1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftliche Angelegenheiten
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Einführung einer Bezahlkarte für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz innerhalb des Freistaates Bayern
Beschreibung: Rahmenvereinbarung über die Einführung einer Bezahlkarte bzw. eines Bezahlkartensystems betreffend die leistungsberechtigten Personen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) innerhalb des Freistaates Bayern. Die dahingehende Gesamtleistung soll sich unter anderem über die nachfolgenden (Teil-)Leistungen definieren - Herstellung, Personalisierung und Auslieferung der Bezahlkarten (fortlaufend), den Betrieb, die Weiterentwicklung und die Pflege des Bezahlkartensystems und hiermit jeweils verbundene weitere (Dienst-)Leistungen.
Kennung des Verfahrens: bd97e6ab-5741-46a6-ad72-21b7a0e118d6
Interne Kennung: 0270.ZV-11-20-07
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: ja
Begründung des beschleunigten Verfahrens: Das Vergabeverfahren ist dringlich. Nach der Auswahl der Bewerber anhand der Eignungskriterien werden die ausgewählten Bewerber (= Bieter) zur Abgabe von indikativen Erstangeboten aufgefordert. Nach Abgabe der Erstangebote wird mit allen Bietern, die ein wertungsfähiges indikatives Erstangebot einreichen, verhandelt. Ziel der Verhandlungen ist es, die Leistungsbeschreibung und den Vertrag an den Beschaffungsbedarf anzupassen und zu optimieren. Da diese Bieter alle zur Abgabe eines indikativen Folgeangebotes aufgefordert werden, wird die verkürzte Frist zur Abgabe der Erstangebote wieder ausgeglichen.
Zentrale Elemente des Verfahrens: Vergleiche hierzu die Vergabeunterlagen.
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 66110000 Bankdienstleistungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 30162000 Chipkarten
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Freistaat Bayern
Postleitzahl: 99999
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Vergleiche hierzu die Vergabeunterlagen, d.h. die (Gesamt-)Leistung ist bezogen auf das Staatsgebiet des Freistaates Bayern zu erfüllen.
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 17 708 723,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 40 374 857,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Vergleiche hierzu die Vergabeunterlagen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - Vergleiche hierzu § 14 Abs. 2 Satz 2 u. Abs. 3 Nrn. 2 u./o. 3 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) i.V.m. § 17 VgV wie auch § 119 Abs. 2 Satz 2 u. Abs. 5 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
2.1.6.
Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Die Eignungs- bzw. Auswahlkriterien betreffend die "Weiteren unternehmensbezogene(n) Eigenerklärungen und Nachweise" sind gleichsam auch in dem Dokument "Kriterienkatalog Eignung_2023-12-05(.xlsx)" aufgeführt: [AK 4.1] "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen": Die Zentrale Vergabestelle hat zu prüfen, ob zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen können bzw. müssen. Hierzu dient das Dokument "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen". Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen verlangt werden. Für den Fall der Bildung von Bietergemeinschaften oder bei der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge) wird auf die Ziffer 3 des Dokumentes „Allgemeine Bewerbungsbedingungen“ verwiesen. (Ausschlusskriterium)
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: [AK 4.2] "Eigenerklärung Sanktionen Russland": Mit der Verordnung EU 833/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung EU 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022, wurden umfangreiche Sanktionen gegen die Russische Föderation in Kraft gesetzt. Danach dürfen öffentliche Aufträge nicht an Unternehmen vergeben werden, bei denen ein Ausschlussgrund nach Artikel 5 k der Verordnung (EU) 833/2014 vorliegt. Das Verbot umfasst Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, unmittelbar als Bewerber oder Bieter auftreten oder mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert, als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises an dem in Rede stehenden Auftrag beteiligt sind. Die Zentrale Vergabestelle hat zu prüfen, ob zwingende Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen müssen. Hierzu dient das Dokument "Eigenerklärung Verordnung (EU) 833/2014", in welchem Sie auch den vollständigen Wortlaut von Art. 5 k der Verordnung (EU) 833/2014 finden. Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen verlangt werden. (Ausschlusskriterium)
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: [AK 4.3] "Unternehmensdaten": Das Dokument "Abfrage des Wettbewerbsregisters" ist vollständig auszufüllen und Ihrem Teilnahmeantrag beizufügen. Die übrigen Angaben benötigt die Zentrale Vergabestelle für die vor dem Zuschlag einzuholende Registerauskunft insbes. gemäß § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WregG), § 150a Gewerbeordnung (GewO), § 19 Mindestlohngesetz (MiLoG), § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG). Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist das Dokument "Abfrage des Wettbewerbsregisters" für jedes Mitglied einzureichen. Erklären Sie, ob Sie sich als Bewerber-/Bietergemeinschaft bewerben oder beabsichtigen, Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben. Legen Sie für diese Fälle das entsprechende Dokument "Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft" oder "Unterauftragnehmer, Eignungsleihe" ausgefüllt vor. (Ausschlusskriterium)
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: [AK 4.4] Erklären Sie, ob Sie sich als Bewerber-/Bietergemeinschaft bewerben oder beabsichtigen, Teile des Auftrages im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben. Legen Sie für diese Fälle die entsprechenden Dokumente "Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft" und/oder "Unterauftragnehmer, Eignungsleihe" sowie ggfs. auch bereits das Dokument "Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer, Eignungsleihe" ausgefüllt vor. (Ausschlusskriterium)
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Einführung einer Bezahlkarte für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz innerhalb des Freistaates Bayern
Beschreibung: Rahmenvereinbarung über die Einführung einer Bezahlkarte bzw. eines Bezahlkartensystems betreffend die leistungsberechtigten Personen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) innerhalb des Freistaates Bayern. Die dahingehende Gesamtleistung soll sich unter anderem über die nachfolgenden (Teil-)Leistungen definieren - Herstellung, Personalisierung und Auslieferung der Bezahlkarten (fortlaufend), den Betrieb, die Weiterentwicklung und die Pflege des Bezahlkartensystems und hiermit jeweils verbundene weitere (Dienst-)Leistungen.
