739367-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Gebäudereinigung – Unterhaltsreinigung für die Gebäude des Rathauses 2 der Stadt Landshut
OJ S 215/2025 07/11/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungStadt Landshut
E-Mailbeschaffungsstelle@landshut.de
Rechtsform des ErwerbersLokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelUnterhaltsreinigung für die Gebäude des Rathauses 2 der Stadt Landshut
BeschreibungBei dieser Ausschreibung handelt es sich um die Vergabe der Unterhaltsreinigung für die nachfolgenden Gebäude des Rathauses 2 der Stadt Landshut: - Luitpoldstraße 27, 27 b und Luitpoldstr. 29 b in 84034 Landshut Die Unterhaltsreinigung umfasst die laufende, sich nach festgelegten Zeitabständen zeitgerecht wiederholende beschädigungsfreie, sorgfältige und fachgerechte Entfernung von nicht haftenden und haftenden Verschmutzungen gemäß den ergebnisorientierten Leistungsverzeichnissen. Im Rahmen der Unterhaltsreinigung sind außerdem die Abfallbehälter der Reinigungsobjekte zu leeren sowie sonstiger aufgefundener Abfall jeder Art und Herkunft zu sammeln sowie Müll- und Entsorgungsbeutel zu wechseln. Die vom Auftraggeber vorgeschriebenen Müll- und Entsorgungsbeutel stellt der Auftragnehmer. Der gesammelte Abfall ist in den vorgeschriebenen Müll- und Entsorgungsbeuteln am vom Auftraggeber angegebenen Sammelplatz abzulegen. Die Abfuhr /Entsorgung des Abfalls erfolgt durch den Auftraggeber. Grundsätzlich erfolgt die Mülltrennung in Papiermüll, Biomüll, Restmüll und „Gelber Sack“. Es sind die Mülltrennungskonzepte der einzelnen Objekte zu beachten. Zur Unterhaltsreinigung zählen ferner Reinigungsarbeiten, die infolge kleinerer baulicher Instandsetzungen und Renovierungsarbeiten erforderlich werden, es sei denn, es handelt sich um die Folge größerer Instandsetzungen oder Bauarbeiten mit großflächiger Verschmutzung oder außergewöhnlich großem Verschmutzungsgrad, welche eine selbstständige Bauschlussreinigung, die nicht geschuldet ist, erforderlich macht. Die Grundreinigung und Neueinpflege (Neubeschichtung) der nichttextilen Bodenbeläge und spezielle Sanierungsmaßnahmen zur Verbesserung der Gebrauchseigenschaften und Optik sind nicht im Umfang der Unterhaltsreinigung enthalten. Das Nachfüllen bzw. Auswechseln von Toilettenpapier, Hygienebeutel, Handtuchpapier, Handtuchrollen, Handseife und Desinfektionsmittel etc. erfolgt durch das Reinigungspersonal. Die Bedarfsartikel stellt der Auftraggeber zur Verfügung. Der erforderliche Bedarf ist vom Auftragnehmer rechtzeitig beim Verantwortlichen des Auftraggebers schriftlich anzuzeigen.
Kennung des Verfahrens3f75b8a4-5850-4a8b-92c6-465c663c3442
Interne Kennung2025-046
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtLandshut
Postleitzahl84034
Land, Gliederung (NUTS)Landshut, Kreisfreie Stadt (DE221)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationena) Der Bieter hat anzugeben, ob und inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Zu diesem Zweck ist die „Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU)“ auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen. Die entsprechende Eigenerklärung ist im Angebotsassistenten unter dem Tool „Eignungskriterien“ hinterlegt. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben. b) Die Teilnahmeanträge/Angebote sind in Textform ausschließlich über die Vergabeplattform einzureichen. Auf postalischem Wege oder per E-Mail übermittelte Teilnahmeanträge/Angebote sind nicht zugelassen c) Die Kommunikation (Nachrichten) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool "Nachrichten" zu verwenden.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der AusschlussgründeBekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten VerpflichtungenGemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein.
