739321-2024 - Ergebnis
Deutschland – Polizeiausrüstung – Vergabe zu: 1001465724 - Dez 52 - Fremdvergabe DNA
OJ S 236/2024 04/12/2024
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferleistungen - Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungLandeskriminalamt Nordrhein-Westfalen
E-MailZVST.LKA@polizei.nrw.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersÖffentliche Ordnung und Sicherheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelVergabe zu: 1001465724 - Dez 52 - Fremdvergabe DNA
BeschreibungDas LKA NRW geht nach Vorermittlungen von einem Auftragsvolumen von ca. 20.000 Untersuchungsaufträgen pro Jahr aus, wobei jeder Untersuchungsauftrag durchschnittlich vier Spuren umfasst. Die Laufzeit des Vertrages beträgt zwei Jahre, mit einer zweimaligen Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr. Dieses Gesamtvolumen von ca. 20.000 Untersuchungsaufträgen pro Jahr wird in 10 Losen vergeben, wobei auf jedes der Lose jährlich ca. 2.000 Untersuchungsaufträge (Los 1 bis Los 10) entfallen werden. Während der Laufzeit des Rahmenvertrages wird eine garantierte Mindestanzahl von 1.500 Untersuchungsaufträgen (pro Los und Jahr) vom LKA NRW abgerufen werden. Eine darüberhinausgehende Verpflichtung des LKA NRW zur Vergabe von Untersuchungsaufträgen an die Auftragnehmer der Lose 1 bis 10 besteht nicht.
Kennung des Verfahrenscc08ca7e-ba87-41d5-8143-0b57b27068e7
Interne KennungLKA13946
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 35200000 Polizeiausrüstung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 85145000 Dienstleistungen von medizinischen Laboratorien
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftLandeskriminalamt Nordrhein-Westfalen Völklinger Straße 49 
StadtDüsseldorf
Postleitzahl40221
Land, Gliederung (NUTS)Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
LandDeutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche InformationenFirmen/Institute, in denen die Untersuchungen (ausschließlich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland) durchgeführt werden.
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Der Aufruf zum Wettbewerb ist beendet
Zusätzliche InformationenBekanntmachungs-ID: CXS7YYSY11QKYAWL Es gelten die Bewerbungs-, Vergabe- und Vertragsbedingungen des Landes NRW.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
Titel2.000 Stück Molekulargenetisch-analytische Leistungen für das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen 2024
BeschreibungDas Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen, dieses wiederum vertreten durch das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW),schreibt im Rahmen der Erfüllung seines Auftrages aus § 13 Abs. 2 Polizeiorganisationsgesetz (POG) molekulargenetisch-analytische Leistungen mit den dazu gehörigen Voruntersuchungen aus. Hierbei sind von Vergleichsproben und von serologischen Spuren aller Art, die im Rahmen von Ermittlungsverfahren (u. a. nach § 81 a, c, e, f Strafprozessordnung (StPO)) erhoben wurden, ausschließlich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nach neuestem wissenschaftlichem Kenntnisstand unter Einhaltung strenger Qualitätssicherungsmaßnahmen, DNA-Profile (DNA-Identifizierungsmuster) zu bestimmen. Es sind die STR-Systeme der deutschen DNA-Analyse-Datei (DAD) fehlerfrei und möglichst vollständig zu typisieren und gegebenenfalls in einer für eine Speicherung geeigneten Form anzuliefern. Über die Feststellungen sind Gutachten als Sachverständiger im Sinne der §§ 72 ff. StPO in deutscher Sprache zu erstatten und ggf. vor einem deutschen Gericht zu vertreten. Die Entschädigung richtet sich nach den Vorschriften des Justiz-Vergütungs-Entschädigungs-Gesetzes (JVEG). Das LKA NRW geht nach Vorermittlungen von einem Auftragsvolumen von ca. 20.000 Untersuchungsaufträgen pro Jahr aus, wobei jeder Untersuchungsauftrag durchschnittlich vier Spuren umfasst. Die Laufzeit des Vertrages beträgt zwei Jahre, mit einer zweimaligen Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr. Dieses Gesamtvolumen von ca. 20.000 Untersuchungsaufträgen pro Jahr wird in 10 Losen vergeben, wobei auf jedes der Lose jährlich ca. 2.000 Untersuchungsaufträge (Los 1 bis Los 10) entfallen werden. Während der Laufzeit des Rahmenvertrages wird eine garantierte Mindestanzahl von 1.500 Untersuchungsaufträgen (pro Los und Jahr) vom LKA NRW abgerufen werden. Eine darüberhinausgehende Verpflichtung des LKA NRW zur Vergabe von Untersuchungsaufträgen an die Auftragnehmer der Lose 1 bis 10 besteht nicht. Sämtliche Fälle müssen im Zeitraum von 6 Wochen nach erfolgter Bereitstellung der einzelnen Untersuchungsaufträge und Asservate durch den Auftraggeber von dem Auftragnehmer analysiert und abschließend bearbeitet werden. Dafür ist vorgesehen, dass die zu bearbeitenden Untersuchungsaufträge und Asservate den Auftragnehmern im Leistungszeitraum in monatlichen Tranchen mit einer Größenordnung von mindestens 125 Untersuchungsaufträgen je Los, bereitgestellt werden. Bieter können ihr Angebot auf ein Los oder mehrere Lose abgeben. Dies ist im Angebotsschreiben und in den für die maximal 5 Lose vorgesehenen Preisblättern (pro Los ein Preisblatt) deutlich erkennbar zum Ausdruck zu bringen. Pro Los wird eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen/einem Institut geschlossen
Interne Kennung1
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85145000 Dienstleistungen von medizinischen Laboratorien
Zusätzliche Einstufung (cpv): 35200000 Polizeiausrüstung
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftLandeskriminalamt Nordrhein-Westfalen Völklinger Straße 49 
StadtDüsseldorf
Postleitzahl40221
Land, Gliederung (NUTS)Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
LandDeutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche InformationenFirmen/Institute, in denen die Untersuchungen (ausschließlich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland) durchgeführt werden.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen2
Weitere Informationen zur VerlängerungDie Laufzeit des Vertrages beträgt zwei Jahre, mit einer zweimaligen Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Zusätzliche InformationenEs gelten die Bewerbungs-, Vergabe- und Vertragsbedingungen des Landes NRW.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
SchlichtungsstelleLandeskriminalamt Nordrhein-Westfalen
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auftraggeber und Bieter in einem Vergabeverfahren sind durch ein vertragsähnliches Vertrauensverhältnis miteinander verbunden. Sie schulden sich gegenseitige Rücksichtnahme, Aufklärung und Loyalität. Die Bieter sind insbesondere dazu verpflichtet, die übersandten Vergabeunterlagen unverzüglich zu prüfen und im Fall von Ungenauigkeiten, Unvollständigkeiten oder Unklarheiten dem Auftraggeber einen entsprechenden Hinweis zu geben bzw. eine Rückfrage zu stellen. Etwaige Verfahrensrügen sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Vor der Vergabekammer besteht kein Anwaltszwang. Der Nachprüfungsantrag kann auch von dem Bieter selber gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich zu stellen und hat die folgenden Anforderungen: 1. Zuschlag Grundsätzlich setzt ein Nachprüfungsverfahren voraus, dass der Zuschlag noch nicht erteilt worden ist. Unter den Voraussetzungen des § 135 GWB kann beantragt werden, die Unwirksamkeit des Zuschlags festzustellen. 2. Schwellenwert (§ 106 GWB, § 3 VgV) Voraussetzung ist, dass der Schwellenwert erreicht wurde. Die Berechnung des Schwellenwerts ergibt sich aus § 3 VgV. Grundsätzlich ist bei der Schätzung des Auftragswerts vom voraussichtlichen Gesamtwert der Leistung ohne Umsatzsteuer auszugehen. Die Schwellenwerte werden von der EU-Kommission festgelegt und regelmäßig angepasst. Ab dem 01.01.2024 (bis zum 31.12.2025) gelten die folgenden Schwellenwerte (netto): ? Liefer- und Dienstleistungen für öffentliche Auftraggeber 221.000 EUR ? Liefer- und Dienstleistungen für Sektorenauftraggeber 443.000 EUR ? Soziale und andere besondere Dienstleistungen für öffentliche Auftraggeber 750.000 EUR ? Soziale und andere besondere Dienstleistungen für Sektorenauftraggeber 1.000.000 EUR ? Bauaufträge 5.538.000 EUR ? Konzessionen 5.538.000 EUR 3. Rüge (§ 160 Abs. 3 GWB) Vor der Antragstellung muss grundsätzlich der geltend gemachte Vergabeverstoß gegenüber der Vergabestelle gerügt werden. Damit hat der Auftraggeber die Möglichkeit, evtl. Vergabeverstößen abzuhelfen. Vergabekammer Rheinland 4. Öffentlicher Auftraggeber (§ 99 GWB) Der Antragsgegner, d.h. der Auftraggeber des öffentlichen Auftrags, ist konkret zu benennen. Für die Zuständigkeit der Vergabekammer Rheinland muss er seinen Sitz im Regierungsbezirk Köln oder Düsseldorf haben. Soweit der Bund Auftraggeber ist, sind die Vergabekammern des Bundes zuständig. 5. Frist (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB) Der Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingegangen sein. 6. Antragsbefugnis (§ 160 Abs. 2 S. 1 GWB) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung seiner Rechte nach § 97 Abs. 6 GWB geltend macht. Diese müssen im Antrag konkret dargelegt werden. 7. Antrag (§ 161 Abs. 1 GWB) Der schriftliche Antrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen. Sofern vorhanden fügen Sie dem Antrag bitte folgende Unterlagen bei: - Beleg für das Erreichen/Überschreiten des Schwellenwertes - Kopie der Bekanntmachung - Kopie der Information nach § 134 Abs. 1 GWB - Kopie des Rügeschreibens - Kopie der Antwort des öffentlichen Auftraggebers 8. Schaden (§ 160 Abs. 2 S. 2 GWB) In dem Antrag ist zu begründen, welcher Schaden durch die geltend gemachte Rechtsverletzung entstanden ist oder zu entstehen droht. 9. Beigeladene (§ 162 GWB) Unternehmen, deren Interessen durch die Entscheidung in dem Nachprüfungsverfahren schwerwiegend berührt sind, werden von der Vergabekammer beigeladen. Diese sind, soweit bekannt, im Antrag anzugeben. 10. Kostenvorschuss Die Vergabekammer Rheinland erhebt grundsätzlich keinen Kostenvorschuss. Die Kosten werden nach Abschluss des Verfahrens festgesetzt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandeskriminalamt Nordrhein-Westfalen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltLandeskriminalamt Nordrhein-Westfalen
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0002
Titel2.000 Stück Molekulargenetisch-analytische Leistungen für das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen 2024
