737996-2023 - Wettbewerb
Deutschland – Datenbereitstellung – Bereitstellung arztbezogener Informationen mit dem Ziel der Veröffentlichung in der AOK-Arztsuche
OJ S 234/2023 05/12/2023
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungAOK-Bundesverband GbR
E-Mailvergabestelle@bv.aok.de
Rechtsform des ErwerbersGruppe öffentlicher Stellen
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersGesundheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelBereitstellung arztbezogener Informationen mit dem Ziel der Veröffentlichung in der AOK-Arztsuche
BeschreibungEine wesentliche Aufgabe der AOK besteht darin, Versicherte umfassend über Leistungserbringer zu informieren. Aktuell wird dieser Auftrag u.a. durch den AOK-Gesundheitsnavigator, den AOK-Pflegenavigator und den AOK-Palliativwegweiser realisiert. Ein Bestandteil des AOK-Gesundheitsnavigators ist die Arztsuche: www.aok.de/arztsuche. Die AOK-Arztsuche ist ein digitales Informationsangebot der Auftraggeberin. Nutzerinnen und Nutzer erhalten u.a. die Möglichkeit, nach ärztlichen, zahnärztlichen und psychotherapeutischen Praxen zu suchen und sich über diese Praxen zu informieren. Zudem wird den Praxen über einen Login-geschützten Bereich die Möglichkeit geboten, ihre Daten (teilweise) zu aktualisieren und zu ergänzen. Für die AOK-Arztsuche werden Informationen für alle an der ambulanten ärztlichen, zahnärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung in Deutschland teilnehmenden Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten (nachfolgend Arzt genannt) benötigt. Der AOK-Bundesverband möchte den Auftrag vergeben, einen Datenbestand zu liefern, der die in den Vergabeunterlagen beschriebenen Anforderungen an Datenqualität, -quantität und -aktualität erfüllt und entsprechend umfassende, aktuelle Daten zu den in Deutschland an der ambulanten Versorgung teilnehmenden Ärzten enthält. Außerdem ist zuverlässig die Lieferung und Aktualisierung von Arztdaten zu gewährleisten. Die Daten sind über eine vom Auftragnehmer zu erstellende Restful-API-Schnittstelle anzuliefern.
Kennung des Verfahrens372a7d9b-4e43-4b7a-b3d0-146dfca9d03c
VerfahrensartOffenes Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72319000 Datenbereitstellung
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Berlin (DE300)
LandDeutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenBekanntmachungs-ID: CXP4YDKHYTU
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler RechtsvorschriftenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
KonkursZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
KorruptionZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
VergleichsverfahrenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
BetrugsbekämpfungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
ZahlungsunfähigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen InsolvenzverwalterZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen TätigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der SozialversicherungsbeiträgeZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen TätigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Entrichtung von SteuernZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelBereitstellung arztbezogener Informationen mit dem Ziel der Veröffentlichung in der AOK-Arztsuche
BeschreibungEine wesentliche Aufgabe der AOK besteht darin, Versicherte umfassend über Leistungserbringer zu informieren. Aktuell wird dieser Auftrag u.a. durch den AOK-Gesundheitsnavigator, den AOK-Pflegenavigator und den AOK-Palliativwegweiser realisiert. Ein Bestandteil des AOK-Gesundheitsnavigators ist die Arztsuche: www.aok.de/arztsuche. Die AOK-Arztsuche ist ein digitales Informationsangebot der Auftraggeberin. Nutzerinnen und Nutzer erhalten u.a. die Möglichkeit, nach ärztlichen, zahnärztlichen und psychotherapeutischen Praxen zu suchen und sich über diese Praxen zu informieren. Zudem wird den Praxen über einen Login-geschützten Bereich die Möglichkeit geboten, ihre Daten (teilweise) zu aktualisieren und zu ergänzen. Für die AOK-Arztsuche werden Informationen für alle an der ambulanten ärztlichen, zahnärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung in Deutschland teilnehmenden Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten (nachfolgend Arzt genannt) benötigt. Der AOK-Bundesverband möchte den Auftrag vergeben, einen Datenbestand zu liefern, der die in den Vergabeunterlagen beschriebenen Anforderungen an Datenqualität, -quantität und -aktualität erfüllt und entsprechend umfassende, aktuelle Daten zu den in Deutschland an der ambulanten Versorgung teilnehmenden Ärzten enthält. Außerdem ist zuverlässig die Lieferung und Aktualisierung von Arztdaten zu gewährleisten. Die Daten sind über eine vom Auftragnehmer zu erstellende Restful-API-Schnittstelle anzuliefern.
