Beschreibung der Beschaffung
Entsorgung Restabfall (Siedlungsabfall/gewerblicher Abfall mit der Abfallschlüsselnummer 20 03 01) in einer Mengenspannbreite von 9.000 – 12.000 Mg/a
– Übernahme der Restabfälle an einer vom Auftraggeber vorgegebenen Umschlaganlage im Landkreisgebiet oder regionaler Nähe und Transport zur genutzten (Vor-)Behandlungs- bzw. Entsorgungsanlage;
– (Vor-)Behandlung der Restabfälle in einer mechanischen oder mechanisch-biologischen Anlage (und nachfolgende Verwertung/Entsorgung des Outputs) oder Entsorgung in einer thermischen Anlage;
– Die Vorbehandlung oder thermische Entsorgung muss in einer Anlage in Baden-Württemberg oder ggf. (soweit nach Maßgabe der Verordnung des Landes Baden-Württemberg über den Abfallwirtschaftsplan für Baden-Württemberg, Teilplan Siedlungsabfälle vom 22.08.2015 (GBl. S. 799) zulässig) in einer Anlage außerhalb von Baden-Württemberg, dann jedoch in regionaler Nähe erfolgen. Näheres ist in den Vergabeunterlagen geregelt.