BeschreibungDas Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen, dieses wiederum vertreten durch das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW),schreibt im Rahmen der Erfüllung seines Auftrages aus § 13 Abs. 2 Polizeiorganisationsgesetz (POG) molekulargenetisch-analytische Leistungen mit den dazu gehörigen Voruntersuchungen aus. Hierbei sind von Vergleichsproben und von serologischen Spuren aller Art, die im Rahmen von Ermittlungsverfahren (u. a. nach § 81 a, c, e, f Strafprozessordnung (StPO)) erhoben wurden, ausschließlich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nach neuestem wissenschaftlichem Kenntnisstand unter Einhaltung strenger Qualitätssicherungsmaßnahmen, DNA-Profile (DNA-Identifizierungsmuster) zu bestimmen. Es sind die STR-Systeme der deutschen DNA-Analyse-Datei (DAD) fehlerfrei und möglichst vollständig zu typisieren und gegebenenfalls in einer für eine Speicherung geeigneten Form anzuliefern. Über die Feststellungen sind Gutachten als Sachverständiger im Sinne der §§ 72 ff. StPO in deutscher Sprache zu erstatten und ggf. vor einem deutschen Gericht zu vertreten. Die Entschädigung richtet sich nach den Vorschriften des Justiz-Vergütungs-Entschädigungs-Gesetzes (JVEG). Das LKA NRW geht nach Vorermittlungen von einem Auftragsvolumen von ca. 20.000 Untersuchungsaufträgen pro Jahr aus, wobei jeder Untersuchungsauftrag durchschnittlich vier Spuren umfasst. Die Laufzeit des Vertrages beträgt zwei Jahre, mit einer zweimaligen Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr. Dieses Gesamtvolumen von ca. 20.000 Untersuchungsaufträgen pro Jahr wird in 10 Losen vergeben, wobei auf jedes der Lose jährlich ca. 2.000 Untersuchungsaufträge (Los 1 bis Los 10) entfallen werden. Während der Laufzeit des Rahmenvertrages wird eine garantierte Mindestanzahl von 1.500 Untersuchungsaufträgen (pro Los und Jahr) vom LKA NRW abgerufen werden. Eine darüberhinausgehende Verpflichtung des LKA NRW zur Vergabe von Untersuchungsaufträgen an die Auftragnehmer der Lose 1 bis 10 besteht nicht. Sämtliche Fälle müssen im Zeitraum von 6 Wochen nach erfolgter Bereitstellung der einzelnen Untersuchungsaufträge und Asservate durch den Auftraggeber von dem Auftragnehmer analysiert und abschließend bearbeitet werden. Dafür ist vorgesehen, dass die zu bearbeitenden Untersuchungsaufträge und Asservate den Auftragnehmern im Leistungszeitraum in monatlichen Tranchen mit einer Größenordnung von mindestens 125 Untersuchungsaufträgen je Los, bereitgestellt werden. Bieter können ihr Angebot auf ein Los oder mehrere Lose abgeben. Dies ist im Angebotsschreiben und in den für die maximal 5 Lose vorgesehenen Preisblättern (pro Los ein Preisblatt) deutlich erkennbar zum Ausdruck zu bringen. Pro Los wird eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen/einem Institut geschlossen
Interne Kennung2
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85145000 Dienstleistungen von medizinischen Laboratorien
Zusätzliche Einstufung (cpv): 35200000 Polizeiausrüstung
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftLandeskriminalamt Nordrhein-Westfalen Völklinger Straße 49 
StadtDüsseldorf
Postleitzahl40221
Land, Gliederung (NUTS)Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
LandDeutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche InformationenFirmen/Institute, in denen die Untersuchungen (ausschließlich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland) durchgeführt werden.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen2
Weitere Informationen zur VerlängerungDie Laufzeit des Vertrages beträgt zwei Jahre, mit einer zweimaligen Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Zusätzliche InformationenEs gelten die Bewerbungs-, Vergabe- und Vertragsbedingungen des Landes NRW.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
SchlichtungsstelleLandeskriminalamt Nordrhein-Westfalen
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auftraggeber und Bieter in einem Vergabeverfahren sind durch ein vertragsähnliches Vertrauensverhältnis miteinander verbunden. Sie schulden sich gegenseitige Rücksichtnahme, Aufklärung und Loyalität. Die Bieter sind insbesondere dazu verpflichtet, die übersandten Vergabeunterlagen unverzüglich zu prüfen und im Fall von Ungenauigkeiten, Unvollständigkeiten oder Unklarheiten dem Auftraggeber einen entsprechenden Hinweis zu geben bzw. eine Rückfrage zu stellen. Etwaige Verfahrensrügen sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Vor der Vergabekammer besteht kein Anwaltszwang. Der Nachprüfungsantrag kann auch von dem Bieter selber gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich zu stellen und hat die folgenden Anforderungen: 1. Zuschlag Grundsätzlich setzt ein Nachprüfungsverfahren voraus, dass der Zuschlag noch nicht erteilt worden ist. Unter den Voraussetzungen des § 135 GWB kann beantragt werden, die Unwirksamkeit des Zuschlags festzustellen. 2. Schwellenwert (§ 106 GWB, § 3 VgV) Voraussetzung ist, dass der Schwellenwert erreicht wurde. Die Berechnung des Schwellenwerts ergibt sich aus § 3 VgV. Grundsätzlich ist bei der Schätzung des Auftragswerts vom voraussichtlichen Gesamtwert der Leistung ohne Umsatzsteuer auszugehen. Die Schwellenwerte werden von der EU-Kommission festgelegt und regelmäßig angepasst. Ab dem 01.01.2024 (bis zum 31.12.2025) gelten die folgenden Schwellenwerte (netto): ? Liefer- und Dienstleistungen für öffentliche Auftraggeber 221.000 EUR ? Liefer- und Dienstleistungen für Sektorenauftraggeber 443.000 EUR ? Soziale und andere besondere Dienstleistungen für öffentliche Auftraggeber 750.000 EUR ? Soziale und andere besondere Dienstleistungen für Sektorenauftraggeber 1.000.000 EUR ? Bauaufträge 5.538.000 EUR ? Konzessionen 5.538.000 EUR 3. Rüge (§ 160 Abs. 3 GWB) Vor der Antragstellung muss grundsätzlich der geltend gemachte Vergabeverstoß gegenüber der Vergabestelle gerügt werden. Damit hat der Auftraggeber die Möglichkeit, evtl. Vergabeverstößen abzuhelfen. Vergabekammer Rheinland 4. Öffentlicher Auftraggeber (§ 99 GWB) Der Antragsgegner, d.h. der Auftraggeber des öffentlichen Auftrags, ist konkret zu benennen. Für die Zuständigkeit der Vergabekammer Rheinland muss er seinen Sitz im Regierungsbezirk Köln oder Düsseldorf haben. Soweit der Bund Auftraggeber ist, sind die Vergabekammern des Bundes zuständig. 5. Frist (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB) Der Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingegangen sein. 6. Antragsbefugnis (§ 160 Abs. 2 S. 1 GWB) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung seiner Rechte nach § 97 Abs. 6 GWB geltend macht. Diese müssen im Antrag konkret dargelegt werden. 7. Antrag (§ 161 Abs. 1 GWB) Der schriftliche Antrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen. Sofern vorhanden fügen Sie dem Antrag bitte folgende Unterlagen bei: - Beleg für das Erreichen/Überschreiten des Schwellenwertes - Kopie der Bekanntmachung - Kopie der Information nach § 134 Abs. 1 GWB - Kopie des Rügeschreibens - Kopie der Antwort des öffentlichen Auftraggebers 8. Schaden (§ 160 Abs. 2 S. 2 GWB) In dem Antrag ist zu begründen, welcher Schaden durch die geltend gemachte Rechtsverletzung entstanden ist oder zu entstehen droht. 9. Beigeladene (§ 162 GWB) Unternehmen, deren Interessen durch die Entscheidung in dem Nachprüfungsverfahren schwerwiegend berührt sind, werden von der Vergabekammer beigeladen. Diese sind, soweit bekannt, im Antrag anzugeben. 10. Kostenvorschuss Die Vergabekammer Rheinland erhebt grundsätzlich keinen Kostenvorschuss. Die Kosten werden nach Abschluss des Verfahrens festgesetzt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandeskriminalamt Nordrhein-Westfalen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltLandeskriminalamt Nordrhein-Westfalen
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0003
Titel2.000 Stück Molekulargenetisch-analytische Leistungen für das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen 2024
BeschreibungDas Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen, dieses wiederum vertreten durch das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW),schreibt im Rahmen der Erfüllung seines Auftrages aus § 13 Abs. 2 Polizeiorganisationsgesetz (POG) molekulargenetisch-analytische Leistungen mit den dazu gehörigen Voruntersuchungen aus. Hierbei sind von Vergleichsproben und von serologischen Spuren aller Art, die im Rahmen von Ermittlungsverfahren (u. a. nach § 81 a, c, e, f Strafprozessordnung (StPO)) erhoben wurden, ausschließlich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nach neuestem wissenschaftlichem Kenntnisstand unter Einhaltung strenger Qualitätssicherungsmaßnahmen, DNA-Profile (DNA-Identifizierungsmuster) zu bestimmen. Es sind die STR-Systeme der deutschen DNA-Analyse-Datei (DAD) fehlerfrei und möglichst vollständig zu typisieren und gegebenenfalls in einer für eine Speicherung geeigneten Form anzuliefern. Über die Feststellungen sind Gutachten als Sachverständiger im Sinne der §§ 72 ff. StPO in deutscher Sprache zu erstatten und ggf. vor einem deutschen Gericht zu vertreten. Die Entschädigung richtet sich nach den Vorschriften des Justiz-Vergütungs-Entschädigungs-Gesetzes (JVEG). Das LKA NRW geht nach Vorermittlungen von einem Auftragsvolumen von ca. 20.000 Untersuchungsaufträgen pro Jahr aus, wobei jeder Untersuchungsauftrag durchschnittlich vier Spuren umfasst. Die Laufzeit des Vertrages beträgt zwei Jahre, mit einer zweimaligen Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr. Dieses Gesamtvolumen von ca. 20.000 Untersuchungsaufträgen pro Jahr wird in 10 Losen vergeben, wobei auf jedes der Lose jährlich ca. 2.000 Untersuchungsaufträge (Los 1 bis Los 10) entfallen werden. Während der Laufzeit des Rahmenvertrages wird eine garantierte Mindestanzahl von 1.500 Untersuchungsaufträgen (pro Los und Jahr) vom LKA NRW abgerufen werden. Eine darüberhinausgehende Verpflichtung des LKA NRW zur Vergabe von Untersuchungsaufträgen an die Auftragnehmer der Lose 1 bis 10 besteht nicht. Sämtliche Fälle müssen im Zeitraum von 6 Wochen nach erfolgter Bereitstellung der einzelnen Untersuchungsaufträge und Asservate durch den Auftraggeber von dem Auftragnehmer analysiert und abschließend bearbeitet werden. Dafür ist vorgesehen, dass die zu bearbeitenden Untersuchungsaufträge und Asservate den Auftragnehmern im Leistungszeitraum in monatlichen Tranchen mit einer Größenordnung von mindestens 125 Untersuchungsaufträgen je Los, bereitgestellt werden. Bieter können ihr Angebot auf ein Los oder mehrere Lose abgeben. Dies ist im Angebotsschreiben und in den für die maximal 5 Lose vorgesehenen Preisblättern (pro Los ein Preisblatt) deutlich erkennbar zum Ausdruck zu bringen. Pro Los wird eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen/einem Institut geschlossen
Interne Kennung3
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85145000 Dienstleistungen von medizinischen Laboratorien
Zusätzliche Einstufung (cpv): 35200000 Polizeiausrüstung
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftLandeskriminalamt Nordrhein-Westfalen Völklinger Straße 49 
StadtDüsseldorf
Postleitzahl40221
Land, Gliederung (NUTS)Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
LandDeutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche InformationenFirmen/Institute, in denen die Untersuchungen (ausschließlich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland) durchgeführt werden.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen2
Weitere Informationen zur VerlängerungDie Laufzeit des Vertrages beträgt zwei Jahre, mit einer zweimaligen Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Zusätzliche InformationenEs gelten die Bewerbungs-, Vergabe- und Vertragsbedingungen des Landes NRW.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
SchlichtungsstelleLandeskriminalamt Nordrhein-Westfalen
