VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne vorherige BekanntmachungErläuterung:
Der Ausnahmetatbestand gemäß § 14 Abs. 4 Ziff. 5 VgV und eine entsprechende Heranziehung eines Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung ist in dem gegenständlichen Fall aus den folgenden Gründen gegeben: Die EUREGIO-KLINIK Nordhorn verfügt über ein Herzkatheterlabor, welches teilweise erneuert werden muss. Die zu erneuernden Komponenten müssen dabei einerseits kompatibel zu dem bestehenden Gerätepark sein, sowie zu der vorhandenen Boden- und Deckeninstallationen, da bauliche Maßnahmen in diesem Zusammenhang aus räumlichen und insbesondere wirtschaftlichen Gründen nicht vorgesehen sind. Außerdem muss die Weiternutzung der verbleibenden Installationen gewährleistet sein um unverhältnismäßige technische Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung zu vermieden. Die Erfüllung der vorgenannten Anforderungen und des entsprechenden Beschaffungsbedarfs ist nach der aktuellen Marktkenntnis lediglich nur durch den Bestandslieferanten, der Fa. Philips möglich. Einerseits können alle Aufnahmepunkte der Boden- und Deckeninstallation ohne bauliche Eingriffe weiterverwendet werden können. Andererseits kann aufgrund der bestehenden Installation lediglich durch eine Erneuerung durch Geräte der Fa. Philips die technische Vereinbarkeit gewährleistet werden. In Bezug auf die Wartung, kann darüber hinaus insbesondere hinsichtlich der verbleibenden Teils der Installation technisch einwandfrei gewährleistet werden, wenn eine gänzliche Kompatibilität des Systems besteht. Zur Minderung des Ausfalls der gegenständlichen Produkte ist es auch darüber hinaus essentiell, dass lediglich eine beschränkte Zeitspanne für die Erneuerung besteht. Dieses Kriterium kann lediglich durch die Erneuerung mittels des bestehenden Lieferanten erzielt werden und auf 3 Wochen minimiert werden. Aufgrund der Dringlichkeit der Beschaffung wird die Angebotsfrist im folgenden Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung bei Einvernehmen mit dem Bieter auf das notwendigste minimiert.