorstellung der Planung in den Gremien (mindestens 3 Termine). Die einzelnen Planungsleistungen werden in separaten Vergabeverfahren vergeben. In einem Los 2 wird die Technische Ausrüstung (ALG 4 - 6 und 8) vergeben. Parallel zu dieser Ausschreibung erfolgen Ausschreibungen von Ingenieurleistungen der Tragwerksplanung sowie der Architekten- und Landschaftsplanerleistungen der Objekt- und Freiflächenplanung. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: - Mit der Auftragsausführung soll unmittelbar nach Beendigung des Vergabeverfahrens begonnen werden. - Die Leistungsphase 4 wird der Auftragnehmer voraussichtlich bis spätestens Ende August 2025 abschließen. - mit der Ausführung der erforderlichen Bauleistungen soll bis spätestens Sommer 2026 (Baubeginn) begonnen werden. - Die Maßnahme soll spätestens bis spätestens zum Ende 2027 abgeschlossen sein (Bauende).
Interne KennungTGA ALG 1 - 3 (Los 21)
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtGrünstadt
Postleitzahl67269
Land, Gliederung (NUTS)Bad Dürkheim (DEB3C)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/11/2024
Enddatum der Laufzeit31/12/2027
5.1.4.
Verlängerung
Weitere Informationen zur VerlängerungDie Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen im Sinne einer Erweiterung des Vertrages entsprechend § 315 BGB. Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 der Technischen Ausrüstung beauftragt. Der Auftraggeber kann die nachfolgenden Grundleistungen der Leistungsphasen 5 bis 9 – ganz oder teilweise – in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber der Auftragnehmerin in Auftrag geben. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, auch die über die genannten Leistungen hinausgehenden Leistungen nach den Bedingungen des Vertrages zu erbringen, sofern diese Leistungen durch den Auftraggeber beauftragt werden. Diese Bindung entfällt für Leistungen, die nicht spätestens 12 Monate nach Abschluss der zuletzt (ganz oder teilweise) beauftragten Leistungsstufe beauftragt werden. Aus Projektverzögerungen, die allein auf die stufenweise Beauftragung zurückzuführen sind, kann die Auftragnehmerin einen zusätzlichen Vergütung- oder sonstigen Zahlungsanspruch nicht herleiten. Ein Rechtsanspruch der Auftragnehmerin auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den zunächst beauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungHonorar
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl35
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungReferenzen
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungKonzepte
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl45
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungReaktion auf Fragen
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen § 134 GWB: Nach § 160 GWB gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung die Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetStadtverwaltung Grünstadt
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0002
TitelIngenieurleistungen der Technischen Ausrüstung (Los 2)
BeschreibungGegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI der Anlagengruppen 4 - 6 und 8 zum Neubau einer Kindertagesstätte in Grünstadt. Eckpunkte des Bauvorhabens: Entstehen soll auf einer insg. 2.780 qm großen, städtischen Fläche (Flurstücke 4786-4795, rd. 87 m lang und 26m/38m breit) zwischen der Alla-Hopp-Anlage und dem Neubaugebiet „In der Bitz“ eine städtische Kindertagesstätte für zunächst bis zu 125 Kinder (5-6 Gruppen). Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „In der Bitz, Teilbereichsänderung 5“, der folgendes festsetzt: - Mindestfirst- bzw. Gebäudehöhe von 8 m und eine max. Höhe von 10 m -> das Gebäude ist Teil einer Lärmschutzmaßnahme für die angrenzend bestehende Alla-Hopp-Anlage, sodass das Gebäude zweigeschossig und ggf. mit Dachgeschoss-Nutzung vorgesehen ist - Grundflächenzahl (GRZ) 0,5 -> Grundfläche von max. 1.400 qm und - maximal 2 Vollgeschosse -> Geschossfläche max. 2.800 qm - Die Lage des Gebäudes im Grundstück ist über den B-Plan recht offen gehalten mit einer Länge der überbaubaren Fläche von rd. 77 m, jedoch ist das Gebäude aus Schallschutzgründen an die nördliche Baulinie zwingend anzubauen. - Der Zufahrtsbereich erfolgt zwingend von südlicher Richtung über die Wendeanlage am Von-Skell-Platz. - Flachdächer, wobei Dachform noch offen ist, sind zu begrünen. PV-Anlagen sind zulässig, ausdrücklich gewünscht, möglichst groß zu planen und ggf. auch nicht nur auf dem Gebäudedach vorzusehen. Weitere Vorgaben: - Das Gebäude ist bereits so zu planen und baulich vorzubereiten, dass bei späterem Bedarf ein Anbau (ein Gruppenraum inkl. Nebenraum und ggf. Flur/Garderobe) im EG und/oder OG/DG möglich ist und auch die Erschließungs- und Außenbereiche sind entsprechend zu planen. - Energieeffizienzstandard: mindestens Effizienzgebäude 40 - Gebäudehülle: kompakt und luftdicht (< 0,6 1/h) - die aktuellen Sturzflutgefahrenkarten von Rheinland-Pfalz müssen beachtet werden. Konzeptionell gelten die folgenden Eckpunkte: - In einem Gebäude sollen 2 eigenständige Bereiche /Einheiten untergebracht sein, jeweils mit eigenem Zugang sowie WCs, Personal- und Büroräumen. - Die Einheiten nutzen jedoch gemeinsam das Außengelände sowie ggf. weitere Funktionsräume (z.B. Turnraum, „Sauraum“). - Eine ebenfalls untergebrachte Koch- und Ausgabeküche versorgt diese Einrichtung sowie ein bis zwei weitere städtische Einrichtungen mit selbst gekochtem Mittagessen. - Für die Leitung der Einrichtung mit 2 Einheiten soll im Eingangsbereich ein Büro vorgesehen werden. - Nachhaltigkeit soll durch die Bauweise sowie Material- und Technikauswahl erkennbar sein. Das Raumprogramm sowie die Anzahl der notwendigen Toiletten, Wickelbereiche etc. ergibt sich aus den entsprechenden Vorgaben der Fachstellen und wird im Rahmen der Entwurfserstellung im Einzelnen mit der Fachabteilung und dem künftigen Leiter abgestimmt. Die Ausschreibungen erfolgen unter der Voraussetzung eines positiven Bauvorbescheides, da der B-Plan aktuell nur eine viergruppige Einrichtung vorsieht, der Mehrbedarf aber über eine Befreiung gem. § 31 Abs. 2 Satz 1 BauGB aus Gründen des Gemeinwohls seitens der Vergabestelle als genehmigungsfähig eingeschätzt wird. Eine entsprechende förmliche Bauvoranfrage ist beantragt, deren Ergebnis steht noch aus. Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes die Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9, die dem Leistungsbild Technische Ausrüstung (§ 55 Abs. 1, 3 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 Nr. 15.1 zu § 55 Abs. 3 HOAI) zuzuordnen sind. Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen. Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-4 beauftragt. Zusätzlich sind folgende besondere Leistungen zu erbringen: - Vorstellung der Planung in den Gremien (mindestens 3 Termine). Die einzelnen Planungsleistungen werden in separaten Vergabeverfahren vergeben. In einem Los 2 wird die Technische Ausrüstung (ALG 4 - 6 und 8) vergeben. Parallel zu dieser Ausschreibung erfolgen Ausschreibungen von Ingenieurleistungen der Tragwerksplanung sowie der Architekten- und Landschaftsplanerleistungen der Objekt- und Freiflächenplanung. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: - Mit der Auftragsausführung soll unmittelbar nach Beendigung des Vergabeverfahrens begonnen werden. - Die Leistungsphase 4 wird der Auftragnehmer voraussichtlich bis spätestens Ende August 2025 abschließen. - mit der Ausführung der erforderlichen Bauleistungen soll bis spätestens Sommer 2026 (Baubeginn) begonnen werden. - Die Maßnahme soll spätestens bis spätestens zum Ende 2027 abgeschlossen sein (Bauende).
Interne KennungTGA ALG 4 - 6 und 8 (Los 2)
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtGrünstadt
Postleitzahl67269
Land, Gliederung (NUTS)Bad Dürkheim (DEB3C)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/11/2024
Enddatum der Laufzeit31/12/2027
5.1.4.
Verlängerung
Weitere Informationen zur VerlängerungDie Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen im Sinne einer Erweiterung des Vertrages entsprechend § 315 BGB. Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 der Technischen Ausrüstung beauftragt. Der Auftraggeber kann die nachfolgenden Grundleistungen der Leistungsphasen 5 bis 9 – ganz oder teilweise – in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber der Auftragnehmerin in Auftrag geben. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, auch die über die genannten Leistungen hinausgehenden Leistungen nach den Bedingungen des Vertrages zu erbringen, sofern diese Leistungen durch den Auftraggeber beauftragt werden. Diese Bindung entfällt für Leistungen, die nicht spätestens 12 Monate nach Abschluss der zuletzt (ganz oder teilweise) beauftragten Leistungsstufe beauftragt werden. Aus Projektverzögerungen, die allein auf die stufenweise Beauftragung zurückzuführen sind, kann die Auftragnehmerin einen zusätzlichen Vergütung- oder sonstigen Zahlungsanspruch nicht herleiten. Ein Rechtsanspruch der Auftragnehmerin auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den zunächst beauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungHonorar
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl35
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungReferenzen
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungKonzepte
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl45
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungReaktion auf Fragen
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen § 134 GWB: Nach § 160 GWB gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung die Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetStadtverwaltung Grünstadt
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.3.
Nicht erfolgreiche Bieter
Nicht erfolgreiche Bieter
Offizielle Bezeichnunghort + hensel GmbH
Angebot
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnetja
Rangfolge des Angebots1
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0002
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.3.
Nicht erfolgreiche Bieter
Nicht erfolgreiche Bieter
Offizielle Bezeichnunghort + hensel GmbH
Angebot
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0002
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnetja
Rangfolge des Angebots1
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungStadtverwaltung Grünstadt
Registrierungsnummert:063598050
PostanschriftKreuzerweg 2
StadtGrünstadt
Postleitzahl67269
Land, Gliederung (NUTS)Bad Dürkheim (DEB3C)
LandDeutschland
E-Mailstadt@gruenstadt.de
Telefon+496359805106
Internetadressehttps://www.gruenstadt.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
RegistrierungsnummerDE355604198
PostanschriftStiftsstraße 9
StadtMainz
Postleitzahl55116
Land, Gliederung (NUTS)Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
Telefon+49 613116-2234
Fax+49 613116-2113
Internetadressehttps://mwvlw.rlp.de/ministerium/zugeordnete-institutionen-1/vergabekammer
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnunghort + hensel GmbH
RegistrierungsnummerHRB 30281
PostanschriftAugustastraße 3
StadtKaiserslautern
Postleitzahl67655
Land, Gliederung (NUTS)Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt (DEB32)
LandDeutschland
E-Mailinfo@hort-hensel.de
Telefon+49 631 316056-0
Internetadressehttps://hort-hensel.de
Rollen dieser Organisation
Bieter
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung39d03c96-f20c-4669-98f9-c64500efbe1a  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung01/12/2024 10:21:58 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung737274-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe235/2024
Datum der Veröffentlichung03/12/2024