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auftraggeber und Bieter in einem Vergabeverfahren sind durch ein vertragsähnliches Vertrauensverhältnis miteinander verbunden. Sie schulden sich gegenseitige Rücksichtnahme, Aufklärung und Loyalität. Die Bieter sind insbesondere dazu verpflichtet, die übersandten Vergabeunterlagen unverzüglich zu prüfen und im Fall von Ungenauigkeiten, Unvollständigkeiten oder Unklarheiten dem Auftraggeber einen entsprechenden Hinweis zu geben bzw. eine Rückfrage zu stellen. Etwaige Verfahrensrügen sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Vor der Vergabekammer besteht kein Anwaltszwang. Der Nachprüfungsantrag kann auch von dem Bieter selber gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich zu stellen und hat die folgenden Anforderungen: 1. Zuschlag Grundsätzlich setzt ein Nachprüfungsverfahren voraus, dass der Zuschlag noch nicht erteilt worden ist. Unter den Voraussetzungen des § 135 GWB kann beantragt werden, die Unwirksamkeit des Zuschlags festzustellen. 2. Schwellenwert (§ 106 GWB, § 3 VgV) Voraussetzung ist, dass der Schwellenwert erreicht wurde. Die Berechnung des Schwellenwerts ergibt sich aus § 3 VgV. Grundsätzlich ist bei der Schätzung des Auftragswerts vom voraussichtlichen Gesamtwert der Leistung ohne Umsatzsteuer auszugehen. Die Schwellenwerte werden von der EU-Kommission festgelegt und regelmäßig angepasst. Ab dem 01.01.2024 (bis zum 31.12.2025) gelten die folgenden Schwellenwerte (netto): ? Liefer- und Dienstleistungen für öffentliche Auftraggeber 221.000 EUR ? Liefer- und Dienstleistungen für Sektorenauftraggeber 443.000 EUR ? Soziale und andere besondere Dienstleistungen für öffentliche Auftraggeber 750.000 EUR ? Soziale und andere besondere Dienstleistungen für Sektorenauftraggeber 1.000.000 EUR ? Bauaufträge 5.538.000 EUR ? Konzessionen 5.538.000 EUR 3. Rüge (§ 160 Abs. 3 GWB) Vor der Antragstellung muss grundsätzlich der geltend gemachte Vergabeverstoß gegenüber der Vergabestelle gerügt werden. Damit hat der Auftraggeber die Möglichkeit, evtl. Vergabeverstößen abzuhelfen. Vergabekammer Rheinland 4. Öffentlicher Auftraggeber (§ 99 GWB) Der Antragsgegner, d.h. der Auftraggeber des öffentlichen Auftrags, ist konkret zu benennen. Für die Zuständigkeit der Vergabekammer Rheinland muss er seinen Sitz im Regierungsbezirk Köln oder Düsseldorf haben. Soweit der Bund Auftraggeber ist, sind die Vergabekammern des Bundes zuständig. 5. Frist (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB) Der Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingegangen sein. 6. Antragsbefugnis (§ 160 Abs. 2 S. 1 GWB) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung seiner Rechte nach § 97 Abs. 6 GWB geltend macht. Diese müssen im Antrag konkret dargelegt werden. 7. Antrag (§ 161 Abs. 1 GWB) Der schriftliche Antrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen. Sofern vorhanden fügen Sie dem Antrag bitte folgende Unterlagen bei: - Beleg für das Erreichen/Überschreiten des Schwellenwertes - Kopie der Bekanntmachung - Kopie der Information nach § 134 Abs. 1 GWB - Kopie des Rügeschreibens - Kopie der Antwort des öffentlichen Auftraggebers 8. Schaden (§ 160 Abs. 2 S. 2 GWB) In dem Antrag ist zu begründen, welcher Schaden durch die geltend gemachte Rechtsverletzung entstanden ist oder zu entstehen droht. 9. Beigeladene (§ 162 GWB) Unternehmen, deren Interessen durch die Entscheidung in dem Nachprüfungsverfahren schwerwiegend berührt sind, werden von der Vergabekammer beigeladen. Diese sind, soweit bekannt, im Antrag anzugeben. 10. Kostenvorschuss Die Vergabekammer Rheinland erhebt grundsätzlich keinen Kostenvorschuss. Die Kosten werden nach Abschluss des Verfahrens festgesetzt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandeskriminalamt Nordrhein-Westfalen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltLandeskriminalamt Nordrhein-Westfalen
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0004
Titel2.000 Stück Molekulargenetisch-analytische Leistungen für das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen 2024
BeschreibungDas Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen, dieses wiederum vertreten durch das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW),schreibt im Rahmen der Erfüllung seines Auftrages aus § 13 Abs. 2 Polizeiorganisationsgesetz (POG) molekulargenetisch-analytische Leistungen mit den dazu gehörigen Voruntersuchungen aus. Hierbei sind von Vergleichsproben und von serologischen Spuren aller Art, die im Rahmen von Ermittlungsverfahren (u. a. nach § 81 a, c, e, f Strafprozessordnung (StPO)) erhoben wurden, ausschließlich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nach neuestem wissenschaftlichem Kenntnisstand unter Einhaltung strenger Qualitätssicherungsmaßnahmen, DNA-Profile (DNA-Identifizierungsmuster) zu bestimmen. Es sind die STR-Systeme der deutschen DNA-Analyse-Datei (DAD) fehlerfrei und möglichst vollständig zu typisieren und gegebenenfalls in einer für eine Speicherung geeigneten Form anzuliefern. Über die Feststellungen sind Gutachten als Sachverständiger im Sinne der §§ 72 ff. StPO in deutscher Sprache zu erstatten und ggf. vor einem deutschen Gericht zu vertreten. Die Entschädigung richtet sich nach den Vorschriften des Justiz-Vergütungs-Entschädigungs-Gesetzes (JVEG). Das LKA NRW geht nach Vorermittlungen von einem Auftragsvolumen von ca. 20.000 Untersuchungsaufträgen pro Jahr aus, wobei jeder Untersuchungsauftrag durchschnittlich vier Spuren umfasst. Die Laufzeit des Vertrages beträgt zwei Jahre, mit einer zweimaligen Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr. Dieses Gesamtvolumen von ca. 20.000 Untersuchungsaufträgen pro Jahr wird in 10 Losen vergeben, wobei auf jedes der Lose jährlich ca. 2.000 Untersuchungsaufträge (Los 1 bis Los 10) entfallen werden. Während der Laufzeit des Rahmenvertrages wird eine garantierte Mindestanzahl von 1.500 Untersuchungsaufträgen (pro Los und Jahr) vom LKA NRW abgerufen werden. Eine darüberhinausgehende Verpflichtung des LKA NRW zur Vergabe von Untersuchungsaufträgen an die Auftragnehmer der Lose 1 bis 10 besteht nicht. Sämtliche Fälle müssen im Zeitraum von 6 Wochen nach erfolgter Bereitstellung der einzelnen Untersuchungsaufträge und Asservate durch den Auftraggeber von dem Auftragnehmer analysiert und abschließend bearbeitet werden. Dafür ist vorgesehen, dass die zu bearbeitenden Untersuchungsaufträge und Asservate den Auftragnehmern im Leistungszeitraum in monatlichen Tranchen mit einer Größenordnung von mindestens 125 Untersuchungsaufträgen je Los, bereitgestellt werden. Bieter können ihr Angebot auf ein Los oder mehrere Lose abgeben. Dies ist im Angebotsschreiben und in den für die maximal 5 Lose vorgesehenen Preisblättern (pro Los ein Preisblatt) deutlich erkennbar zum Ausdruck zu bringen. Pro Los wird eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen/einem Institut geschlossen
Interne Kennung4
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85145000 Dienstleistungen von medizinischen Laboratorien
Zusätzliche Einstufung (cpv): 35200000 Polizeiausrüstung
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftLandeskriminalamt Nordrhein-Westfalen Völklinger Straße 49 
StadtDüsseldorf
Postleitzahl40221
Land, Gliederung (NUTS)Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
LandDeutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche InformationenFirmen/Institute, in denen die Untersuchungen (ausschließlich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland) durchgeführt werden.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen2
Weitere Informationen zur VerlängerungDie Laufzeit des Vertrages beträgt zwei Jahre, mit einer zweimaligen Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Zusätzliche InformationenEs gelten die Bewerbungs-, Vergabe- und Vertragsbedingungen des Landes NRW.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
SchlichtungsstelleLandeskriminalamt Nordrhein-Westfalen
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auftraggeber und Bieter in einem Vergabeverfahren sind durch ein vertragsähnliches Vertrauensverhältnis miteinander verbunden. Sie schulden sich gegenseitige Rücksichtnahme, Aufklärung und Loyalität. Die Bieter sind insbesondere dazu verpflichtet, die übersandten Vergabeunterlagen unverzüglich zu prüfen und im Fall von Ungenauigkeiten, Unvollständigkeiten oder Unklarheiten dem Auftraggeber einen entsprechenden Hinweis zu geben bzw. eine Rückfrage zu stellen. Etwaige Verfahrensrügen sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Vor der Vergabekammer besteht kein Anwaltszwang. Der Nachprüfungsantrag kann auch von dem Bieter selber gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich zu stellen und hat die folgenden Anforderungen: 1. Zuschlag Grundsätzlich setzt ein Nachprüfungsverfahren voraus, dass der Zuschlag noch nicht erteilt worden ist. Unter den Voraussetzungen des § 135 GWB kann beantragt werden, die Unwirksamkeit des Zuschlags festzustellen. 2. Schwellenwert (§ 106 GWB, § 3 VgV) Voraussetzung ist, dass der Schwellenwert erreicht wurde. Die Berechnung des Schwellenwerts ergibt sich aus § 3 VgV. Grundsätzlich ist bei der Schätzung des Auftragswerts vom voraussichtlichen Gesamtwert der Leistung ohne Umsatzsteuer auszugehen. Die Schwellenwerte werden von der EU-Kommission festgelegt und regelmäßig angepasst. Ab dem 01.01.2024 (bis zum 31.12.2025) gelten die folgenden Schwellenwerte (netto): ? Liefer- und Dienstleistungen für öffentliche Auftraggeber 221.000 EUR ? Liefer- und Dienstleistungen für Sektorenauftraggeber 443.000 EUR ? Soziale und andere besondere Dienstleistungen für öffentliche Auftraggeber 750.000 EUR ? Soziale und andere besondere Dienstleistungen für Sektorenauftraggeber 1.000.000 EUR ? Bauaufträge 5.538.000 EUR ? Konzessionen 5.538.000 EUR 3. Rüge (§ 160 Abs. 3 GWB) Vor der Antragstellung muss grundsätzlich der geltend gemachte Vergabeverstoß gegenüber der Vergabestelle gerügt werden. Damit hat der Auftraggeber die Möglichkeit, evtl. Vergabeverstößen abzuhelfen. Vergabekammer Rheinland 4. Öffentlicher Auftraggeber (§ 99 GWB) Der Antragsgegner, d.h. der Auftraggeber des öffentlichen Auftrags, ist konkret zu benennen. Für die Zuständigkeit der Vergabekammer Rheinland muss er seinen Sitz im Regierungsbezirk Köln oder Düsseldorf haben. Soweit der Bund Auftraggeber ist, sind die Vergabekammern des Bundes zuständig. 5. Frist (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB) Der Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingegangen sein. 6. Antragsbefugnis (§ 160 Abs. 2 S. 1 GWB) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung seiner Rechte nach § 97 Abs. 6 GWB geltend macht. Diese müssen im Antrag konkret dargelegt werden. 7. Antrag (§ 161 Abs. 1 GWB) Der schriftliche Antrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen. Sofern vorhanden fügen Sie dem Antrag bitte folgende Unterlagen bei: - Beleg für das Erreichen/Überschreiten des Schwellenwertes - Kopie der Bekanntmachung - Kopie der Information nach § 134 Abs. 1 GWB - Kopie des Rügeschreibens - Kopie der Antwort des öffentlichen Auftraggebers 8. Schaden (§ 160 Abs. 2 S. 2 GWB) In dem Antrag ist zu begründen, welcher Schaden durch die geltend gemachte Rechtsverletzung entstanden ist oder zu entstehen droht. 9. Beigeladene (§ 162 GWB) Unternehmen, deren Interessen durch die Entscheidung in dem Nachprüfungsverfahren schwerwiegend berührt sind, werden von der Vergabekammer beigeladen. Diese sind, soweit bekannt, im Antrag anzugeben. 10. Kostenvorschuss Die Vergabekammer Rheinland erhebt grundsätzlich keinen Kostenvorschuss. Die Kosten werden nach Abschluss des Verfahrens festgesetzt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandeskriminalamt Nordrhein-Westfalen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltLandeskriminalamt Nordrhein-Westfalen
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0005
Titel2.000 Stück Molekulargenetisch-analytische Leistungen für das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen 2024
