5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71900000 Labordienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Geniner Straße 80
Stadt: Lübeck
Postleitzahl: 23560
Land, Gliederung (NUTS): Lübeck, Kreisfreie Stadt (DEF03)
Land: Deutschland
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
Weitere Informationen zur Verlängerung: Keine Auftragsverlängerung möglich.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 01/12/2034
Bezeichnung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 01/12/2034
Beschreibung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 01/12/2034
Kategorie des Festwert-Zuschlagskriteriums: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 01/12/2034
Zuschlagskriterium — Zahl: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 01/12/2034
Kriterium:
Art: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 01/12/2034
Bezeichnung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 01/12/2034
Beschreibung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 01/12/2034
Kategorie des Festwert-Zuschlagskriteriums: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 01/12/2034
Zuschlagskriterium — Zahl: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 01/12/2034
Kriterium:
Art: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 01/12/2034
Bezeichnung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 01/12/2034
Beschreibung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 01/12/2034
Kategorie des Festwert-Zuschlagskriteriums: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 01/12/2034
Zuschlagskriterium — Zahl: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 01/12/2034
Kriterium:
Art: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 01/12/2034
Bezeichnung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 01/12/2034
Beschreibung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 01/12/2034
Kategorie des Festwert-Zuschlagskriteriums: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 01/12/2034
Zuschlagskriterium — Zahl: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 01/12/2034
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabekammer leitet gem. § 160 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadtwerke Lübeck Energie GmbH
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)