Interne Kennung#1
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72319000 Datenbereitstellung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Berlin (DE300)
LandDeutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns27/08/2024
Enddatum der Laufzeit26/08/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
Beschreibung des Eignungskriteriums(1) Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft (nicht älter als 6 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet). Bewerber mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen; (2) Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) (3) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von "Russlandsanktionen" Der Bewerber erklärt, dass er nicht: a) russische(r) Staatsangehörige(r), in Russland ansässige natürliche Person oder in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, b) eine juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) eine natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handelt, d) Kapazitäten von Unterauftragnehmern, Lieferanten oder Unternehmen in Anspruch nimmt, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, soweit diese Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen ihrerseits unter Buchstabe a bis c fallen. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, soweit diese Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen ihrerseits unter Buchstabe a bis c fallen. Weiter erklärt der Bieter, dass er den jeweiligen Auftraggeberinnen in allen Gebietslosen, in denen ihm ggf. ein Auftrag erteilt wird, unverzüglich Mitteilung machen wird, (1) sobald und soweit einer der vorstehend unter Buchstaben a) bis d) genannten Tatbestände aufgrund einer Änderung der Umstände nach Abgabe dieser Eigenerklärung auf ihn zutrifft und/oder, (2) sobald und soweit er zukünftig von "Russlandsanktionen", insbesondere solchen nach der VO (EU) Nr. 833/2014 (auch in zukünftigen Fassungen), betroffen sein sollte. (a) Hinweis Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die zuvor genannten Unterlagen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Zusätzlich ist die Erklärung einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. (b) Hinweis Eignungsleihe: Im Fall der Eignungsleihe ist die "Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" für jedes Drittunternehmen zu erbringen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, mit dem Angebot einzureichen: - Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Unterauftragnehmer, - Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Unterauftragnehmers gegenüber dem Bieter . (c) Hinweis Unterauftragnehmer: Im Fall des Einsatzes von Unterauftragnehmern ist die "Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" für jeden Unterauftragnehmer,dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen je Unterauftragnehmer einzureichen: - Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Unterauftragnehmer, - Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Unterauftragnehmers gegenüber dem Bieter (Ist spätestens vor Zuschlagserteilung einzureichen!).

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungReferenzen
Beschreibung des Eignungskriteriums1. Es ist mindestens eine Referenz über ein Projekt mit Leistungszeitraum in den letzten drei Jahren (Stichtag: Datum der Angebotsfrist) abzugeben, bei welchem ein Datenbestand mit arztbezogenen Informationen bereitgestellt wurde, der mindestens folgende Datensätze enthielt: - Name, Vorname, Titel - Geschlecht - Facharztbezeichnung - Lebenslange Arztnummer (LANR) - Zulassungsstatus (GKV, privatärztlich, ermächtigt) - Adresse (Straße, Hausnummer, ggf. Postfach, PLZ, Ort) - Telefonnummer(n) - Öffnungs- und Sprechzeiten 2. Ferner ist mindestens eine Referenz über ein Projekt mit Leistungszeitraum in den letzten drei Jahren (Stichtag: Datum der Angebotsfrist) abzugeben, bei welchem der Datenbestand in regelmäßigen, zyklischen Updates aktualisiert wurde und bei dem ein Konzept zur Aktualisierung der Informationen im Datenbestand umgesetzt wurde. Die Referenzen zu 1. und 2. können sich auf das gleiche Projekt beziehen. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Referenzen zu überprüfen. Daten zum Auftraggeber bzw. zur Auftraggeberin sowie einer Ansprechperson (bzw. auskunftsfähige Organisationseinheit) inkl. Telefonnummer sind daher zwingend anzugeben.

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungHaftpflichtversicherung
Beschreibung des EignungskriteriumsErklärung des Bieters darüber, dass er einen Versicherungsschutz im Rahmen und Umfang einer marktüblichen Industriehaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU vorhält, der etwaige aus diesem Vertrag entstehende Forderungen gegen den Auftragnehmer abdeckt, sowie darüber, dass er diesen auf Aufforderung der Auftraggeberin nach Zuschlagserteilung durch Vorlage einer aktuell bestehenden und gültigen Bescheinigung durch Bestätigung des Versicherers der Auftraggeberin vorlegen kann.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKHYTU/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKHYTU
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKHYTU
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote19/01/2024 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenGem. § 56 VgV können Nachforderungen erfolgen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin19/01/2024 10:01:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ort des EröffnungsterminsKeine Angabe
Eröffnungstermin19/01/2024 10:01:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ort des EröffnungsterminsKeine Angabe
Eröffnungstermin — BeschreibungDie Öffnung der Angebote erfolgt unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Bieter sind nicht zugelassen.
Eröffnungstermin — BeschreibungDie Öffnung der Angebote erfolgt unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Bieter sind nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsDer unter "wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" genannte Versicherungsschutz ist bis zum Ende der Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten und auf Verlangen des Auftraggebers unverzüglich nachzuweisen.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetnein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltAOK-Bundesverband GbR
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
TED eSenderBeschaffungsamt des BMI
8. Organisationen
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungBeschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailesender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungAOK-Bundesverband GbR
Registrierungsnummert:030346460
PostanschriftRosenthaler Str. 31
StadtBerlin
Postleitzahl10178
Land, Gliederung (NUTS)Berlin (DE300)
LandDeutschland
E-Mailvergabestelle@bv.aok.de
Telefon+49 30-34646-0
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Registrierungsnummert:022894990
PostanschriftVillemombler Straße 76
StadtBonn
Postleitzahl53123
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailvk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon+49 2289499-0
Fax+49 2289499163
Rollen dieser Organisation
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungVergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Registrierungsnummert:022894990
PostanschriftVillemombler Straße 76
StadtBonn
Postleitzahl53123
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailvk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon+492289499-0
Fax+49 2289499163
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachungbd0cdc54-4de1-47d4-87ef-faa9dca7d4eb  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung04/12/2023 09:23:07 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung737996-2023
ABl. S – Nummer der Ausgabe234/2023
Datum der Veröffentlichung05/12/2023