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelUnterhaltsreinigung für die Gebäude des Rathauses 2 der Stadt Landshut
BeschreibungBei dieser Ausschreibung handelt es sich um die Vergabe der Unterhaltsreinigung für die nachfolgenden Gebäude des Rathauses 2 der Stadt Landshut: - Luitpoldstraße 27, 27 b und Luitpoldstr. 29 b in 84034 Landshut Die Unterhaltsreinigung umfasst die laufende, sich nach festgelegten Zeitabständen zeitgerecht wiederholende beschädigungsfreie, sorgfältige und fachgerechte Entfernung von nicht haftenden und haftenden Verschmutzungen gemäß den ergebnisorientierten Leistungsverzeichnissen. Im Rahmen der Unterhaltsreinigung sind außerdem die Abfallbehälter der Reinigungsobjekte zu leeren sowie sonstiger aufgefundener Abfall jeder Art und Herkunft zu sammeln sowie Müll- und Entsorgungsbeutel zu wechseln. Die vom Auftraggeber vorgeschriebenen Müll- und Entsorgungsbeutel stellt der Auftragnehmer. Der gesammelte Abfall ist in den vorgeschriebenen Müll- und Entsorgungsbeuteln am vom Auftraggeber angegebenen Sammelplatz abzulegen. Die Abfuhr /Entsorgung des Abfalls erfolgt durch den Auftraggeber. Grundsätzlich erfolgt die Mülltrennung in Papiermüll, Biomüll, Restmüll und „Gelber Sack“. Es sind die Mülltrennungskonzepte der einzelnen Objekte zu beachten. Zur Unterhaltsreinigung zählen ferner Reinigungsarbeiten, die infolge kleinerer baulicher Instandsetzungen und Renovierungsarbeiten erforderlich werden, es sei denn, es handelt sich um die Folge größerer Instandsetzungen oder Bauarbeiten mit großflächiger Verschmutzung oder außergewöhnlich großem Verschmutzungsgrad, welche eine selbstständige Bauschlussreinigung, die nicht geschuldet ist, erforderlich macht. Die Grundreinigung und Neueinpflege (Neubeschichtung) der nichttextilen Bodenbeläge und spezielle Sanierungsmaßnahmen zur Verbesserung der Gebrauchseigenschaften und Optik sind nicht im Umfang der Unterhaltsreinigung enthalten. Das Nachfüllen bzw. Auswechseln von Toilettenpapier, Hygienebeutel, Handtuchpapier, Handtuchrollen, Handseife und Desinfektionsmittel etc. erfolgt durch das Reinigungspersonal. Die Bedarfsartikel stellt der Auftraggeber zur Verfügung. Der erforderliche Bedarf ist vom Auftragnehmer rechtzeitig beim Verantwortlichen des Auftraggebers schriftlich anzuzeigen.
Interne Kennungc5588e49-f32e-4845-821c-770d9f181be9
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung
Optionen
Beschreibung der OptionenVertragslaufzeit 01.01.2026 – 31.12.2027. Die Laufzeit des Vertrags verlängert sich danach um jeweils ein Jahr, sofern er nicht von einem der Vertragspartner mit einer Kündigungsfrist von 3 Monate zum Monatsende gekündigt wird. Alle Kündigungen bedürfen der Schriftform. Nach Ablauf von 4 Jahren, am 31.12.2029, endet die Laufzeit des Vertrags, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtLandshut
Postleitzahl84034
Land, Gliederung (NUTS)Landshut, Kreisfreie Stadt (DE221)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2026
Enddatum der Laufzeit31/12/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
BeschreibungBei dieser Ausschreibung handelt es sich um die Vergabe der Unterhaltsreinigung für die nachfolgenden Gebäude des Rathauses 2 der Stadt Landshut: - Luitpoldstraße 27, 27 b und Luitpoldstr. 29 b in 84034 Landshut Die Unterhaltsreinigung umfasst die laufende, sich nach festgelegten Zeitabständen zeitgerecht wiederholende beschädigungsfreie, sorgfältige und fachgerechte Entfernung von nicht haftenden und haftenden Verschmutzungen gemäß den ergebnisorientierten Leistungsverzeichnissen.
