744347-2023 - Vorankündigung – DirektvergabeDeutschland-Münster: Netzkomponenten
OJ S 237/2023 08/12/2023
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landschaftsverband Westfalen-Lippe, LWL-Haupt- und Personalabteilung, Zentrale Einkaufskoordination
Postanschrift: Karlstraße 11
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA3 Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Einkaufskoordination: Christian Bülow
E-Mail: christian.buelow@lwl.org
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lwl.org
Adresse des Beschafferprofils: www.lwl.org/zek
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Sozialwesen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Check Point Wartung für 2024-2026
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
32422000 Netzkomponenten
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Verlängerung Check Point Lizenzen für drei Jahre.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA3 Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: Münster
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die Lizenzen für das Produkt Check Point sind für den Zeitraum vom 01.01.2024 bis einschließlich 31.12.2026 zu verlängern bei jährlicher Zahlung. Entsprechend der beim LWL.IT installierten Features ist vom Hersteller ein Angebot erstellt worden. Inkludiert den Managed Service der Firma ESC zur Betriebsunterstützung.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:
Die Vergabe sollte direkt an die Firma ESC gehen, da die Firma ESC durch den Managed Service und die Emergency Call auch schon per Vertrag den Zugang zur Betriebsunterstützung erhalten hat. Aus Gründen der Sicherheit sollten die möglichen Erkenntnisse des LWL in Bezug auf Firewall und Netzwerk Topologie nicht oft an anderen Dienstleister übertragen werden.
Nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. c) VgV ist ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb demnach nur zulässig, wenn der Auftrag auf Grund nur von einem bestimmten Unternehmen durchgeführt werden kann.
Ausschließlichkeitsrechte i. S. v. § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. c VgV sind Rechte, die anderen als dem Inhaber den Zugriff auf ein für die Leistungserbringung zwingend benötigtes Hilfsmittel untersagen. Im
Gegensatz zu technischen Gründen bilden sie eine rechtliche Beschränkung des Kreises der für die Leistungserbringung in Betracht kommenden Unternehmen.
Verfügt nun ein Unternehmen hinsichtlich der zu beschaffenden Leistung über ein Ausschließlichkeitsrecht, so kann der Auftraggeber die Leistung in der Regel nicht von einem anderen Unternehmen beziehen, ohne dass das Ausschließlichkeitsrecht verletzt wird. Der Auftraggeber kann sich dann unmittelbar an den Inhaber des Ausschließlichkeitsrechts wenden, eine Direkt-vergabe ist zulässig.
Die Vergabekammer des Bundes stellte in einem Urteil fest, dass der Auftraggeber in dem Fall des Bestehens von Ausschließlichkeitsrechten, die nur einem Unternehmen die Leistung ermöglichen, diese als gegeben hinzunehmen sind und folglich von einem Vergabewettbewerb abgesehen werden kann. Eine Verpflichtung des Auftraggebers, zunächst eine Erzwingung der Öffnung von Ausschließlichkeitsrechten mit unsicherem Ausgang zu versuchen - im Extremfall kostenpflichtig über die zuständigen Gerichte - bestehe insoweit nicht.
Das Unternehmen ESC - Enterprise Security Center GmbH besitzt ein Exklusivvertriebsrecht für den LWL, welches vom Hersteller Check Point Software Technologies GmbH, durch das bereit stellen von exklusiven Konditionen ermöglicht wird. Kein anderer Marktteilnehmer wird dem LWL hier ein Angebot für Check Point Komponenten unterbreiten, weil der Markt dieses Exklusivvertriebsrecht kennt und akzeptiert.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag der Zuschlagsentscheidung
04/12/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: ESC - Enterprise Security Center GmbH
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06108
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
04/12/2023