74424-2021 - ErgebnisDeutschland-Lößnitz: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
OJ S 30/2021 12/02/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadtverwaltung Lößnitz
Postanschrift: Marktplatz 1
Ort: Lößnitz
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Postleitzahl: 08294
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Sachgebiet Bauamt
E-Mail: r.kaden@stadt-loessnitz.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.loessnitz.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Objektplanungsleistungen für Gebäude und Innenräume für die Modernisierung und Instandsetzung Erzgebirgshalle, Lößnitz
Referenznummer der Bekanntmachung: EGH-Lößnitz-OPL
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Die Stadt Lößnitz beabsichtigt die Modernisierung und Instandsetzung der Erzgebirgshalle in Lößnitz.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 258 961,52 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Hauptort der Ausführung: 08294 Lößnitz
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftraggeber hat die Leistungsphasen (LPH) 1 bis 9 Objektplanungsleistungen für Gebäude und Innenräume gem. § 34 ff. iV. m. Anlage 10 HOAI 2013, Besondere Leistungen zum Brandschutz (in Anlehnung an AHO); Energiekonzept (im Rahmen der Erarbeitung Lph 3) und eine Bestandsaufnahme sowie weitere Besondere Leistungen beauftragt.
Die Beauftragung erfolgt entsprechend den Vertragsbedingungen stufenweise. Zunächst werden nur die Lph 1-2 beauftragt. Die Weiterbeauftragung steht unter Genehmigungs- und Finanzierungsvorbehalt. Der Auftraggeber behält sich vor, die Übertragung weiterer Leistungen auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken.
Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung nach Erbringung erster Leistungsphasen.
Bei Beauftragung einschließlich der Leistungsphase 9 liegt das Auftragsende voraussichtlich im Jahr 2024.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Präsentation Projektteam / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: Darstellung Herangehensweise anhand eines (oder mehrerer) vergleichbaren Referenzprojektes / Gewichtung: 15
Qualitätskriterium - Name: Lösung Arbeitsaufgabe / Gewichtung: 40
Preis - Gewichtung: 25.00
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Die Beauftragung erfolgt entsprechend den Vertragsbedingungen stufenweise. Zunächst werden nur die Lph 1-2 beauftragt. Die Weiterbeauftragung steht unter Genehmigungs- und Finanzierungsvorbehalt. Der Auftraggeber behält sich vor, die Übertragung weiterer Leistungen auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen für weitere Leistungsphasen besteht nicht.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 111-269792
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
Auftragsvergabe phase 10 Ingenieur- und Planungsgesellschaft mbH
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
18/01/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: phase 10 Ingenieur- und Planungsgesellschaft mbH
Postanschrift: Borngasse 4
Ort: Freiberg
NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
Postleitzahl: 09599
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 292 210,51 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 258 961,52 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6MYYEA
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: PF 101364
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@ldl.sachsen.de
Telefon: +49 3419771040
Fax: +49 3419771049
Internet-Adresse: https://www.ldl.sachsen.de
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 (3) GWB unzulässig ist, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb eines Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
08/02/2021