74288-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Elektrische Lampen und Leuchten – Gestaltungskonzept Rahmenvertrag Beleuchtung
OJ S 24/2025 04/02/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Lieferleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungAOK Rheinland-Pfalz/Saarland-Die Gesundheitskasse
E-Mailvergabestelle@rps.aok.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersGesundheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelGestaltungskonzept Rahmenvertrag Beleuchtung
BeschreibungDie AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse schreibt ein "Gestaltungskonzept" im Losverfahren in 4 Fachlosen aus. Gegenstand dieser Auschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über Beleuchtung (Los 1)
Kennung des Verfahrens61f772fa-b5b4-420c-ba5b-8dfa24547be6
Interne KennungAOK24115-383
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 31500000 Elektrische Lampen und Leuchten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 31520000 Leuchten und Beleuchtungszubehör, 31521000 Leuchten, 31521200 Stehlampen
2.1.2.
Erfüllungsort
Beliebiger Ort
Zusätzliche InformationenDie derzeitig bekannten Orte, in denen zum jetzigen Zeitpunkt Kundencenter und Verwaltungsgebäude geplant sind, entnehmen Sie bitte dem beigefügten Standortverzeichnis (siehe Vergabeunterlagen).
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.2 094 100,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenBekanntmachungs-ID: CXP4YDX5BY8 1) Allgemeiner Hinweis Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben mit Ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben. Die in Punkt 5.1.9 der EU-Vergabebekanntmachung aufgeführten Nachweise über die Geeignetheit des Unternehmens sind bei Bildung einer Bietergemeinschaft hinsichtlich der Befähigung zur Berufsausübung für alle Mitglieder zu erbringen. Im Hinblick auf die Erklärungen und Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit können die Bietergemeinschaften die Nachweise grundsätzlich gemeinschaftlich erbringen. Die unter Punkt 5.1.9 genannten Eignungsnachweise zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind dabei jeweils auf den Teilbereich zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat. Die unter Punkt 5.1.12 unter Bedingungen für die Ausführung des Auftrags aufgeführten Nachweise sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. 2) Allgemeiner Hinweis für Unterauftragnehmer: Die Einschaltung von Unterauftragnehmern für einzelne Teilleistungen ist jeweils möglich. Die Weitergabe von Teilleistungen an Unterauftragnehmer bedarf der schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin. Will sich der Bieter für die Vertragsausführung der Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers bedienen, so sind die geforderten Eignungsnachweise gem. Punkt 5.1.9 genannten Eignungsnachweise zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit grundsätzlich auch für den Unterauftragnehmer zu erbringen. Die Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf die Leistung zu beziehen, die der Unterauftragnehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll und nur insoweit zu erbringen, wie sie auf die vom Unterauftragnehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Wir weisen darauf hin, dass von den Bietern Nachweise zur technischen Fachkunde und Leistungsfähigkeit der Unterauftragnehmer entsprechend den von Bietern geforderten Unterlagen, insbesondere dann beizubringen sind, soweit Unterauftragnehmer wesentliche Auftragsteile erbringen sollen. Ferner muss der Bieter mit Abgabe des Angebots den Umstand des Einsatzes von Unterauftragnehmern sowie Art und Umfang der an Unterauftragnehmer zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Erklärung bei Angebotsabgabe mitteilen. Daneben hat der Bieter der Auftraggeberin nachzuweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen in dem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung der benannten Unterauftragnehmer vorlegt und diese darin erklären lässt, dass kein Ausschlussgrund gemäß § 123 bzw. § 124 GWB vorliegt. Die Verpflichtungserklärung kann zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe, muss jedoch spätestens nach separater Aufforderung durch die Vergabestelle vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden. In diesem Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeberin mit dem Zuschlag als erteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene Unternehmen i. S. des Konzernrechts im Falle einer Einbeziehung in die Leistungserbringung durch den Bieter als Unterauftragnehmer anzusehen sind. Die Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des Landestariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen, wenn das Auftragsvolumen des Unterauftragnehmers 10.000 EUR netto erreicht oder höher ist.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche AusschlussgründeZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB (siehe Anlage "Erklärung gemäß §§ 123 + 124 GWB" der Vergabeunterlagen).
