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1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Verkehrsbetriebe Kreis Plön GmbH
Tätigkeit des Auftraggebers: Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Vergabe von Busverkehrsleistungen als Nachunternehmer der Verkehrsbetriebe Kreis Plön GmbH (VKP)
Beschreibung: Im Rahmen des abgeschlossenen Vergabeverfahrens suchte die VKP Auftragnehmer für die Erbringung von Busverkehrsleistungen im Linienverkehr gemäß § 42 PBefG im Kreis Plön unter Einsatz eigener Fahrzeuge. Die ausgeschriebenen Verkehrsleistungen umfassten insgesamt rund 1.089.285 Fahrplankilometer pro Jahr und wurden in fünf Lose aufgeteilt. Die Vertragslaufzeit beginnt je Los am 11. Dezember 2026 und endet am 30. November 2036. Darüber hinaus besteht eine eine einseitige Verlängerungsoption auf Seiten der VKP. Aufgrund der nicht ausreichenden Anzahl eingegangener Angebote machte die VKP von ihrem vorbehaltenen Recht Gebrauch, die vorgesehene Loslimitierung aufzuheben, wonach je Bieter höchstens drei Lose vergeben werden dürfen (vgl. Abschnitt IX Ziffer 5 Abs. 4 der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags und der Bewerbungsbedingungen). Vor diesem Hintergrund erhielt die Elite Traffic GmbH neben den Losen 2, 4 und 5 auch den Zuschlag für Los 1. Das Vergabeverfahren für Los 3 wurde aufgehoben. Da kein wirtschaftliches Angebot vorlag, entschied die VKP, die dem Los 3 zugeordneten Verkehrsleistungen künftig in eigener Zuständigkeit zu erbringen.
Kennung des Verfahrens: c5aa6998-7090-44c5-9555-f22e51f4668f
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Plön (DEF0A)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Los 1
Beschreibung: Bestehend aus Teilleistungen der Linien: 410, 218, 119, 217, 222, 261, 104, 310, 300, 302. - Summe: ca. 203.117,53 Fahrplankilometer / Jahr - Vertragslaufzeit: 11.12.2026 bis 30.11.2036 zzgl. Verlängerungsoptionen
Interne Kennung: LOT-0001 E62427833
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft. Die Pflicht zur Erbringung der Verkehrsleistungen beginnt am 11.12.2026 und endet am 30.11.2036. Die VKP besitzt eine zweimalige einseitige Verlängerungsoption für jeweils weitere zwölf Monate über den 30.11.2036 hinaus. Bei voller Inanspruchnahme dieser Verlängerungsoption endet der Betrieb am 30.11.2038. Die konkrete Ausgestaltung ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Plön (DEF0A)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbegrenzt
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Zuschlagskriterium 1 – Wertungspreis
Beschreibung: Der niedrigste angebotene Wertungspreis (Preis (netto) pro Fahrplanjahr)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Zuschlagskriterium 2 – Konzept zur Vermittlung der notwendigen Strecken- und Linienkenntnisse gegenüber dem eingesetzten Fahrpersonal
Beschreibung: Der Bieter hat ein Konzept zur Vermittlung der notwendigen Strecken- und Linienkenntnisse des eingesetzten Fahrpersonals einzureichen. In dem Konzept ist darzustellen, wie der Bieter sicherstellt, dass das Fahrpersonal vor Betriebsaufnahme sowie bei Änderungen während des laufenden Betriebs über vollständige und aktuelle Streckenkenntnisse verfügt.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 15
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Zuschlagskriterium 3 – Konzept zur Sicherstellung der Arbeitsqualität des eingesetzten Fahrpersonals
Beschreibung: Der Bieter hat ein Konzept zur Sicherstellung der Arbeitsqualität des eingesetzten Fahrpersonals einzureichen. In dem Konzept ist darzustellen, wie der Bieter die Einhaltung qualitativer Anforderungen an den Kundendienst sowie an das Fahrverhalten systematisch überprüft, bewertet und dokumentiert.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Zuschlagskriterium 4 – Garantierte Zeit für den Einsatz von Ersatzfahrzeugen und / oder Fahrpersonal
Beschreibung: Der Bieter hat anzugeben, welche Höchstzeit er garantiert, innerhalb derer im Bedarfsfall ein Ersatzfahrzeug und / oder Fahrpersonal am Einsatzort eintrifft (z.B. zur Übernahme von Fahrgästen aus einem beschädigten Fahrzeug oder zur Aufnahme wartender Fahrgäste an einem Linienendpunkt)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 15
