Beschreibung der Beschaffung
Los 2 „Fachberatung und Vermittlung in Kindertagespflege“ (i) Das Los 2 umfasst:
— Die qualifizierte Beratung von Eltern bezgl. einer bedarfsgerechten Vermittlung von Kindern in ein Betreuungsangebot der Kindertagespflege gem. Ziffer 5.3 sowie Ziffer 6.2. der als Anlage beigefügten Qualitätsmerkmale zur Kindertagespflege im Kreis Pinneberg. Die dort aufgeführten Standards sind jeweils als Mindeststandards zu sehen und können im Rahmen des Angebotes auch weitergeführt bzw. übertroffen werden. Für die Kalkulation der Fachberatungsstunden ist ein Schlüssel von 1:50 anzunehmen.
— Erstellung einer schriftlichen Eignungsempfehlung aller aktiven Kindertagespflegepersonen im Kreis Pinneberg gem. Ziffer 5.4. der als Anlage beigefügten Qualitätsmerkmale zur Kindertagespflege im Kreis Pinneberg. Die formale Erteilung der Pflegeerlaubnis gem. § 43 SGB VIII verbleibt beim örtlichen Träger (hier: dem zuständigen Bereich des Kreises Pinneberg; aktuell der Fachdienst Jugend und Bildung, Abteilung Kindertagesförderung). Die Erteilung der Pflegeerlaubnis basiert dabei auf einer dokumentierten Empfehlung zur Eignungsfeststellung. Zur Erstellung der Eignungsempfehlung ist eine Grundkonzept inkl. der zu betrachtenden Parameter und Kriterien aufzustellen und einzureichen.
— Die Feststellung der kindgerechten und sicheren Räumlichkeiten gem. Ziffer 5.5. der als Anlage beigefügten Qualitätsmerkmale zur Kindertagespflege im Kreis Pinneberg.
— Erhebung der pädagogischen Qualität der Kindertagespflege gem. der Ziffer 5.10. der als Anlage beigefügten Qualitätsmerkmale zur Kindertagespflege im Kreis Pinneberg.
— Der Träger sorgt für die regelmäßige Organisation und Durchführung regionaler Netzwerktreffen für die Tagespflegepersonen, die vom freien Träger inhaltlich vorbereitet und begleitet werden. Je Tagespflegeperson sollen pro Jahr mind. 2 Netzwerktreffen wahrgenommen werden.
— Umsetzung des vom örtlichen Träger noch festzulegenden Vertretungsmodells für den Bereich der Kindertagespflege. Ein Vertretungsmodell wird aktuell durch den örtlichen Träger noch entwickelt und im Rahmen des Vergabeprozesses den potentiellen Bewerbern zur Verfügung gestellt. Das Vertretungsmodell ist daher nicht mit einem Angebotspreis zu versehen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich mit der Teilnahme an der Ausschreibung zum Los 2, das Vertretungsmodell grundsätzlich umzusetzen. Die notwendigen Finanzmittel werden durch den örtlichen Träger -mit Zielrichtung und Berechnungsansatz: „Vollkostenersatz“- gesondert zur Verfügung gestellt.
— Pflege und Aktualisierung der Stammdaten der Kindertagespflegepersonen im Kita-Portal Schleswig-Holstein gem. Ziffer 5.2. der als Anlage beigefügten Qualitätsmerkmale zur Kindertagespflege im Kreis Pinneberg.
— Bündelung und Weiterleitung von Grundsatzfragen zur Kindertagespflege der Kindertagespflegepersonen an den örtlichen Träger sowie der entsprechende Weiterleitung an die Kindertagespflegepersonen nach der Klärung.
— Austausch und Beratung zur Weiterentwicklung des Systems der Kindertagespflege im Kreis Pinneberg mit dem örtlichen Träger wie auch dem Träger der Aufgabe „Grundqualifizierung, Anschlussqualifizierung und Fortbildung von Kindertagespflegepersonen im Kreis Pinneberg“.
— Erstellung eines qualifizierten Schutzkonzeptes gem. §8a SGB VIII.