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler RechtsvorschriftenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB (siehe Anlage "Erklärung gemäß §§ 123 + 124 GWB" der Vergabeunterlagen).
KorruptionZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB (siehe Anlage "Erklärung gemäß §§ 123 + 124 GWB" der Vergabeunterlagen).
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB (siehe Anlage "Erklärung gemäß §§ 123 + 124 GWB" der Vergabeunterlagen).
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB (siehe Anlage "Erklärung gemäß §§ 123 + 124 GWB" der Vergabeunterlagen).
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB (siehe Anlage "Erklärung gemäß §§ 123 + 124 GWB" der Vergabeunterlagen).
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB (siehe Anlage "Erklärung gemäß §§ 123 + 124 GWB" der Vergabeunterlagen).
BetrugsbekämpfungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB (siehe Anlage "Erklärung gemäß §§ 123 + 124 GWB" der Vergabeunterlagen).
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB (siehe Anlage "Erklärung gemäß §§ 123 + 124 GWB" der Vergabeunterlagen).
ZahlungsunfähigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB (siehe Anlage "Erklärung gemäß §§ 123 + 124 GWB" der Vergabeunterlagen).
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB (siehe Anlage "Erklärung gemäß §§ 123 + 124 GWB" der Vergabeunterlagen).
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen InsolvenzverwalterZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB (siehe Anlage "Erklärung gemäß §§ 123 + 124 GWB" der Vergabeunterlagen).
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB (siehe Anlage "Erklärung gemäß §§ 123 + 124 GWB" der Vergabeunterlagen).
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB (siehe Anlage "Erklärung gemäß §§ 123 + 124 GWB" der Vergabeunterlagen).
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB (siehe Anlage "Erklärung gemäß §§ 123 + 124 GWB" der Vergabeunterlagen).
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen TätigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB (siehe Anlage "Erklärung gemäß §§ 123 + 124 GWB" der Vergabeunterlagen).
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB (siehe Anlage "Erklärung gemäß §§ 123 + 124 GWB" der Vergabeunterlagen).
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB (siehe Anlage "Erklärung gemäß §§ 123 + 124 GWB" der Vergabeunterlagen).
Zahlung der SozialversicherungsbeiträgeZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB (siehe Anlage "Erklärung gemäß §§ 123 + 124 GWB" der Vergabeunterlagen).
Einstellung der gewerblichen TätigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB (siehe Anlage "Erklärung gemäß §§ 123 + 124 GWB" der Vergabeunterlagen).
Entrichtung von SteuernZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB (siehe Anlage "Erklärung gemäß §§ 123 + 124 GWB" der Vergabeunterlagen).
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB (siehe Anlage "Erklärung gemäß §§ 123 + 124 GWB" der Vergabeunterlagen).
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelStehleuchte und Tischleuchte
BeschreibungGegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über den Kauf, die Anlieferung frei Verwendungsstelle und Montage von Beleuchtungseinrichtungen. Los 1 beinhaltet Arbeitsplatzstehleuchten und Tischleuchten (ca.900 Stück) Los 2 beinhaltet Pendelleuchten mit Leuchtenschirm (ca. 300 Stück) Los 3 beinhaltet Stehleuchten für Wartebereiche (ca. 30 Stück)
Interne Kennung1
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 31500000 Elektrische Lampen und Leuchten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 31520000 Leuchten und Beleuchtungszubehör, 31521200 Stehlampen
5.1.2.
Erfüllungsort
Beliebiger Ort
Zusätzliche InformationenDie derzeitig bekannten Orte, in denen zum jetzigen Zeitpunkt Kundencenter und Verwaltungsgebäude geplant sind, entnehmen Sie bitte dem beigefügten Standortverzeichnis (siehe Vergabeunterlagen).