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gelten u.a. die §§ 160 ff. GWB. Auf die Rügepflichten nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die VKP auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der VKP, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. §§ 160, 161 GWB lauten wörtlich: § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich oder elektronisch bei der Vergabekammer einzureichen und zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen. (3) Ein elektronisches Dokument ist eingegangen, sobald es auf der für den Empfang bestimmten Einrichtung der Vergabekammer gespeichert ist. Dem Absender ist eine Bestätigung über den Zeitpunkt des Eingangs zu erteilen. Des Weiteren weist die VKP auf § 135 GWB hin.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Verkehrsbetriebe Kreis Plön GmbH
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Verkehrsbetriebe Kreis Plön GmbH
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Los 2
Beschreibung: Bestehend aus Teilleistungen der Linien: 260, 311, 230, 320, 312, 315, 350, 233, 310, 313, 314. o Summe: ca. 262.605,96 Fahrplankilometer / Jahr o Vertragslaufzeit: 11.12.2026 bis 30.11.2036 zzgl. Verlängerungsoptionen
Interne Kennung: LOT-0002 E62427833
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft. Die Pflicht zur Erbringung der Verkehrsleistungen beginnt am 11.12.2026 und endet am 30.11.2036. Die VKP besitzt eine zweimalige einseitige Verlängerungsoption für jeweils weitere zwölf Monate über den 30.11.2036 hinaus. Bei voller Inanspruchnahme dieser Verlängerungsoption endet der Betrieb am 30.11.2038. Die konkrete Ausgestaltung ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Plön (DEF0A)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbegrenzt
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Zuschlagskriterium 1 – Wertungspreis
Beschreibung: Der niedrigste angebotene Wertungspreis (Preis (netto) pro Fahrplanjahr)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Zuschlagskriterium 2 – Konzept zur Vermittlung der notwendigen Strecken- und Linienkenntnisse gegenüber dem eingesetzten Fahrpersonal
Beschreibung: Der Bieter hat ein Konzept zur Vermittlung der notwendigen Strecken- und Linienkenntnisse des eingesetzten Fahrpersonals einzureichen. In dem Konzept ist darzustellen, wie der Bieter sicherstellt, dass das Fahrpersonal vor Betriebsaufnahme sowie bei Änderungen während des laufenden Betriebs über vollständige und aktuelle Streckenkenntnisse verfügt.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 15
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Zuschlagskriterium 3 – Konzept zur Sicherstellung der Arbeitsqualität des eingesetzten Fahrpersonals
Beschreibung: Der Bieter hat ein Konzept zur Sicherstellung der Arbeitsqualität des eingesetzten Fahrpersonals einzureichen. In dem Konzept ist darzustellen, wie der Bieter die Einhaltung qualitativer Anforderungen an den Kundendienst sowie an das Fahrverhalten systematisch überprüft, bewertet und dokumentiert.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Zuschlagskriterium 4 – Garantierte Zeit für den Einsatz von Ersatzfahrzeugen und / oder Fahrpersonal
Beschreibung: Der Bieter hat anzugeben, welche Höchstzeit er garantiert, innerhalb derer im Bedarfsfall ein Ersatzfahrzeug und / oder Fahrpersonal am Einsatzort eintrifft (z.B. zur Übernahme von Fahrgästen aus einem beschädigten Fahrzeug oder zur Aufnahme wartender Fahrgäste an einem Linienendpunkt)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 15
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gelten u.a. die §§ 160 ff. GWB. Auf die Rügepflichten nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die VKP auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der VKP, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. §§ 160, 161 GWB lauten wörtlich: § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich oder elektronisch bei der Vergabekammer einzureichen und zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen. (3) Ein elektronisches Dokument ist eingegangen, sobald es auf der für den Empfang bestimmten Einrichtung der Vergabekammer gespeichert ist. Dem Absender ist eine Bestätigung über den Zeitpunkt des Eingangs zu erteilen. Des Weiteren weist die VKP auf § 135 GWB hin.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Verkehrsbetriebe Kreis Plön GmbH
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Verkehrsbetriebe Kreis Plön GmbH
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Los 3
Beschreibung: Bestehend aus Teilleistungen der Linien: 310, 350, 364, 361, 362, 303, 330, 416, 221, 328, 332, 360, 454. o Summe: ca. 212.776,10 Fahrplankilometer / Jahr o Vertragslaufzeit: 11.12.2026 bis 30.11.2036 zzgl. Verlängerungsoptionen
Interne Kennung: LOT-0003 E62427833