BeschreibungDas Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen, dieses wiederum vertreten durch das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW),schreibt im Rahmen der Erfüllung seines Auftrages aus § 13 Abs. 2 Polizeiorganisationsgesetz (POG) molekulargenetisch-analytische Leistungen mit den dazu gehörigen Voruntersuchungen aus. Hierbei sind von Vergleichsproben und von serologischen Spuren aller Art, die im Rahmen von Ermittlungsverfahren (u. a. nach § 81 a, c, e, f Strafprozessordnung (StPO)) erhoben wurden, ausschließlich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nach neuestem wissenschaftlichem Kenntnisstand unter Einhaltung strenger Qualitätssicherungsmaßnahmen, DNA-Profile (DNA-Identifizierungsmuster) zu bestimmen. Es sind die STR-Systeme der deutschen DNA-Analyse-Datei (DAD) fehlerfrei und möglichst vollständig zu typisieren und gegebenenfalls in einer für eine Speicherung geeigneten Form anzuliefern. Über die Feststellungen sind Gutachten als Sachverständiger im Sinne der §§ 72 ff. StPO in deutscher Sprache zu erstatten und ggf. vor einem deutschen Gericht zu vertreten. Die Entschädigung richtet sich nach den Vorschriften des Justiz-Vergütungs-Entschädigungs-Gesetzes (JVEG). Das LKA NRW geht nach Vorermittlungen von einem Auftragsvolumen von ca. 20.000 Untersuchungsaufträgen pro Jahr aus, wobei jeder Untersuchungsauftrag durchschnittlich vier Spuren umfasst. Die Laufzeit des Vertrages beträgt zwei Jahre, mit einer zweimaligen Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr. Dieses Gesamtvolumen von ca. 20.000 Untersuchungsaufträgen pro Jahr wird in 10 Losen vergeben, wobei auf jedes der Lose jährlich ca. 2.000 Untersuchungsaufträge (Los 1 bis Los 10) entfallen werden. Während der Laufzeit des Rahmenvertrages wird eine garantierte Mindestanzahl von 1.500 Untersuchungsaufträgen (pro Los und Jahr) vom LKA NRW abgerufen werden. Eine darüberhinausgehende Verpflichtung des LKA NRW zur Vergabe von Untersuchungsaufträgen an die Auftragnehmer der Lose 1 bis 10 besteht nicht. Sämtliche Fälle müssen im Zeitraum von 6 Wochen nach erfolgter Bereitstellung der einzelnen Untersuchungsaufträge und Asservate durch den Auftraggeber von dem Auftragnehmer analysiert und abschließend bearbeitet werden. Dafür ist vorgesehen, dass die zu bearbeitenden Untersuchungsaufträge und Asservate den Auftragnehmern im Leistungszeitraum in monatlichen Tranchen mit einer Größenordnung von mindestens 125 Untersuchungsaufträgen je Los, bereitgestellt werden. Bieter können ihr Angebot auf ein Los oder mehrere Lose abgeben. Dies ist im Angebotsschreiben und in den für die maximal 5 Lose vorgesehenen Preisblättern (pro Los ein Preisblatt) deutlich erkennbar zum Ausdruck zu bringen. Pro Los wird eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen/einem Institut geschlossen
Interne Kennung5
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85145000 Dienstleistungen von medizinischen Laboratorien
Zusätzliche Einstufung (cpv): 35200000 Polizeiausrüstung
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftLandeskriminalamt Nordrhein-Westfalen Völklinger Straße 49 
StadtDüsseldorf
Postleitzahl40221
Land, Gliederung (NUTS)Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
LandDeutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche InformationenFirmen/Institute, in denen die Untersuchungen (ausschließlich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland) durchgeführt werden.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen2
Weitere Informationen zur VerlängerungDie Laufzeit des Vertrages beträgt zwei Jahre, mit einer zweimaligen Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Zusätzliche InformationenEs gelten die Bewerbungs-, Vergabe- und Vertragsbedingungen des Landes NRW.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
SchlichtungsstelleLandeskriminalamt Nordrhein-Westfalen
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auftraggeber und Bieter in einem Vergabeverfahren sind durch ein vertragsähnliches Vertrauensverhältnis miteinander verbunden. Sie schulden sich gegenseitige Rücksichtnahme, Aufklärung und Loyalität. Die Bieter sind insbesondere dazu verpflichtet, die übersandten Vergabeunterlagen unverzüglich zu prüfen und im Fall von Ungenauigkeiten, Unvollständigkeiten oder Unklarheiten dem Auftraggeber einen entsprechenden Hinweis zu geben bzw. eine Rückfrage zu stellen. Etwaige Verfahrensrügen sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Vor der Vergabekammer besteht kein Anwaltszwang. Der Nachprüfungsantrag kann auch von dem Bieter selber gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich zu stellen und hat die folgenden Anforderungen: 1. Zuschlag Grundsätzlich setzt ein Nachprüfungsverfahren voraus, dass der Zuschlag noch nicht erteilt worden ist. Unter den Voraussetzungen des § 135 GWB kann beantragt werden, die Unwirksamkeit des Zuschlags festzustellen. 2. Schwellenwert (§ 106 GWB, § 3 VgV) Voraussetzung ist, dass der Schwellenwert erreicht wurde. Die Berechnung des Schwellenwerts ergibt sich aus § 3 VgV. Grundsätzlich ist bei der Schätzung des Auftragswerts vom voraussichtlichen Gesamtwert der Leistung ohne Umsatzsteuer auszugehen. Die Schwellenwerte werden von der EU-Kommission festgelegt und regelmäßig angepasst. Ab dem 01.01.2024 (bis zum 31.12.2025) gelten die folgenden Schwellenwerte (netto): ? Liefer- und Dienstleistungen für öffentliche Auftraggeber 221.000 EUR ? Liefer- und Dienstleistungen für Sektorenauftraggeber 443.000 EUR ? Soziale und andere besondere Dienstleistungen für öffentliche Auftraggeber 750.000 EUR ? Soziale und andere besondere Dienstleistungen für Sektorenauftraggeber 1.000.000 EUR ? Bauaufträge 5.538.000 EUR ? Konzessionen 5.538.000 EUR 3. Rüge (§ 160 Abs. 3 GWB) Vor der Antragstellung muss grundsätzlich der geltend gemachte Vergabeverstoß gegenüber der Vergabestelle gerügt werden. Damit hat der Auftraggeber die Möglichkeit, evtl. Vergabeverstößen abzuhelfen. Vergabekammer Rheinland 4. Öffentlicher Auftraggeber (§ 99 GWB) Der Antragsgegner, d.h. der Auftraggeber des öffentlichen Auftrags, ist konkret zu benennen. Für die Zuständigkeit der Vergabekammer Rheinland muss er seinen Sitz im Regierungsbezirk Köln oder Düsseldorf haben. Soweit der Bund Auftraggeber ist, sind die Vergabekammern des Bundes zuständig. 5. Frist (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB) Der Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingegangen sein. 6. Antragsbefugnis (§ 160 Abs. 2 S. 1 GWB) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung seiner Rechte nach § 97 Abs. 6 GWB geltend macht. Diese müssen im Antrag konkret dargelegt werden. 7. Antrag (§ 161 Abs. 1 GWB) Der schriftliche Antrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen. Sofern vorhanden fügen Sie dem Antrag bitte folgende Unterlagen bei: - Beleg für das Erreichen/Überschreiten des Schwellenwertes - Kopie der Bekanntmachung - Kopie der Information nach § 134 Abs. 1 GWB - Kopie des Rügeschreibens - Kopie der Antwort des öffentlichen Auftraggebers 8. Schaden (§ 160 Abs. 2 S. 2 GWB) In dem Antrag ist zu begründen, welcher Schaden durch die geltend gemachte Rechtsverletzung entstanden ist oder zu entstehen droht. 9. Beigeladene (§ 162 GWB) Unternehmen, deren Interessen durch die Entscheidung in dem Nachprüfungsverfahren schwerwiegend berührt sind, werden von der Vergabekammer beigeladen. Diese sind, soweit bekannt, im Antrag anzugeben. 10. Kostenvorschuss Die Vergabekammer Rheinland erhebt grundsätzlich keinen Kostenvorschuss. Die Kosten werden nach Abschluss des Verfahrens festgesetzt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandeskriminalamt Nordrhein-Westfalen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltLandeskriminalamt Nordrhein-Westfalen
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0006
Titel2.000 Stück Molekulargenetisch-analytische Leistungen für das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen 2024
BeschreibungDas Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen, dieses wiederum vertreten durch das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW),schreibt im Rahmen der Erfüllung seines Auftrages aus § 13 Abs. 2 Polizeiorganisationsgesetz (POG) molekulargenetisch-analytische Leistungen mit den dazu gehörigen Voruntersuchungen aus. Hierbei sind von Vergleichsproben und von serologischen Spuren aller Art, die im Rahmen von Ermittlungsverfahren (u. a. nach § 81 a, c, e, f Strafprozessordnung (StPO)) erhoben wurden, ausschließlich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nach neuestem wissenschaftlichem Kenntnisstand unter Einhaltung strenger Qualitätssicherungsmaßnahmen, DNA-Profile (DNA-Identifizierungsmuster) zu bestimmen. Es sind die STR-Systeme der deutschen DNA-Analyse-Datei (DAD) fehlerfrei und möglichst vollständig zu typisieren und gegebenenfalls in einer für eine Speicherung geeigneten Form anzuliefern. Über die Feststellungen sind Gutachten als Sachverständiger im Sinne der §§ 72 ff. StPO in deutscher Sprache zu erstatten und ggf. vor einem deutschen Gericht zu vertreten. Die Entschädigung richtet sich nach den Vorschriften des Justiz-Vergütungs-Entschädigungs-Gesetzes (JVEG). Das LKA NRW geht nach Vorermittlungen von einem Auftragsvolumen von ca. 20.000 Untersuchungsaufträgen pro Jahr aus, wobei jeder Untersuchungsauftrag durchschnittlich vier Spuren umfasst. Die Laufzeit des Vertrages beträgt zwei Jahre, mit einer zweimaligen Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr. Dieses Gesamtvolumen von ca. 20.000 Untersuchungsaufträgen pro Jahr wird in 10 Losen vergeben, wobei auf jedes der Lose jährlich ca. 2.000 Untersuchungsaufträge (Los 1 bis Los 10) entfallen werden. Während der Laufzeit des Rahmenvertrages wird eine garantierte Mindestanzahl von 1.500 Untersuchungsaufträgen (pro Los und Jahr) vom LKA NRW abgerufen werden. Eine darüberhinausgehende Verpflichtung des LKA NRW zur Vergabe von Untersuchungsaufträgen an die Auftragnehmer der Lose 1 bis 10 besteht nicht. Sämtliche Fälle müssen im Zeitraum von 6 Wochen nach erfolgter Bereitstellung der einzelnen Untersuchungsaufträge und Asservate durch den Auftraggeber von dem Auftragnehmer analysiert und abschließend bearbeitet werden. Dafür ist vorgesehen, dass die zu bearbeitenden Untersuchungsaufträge und Asservate den Auftragnehmern im Leistungszeitraum in monatlichen Tranchen mit einer Größenordnung von mindestens 125 Untersuchungsaufträgen je Los, bereitgestellt werden. Bieter können ihr Angebot auf ein Los oder mehrere Lose abgeben. Dies ist im Angebotsschreiben und in den für die maximal 5 Lose vorgesehenen Preisblättern (pro Los ein Preisblatt) deutlich erkennbar zum Ausdruck zu bringen. Pro Los wird eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen/einem Institut geschlossen
Interne Kennung6
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85145000 Dienstleistungen von medizinischen Laboratorien
Zusätzliche Einstufung (cpv): 35200000 Polizeiausrüstung
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftLandeskriminalamt Nordrhein-Westfalen Völklinger Straße 49 
StadtDüsseldorf
Postleitzahl40221
Land, Gliederung (NUTS)Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
LandDeutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche InformationenFirmen/Institute, in denen die Untersuchungen (ausschließlich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland) durchgeführt werden.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen2