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns05/05/2025
Enddatum der Laufzeit04/05/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen2
Weitere Informationen zur VerlängerungDie Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn nicht bis zum 30.11. des laufenden Vertragsjahres eine der beiden Vertragsparteien schriftlich gekündigt hat. Spätestens 48 Monate nach Zuschlagserteilung endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer besonderen Kündigung bedarf.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
Zusätzliche InformationenTeststellung Die Auftraggeberin behält sich vor, zur Verifizierung ihrer Leistungsbeschreibung und der angebotenen Produkte entsprechende Muster zu verlangen. Dabei werden nach Abschluss der Angebotswertung die bestplatzierten Bieter je Los aufgefordert, die je nach angebotenem Los die angebotenen Muster als Muster zur Teststellung zu liefern. Los 1 - Stehleuchte und Tischleuchte Los 2 - Pendelleuchte mit Leuchtenschirm Los 3 - Stehleuchte für Wartebereich
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungBefähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (Anlage 8) Allgemeine Hinweise: Für Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise der Bekanntmachung einzureichen.

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungReferenzen
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung über je 2 Leistungen (Referenzen) pro Los, die in den letzten drei Jahren erbracht wurden und die in Art un Umfang und Schwierigkeitsgrad mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Es ist jeweils eine Kurzbeschreibung der erbrachten Leistungen vorzunehmen und anzugeben, wann diese erbracht wurden.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungDie Prozentgewichtung wird in berechenbare Punkte umgewandelt. Der günstigste Gesamtnettopreis erhält die volle Punktzahl. Alle weiteren Angebote werden rechnerisch in ein prozentuales Verhältnis der Preise zueinander gestellt und mit Punkten entsprechend anteilmäßig bewertet.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl35
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungLieferzeit, Service, Garantie
BeschreibungBeim Kriterium Qualität wird die Gesamtpunktzahl (55) aus der Summe der Kriterien - Lieferzeit (10 Punkte), - Service [Auftragseingang bis Abnahme] (25 Punkte), - Service [Reklamation] (10 Punkte) und - Garantie (10 Punkte) gebildet.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl55
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungNachhaltigkeit
BeschreibungBei diesem Kriterium werden die Nachhaltigkeit und die Recyclingfähigkeit in Bezug auf den Bieter und das angebotene Produkt bewertet. Die maximal zu erreichende Punktzahl ist 10 Punkte. Beim Kriterium Nachhaltigkeit wird die Gesamtpunktzahl aus der Summe der Kriterien - Recyclingfähigkeit (maximal 6 Punkte), - Entfernung der Produktionsstätte/n (maximal 4 Punkte), gebildet.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen05/03/2025 23:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDX5BY8/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDX5BY8
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDX5BY8
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote12/03/2025 12:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDie Nachforderung erfolgt gemäß § 56 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin12/03/2025 12:01:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ort des EröffnungsterminsDie Bindefrist endet am 02.05.2025.
Eröffnungstermin — BeschreibungDie Öffnung der Angebote findet unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durch zwei Mitarbeiter der Vergabestelle der AOK-Rheinland Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse statt. Zur Angebotsöffnung sind Bieter nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsVollständig ausgefüllte Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des Landestariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz (LTTG). Wir weisen darauf hin, dass die Verpflichtungserklärung (Mustererklärung 1 bzw. 3 LTTG) ab einem Gesamtauftragswert von 20.000 EUR netto ausgefüllt werden muss und sich nur auf Arbeitnehmer (außer Auszubildende) bezieht, die zur Erbringung der Leistung in der Bundesrepublik Deutschland eingesetzt werden (Anlagen siehe Vergabeunterlagen). Bei der Beauftragung von Nachunternehmern (Unterauftragnehmer) ist die Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des Landestariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz (LTTG) des Nachunternehmers auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen, wenn dessen Auftragsvolumen 10.000 EUR netto erreicht oder höher ist; Eigenerklärung über die Einhaltung der Sanktionen der EU (Anlage siehe Vergabeunterlagen).
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleDie Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden..."
