2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90910000 Reinigungsdienste
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Amberg, Kreisfreie Stadt (DE231)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 1) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1GWB, soweit: — der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder, — mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2) Eine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. insichtlich der zu reinigenden Objekte finden sich in den auf der Vergabeplattform befindlichen Ausschreibungsunterlagen umfangreiche Fotodokumentationen. Eine Objektbesichtigung ist daher nicht erforderlich. Sollte dennoch eine Objektbesichtigung durch den/die Bieter/Bieterin ausdrücklich gewünscht werden, so wird eine solche auf Antrag angeboten. Der/Die Bieter/Bieterin haben sich für eine Terminvereinbarung per E-Mail an die Adresse des AG zu wenden und vorzutragen, welche Örtlichkeiten besichtigt werden sollen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Korruption: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A Korruption: Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A Betrugsbekämpfung: Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A Konkurs: Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A Entrichtung von Steuern: Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A Zahlungsunfähigkeit: Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A