Weitere Informationen zur VerlängerungDie Laufzeit des Vertrages beträgt zwei Jahre, mit einer zweimaligen Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Zusätzliche InformationenEs gelten die Bewerbungs-, Vergabe- und Vertragsbedingungen des Landes NRW.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
SchlichtungsstelleLandeskriminalamt Nordrhein-Westfalen
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auftraggeber und Bieter in einem Vergabeverfahren sind durch ein vertragsähnliches Vertrauensverhältnis miteinander verbunden. Sie schulden sich gegenseitige Rücksichtnahme, Aufklärung und Loyalität. Die Bieter sind insbesondere dazu verpflichtet, die übersandten Vergabeunterlagen unverzüglich zu prüfen und im Fall von Ungenauigkeiten, Unvollständigkeiten oder Unklarheiten dem Auftraggeber einen entsprechenden Hinweis zu geben bzw. eine Rückfrage zu stellen. Etwaige Verfahrensrügen sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Vor der Vergabekammer besteht kein Anwaltszwang. Der Nachprüfungsantrag kann auch von dem Bieter selber gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich zu stellen und hat die folgenden Anforderungen: 1. Zuschlag Grundsätzlich setzt ein Nachprüfungsverfahren voraus, dass der Zuschlag noch nicht erteilt worden ist. Unter den Voraussetzungen des § 135 GWB kann beantragt werden, die Unwirksamkeit des Zuschlags festzustellen. 2. Schwellenwert (§ 106 GWB, § 3 VgV) Voraussetzung ist, dass der Schwellenwert erreicht wurde. Die Berechnung des Schwellenwerts ergibt sich aus § 3 VgV. Grundsätzlich ist bei der Schätzung des Auftragswerts vom voraussichtlichen Gesamtwert der Leistung ohne Umsatzsteuer auszugehen. Die Schwellenwerte werden von der EU-Kommission festgelegt und regelmäßig angepasst. Ab dem 01.01.2024 (bis zum 31.12.2025) gelten die folgenden Schwellenwerte (netto): ? Liefer- und Dienstleistungen für öffentliche Auftraggeber 221.000 EUR ? Liefer- und Dienstleistungen für Sektorenauftraggeber 443.000 EUR ? Soziale und andere besondere Dienstleistungen für öffentliche Auftraggeber 750.000 EUR ? Soziale und andere besondere Dienstleistungen für Sektorenauftraggeber 1.000.000 EUR ? Bauaufträge 5.538.000 EUR ? Konzessionen 5.538.000 EUR 3. Rüge (§ 160 Abs. 3 GWB) Vor der Antragstellung muss grundsätzlich der geltend gemachte Vergabeverstoß gegenüber der Vergabestelle gerügt werden. Damit hat der Auftraggeber die Möglichkeit, evtl. Vergabeverstößen abzuhelfen. Vergabekammer Rheinland 4. Öffentlicher Auftraggeber (§ 99 GWB) Der Antragsgegner, d.h. der Auftraggeber des öffentlichen Auftrags, ist konkret zu benennen. Für die Zuständigkeit der Vergabekammer Rheinland muss er seinen Sitz im Regierungsbezirk Köln oder Düsseldorf haben. Soweit der Bund Auftraggeber ist, sind die Vergabekammern des Bundes zuständig. 5. Frist (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB) Der Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingegangen sein. 6. Antragsbefugnis (§ 160 Abs. 2 S. 1 GWB) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung seiner Rechte nach § 97 Abs. 6 GWB geltend macht. Diese müssen im Antrag konkret dargelegt werden. 7. Antrag (§ 161 Abs. 1 GWB) Der schriftliche Antrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen. Sofern vorhanden fügen Sie dem Antrag bitte folgende Unterlagen bei: - Beleg für das Erreichen/Überschreiten des Schwellenwertes - Kopie der Bekanntmachung - Kopie der Information nach § 134 Abs. 1 GWB - Kopie des Rügeschreibens - Kopie der Antwort des öffentlichen Auftraggebers 8. Schaden (§ 160 Abs. 2 S. 2 GWB) In dem Antrag ist zu begründen, welcher Schaden durch die geltend gemachte Rechtsverletzung entstanden ist oder zu entstehen droht. 9. Beigeladene (§ 162 GWB) Unternehmen, deren Interessen durch die Entscheidung in dem Nachprüfungsverfahren schwerwiegend berührt sind, werden von der Vergabekammer beigeladen. Diese sind, soweit bekannt, im Antrag anzugeben. 10. Kostenvorschuss Die Vergabekammer Rheinland erhebt grundsätzlich keinen Kostenvorschuss. Die Kosten werden nach Abschluss des Verfahrens festgesetzt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandeskriminalamt Nordrhein-Westfalen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltLandeskriminalamt Nordrhein-Westfalen
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0007
Titel2.000 Stück Molekulargenetisch-analytische Leistungen für das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen 2024
BeschreibungDas Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen, dieses wiederum vertreten durch das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW),schreibt im Rahmen der Erfüllung seines Auftrages aus § 13 Abs. 2 Polizeiorganisationsgesetz (POG) molekulargenetisch-analytische Leistungen mit den dazu gehörigen Voruntersuchungen aus. Hierbei sind von Vergleichsproben und von serologischen Spuren aller Art, die im Rahmen von Ermittlungsverfahren (u. a. nach § 81 a, c, e, f Strafprozessordnung (StPO)) erhoben wurden, ausschließlich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nach neuestem wissenschaftlichem Kenntnisstand unter Einhaltung strenger Qualitätssicherungsmaßnahmen, DNA-Profile (DNA-Identifizierungsmuster) zu bestimmen. Es sind die STR-Systeme der deutschen DNA-Analyse-Datei (DAD) fehlerfrei und möglichst vollständig zu typisieren und gegebenenfalls in einer für eine Speicherung geeigneten Form anzuliefern. Über die Feststellungen sind Gutachten als Sachverständiger im Sinne der §§ 72 ff. StPO in deutscher Sprache zu erstatten und ggf. vor einem deutschen Gericht zu vertreten. Die Entschädigung richtet sich nach den Vorschriften des Justiz-Vergütungs-Entschädigungs-Gesetzes (JVEG). Das LKA NRW geht nach Vorermittlungen von einem Auftragsvolumen von ca. 20.000 Untersuchungsaufträgen pro Jahr aus, wobei jeder Untersuchungsauftrag durchschnittlich vier Spuren umfasst. Die Laufzeit des Vertrages beträgt zwei Jahre, mit einer zweimaligen Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr. Dieses Gesamtvolumen von ca. 20.000 Untersuchungsaufträgen pro Jahr wird in 10 Losen vergeben, wobei auf jedes der Lose jährlich ca. 2.000 Untersuchungsaufträge (Los 1 bis Los 10) entfallen werden. Während der Laufzeit des Rahmenvertrages wird eine garantierte Mindestanzahl von 1.500 Untersuchungsaufträgen (pro Los und Jahr) vom LKA NRW abgerufen werden. Eine darüberhinausgehende Verpflichtung des LKA NRW zur Vergabe von Untersuchungsaufträgen an die Auftragnehmer der Lose 1 bis 10 besteht nicht. Sämtliche Fälle müssen im Zeitraum von 6 Wochen nach erfolgter Bereitstellung der einzelnen Untersuchungsaufträge und Asservate durch den Auftraggeber von dem Auftragnehmer analysiert und abschließend bearbeitet werden. Dafür ist vorgesehen, dass die zu bearbeitenden Untersuchungsaufträge und Asservate den Auftragnehmern im Leistungszeitraum in monatlichen Tranchen mit einer Größenordnung von mindestens 125 Untersuchungsaufträgen je Los, bereitgestellt werden. Bieter können ihr Angebot auf ein Los oder mehrere Lose abgeben. Dies ist im Angebotsschreiben und in den für die maximal 5 Lose vorgesehenen Preisblättern (pro Los ein Preisblatt) deutlich erkennbar zum Ausdruck zu bringen. Pro Los wird eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen/einem Institut geschlossen
Interne Kennung7
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85145000 Dienstleistungen von medizinischen Laboratorien
Zusätzliche Einstufung (cpv): 35200000 Polizeiausrüstung
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftLandeskriminalamt Nordrhein-Westfalen Völklinger Straße 49 
StadtDüsseldorf
Postleitzahl40221
Land, Gliederung (NUTS)Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
LandDeutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche InformationenFirmen/Institute, in denen die Untersuchungen (ausschließlich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland) durchgeführt werden.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen2
Weitere Informationen zur VerlängerungDie Laufzeit des Vertrages beträgt zwei Jahre, mit einer zweimaligen Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Zusätzliche InformationenEs gelten die Bewerbungs-, Vergabe- und Vertragsbedingungen des Landes NRW.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
SchlichtungsstelleLandeskriminalamt Nordrhein-Westfalen
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auftraggeber und Bieter in einem Vergabeverfahren sind durch ein vertragsähnliches Vertrauensverhältnis miteinander verbunden. Sie schulden sich gegenseitige Rücksichtnahme, Aufklärung und Loyalität. Die Bieter sind insbesondere dazu verpflichtet, die übersandten Vergabeunterlagen unverzüglich zu prüfen und im Fall von Ungenauigkeiten, Unvollständigkeiten oder Unklarheiten dem Auftraggeber einen entsprechenden Hinweis zu geben bzw. eine Rückfrage zu stellen. Etwaige Verfahrensrügen sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Vor der Vergabekammer besteht kein Anwaltszwang. Der Nachprüfungsantrag kann auch von dem Bieter selber gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich zu stellen und hat die folgenden Anforderungen: 1. Zuschlag Grundsätzlich setzt ein Nachprüfungsverfahren voraus, dass der Zuschlag noch nicht erteilt worden ist. Unter den Voraussetzungen des § 135 GWB kann beantragt werden, die Unwirksamkeit des Zuschlags festzustellen. 2. Schwellenwert (§ 106 GWB, § 3 VgV) Voraussetzung ist, dass der Schwellenwert erreicht wurde. Die Berechnung des Schwellenwerts ergibt sich aus § 3 VgV. Grundsätzlich ist bei der Schätzung des Auftragswerts vom voraussichtlichen Gesamtwert der Leistung ohne Umsatzsteuer auszugehen. Die Schwellenwerte werden von der EU-Kommission festgelegt und regelmäßig angepasst. Ab dem 01.01.2024 (bis zum 31.12.2025) gelten die folgenden Schwellenwerte (netto): ? Liefer- und Dienstleistungen für öffentliche Auftraggeber 221.000 EUR ? Liefer- und Dienstleistungen für Sektorenauftraggeber 443.000 EUR ? Soziale und andere besondere Dienstleistungen für öffentliche Auftraggeber 750.000 EUR ? Soziale und andere besondere Dienstleistungen für Sektorenauftraggeber 1.000.000 EUR ? Bauaufträge 5.538.000 EUR ? Konzessionen 5.538.000 EUR 3. Rüge (§ 160 Abs. 3 GWB) Vor der Antragstellung muss grundsätzlich der geltend gemachte Vergabeverstoß gegenüber der Vergabestelle gerügt werden. Damit hat der Auftraggeber die Möglichkeit, evtl. Vergabeverstößen abzuhelfen. Vergabekammer Rheinland 4. Öffentlicher Auftraggeber (§ 99 GWB) Der Antragsgegner, d.h. der Auftraggeber des öffentlichen Auftrags, ist konkret zu benennen. Für die Zuständigkeit der Vergabekammer Rheinland muss er seinen Sitz im Regierungsbezirk Köln oder Düsseldorf haben. Soweit der Bund Auftraggeber ist, sind die Vergabekammern des Bundes zuständig. 5. Frist (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB) Der Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingegangen sein. 6. Antragsbefugnis (§ 160 Abs. 2 S. 1 GWB) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung seiner Rechte nach § 97 Abs. 6 GWB geltend macht. Diese müssen im Antrag konkret dargelegt werden. 7. Antrag (§ 161 Abs. 1 GWB) Der schriftliche Antrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen. Sofern vorhanden fügen Sie dem Antrag bitte folgende Unterlagen bei: - Beleg für das Erreichen/Überschreiten des Schwellenwertes - Kopie der Bekanntmachung - Kopie der Information nach § 134 Abs. 1 GWB - Kopie des Rügeschreibens - Kopie der Antwort des öffentlichen Auftraggebers 8. Schaden (§ 160 Abs. 2 S. 2 GWB) In dem Antrag ist zu begründen, welcher Schaden durch die geltend gemachte Rechtsverletzung entstanden ist oder zu entstehen droht. 9. Beigeladene (§ 162 GWB) Unternehmen, deren Interessen durch die Entscheidung in dem Nachprüfungsverfahren schwerwiegend berührt sind, werden von der Vergabekammer beigeladen. Diese sind, soweit bekannt, im Antrag anzugeben. 10. Kostenvorschuss Die Vergabekammer Rheinland erhebt grundsätzlich keinen Kostenvorschuss. Die Kosten werden nach Abschluss des Verfahrens festgesetzt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandeskriminalamt Nordrhein-Westfalen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltLandeskriminalamt Nordrhein-Westfalen
