73764-2023 - ErgebnisDeutschland-Bergisch Gladbach: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
OJ S 25/2023 03/02/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Straßenwesen, Referat Z2
Postanschrift: Brüderstraße 53
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail: forschungsvergabe@bast.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bast.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Forschung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
FE 77.0604/2022 - Begrenzung der straßenbeleuchtungsbedingten Immissionen
Referenznummer der Bekanntmachung: Z2ky-FE 77.0604/2022
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
73000000 Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
FE 77.0604/2022 - Begrenzung der straßenbeleuchtungsbedingten Immissionen
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 210 084,03 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Hauptort der Ausführung: 51427 Bergisch Gladbach, Brüderstrasse 53
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die ortsfeste Straßenbeleuchtung leistet in den Dunkelstunden einen Beitrag zur Sicherheit auf den Verkehrswegen in der Stadt und zur Daseinsvorsorge bzw. der Vorbeugung gegen kriminelle Übergriffe. Im Ergebnis erleichtert sie den Stadtverkehr, sie bringt dem Bürger mehr Sicherheit und ist damit auch ein Stück Lebensqualität.
In den letzten Jahren haben bei der ortsfesten Straßenbeleuchtung auch Umweltaspekte an Bedeutung zugenommen, wie zum Beispiel die störende Raum- und Himmelsaufhellung oder die störenden Auswirkungen auf nachtaktive Tiere.
Für die ortsfeste Straßenbeleuchtung gilt die DIN EN 13201 als anerkannte Regel der Technik. Sie gibt Empfehlungen für die Auslegung, für das Erscheinungsbild und die Umgebungseinflüsse von ortsfesten Straßenbeleuchtungsanlagen. Ergänzende Anforderungen und Kriterien zur Lichtimmission sind in den beiden nationalen Publikationen LAI-Hinweise (Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz) und LiTG-Schrift 12.3 (Deutsche Lichttechnische Gesellschaft e. V.) zusammengestellt, welche den Immissionsschutzbehörden in Deutschland ein Beurteilungssystem für die Messung, Beurteilung und Minderung von Lichtimmissionen künstlicher Lichtquellen zur Verfügung stellen.
Das darin verfügbare Beurteilungs- und Messverfahren der Raumaufhellung bzgl. der Aufhellung des Wohnbereichs lässt jedoch keine Aussage darüber zu, wie die Störeinflüsse der ortsfesten Straßenbeleuchtung auf ihre angrenzende Umgebung, v. a. auf die Wohngebäude, zu bemessen und zu begrenzen sind. Dieser fehlende Umstand stellt den Ausgangspunkt für das Forschungsprojekt dar.
Ziel des Forschungsprojektes ist es, das gegenwärtige Beurteilungs- und Messverfahren zur Begrenzung der Raumaufhellung nach LAI-Hinweise und LiTG-Schrift 12.3 hinsichtlich der vorgeschriebenen Kennziffer und Messgeometrie weiter zu entwickeln, um die Störwirkung durch ortsfeste Straßenbeleuchtungsanlagen (insbesondere im städtischen Bereich) richtiger zu beurteilen und zu mindern. Darüber hinaus sollen im Forschungsvorhaben die etablierten Immissionsrichtwerte aus Sicht der ortsfesten Straßenbeleuchtung untersucht und ggf. angepasst werden. Abschließend soll auch eine Bewertung der damit einhergehenden Änderung des Energiebedarfs bzw. der CO2-Emission von ortsfesten Straßenbeleuchtungsanlagen durchgeführt werden.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualtiät / Gewichtung: 50
Preis - Gewichtung: 50
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 195-553431
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: Z2ky-FE 77.0604/2022
Bezeichnung des Auftrags:
FE 77.0604/2022 - Begrenzung der straßenbeleuchtungsbedingten Immissionen
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
25/01/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 210 084,03 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0,01 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
30/01/2023