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft. Die Pflicht zur Erbringung der Verkehrsleistungen beginnt am 11.12.2026 und endet am 30.11.2036. Die VKP besitzt eine zweimalige einseitige Verlängerungsoption für jeweils weitere zwölf Monate über den 30.11.2036 hinaus. Bei voller Inanspruchnahme dieser Verlängerungsoption endet der Betrieb am 30.11.2038. Die konkrete Ausgestaltung ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Plön (DEF0A)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbegrenzt
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Zuschlagskriterium 1 – Wertungspreis
Beschreibung: Der niedrigste angebotene Wertungspreis (Preis (netto) pro Fahrplanjahr)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Zuschlagskriterium 2 – Konzept zur Vermittlung der notwendigen Strecken- und Linienkenntnisse gegenüber dem eingesetzten Fahrpersonal
Beschreibung: Der Bieter hat ein Konzept zur Vermittlung der notwendigen Strecken- und Linienkenntnisse des eingesetzten Fahrpersonals einzureichen. In dem Konzept ist darzustellen, wie der Bieter sicherstellt, dass das Fahrpersonal vor Betriebsaufnahme sowie bei Änderungen während des laufenden Betriebs über vollständige und aktuelle Streckenkenntnisse verfügt.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 15
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Zuschlagskriterium 3 – Konzept zur Sicherstellung der Arbeitsqualität des eingesetzten Fahrpersonals
Beschreibung: Der Bieter hat ein Konzept zur Sicherstellung der Arbeitsqualität des eingesetzten Fahrpersonals einzureichen. In dem Konzept ist darzustellen, wie der Bieter die Einhaltung qualitativer Anforderungen an den Kundendienst sowie an das Fahrverhalten systematisch überprüft, bewertet und dokumentiert.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Zuschlagskriterium 4 – Garantierte Zeit für den Einsatz von Ersatzfahrzeugen und / oder Fahrpersonal
Beschreibung: Der Bieter hat anzugeben, welche Höchstzeit er garantiert, innerhalb derer im Bedarfsfall ein Ersatzfahrzeug und / oder Fahrpersonal am Einsatzort eintrifft (z.B. zur Übernahme von Fahrgästen aus einem beschädigten Fahrzeug oder zur Aufnahme wartender Fahrgäste an einem Linienendpunkt)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 15
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gelten u.a. die §§ 160 ff. GWB. Auf die Rügepflichten nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die VKP auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der VKP, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. §§ 160, 161 GWB lauten wörtlich: § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich oder elektronisch bei der Vergabekammer einzureichen und zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen. (3) Ein elektronisches Dokument ist eingegangen, sobald es auf der für den Empfang bestimmten Einrichtung der Vergabekammer gespeichert ist. Dem Absender ist eine Bestätigung über den Zeitpunkt des Eingangs zu erteilen. Des Weiteren weist die VKP auf § 135 GWB hin.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Verkehrsbetriebe Kreis Plön GmbH
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Verkehrsbetriebe Kreis Plön GmbH
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: Los 4
Beschreibung: Bestehend aus Teilleistungen der Linien: 410, 411, 416, 413, 426, 412, 361, 362, 360, 454. o Summe: ca. 180.379,07 Fahrplankilometer / Jahr o Vertragslaufzeit: 11.12.2026 bis 30.11.2036 zzgl. Verlängerungsoptionen
Interne Kennung: LOT-0004 E62427833
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft. Die Pflicht zur Erbringung der Verkehrsleistungen beginnt am 11.12.2026 und endet am 30.11.2036. Die VKP besitzt eine zweimalige einseitige Verlängerungsoption für jeweils weitere zwölf Monate über den 30.11.2036 hinaus. Bei voller Inanspruchnahme dieser Verlängerungsoption endet der Betrieb am 30.11.2038. Die konkrete Ausgestaltung ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Plön (DEF0A)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbegrenzt
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Zuschlagskriterium 1 – Wertungspreis
Beschreibung: Der niedrigste angebotene Wertungspreis (Preis (netto) pro Fahrplanjahr)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Zuschlagskriterium 2 – Konzept zur Vermittlung der notwendigen Strecken- und Linienkenntnisse gegenüber dem eingesetzten Fahrpersonal
Beschreibung: Der Bieter hat ein Konzept zur Vermittlung der notwendigen Strecken- und Linienkenntnisse des eingesetzten Fahrpersonals einzureichen. In dem Konzept ist darzustellen, wie der Bieter sicherstellt, dass das Fahrpersonal vor Betriebsaufnahme sowie bei Änderungen während des laufenden Betriebs über vollständige und aktuelle Streckenkenntnisse verfügt.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 15