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
Zusätzliche InformationenObjektbesichtigung (siehe Datei „07_Nachweis einer Ortsbesichtigung“) Vor Abgabe eines Angebots ist eine Objektbesichtigung zwingend erforderlich. Es muss eigenständig und rechtzeitig ein Termin mit dem Hausmeister vor Ort vereinbart werden. Die Teilnahme muss auf dem dafür vorgesehenen Formblatt durch den Hausmeister schriflich bestätigt werden. Das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formblatt „Objektbesichtigung“ muss mit Angebotsabgabe eingereicht werden.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsDie Eignungskriterien finden Sie unter nachfolgendem Link. Diese müssen nicht ausschließlich auf die angegebene Kategorie zutreffen, sondern können auch für weitere gelten. https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/5f3639e1-476f-465f-bcb9-4f3fa90f1f94/suitabilitycriteria
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungDer Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium. Die Bewertung der Angebote erfolgt nach dem Grundsatz der wirtschaftlichsten Lösung gemäß §127 GWB i.V.m. §58 VgV. Dabei wird eine kombinierte Bewertung von Preis und Leistung vorgenommen. Grundlage ist die Methode der freien Verhältniswahl Preis/Leistung, wie sie durch die Vergabeplattform technisch umgesetzt wird. Alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen in der Rubrik "Leistungskriterien" aufgeführt: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/5f3639e1-476f-465f-bcb9-4f3fa90f1f94/awardcriteria
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl65
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungLeistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
BeschreibungDie Qualität ist nicht das einzige Zuschlagskriterium. Die Bewertung der Angebote erfolgt nach dem Grundsatz der wirtschaftlichsten Lösung gemäß §127 GWB i.V.m. §58 VgV. Dabei wird eine kombinierte Bewertung von Preis und Leistung vorgenommen. Grundlage ist die Methode der freien Verhältniswahl Preis/Leistung, wie sie durch die Vergabeplattform technisch umgesetzt wird. Alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen in der Rubrik "Leistungskriterien" aufgeführt: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/5f3639e1-476f-465f-bcb9-4f3fa90f1f94/awardcriteria
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl35
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen07/11/2025 23:59:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/6bab9df2-8a80-4a6e-a222-3610a168864b
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/6bab9df2-8a80-4a6e-a222-3610a168864b
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote17/11/2025 23:59:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss36 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenGemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten. Klarstellung: Mit dem zuvorstehenden Satz "Eine Nachforderung von Unterlagen ist nicht ausgeschlossen" ist Folgendes gemeint: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin18/11/2025 08:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Eröffnungstermin — BeschreibungNur Vertreter des öffentlichen Auftraggebers
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des Auftragssiehe Vergabeunterlagen
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende RechtsformEine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleRegierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltStadt Landshut
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltStadt Landshut
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltRegierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtStadt Landshut
Organisation, die Angebote bearbeitetStadt Landshut
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungStadt Landshut
Registrierungsnummer51dbfd40-5adf-4ce9-8794-29818b858c55
AbteilungReferat 3 - Beschaffungs- und Vergabestelle
PostanschriftLuitpoldstraße 29
StadtLandshut
Postleitzahl84034
Land, Gliederung (NUTS)Landshut, Kreisfreie Stadt (DE221)
LandDeutschland
KontaktpersonReferat 3 - Beschaffungs- und Vergabestelle
E-Mailbeschaffungsstelle@landshut.de
Telefon+49 871881312
Fax+49 87188201612
Internetadressehttps://www.landshut.de
Profil des Erwerbershttps://www.auftraege.bayern.de/
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungRegierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Registrierungsnummereba8f152-b460-4ba2-8c23-794982f1cee2
StadtMünchen
Postleitzahl80534
Land, Gliederung (NUTS)München, Kreisfreie Stadt (DE212)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon+49 8921762411
Fax+49 8921762847
Internetadressehttps://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungStadt Landshut
Registrierungsnummer827b1ed8-157d-4eb9-8f5e-1d9523531c4c
AbteilungReferat 3 - Beschaffungs- und Vergabestelle
PostanschriftLuitpoldstraße 27
StadtLandshut
Postleitzahl84034
Land, Gliederung (NUTS)Landshut, Kreisfreie Stadt (DE221)
LandDeutschland
KontaktpersonReferat 3 - Beschaffungs- und Vergabestelle
E-Mailbeschaffungsstelle@landshut.de
Telefon+49 871881315
Fax+49 87188201612
Internetadressehttps://www.landshut.de
Rollen dieser Organisation
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung549d4ef0-1de8-4f43-b97b-19c2898485d9-01
Hauptgrund für die ÄnderungKorrektur – Beschaffer
BeschreibungKorrekturzyklus 1 (31.10.2025) Aufgrund der Bieternachricht vom 29.10.2025 wurde in dem Dokument "02_Reinigungsplan" eine Korrektur von fehlerhaften Formeln in den Tabellenblättern "SVS_UR" und "SVS_OL" vorgenommen: - In die Summe aus Zeile 71 wurden die Werte der Zeilen 69 und 70 hinzugefügt - Die Formel aus Zeile 75 (Lohkostenanteil) wurde entfernt. Das Feld kann nun eigenständig durch den Bieter bearbeitet werden Korrekturzyklus 2 (05.11.2025) Aufgrund der Bieternachrichten vom 04. und 05.11.2025 wurde in dem Dokument "02_Reinigungsplan" eine Korrektur von fehlerhaften Formeln in den Tabellenblättern "R-Plan Haus 29b" und "SVS_UR" vorgenommen.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachungb1e6a7a8-13bf-485d-be4e-971097c2d830  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung05/11/2025 15:14:18 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung739367-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe215/2025
Datum der Veröffentlichung07/11/2025