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0008
Titel2.000 Stück Molekulargenetisch-analytische Leistungen für das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen 2024
BeschreibungDas Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen, dieses wiederum vertreten durch das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW),schreibt im Rahmen der Erfüllung seines Auftrages aus § 13 Abs. 2 Polizeiorganisationsgesetz (POG) molekulargenetisch-analytische Leistungen mit den dazu gehörigen Voruntersuchungen aus. Hierbei sind von Vergleichsproben und von serologischen Spuren aller Art, die im Rahmen von Ermittlungsverfahren (u. a. nach § 81 a, c, e, f Strafprozessordnung (StPO)) erhoben wurden, ausschließlich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nach neuestem wissenschaftlichem Kenntnisstand unter Einhaltung strenger Qualitätssicherungsmaßnahmen, DNA-Profile (DNA-Identifizierungsmuster) zu bestimmen. Es sind die STR-Systeme der deutschen DNA-Analyse-Datei (DAD) fehlerfrei und möglichst vollständig zu typisieren und gegebenenfalls in einer für eine Speicherung geeigneten Form anzuliefern. Über die Feststellungen sind Gutachten als Sachverständiger im Sinne der §§ 72 ff. StPO in deutscher Sprache zu erstatten und ggf. vor einem deutschen Gericht zu vertreten. Die Entschädigung richtet sich nach den Vorschriften des Justiz-Vergütungs-Entschädigungs-Gesetzes (JVEG). Das LKA NRW geht nach Vorermittlungen von einem Auftragsvolumen von ca. 20.000 Untersuchungsaufträgen pro Jahr aus, wobei jeder Untersuchungsauftrag durchschnittlich vier Spuren umfasst. Die Laufzeit des Vertrages beträgt zwei Jahre, mit einer zweimaligen Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr. Dieses Gesamtvolumen von ca. 20.000 Untersuchungsaufträgen pro Jahr wird in 10 Losen vergeben, wobei auf jedes der Lose jährlich ca. 2.000 Untersuchungsaufträge (Los 1 bis Los 10) entfallen werden. Während der Laufzeit des Rahmenvertrages wird eine garantierte Mindestanzahl von 1.500 Untersuchungsaufträgen (pro Los und Jahr) vom LKA NRW abgerufen werden. Eine darüberhinausgehende Verpflichtung des LKA NRW zur Vergabe von Untersuchungsaufträgen an die Auftragnehmer der Lose 1 bis 10 besteht nicht. Sämtliche Fälle müssen im Zeitraum von 6 Wochen nach erfolgter Bereitstellung der einzelnen Untersuchungsaufträge und Asservate durch den Auftraggeber von dem Auftragnehmer analysiert und abschließend bearbeitet werden. Dafür ist vorgesehen, dass die zu bearbeitenden Untersuchungsaufträge und Asservate den Auftragnehmern im Leistungszeitraum in monatlichen Tranchen mit einer Größenordnung von mindestens 125 Untersuchungsaufträgen je Los, bereitgestellt werden. Bieter können ihr Angebot auf ein Los oder mehrere Lose abgeben. Dies ist im Angebotsschreiben und in den für die maximal 5 Lose vorgesehenen Preisblättern (pro Los ein Preisblatt) deutlich erkennbar zum Ausdruck zu bringen. Pro Los wird eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen/einem Institut geschlossen
Interne Kennung8
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85145000 Dienstleistungen von medizinischen Laboratorien
Zusätzliche Einstufung (cpv): 35200000 Polizeiausrüstung
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftLandeskriminalamt Nordrhein-Westfalen Völklinger Straße 49 
StadtDüsseldorf
Postleitzahl40221
Land, Gliederung (NUTS)Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
LandDeutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche InformationenFirmen/Institute, in denen die Untersuchungen (ausschließlich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland) durchgeführt werden.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen2
Weitere Informationen zur VerlängerungDie Laufzeit des Vertrages beträgt zwei Jahre, mit einer zweimaligen Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Zusätzliche InformationenEs gelten die Bewerbungs-, Vergabe- und Vertragsbedingungen des Landes NRW.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
SchlichtungsstelleLandeskriminalamt Nordrhein-Westfalen
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auftraggeber und Bieter in einem Vergabeverfahren sind durch ein vertragsähnliches Vertrauensverhältnis miteinander verbunden. Sie schulden sich gegenseitige Rücksichtnahme, Aufklärung und Loyalität. Die Bieter sind insbesondere dazu verpflichtet, die übersandten Vergabeunterlagen unverzüglich zu prüfen und im Fall von Ungenauigkeiten, Unvollständigkeiten oder Unklarheiten dem Auftraggeber einen entsprechenden Hinweis zu geben bzw. eine Rückfrage zu stellen. Etwaige Verfahrensrügen sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Vor der Vergabekammer besteht kein Anwaltszwang. Der Nachprüfungsantrag kann auch von dem Bieter selber gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich zu stellen und hat die folgenden Anforderungen: 1. Zuschlag Grundsätzlich setzt ein Nachprüfungsverfahren voraus, dass der Zuschlag noch nicht erteilt worden ist. Unter den Voraussetzungen des § 135 GWB kann beantragt werden, die Unwirksamkeit des Zuschlags festzustellen. 2. Schwellenwert (§ 106 GWB, § 3 VgV) Voraussetzung ist, dass der Schwellenwert erreicht wurde. Die Berechnung des Schwellenwerts ergibt sich aus § 3 VgV. Grundsätzlich ist bei der Schätzung des Auftragswerts vom voraussichtlichen Gesamtwert der Leistung ohne Umsatzsteuer auszugehen. Die Schwellenwerte werden von der EU-Kommission festgelegt und regelmäßig angepasst. Ab dem 01.01.2024 (bis zum 31.12.2025) gelten die folgenden Schwellenwerte (netto): ? Liefer- und Dienstleistungen für öffentliche Auftraggeber 221.000 EUR ? Liefer- und Dienstleistungen für Sektorenauftraggeber 443.000 EUR ? Soziale und andere besondere Dienstleistungen für öffentliche Auftraggeber 750.000 EUR ? Soziale und andere besondere Dienstleistungen für Sektorenauftraggeber 1.000.000 EUR ? Bauaufträge 5.538.000 EUR ? Konzessionen 5.538.000 EUR 3. Rüge (§ 160 Abs. 3 GWB) Vor der Antragstellung muss grundsätzlich der geltend gemachte Vergabeverstoß gegenüber der Vergabestelle gerügt werden. Damit hat der Auftraggeber die Möglichkeit, evtl. Vergabeverstößen abzuhelfen. Vergabekammer Rheinland 4. Öffentlicher Auftraggeber (§ 99 GWB) Der Antragsgegner, d.h. der Auftraggeber des öffentlichen Auftrags, ist konkret zu benennen. Für die Zuständigkeit der Vergabekammer Rheinland muss er seinen Sitz im Regierungsbezirk Köln oder Düsseldorf haben. Soweit der Bund Auftraggeber ist, sind die Vergabekammern des Bundes zuständig. 5. Frist (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB) Der Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingegangen sein. 6. Antragsbefugnis (§ 160 Abs. 2 S. 1 GWB) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung seiner Rechte nach § 97 Abs. 6 GWB geltend macht. Diese müssen im Antrag konkret dargelegt werden. 7. Antrag (§ 161 Abs. 1 GWB) Der schriftliche Antrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen. Sofern vorhanden fügen Sie dem Antrag bitte folgende Unterlagen bei: - Beleg für das Erreichen/Überschreiten des Schwellenwertes - Kopie der Bekanntmachung - Kopie der Information nach § 134 Abs. 1 GWB - Kopie des Rügeschreibens - Kopie der Antwort des öffentlichen Auftraggebers 8. Schaden (§ 160 Abs. 2 S. 2 GWB) In dem Antrag ist zu begründen, welcher Schaden durch die geltend gemachte Rechtsverletzung entstanden ist oder zu entstehen droht. 9. Beigeladene (§ 162 GWB) Unternehmen, deren Interessen durch die Entscheidung in dem Nachprüfungsverfahren schwerwiegend berührt sind, werden von der Vergabekammer beigeladen. Diese sind, soweit bekannt, im Antrag anzugeben. 10. Kostenvorschuss Die Vergabekammer Rheinland erhebt grundsätzlich keinen Kostenvorschuss. Die Kosten werden nach Abschluss des Verfahrens festgesetzt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandeskriminalamt Nordrhein-Westfalen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltLandeskriminalamt Nordrhein-Westfalen
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0009
Titel2.000 Stück Molekulargenetisch-analytische Leistungen für das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen 2024
BeschreibungDas Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen, dieses wiederum vertreten durch das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW),schreibt im Rahmen der Erfüllung seines Auftrages aus § 13 Abs. 2 Polizeiorganisationsgesetz (POG) molekulargenetisch-analytische Leistungen mit den dazu gehörigen Voruntersuchungen aus. Hierbei sind von Vergleichsproben und von serologischen Spuren aller Art, die im Rahmen von Ermittlungsverfahren (u. a. nach § 81 a, c, e, f Strafprozessordnung (StPO)) erhoben wurden, ausschließlich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nach neuestem wissenschaftlichem Kenntnisstand unter Einhaltung strenger Qualitätssicherungsmaßnahmen, DNA-Profile (DNA-Identifizierungsmuster) zu bestimmen. Es sind die STR-Systeme der deutschen DNA-Analyse-Datei (DAD) fehlerfrei und möglichst vollständig zu typisieren und gegebenenfalls in einer für eine Speicherung geeigneten Form anzuliefern. Über die Feststellungen sind Gutachten als Sachverständiger im Sinne der §§ 72 ff. StPO in deutscher Sprache zu erstatten und ggf. vor einem deutschen Gericht zu vertreten. Die Entschädigung richtet sich nach den Vorschriften des Justiz-Vergütungs-Entschädigungs-Gesetzes (JVEG). Das LKA NRW geht nach Vorermittlungen von einem Auftragsvolumen von ca. 20.000 Untersuchungsaufträgen pro Jahr aus, wobei jeder Untersuchungsauftrag durchschnittlich vier Spuren umfasst. Die Laufzeit des Vertrages beträgt zwei Jahre, mit einer zweimaligen Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr. Dieses Gesamtvolumen von ca. 20.000 Untersuchungsaufträgen pro Jahr wird in 10 Losen vergeben, wobei auf jedes der Lose jährlich ca. 2.000 Untersuchungsaufträge (Los 1 bis Los 10) entfallen werden. Während der Laufzeit des Rahmenvertrages wird eine garantierte Mindestanzahl von 1.500 Untersuchungsaufträgen (pro Los und Jahr) vom LKA NRW abgerufen werden. Eine darüberhinausgehende Verpflichtung des LKA NRW zur Vergabe von Untersuchungsaufträgen an die Auftragnehmer der Lose 1 bis 10 besteht nicht. Sämtliche Fälle müssen im Zeitraum von 6 Wochen nach erfolgter Bereitstellung der einzelnen Untersuchungsaufträge und Asservate durch den Auftraggeber von dem Auftragnehmer analysiert und abschließend bearbeitet werden. Dafür ist vorgesehen, dass die zu bearbeitenden Untersuchungsaufträge und Asservate den Auftragnehmern im Leistungszeitraum in monatlichen Tranchen mit einer Größenordnung von mindestens 125 Untersuchungsaufträgen je Los, bereitgestellt werden. Bieter können ihr Angebot auf ein Los oder mehrere Lose abgeben. Dies ist im Angebotsschreiben und in den für die maximal 5 Lose vorgesehenen Preisblättern (pro Los ein Preisblatt) deutlich erkennbar zum Ausdruck zu bringen. Pro Los wird eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen/einem Institut geschlossen