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltAOK Rheinland-Pfalz/Saarland-Die Gesundheitskasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtAOK Rheinland-Pfalz/Saarland-Die Gesundheitskasse
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0002
TitelPendelleuchte mit Leuchtenschirm
BeschreibungGegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über den Kauf, die Anlieferung frei Verwendungsstelle und Montage von Beleuchtungseinrichtungen. Los 1 beinhaltet Arbeitsplatzstehleuchten und Tischleuchten (ca.900 Stück) Los 2 beinhaltet Pendelleuchten mit Leuchtenschirm (ca. 300 Stück) Los 3 beinhaltet Stehleuchten für Wartebereiche (ca. 30 Stück)
Interne Kennung2
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 31520000 Leuchten und Beleuchtungszubehör
Zusätzliche Einstufung (cpv): 31521000 Leuchten
5.1.2.
Erfüllungsort
Beliebiger Ort
Zusätzliche InformationenDie derzeitig bekannten Orte, in denen zum jetzigen Zeitpunkt Kundencenter und Verwaltungsgebäude geplant sind, entnehmen Sie bitte dem beigefügten Standortverzeichnis (siehe Vergabeunterlagen).
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns05/05/2025
Enddatum der Laufzeit04/05/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen2
Weitere Informationen zur VerlängerungDie Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn nicht bis zum 30.11. des laufenden Vertragsjahres eine der beiden Vertragsparteien schriftlich gekündigt hat. Spätestens 48 Monate nach Zuschlagserteilung endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer besonderen Kündigung bedarf.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
Zusätzliche InformationenTeststellung Die Auftraggeberin behält sich vor, zur Verifizierung ihrer Leistungsbeschreibung und der angebotenen Produkte entsprechende Muster zu verlangen. Dabei werden nach Abschluss der Angebotswertung die bestplatzierten Bieter je Los aufgefordert, die je nach angebotenem Los die angebotenen Muster als Muster zur Teststellung zu liefern. Los 1 - Stehleuchte und Tischleuchte Los 2 - Pendelleuchte mit Leuchtenschirm Los 3 - Stehleuchte für Wartebereich
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungBefähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (Anlage 8) Allgemeine Hinweise: Für Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise der Bekanntmachung einzureichen.

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungReferenzen
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung über je 2 Leistungen (Referenzen) pro Los, die in den letzten drei Jahren erbracht wurden und die in Art un Umfang und Schwierigkeitsgrad mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Es ist jeweils eine Kurzbeschreibung der erbrachten Leistungen vorzunehmen und anzugeben, wann diese erbracht wurden.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungDie Prozentgewichtung wird in berechenbare Punkte umgewandelt. Der günstigste Gesamtnettopreis erhält die volle Punktzahl. Alle weiteren Angebote werden rechnerisch in ein prozentuales Verhältnis der Preise zueinander gestellt und mit Punkten entsprechend anteilmäßig bewertet.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl35
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungLieferzeit, Service, Garantie
BeschreibungBeim Kriterium Qualität wird die Gesamtpunktzahl (55) aus der Summe der Kriterien - Lieferzeit (10 Punkte), - Service [Auftragseingang bis Abnahme] (25 Punkte), - Service [Reklamation] (10 Punkte) und - Garantie (10 Punkte) gebildet.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl55
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungNachhaltigkeit
BeschreibungBei diesem Kriterium werden die Nachhaltigkeit und die Recyclingfähigkeit in Bezug auf den Bieter und das angebotene Produkt bewertet. Die maximal zu erreichende Punktzahl ist 10 Punkte. Beim Kriterium Nachhaltigkeit wird die Gesamtpunktzahl aus der Summe der Kriterien - Recyclingfähigkeit (maximal 6 Punkte), - Entfernung der Produktionsstätte/n (maximal 4 Punkte), gebildet.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen05/03/2025 23:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDX5BY8/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDX5BY8
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDX5BY8
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote12/03/2025 12:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDie Nachforderung erfolgt gemäß § 56 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin12/03/2025 12:01:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ort des EröffnungsterminsDie Bindefrist endet am 02.05.2025.
