Zusätzliche Angaben
Die Ausloberin erklärt, unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Preisgerichts und unter dem Vorbehalt der Beschlüsse der städtischen Gremien, den/die 1. Preis-träger*in mit weiteren Leistungen zu beauftragen,
• soweit und sobald die dem Verfahren zugrundeliegende Aufgabe realisiert werden soll (Zustimmung des zuständigen Fachausschusses),
• soweit die Verfasser*innen, die beauftragt werden sollen, nach Auffassung der Ausloberin eine einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistun-gen gewährleisten,
• soweit sonst kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht.
Die Beauftragung umfasst die Leistungsphasen Nr. 1-9, mindestens jedoch die Leis-tungsphasen Nr. 1-3 gem. § 39 Abs. 3 HOAI. Die Beauftragung erfolgt jeweils stu-fenweise nach Zustimmung der politischen Gremien und des Fördermittelgebers zum Einzelantrag.
Die Teilnehmenden verpflichten sich, im Falle der Zuerkennung eines Preises, alle erforderlichen Leistungen (LPH 1-9) als Auftrag anzunehmen. Auf die Eignungsleihe gem. § 47 VgV wird hingewiesen. Die Ausloberin strebt eine zeitnahe Umsetzung an; die Teilnehmenden sichern zu, umgehend nach Auftragserteilung mit der weite-ren Bearbeitung zu beginnen.
Im Falle einer weiteren Beauftragung werden die durch den Wettbewerb erbrachten Leistungen (LP 2 teilweise) der Verfasser*innen bis zur Höhe des zuerkannten Preisgeldes nicht erneut vergütet, wenn der Entwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Werden nur Bauab-schnitte ausgeführt, so erfolgt die Anrechnung in einem angemessenen Verhältnis.