Name und Adressen Offizielle Bezeichnung: Zentrale Vergabestelle (ZVST) Behörde für Inneres und Sport (BIS), Polizei Hamburg - Landespolizeiverwaltung LPV 211
Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en) Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Reparatur der Verkehrsleitzentrale (VLZ) im laufenden Betrieb, ohne Auslagerung von Arbeitsplätzen
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil 50323000 Wartung und Reparatur von Computerperipheriegeräten
II.1.3.
Art des Auftrags Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Der Vertrag soll gem. § 135 Abs. 3 GWB nicht vor Ablauf einer Frist von zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, mit der Firma Swarco Traffic Systems GmbH geschlossen werden.
II.1.6.
Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die Verkehrsleitzentrale (VLZ) muss nach 10-jährigen Bestehen im laufenden Betrieb repariert werden. Da nur der Errichter der VLZ auf die Quellcodes Zugriff hat, kann die Reparatur nur vom Errichter und bisherigen Wartungsvertragspartner erbracht werden. Nur der Errichter und Wartungsvertragspartner ist technisch in der Lage, die erforderlichen Reparaturen im laufenden Betrieb der VLZ vorzunehmen. Des Weiteren ist nur der bisherige Wartungsvertragspartner in der Lage Videobilder einzeln auch auf den Monitoren am Arbeitsplatz darzustellen, wenn die Videowand erneuert wird. Die Gesamtreparatur der VLZ kann aufgrund der Komplexität und der Kompatibilität so nur vom Errichter und bisherigen Wartungsvertragspartner geleistet werden.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
Erläuterung:
Die Verkehrsleitzentrale (VLZ) muss nach 10-jährigen Bestehen im laufenden Betrieb repariert werden. Da nur der Errichter der VLZ auf die Quellcodes Zugriff hat, kann die Reparatur nur vom Errichter und bisherigen Wartungsvertragspartner erbracht werden. Nur der Errichter und Wartungsvertragspartner ist technisch in der Lage, die erforderlichen Reparaturen im laufenden Betrieb der VLZ vorzunehmen. Des Weiteren ist nur der bisherige Wartungsvertragspartner in der Lage Videobilder einzeln auch auf den Monitoren am Arbeitsplatz darzustellen, wenn die Videowand erneuert wird. Die Gesamtreparatur der VLZ kann aufgrund der Komplexität und der Kompatibilität so nur vom bisherigen Wartungsvertragspartner geleistet werden.
Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag der Zuschlagsentscheidung 04/12/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: Swarco Traffic Systems GmbH
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24145
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.
Zusätzliche Angaben
Diese Bekanntmachung ist eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung im Sinne des § 135 Abs. 3 GWB. Das unter Ziffer V.2.1) genannte Datum ist der Tag der Entscheidung über die geplante Auftragsvergabe. Der Zuschlag ist noch nicht erfolgt und soll nach Ablauf von 10 Kalendertagen nach Veröffentlichung erteilt werden. Bei den unter den Ziffern II.1.7) und V.2.4) genannten Werten handelt es sich nicht um den tatsächlichen Auftragswert. Dieser wird nicht offengelegt, weil dies den geschäftlichen Interessen des für den Auftrag vorgesehene Unternehmen schadet.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer der Finanzbehörde Hamburg
Postanschrift: Postfach 30 17 41
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
Fax: +49 40427923080
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle den Vertrag schließen wird, wenn innerhalb von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, kein Vergaberechtsverstoß im Wege eines Vergabenachprüfungsverfahrens geltend gemacht wurde. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nach § 168 Abs. 2 S. 1 GWB nicht mehr aufgehoben werden.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung 04/12/2023