Kriterien für die Bewertung der Projekte
Das Preisgericht hat sein Urteil maßgeblich aus der Qualität aller Arbeiten und der Gesamtqualität zur engsten Wahl anstehender Entwürfe gebildet:
- Qualität des gestalterischen Konzeptes, identitätsstiftende Gestaltung, Maßstäblichkeit
- Städtebauliche und freiraumplanerische Einbindung der Brücke in das städtebauliche Umfeld,
- Aufnahme der vorhandenen Fußwege- und Radwegebeziehungen, auch im Kontext als Entlastungsmaßnahme des vorhandenen Bahnübergangs,
- Barrierefreiheit
- Gestalterische und räumliche Ausbildung des Tragwerks,
- Technische Realisierbarkeit und Nachhaltigkeit der Konstruktion,
- Wirtschaftlichkeit in Herstellung und Unterhalt.