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Zuschlagskriterium 3 – Konzept zur Sicherstellung der Arbeitsqualität des eingesetzten Fahrpersonals
Beschreibung: Der Bieter hat ein Konzept zur Sicherstellung der Arbeitsqualität des eingesetzten Fahrpersonals einzureichen. In dem Konzept ist darzustellen, wie der Bieter die Einhaltung qualitativer Anforderungen an den Kundendienst sowie an das Fahrverhalten systematisch überprüft, bewertet und dokumentiert.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Zuschlagskriterium 4 – Garantierte Zeit für den Einsatz von Ersatzfahrzeugen und / oder Fahrpersonal
Beschreibung: Der Bieter hat anzugeben, welche Höchstzeit er garantiert, innerhalb derer im Bedarfsfall ein Ersatzfahrzeug und / oder Fahrpersonal am Einsatzort eintrifft (z.B. zur Übernahme von Fahrgästen aus einem beschädigten Fahrzeug oder zur Aufnahme wartender Fahrgäste an einem Linienendpunkt)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 15
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gelten u.a. die §§ 160 ff. GWB. Auf die Rügepflichten nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die VKP auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der VKP, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. §§ 160, 161 GWB lauten wörtlich: § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich oder elektronisch bei der Vergabekammer einzureichen und zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen. (3) Ein elektronisches Dokument ist eingegangen, sobald es auf der für den Empfang bestimmten Einrichtung der Vergabekammer gespeichert ist. Dem Absender ist eine Bestätigung über den Zeitpunkt des Eingangs zu erteilen. Des Weiteren weist die VKP auf § 135 GWB hin.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Verkehrsbetriebe Kreis Plön GmbH
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Verkehrsbetriebe Kreis Plön GmbH
5.1.
Los: LOT-0005
Titel: Los 5
Beschreibung: Bestehend aus Teilleistungen der Linien: 310, 312, 260, 311, 222, 360, 451, 350, 330, 320, 303, 315. o Summe: ca. 230.406,27 Fahrplankilometer / Jahr o Vertragslaufzeit: 11.12.2026 bis 30.11.2036 zzgl. Verlängerungsoptionen
Interne Kennung: LOT-0005 E62427833
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft. Die Pflicht zur Erbringung der Verkehrsleistungen beginnt am 11.12.2026 und endet am 30.11.2036. Die VKP besitzt eine zweimalige einseitige Verlängerungsoption für jeweils weitere zwölf Monate über den 30.11.2036 hinaus. Bei voller Inanspruchnahme dieser Verlängerungsoption endet der Betrieb am 30.11.2038. Die konkrete Ausgestaltung ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Plön (DEF0A)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbegrenzt
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Zuschlagskriterium 1 – Wertungspreis
Beschreibung: Der niedrigste angebotene Wertungspreis (Preis (netto) pro Fahrplanjahr)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Zuschlagskriterium 2 – Konzept zur Vermittlung der notwendigen Strecken- und Linienkenntnisse gegenüber dem eingesetzten Fahrpersonal
Beschreibung: Der Bieter hat ein Konzept zur Vermittlung der notwendigen Strecken- und Linienkenntnisse des eingesetzten Fahrpersonals einzureichen. In dem Konzept ist darzustellen, wie der Bieter sicherstellt, dass das Fahrpersonal vor Betriebsaufnahme sowie bei Änderungen während des laufenden Betriebs über vollständige und aktuelle Streckenkenntnisse verfügt.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 15
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Zuschlagskriterium 3 – Konzept zur Sicherstellung der Arbeitsqualität des eingesetzten Fahrpersonals
Beschreibung: Der Bieter hat ein Konzept zur Sicherstellung der Arbeitsqualität des eingesetzten Fahrpersonals einzureichen. In dem Konzept ist darzustellen, wie der Bieter die Einhaltung qualitativer Anforderungen an den Kundendienst sowie an das Fahrverhalten systematisch überprüft, bewertet und dokumentiert.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Zuschlagskriterium 4 – Garantierte Zeit für den Einsatz von Ersatzfahrzeugen und / oder Fahrpersonal
Beschreibung: Der Bieter hat anzugeben, welche Höchstzeit er garantiert, innerhalb derer im Bedarfsfall ein Ersatzfahrzeug und / oder Fahrpersonal am Einsatzort eintrifft (z.B. zur Übernahme von Fahrgästen aus einem beschädigten Fahrzeug oder zur Aufnahme wartender Fahrgäste an einem Linienendpunkt)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 15