Interne Kennung9
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85145000 Dienstleistungen von medizinischen Laboratorien
Zusätzliche Einstufung (cpv): 35200000 Polizeiausrüstung
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftLandeskriminalamt Nordrhein-Westfalen Völklinger Straße 49 
StadtDüsseldorf
Postleitzahl40221
Land, Gliederung (NUTS)Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
LandDeutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche InformationenFirmen/Institute, in denen die Untersuchungen (ausschließlich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland) durchgeführt werden.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen2
Weitere Informationen zur VerlängerungDie Laufzeit des Vertrages beträgt zwei Jahre, mit einer zweimaligen Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Zusätzliche InformationenEs gelten die Bewerbungs-, Vergabe- und Vertragsbedingungen des Landes NRW.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
SchlichtungsstelleLandeskriminalamt Nordrhein-Westfalen
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auftraggeber und Bieter in einem Vergabeverfahren sind durch ein vertragsähnliches Vertrauensverhältnis miteinander verbunden. Sie schulden sich gegenseitige Rücksichtnahme, Aufklärung und Loyalität. Die Bieter sind insbesondere dazu verpflichtet, die übersandten Vergabeunterlagen unverzüglich zu prüfen und im Fall von Ungenauigkeiten, Unvollständigkeiten oder Unklarheiten dem Auftraggeber einen entsprechenden Hinweis zu geben bzw. eine Rückfrage zu stellen. Etwaige Verfahrensrügen sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Vor der Vergabekammer besteht kein Anwaltszwang. Der Nachprüfungsantrag kann auch von dem Bieter selber gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich zu stellen und hat die folgenden Anforderungen: 1. Zuschlag Grundsätzlich setzt ein Nachprüfungsverfahren voraus, dass der Zuschlag noch nicht erteilt worden ist. Unter den Voraussetzungen des § 135 GWB kann beantragt werden, die Unwirksamkeit des Zuschlags festzustellen. 2. Schwellenwert (§ 106 GWB, § 3 VgV) Voraussetzung ist, dass der Schwellenwert erreicht wurde. Die Berechnung des Schwellenwerts ergibt sich aus § 3 VgV. Grundsätzlich ist bei der Schätzung des Auftragswerts vom voraussichtlichen Gesamtwert der Leistung ohne Umsatzsteuer auszugehen. Die Schwellenwerte werden von der EU-Kommission festgelegt und regelmäßig angepasst. Ab dem 01.01.2024 (bis zum 31.12.2025) gelten die folgenden Schwellenwerte (netto): ? Liefer- und Dienstleistungen für öffentliche Auftraggeber 221.000 EUR ? Liefer- und Dienstleistungen für Sektorenauftraggeber 443.000 EUR ? Soziale und andere besondere Dienstleistungen für öffentliche Auftraggeber 750.000 EUR ? Soziale und andere besondere Dienstleistungen für Sektorenauftraggeber 1.000.000 EUR ? Bauaufträge 5.538.000 EUR ? Konzessionen 5.538.000 EUR 3. Rüge (§ 160 Abs. 3 GWB) Vor der Antragstellung muss grundsätzlich der geltend gemachte Vergabeverstoß gegenüber der Vergabestelle gerügt werden. Damit hat der Auftraggeber die Möglichkeit, evtl. Vergabeverstößen abzuhelfen. Vergabekammer Rheinland 4. Öffentlicher Auftraggeber (§ 99 GWB) Der Antragsgegner, d.h. der Auftraggeber des öffentlichen Auftrags, ist konkret zu benennen. Für die Zuständigkeit der Vergabekammer Rheinland muss er seinen Sitz im Regierungsbezirk Köln oder Düsseldorf haben. Soweit der Bund Auftraggeber ist, sind die Vergabekammern des Bundes zuständig. 5. Frist (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB) Der Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingegangen sein. 6. Antragsbefugnis (§ 160 Abs. 2 S. 1 GWB) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung seiner Rechte nach § 97 Abs. 6 GWB geltend macht. Diese müssen im Antrag konkret dargelegt werden. 7. Antrag (§ 161 Abs. 1 GWB) Der schriftliche Antrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen. Sofern vorhanden fügen Sie dem Antrag bitte folgende Unterlagen bei: - Beleg für das Erreichen/Überschreiten des Schwellenwertes - Kopie der Bekanntmachung - Kopie der Information nach § 134 Abs. 1 GWB - Kopie des Rügeschreibens - Kopie der Antwort des öffentlichen Auftraggebers 8. Schaden (§ 160 Abs. 2 S. 2 GWB) In dem Antrag ist zu begründen, welcher Schaden durch die geltend gemachte Rechtsverletzung entstanden ist oder zu entstehen droht. 9. Beigeladene (§ 162 GWB) Unternehmen, deren Interessen durch die Entscheidung in dem Nachprüfungsverfahren schwerwiegend berührt sind, werden von der Vergabekammer beigeladen. Diese sind, soweit bekannt, im Antrag anzugeben. 10. Kostenvorschuss Die Vergabekammer Rheinland erhebt grundsätzlich keinen Kostenvorschuss. Die Kosten werden nach Abschluss des Verfahrens festgesetzt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandeskriminalamt Nordrhein-Westfalen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltLandeskriminalamt Nordrhein-Westfalen
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0010
Titel2.000 Stück Molekulargenetisch-analytische Leistungen für das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen 2024
BeschreibungDas Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen, dieses wiederum vertreten durch das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW),schreibt im Rahmen der Erfüllung seines Auftrages aus § 13 Abs. 2 Polizeiorganisationsgesetz (POG) molekulargenetisch-analytische Leistungen mit den dazu gehörigen Voruntersuchungen aus. Hierbei sind von Vergleichsproben und von serologischen Spuren aller Art, die im Rahmen von Ermittlungsverfahren (u. a. nach § 81 a, c, e, f Strafprozessordnung (StPO)) erhoben wurden, ausschließlich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nach neuestem wissenschaftlichem Kenntnisstand unter Einhaltung strenger Qualitätssicherungsmaßnahmen, DNA-Profile (DNA-Identifizierungsmuster) zu bestimmen. Es sind die STR-Systeme der deutschen DNA-Analyse-Datei (DAD) fehlerfrei und möglichst vollständig zu typisieren und gegebenenfalls in einer für eine Speicherung geeigneten Form anzuliefern. Über die Feststellungen sind Gutachten als Sachverständiger im Sinne der §§ 72 ff. StPO in deutscher Sprache zu erstatten und ggf. vor einem deutschen Gericht zu vertreten. Die Entschädigung richtet sich nach den Vorschriften des Justiz-Vergütungs-Entschädigungs-Gesetzes (JVEG). Das LKA NRW geht nach Vorermittlungen von einem Auftragsvolumen von ca. 20.000 Untersuchungsaufträgen pro Jahr aus, wobei jeder Untersuchungsauftrag durchschnittlich vier Spuren umfasst. Die Laufzeit des Vertrages beträgt zwei Jahre, mit einer zweimaligen Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr. Dieses Gesamtvolumen von ca. 20.000 Untersuchungsaufträgen pro Jahr wird in 10 Losen vergeben, wobei auf jedes der Lose jährlich ca. 2.000 Untersuchungsaufträge (Los 1 bis Los 10) entfallen werden. Während der Laufzeit des Rahmenvertrages wird eine garantierte Mindestanzahl von 1.500 Untersuchungsaufträgen (pro Los und Jahr) vom LKA NRW abgerufen werden. Eine darüberhinausgehende Verpflichtung des LKA NRW zur Vergabe von Untersuchungsaufträgen an die Auftragnehmer der Lose 1 bis 10 besteht nicht. Sämtliche Fälle müssen im Zeitraum von 6 Wochen nach erfolgter Bereitstellung der einzelnen Untersuchungsaufträge und Asservate durch den Auftraggeber von dem Auftragnehmer analysiert und abschließend bearbeitet werden. Dafür ist vorgesehen, dass die zu bearbeitenden Untersuchungsaufträge und Asservate den Auftragnehmern im Leistungszeitraum in monatlichen Tranchen mit einer Größenordnung von mindestens 125 Untersuchungsaufträgen je Los, bereitgestellt werden. Bieter können ihr Angebot auf ein Los oder mehrere Lose abgeben. Dies ist im Angebotsschreiben und in den für die maximal 5 Lose vorgesehenen Preisblättern (pro Los ein Preisblatt) deutlich erkennbar zum Ausdruck zu bringen. Pro Los wird eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen/einem Institut geschlossen
Interne Kennung10
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85145000 Dienstleistungen von medizinischen Laboratorien
Zusätzliche Einstufung (cpv): 35200000 Polizeiausrüstung
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftLandeskriminalamt Nordrhein-Westfalen Völklinger Straße 49 
StadtDüsseldorf
Postleitzahl40221
Land, Gliederung (NUTS)Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
LandDeutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche InformationenFirmen/Institute, in denen die Untersuchungen (ausschließlich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland) durchgeführt werden.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen2
Weitere Informationen zur VerlängerungDie Laufzeit des Vertrages beträgt zwei Jahre, mit einer zweimaligen Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Zusätzliche InformationenEs gelten die Bewerbungs-, Vergabe- und Vertragsbedingungen des Landes NRW.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
SchlichtungsstelleLandeskriminalamt Nordrhein-Westfalen
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auftraggeber und Bieter in einem Vergabeverfahren sind durch ein vertragsähnliches Vertrauensverhältnis miteinander verbunden. Sie schulden sich gegenseitige Rücksichtnahme, Aufklärung und Loyalität. Die Bieter sind insbesondere dazu verpflichtet, die übersandten Vergabeunterlagen unverzüglich zu prüfen und im Fall von Ungenauigkeiten, Unvollständigkeiten oder Unklarheiten dem Auftraggeber einen entsprechenden Hinweis zu geben bzw. eine Rückfrage zu stellen. Etwaige Verfahrensrügen sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Vor der Vergabekammer besteht kein Anwaltszwang. Der Nachprüfungsantrag kann auch von dem Bieter selber gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich zu stellen und hat die folgenden Anforderungen: 1. Zuschlag Grundsätzlich setzt ein Nachprüfungsverfahren voraus, dass der Zuschlag noch nicht erteilt worden ist. Unter den Voraussetzungen des § 135 GWB kann beantragt werden, die Unwirksamkeit des Zuschlags festzustellen. 2. Schwellenwert (§ 106 GWB, § 3 VgV) Voraussetzung ist, dass der Schwellenwert erreicht wurde. Die Berechnung des Schwellenwerts ergibt sich aus § 3 VgV. Grundsätzlich ist bei der Schätzung des Auftragswerts vom voraussichtlichen Gesamtwert der Leistung ohne Umsatzsteuer auszugehen. Die Schwellenwerte werden von der EU-Kommission festgelegt und regelmäßig angepasst. Ab dem 01.01.2024 (bis zum 31.12.2025) gelten die folgenden Schwellenwerte (netto): ? Liefer- und Dienstleistungen für öffentliche Auftraggeber 221.000 EUR ? Liefer- und Dienstleistungen für Sektorenauftraggeber 443.000 EUR ? Soziale und andere besondere Dienstleistungen für öffentliche Auftraggeber 750.000 EUR ? Soziale und andere besondere Dienstleistungen für Sektorenauftraggeber 1.000.000 EUR ? Bauaufträge 5.538.000 EUR ? Konzessionen 5.538.000 EUR 3. Rüge (§ 160 Abs. 3 GWB) Vor der Antragstellung muss grundsätzlich der geltend gemachte Vergabeverstoß gegenüber der Vergabestelle gerügt werden. Damit hat der Auftraggeber die Möglichkeit, evtl. Vergabeverstößen abzuhelfen. Vergabekammer Rheinland 4. Öffentlicher Auftraggeber (§ 99 GWB) Der Antragsgegner, d.h. der Auftraggeber des öffentlichen Auftrags, ist konkret zu benennen. Für die Zuständigkeit der Vergabekammer Rheinland muss er seinen Sitz im Regierungsbezirk Köln oder Düsseldorf haben. Soweit der Bund Auftraggeber ist, sind die Vergabekammern des Bundes zuständig. 