Eröffnungstermin — BeschreibungDie Öffnung der Angebote findet unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durch zwei Mitarbeiter der Vergabestelle der AOK-Rheinland Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse statt. Zur Angebotsöffnung sind Bieter nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsVollständig ausgefüllte Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des Landestariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz (LTTG). Wir weisen darauf hin, dass die Verpflichtungserklärung (Mustererklärung 1 bzw. 3 LTTG) ab einem Gesamtauftragswert von 20.000 EUR netto ausgefüllt werden muss und sich nur auf Arbeitnehmer (außer Auszubildende) bezieht, die zur Erbringung der Leistung in der Bundesrepublik Deutschland eingesetzt werden (Anlagen siehe Vergabeunterlagen). Bei der Beauftragung von Nachunternehmern (Unterauftragnehmer) ist die Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des Landestariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz (LTTG) des Nachunternehmers auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen, wenn dessen Auftragsvolumen 10.000 EUR netto erreicht oder höher ist; Eigenerklärung über die Einhaltung der Sanktionen der EU (Anlage siehe Vergabeunterlagen).
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleDie Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden..."
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltAOK Rheinland-Pfalz/Saarland-Die Gesundheitskasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtAOK Rheinland-Pfalz/Saarland-Die Gesundheitskasse
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0003
TitelStehleuchte für Wartebereich
BeschreibungGegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über den Kauf, die Anlieferung frei Verwendungsstelle und Montage von Beleuchtungseinrichtungen. Los 1 beinhaltet Arbeitsplatzstehleuchten und Tischleuchten (ca.900 Stück) Los 2 beinhaltet Pendelleuchten mit Leuchtenschirm (ca. 300 Stück) Los 3 beinhaltet Stehleuchten für Wartebereiche (ca. 30 Stück)
Interne Kennung3
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 31500000 Elektrische Lampen und Leuchten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 31521200 Stehlampen
5.1.2.
Erfüllungsort
Beliebiger Ort
Zusätzliche InformationenDie derzeitig bekannten Orte, in denen zum jetzigen Zeitpunkt Kundencenter und Verwaltungsgebäude geplant sind, entnehmen Sie bitte dem beigefügten Standortverzeichnis (siehe Vergabeunterlagen).
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns05/05/2025
Enddatum der Laufzeit04/05/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen2
Weitere Informationen zur VerlängerungDie Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn nicht bis zum 30.11. des laufenden Vertragsjahres eine der beiden Vertragsparteien schriftlich gekündigt hat. Spätestens 48 Monate nach Zuschlagserteilung endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer besonderen Kündigung bedarf.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
Zusätzliche InformationenTeststellung Die Auftraggeberin behält sich vor, zur Verifizierung ihrer Leistungsbeschreibung und der angebotenen Produkte entsprechende Muster zu verlangen. Dabei werden nach Abschluss der Angebotswertung die bestplatzierten Bieter je Los aufgefordert, die je nach angebotenem Los die angebotenen Muster als Muster zur Teststellung zu liefern. Los 1 - Stehleuchte und Tischleuchte Los 2 - Pendelleuchte mit Leuchtenschirm Los 3 - Stehleuchte für Wartebereich
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungBefähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (Anlage 8) Allgemeine Hinweise: Für Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise der Bekanntmachung einzureichen.

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungReferenzen
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung über je 2 Leistungen (Referenzen) pro Los, die in den letzten drei Jahren erbracht wurden und die in Art un Umfang und Schwierigkeitsgrad mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Es ist jeweils eine Kurzbeschreibung der erbrachten Leistungen vorzunehmen und anzugeben, wann diese erbracht wurden.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungDie Prozentgewichtung wird in berechenbare Punkte umgewandelt. Der günstigste Gesamtnettopreis erhält die volle Punktzahl. Alle weiteren Angebote werden rechnerisch in ein prozentuales Verhältnis der Preise zueinander gestellt und mit Punkten entsprechend anteilmäßig bewertet.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl35
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungLieferzeit, Service, Garantie
BeschreibungBeim Kriterium Qualität wird die Gesamtpunktzahl (55) aus der Summe der Kriterien - Lieferzeit (10 Punkte), - Service [Auftragseingang bis Abnahme] (25 Punkte), - Service [Reklamation] (10 Punkte) und - Garantie (10 Punkte) gebildet.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl55
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungNachhaltigkeit
BeschreibungBei diesem Kriterium werden die Nachhaltigkeit und die Recyclingfähigkeit in Bezug auf den Bieter und das angebotene Produkt bewertet. Die maximal zu erreichende Punktzahl ist 10 Punkte. Beim Kriterium Nachhaltigkeit wird die Gesamtpunktzahl aus der Summe der Kriterien - Recyclingfähigkeit (maximal 6 Punkte), - Entfernung der Produktionsstätte/n (maximal 4 Punkte), gebildet.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen05/03/2025 23:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDX5BY8/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDX5BY8
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDX5BY8
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote12/03/2025 12:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDie Nachforderung erfolgt gemäß § 56 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin12/03/2025 12:01:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ort des EröffnungsterminsDie Bindefrist endet am 02.05.2025.
