Beschreibung der ÄnderungenArt und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Punkt 1: Im Rahmen der erweiterten Vorplanung sollen Planungs- und Umweltgutachterleistungen aus den Leistungsphasen 3
und 4 ergänzt werden, um eine qualifizierte Grundlage für die parlamentarische Befassung zu erhalten. Um mögliche
Umweltauswirkungen frühzeitig zu erfassen, sollen die Gutachten mit den Ergebnissen einer Artenschutzkartierung übergeben
werden.
Punkt 2: Die Biotoptypenkartierung ist für die Finalisierung des Landschaftspflegerischen Begleitplans erforderlich...
(MKA 13_08)