5. Frist (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB) Der Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingegangen sein. 6. Antragsbefugnis (§ 160 Abs. 2 S. 1 GWB) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung seiner Rechte nach § 97 Abs. 6 GWB geltend macht. Diese müssen im Antrag konkret dargelegt werden. 7. Antrag (§ 161 Abs. 1 GWB) Der schriftliche Antrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen. Sofern vorhanden fügen Sie dem Antrag bitte folgende Unterlagen bei: - Beleg für das Erreichen/Überschreiten des Schwellenwertes - Kopie der Bekanntmachung - Kopie der Information nach § 134 Abs. 1 GWB - Kopie des Rügeschreibens - Kopie der Antwort des öffentlichen Auftraggebers 8. Schaden (§ 160 Abs. 2 S. 2 GWB) In dem Antrag ist zu begründen, welcher Schaden durch die geltend gemachte Rechtsverletzung entstanden ist oder zu entstehen droht. 9. Beigeladene (§ 162 GWB) Unternehmen, deren Interessen durch die Entscheidung in dem Nachprüfungsverfahren schwerwiegend berührt sind, werden von der Vergabekammer beigeladen. Diese sind, soweit bekannt, im Antrag anzugeben. 10. Kostenvorschuss Die Vergabekammer Rheinland erhebt grundsätzlich keinen Kostenvorschuss. Die Kosten werden nach Abschluss des Verfahrens festgesetzt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandeskriminalamt Nordrhein-Westfalen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltLandeskriminalamt Nordrhein-Westfalen
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Leiter der anbietenden ParteiIFMG GmbH
Angebot
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Wert des AngebotsNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Datum der zukünftigen Veröffentlichung02/12/2034
Bei dem Angebot handelt es sich um eine VarianteNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Datum der zukünftigen Veröffentlichung02/12/2034
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags2
TitelIFMG GmbH, 48282 Emsdetten
Datum des Vertragsabschlusses15/10/2024
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge9
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge9
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge4
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Bandbreite der Angebote
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots267 736,20 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots376 040,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0010
Status der PreisträgerauswahlEs wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurdeSonstiges
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0002
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Leiter der anbietenden ParteiIFMG GmbH
Angebot
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0002
Wert des AngebotsNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Datum der zukünftigen Veröffentlichung02/12/2034
Bei dem Angebot handelt es sich um eine VarianteNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Datum der zukünftigen Veröffentlichung02/12/2034
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags2
TitelIFMG GmbH, 48282 Emsdetten
Datum des Vertragsabschlusses15/10/2024
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge9
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge9
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge4
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Bandbreite der Angebote
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots273 200,20 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots399 840,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0003
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Leiter der anbietenden ParteiIFMG GmbH
Angebot
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0003
Wert des AngebotsNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Datum der zukünftigen Veröffentlichung02/12/2034
Bei dem Angebot handelt es sich um eine VarianteNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Datum der zukünftigen Veröffentlichung02/12/2034
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags2
TitelIFMG GmbH, 48282 Emsdetten
Datum des Vertragsabschlusses15/10/2024
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge9
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge9
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge4
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Bandbreite der Angebote
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots273 200,20 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots428 400,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0004
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Leiter der anbietenden ParteiIFMG GmbH
Angebot
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0004
Wert des AngebotsNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Datum der zukünftigen Veröffentlichung02/12/2034
Bei dem Angebot handelt es sich um eine VarianteNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Datum der zukünftigen Veröffentlichung02/12/2034
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags2
TitelIFMG GmbH, 48282 Emsdetten
Datum des Vertragsabschlusses15/10/2024
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge9
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge9
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge4
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Bandbreite der Angebote
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots273 200,20 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots452 200,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0005
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Leiter der anbietenden ParteiEurofins Medigenomix Forensik GmbH
Angebot
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0005
Wert des AngebotsNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Datum der zukünftigen Veröffentlichung02/12/2034
Bei dem Angebot handelt es sich um eine VarianteNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Datum der zukünftigen Veröffentlichung02/12/2034
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags1
TitelEurofins Medigenomix Forensik GmbH, 85560 Ebersberg
Datum des Vertragsabschlusses15/10/2024
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge9
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge9
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge4
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Bandbreite der Angebote
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots345 076,20 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots461 720,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0006
Status der PreisträgerauswahlEs wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurdeSonstiges
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von kleinen Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Kleinstunternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote, bei denen nicht überprüft wurde, ob sie zulässig oder unzulässig sind
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0007
Status der PreisträgerauswahlEs wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurdeSonstiges
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0008
Status der PreisträgerauswahlEs wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurdeSonstiges
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0009
Status der PreisträgerauswahlEs wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurdeSonstiges
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungLandeskriminalamt Nordrhein-Westfalen
Registrierungsnummer9d3fe862-8970-4c0c-83d3-ab705c1fbad7
PostanschriftVölklinger Strasse 49
StadtDüsseldorf
Postleitzahl40221
Land, Gliederung (NUTS)Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
LandDeutschland
KontaktpersonZA1.3
E-MailZVST.LKA@polizei.nrw.de
Telefon+49 211939-0
Fax+49 211939-7119
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungLandeskriminalamt Nordrhein-Westfalen
Registrierungsnummer8fb34a1f-d8fb-42ee-9ac8-f4319cce46da
PostanschriftVölklinger Strasse 49
StadtDüsseldorf
Postleitzahl40221
Land, Gliederung (NUTS)Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
LandDeutschland
KontaktpersonZA1.3
E-MailZVST.LKA@polizei.nrw.de
Telefon+49 211939-0
Fax+49 211939-7119
Rollen dieser Organisation
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungLandeskriminalamt Nordrhein-Westfalen
Registrierungsnummerf74941bd-200e-45e9-9d06-7e50f7f9e87f
PostanschriftVölklinger Strasse 49
StadtDüsseldorf
Postleitzahl40221
Land, Gliederung (NUTS)Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
LandDeutschland
KontaktpersonZA1.3
E-MailZVST.LKA@polizei.nrw.de
Telefon+49 211939-0
Fax+49 211939-7119
Rollen dieser Organisation
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungVergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
Registrierungsnummer603d67c2-6eec-4bd1-af72-936fa01cab0a
PostanschriftZeughausstraße 2-10
StadtKöln
Postleitzahl50667
Land, Gliederung (NUTS)Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
LandDeutschland
E-MailVKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
Telefon+49 221147-3055
Fax+49 221147-2889
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0005
Offizielle BezeichnungLandeskriminalamt Nordrhein-Westfalen
Registrierungsnummer922f735e-0671-40a0-8f9b-48c770c18704
PostanschriftVölklinger Strasse 49
StadtDüsseldorf
Postleitzahl40221
Land, Gliederung (NUTS)Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
LandDeutschland
KontaktpersonZA1.3
E-MailZVST.LKA@polizei.nrw.de
Telefon+49 211939-0
Fax+49 211939-7119
Rollen dieser Organisation
Schlichtungsstelle
8.1.
ORG-0006
Offizielle BezeichnungEurofins Medigenomix Forensik GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersMittleres Unternehmen
Registrierungsnummerac7d34e3-22ff-4b9b-ad01-60ba604ab05b
PostanschriftAnzinger Str. 7a
StadtEbersberg
Postleitzahl85560
Land, Gliederung (NUTS)Ebersberg (DE218)
LandDeutschland
E-Mailforensik@eurofins.com
Telefon080928289213
Fax80928289201
Rollen dieser Organisation
Bieter
Leiter der anbietenden Partei
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des EigentümersDeutschland
Gewinner dieser LoseLOT-0005
8.1.
ORG-0007
Offizielle BezeichnungIFMG GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersKleines Unternehmen
Registrierungsnummeraafe3c16-68f6-414f-a680-d7c8897b634d
PostanschriftTaubenstr. 51, LOHMANN Obergeschoss
StadtEmsdetten
Postleitzahl48282
Land, Gliederung (NUTS)Steinfurt (DEA37)
LandDeutschland
E-Mailinfo@ifmg-ms.de
Telefon025729673317
Fax025729673317
Rollen dieser Organisation
Bieter
Leiter der anbietenden Partei
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des EigentümersDeutschland
Gewinner dieser LoseLOT-0003, LOT-0001, LOT-0004, LOT-0002
8.1.
ORG-0008
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung8b1aea36-1cbd-4659-84d2-5e51d1fc5371  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung03/12/2024 14:56:41 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung739321-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe236/2024
Datum der Veröffentlichung04/12/2024