Eröffnungstermin — BeschreibungDie Öffnung der Angebote findet unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durch zwei Mitarbeiter der Vergabestelle der AOK-Rheinland Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse statt. Zur Angebotsöffnung sind Bieter nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsVollständig ausgefüllte Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des Landestariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz (LTTG). Wir weisen darauf hin, dass die Verpflichtungserklärung (Mustererklärung 1 bzw. 3 LTTG) ab einem Gesamtauftragswert von 20.000 EUR netto ausgefüllt werden muss und sich nur auf Arbeitnehmer (außer Auszubildende) bezieht, die zur Erbringung der Leistung in der Bundesrepublik Deutschland eingesetzt werden (Anlagen siehe Vergabeunterlagen). Bei der Beauftragung von Nachunternehmern (Unterauftragnehmer) ist die Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des Landestariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz (LTTG) des Nachunternehmers auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen, wenn dessen Auftragsvolumen 10.000 EUR netto erreicht oder höher ist; Eigenerklärung über die Einhaltung der Sanktionen der EU (Anlage siehe Vergabeunterlagen).
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleDie Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden..."
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltAOK Rheinland-Pfalz/Saarland-Die Gesundheitskasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtAOK Rheinland-Pfalz/Saarland-Die Gesundheitskasse
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungAOK Rheinland-Pfalz/Saarland-Die Gesundheitskasse
RegistrierungsnummerDE271900642
PostanschriftKnappschaftsstr. 1
StadtNeunkirchen
Postleitzahl66538
Land, Gliederung (NUTS)Donnersbergkreis (DEB3D)
LandDeutschland
KontaktpersonVergabestelle
E-Mailvergabestelle@rps.aok.de
Telefon+49 6821102753
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungDie Vergabekammern des Bundes
Registrierungsnummert:04131153308
PostanschriftKaiser-Friedrich-Straße 16
StadtBonn
Postleitzahl55113
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailvk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon+49 22894990
Fax+49 2289499163
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung89289136-292c-4642-ad11-96b193c1bfc5-01
Hauptgrund für die ÄnderungAktualisierte Informationen
BeschreibungAnpassung der Termine: Ende Bieterfragen Ende Angebotsfrist Eröffungstermin
10.1.
Änderung
AbschnittskennungPROCEDURE
Beschreibung der ÄnderungenEnde der Bieterfragen von 26. Februar 2025 auf 05. März 2025 Anpassung der Angebtosfrist von Mittwoch 05. März 2025 (12:00 Uhr) auf Mittwoch, 12. März 2025 (12:00 Uhr) Anpassung Eröffnung der Angebote von Mittwoch 05. März 2025 (12:01 Uhr) auf Mittwoch, 12. März 2025 (12:01 Uhr) Die Änderungen betreffen alle Lose: Los 1: Steheleuchte und Tischleuchte Los 2: Pendelleuchte mit Leuchtenschirm Los 3: Stehleuchte für Wartebereich In der Bekanntmachung muss es heißen: 5.1.11: Bieterfragen statt: 26.02.2025 muss es heißen: 05.03.2025 5.1.12: Angebotsfrist statt: 05.03.2025 (12:00 Uhr) muss es heißen: 12.03.2025 (12:00 Uhr) 5.1.12: Angebotseröffnung statt: 05.03.2025 (12:01 Uhr) muss es heißen: 12:03.2025 (12:01 Uhr)
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung73701b3f-66de-460d-a9c9-423f2d1a1e7d  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung03/02/2025 09:16:51 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung74288-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe24/2025
Datum der Veröffentlichung04/02/2025