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gelten u.a. die §§ 160 ff. GWB. Auf die Rügepflichten nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die VKP auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der VKP, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. §§ 160, 161 GWB lauten wörtlich: § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich oder elektronisch bei der Vergabekammer einzureichen und zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen. (3) Ein elektronisches Dokument ist eingegangen, sobald es auf der für den Empfang bestimmten Einrichtung der Vergabekammer gespeichert ist. Dem Absender ist eine Bestätigung über den Zeitpunkt des Eingangs zu erteilen. Des Weiteren weist die VKP auf § 135 GWB hin.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Verkehrsbetriebe Kreis Plön GmbH
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Verkehrsbetriebe Kreis Plön GmbH
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 0,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Elite Traffic GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Angebot Elite Traffic GmbH - Los 1
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert des Angebots: 0,00 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Rangfolge des Angebots: 1
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Verkehrsdurchführungsvertrag über die Erbringung von Busverkehrsleistungen als Nachunternehmer der Verkehrsbetriebe Kreis Plön GmbH - Los 1
Datum des Vertragsabschlusses: 27/07/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0002
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Elite Traffic GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Angebot Elite Traffic GmbH - Los 2
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0002
Wert des Angebots: 0,00 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Verkehrsdurchführungsvertrag über die Erbringung von Busverkehrsleistungen als Nachunternehmer der Verkehrsbetriebe Kreis Plön GmbH - Los 2
Datum des Vertragsabschlusses: 27/07/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0003
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Sonstiges
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0004
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Elite Traffic GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Angebot Elite Traffic GmbH - Los 4
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0004
Wert des Angebots: 0,00 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Verkehrsdurchführungsvertrag über die Erbringung von Busverkehrsleistungen als Nachunternehmer der Verkehrsbetriebe Kreis Plön GmbH - Los 4
Datum des Vertragsabschlusses: 27/07/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0005
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Elite Traffic GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Angebot Elite Traffic GmbH - Los 5
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0005
Wert des Angebots: 0,00 EUR
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Verkehrsdurchführungsvertrag über die Erbringung von Busverkehrsleistungen als Nachunternehmer der Verkehrsbetriebe Kreis Plön GmbH - Los 5
Datum des Vertragsabschlusses: 27/07/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Verkehrsbetriebe Kreis Plön GmbH
Registrierungsnummer: HRB 1012 PL
Postanschrift: Diedrichstr. 5
Stadt: Kiel
Postleitzahl: 24143
Land, Gliederung (NUTS): Kiel, Kreisfreie Stadt (DEF02)
Land: Deutschland
Telefon: +4943170580
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Registrierungsnummer: t: 04319884542
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Stadt: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land, Gliederung (NUTS): Kiel, Kreisfreie Stadt (DEF02)
Land: Deutschland
Telefon: +494319884542
Fax: +494319884702
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Elite Traffic GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer: DE 1186 32028
Postanschrift: Lehfeld 17
Stadt: Hamburg
Postleitzahl: 21029
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0001, LOT-0002, LOT-0004, LOT-0005
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 9aed9288-12fa-4a85-be49-add1fa7c3666 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 30
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 23/10/2026 16:06:08 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 742926-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 208/2026
Datum der Veröffentlichung: 27/10/2026