Interne Kennung: d004d165-0608-4364-a6e4-ca5737808752
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 66110000 Bankdienstleistungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 30162000 Chipkarten
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Auftraggeber behält sich vor, Anforderungen aus der Leistungsbeschreibung, die nicht bereits zum Zeitpunkt des Leistungsbeginns vorliegen müssen, während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung mittels Einzelabruf zu beauftragen nach Aufwand, je nach Einzelfall ggfs. gedeckelt auf den in der Leistungsbeschreibung oder mit dem Einzelabruf festgelegten Betrag.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 2 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 4
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die Rahmenvereinbarung läuft zunächst 24 Monate. Sie verlängert sich jeweils um zwölf (12) Monate, wenn der Auftraggeber nicht gegenüber dem Auftragnehmer spätestens drei (3) Monate vor Ablauf der (bis dato) laufenden Vertragslaufzeit in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht mehr in Anspruch nimmt. Sie endet unter Berücksichtigung aller Vertragsverlängerungen spätestens 72 Monate nach der Erteilung des Zuschlags.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 17 708 723,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 40 374 857,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Die Eignungskriterien betreffend die "Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung" sind gleichsam auch in dem Dokument "Kriterienkatalog Eignung_2023-12-05(.xlsx)" aufgeführt:
Beschreibung des Eignungskriteriums: - [AK 1.1] Führen Sie mittels der Befüllung des Dokumentes "Eigenerklärung Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung" bitte den Nachweis darüber, dass Sie in ein Berufs- oder Handelsregister oder in ein vergleichbares Register eines anderen EU-Mitgliedsstaates eingetragen sind. (Ausschlusskriterium) - [AK 1.2] Führen Sie bitte den Nachweis darüber, dass eine Erlaubnis Ihrerseits nach § 10 Abs. 1 Satz 1 (oder § 11 Abs. 1 Satz 1) des Gesetzes über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten (Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz - ZAG) oder nach § 32 des Gesetzes über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz - KWG) gegeben ist. Der öffentliche Auftraggeber erkennt auch gleichwertige Erlaubnisse von anderen akkreditierten Stellen (auch aus anderen EU-Mitgliedstaaten) an. (Ausschlusskriterium)
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Höchstanzahl erfolgreicher Angebote: 5
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Die Eignungskriterien betreffend die "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" sind gleichsam auch in dem Dokument "Kriterienkatalog Eignung_2023-12-05(.xlsx)" aufgeführt:
Beschreibung des Eignungskriteriums: [AK 3] Geben Sie mindestens (min.) drei Referenzen aus den letzten fünf Jahren aus dem Bereich Zahlungsdienste mit Bezug zu dem Leistungsgegenstand an. - Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige Dienstleistungen berücksichtigt werden, die mehr als drei (3) Jahre zurückliegen, weil der Zeitraum vom 01.01.2019 bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge mehr als 36 Monate beträgt. Jeweils min. eine Referenz muss den folgenden Aufgabenbereichen/Leistungsschwerpunkten zugeeignet sein: (1.) "Implementierung bzw. Rollout": Nachweis der erfolgreichen Implementierung eines entspr. Bezahlkartensystems. - Nachgewiesen durch min. eine Referenz. - Als Auftragswert (netto) ist anzugeben, die vereinnahmte Vergütung des Unternehmens in EUR (netto) für die im Rahmen des jeweils angegebenen unternehmensbez. Referenzprojekts erbrachten Leistungen im Bereich Zahlungsdienste in dem Zeitraum zwischen dem 01.01.2019 bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren. Der Beginn (TT.MM.JJJJ) von erbrachten Leistungen im Bereich Zahlungsdienste desselben unternehmensbez. Referenzprojekts kann dabei auch vor dem 01.01.2019 liegen. (Bewertungskriterium - max. 9 Eignungspunkte) - Zielerfüllungsgrad: Referenz 1 bis 3 zu „Implementierung bzw. Rollout“: 0 Punkte („Es liegen keine Angaben vor. ODER Das Ende des Leistungszeitraums der Referenz liegt mehr als 5 Jahre zurück. ODER Die geforderten Angaben sind lückenhaft oder nicht nachvollziehbar dargelegt.“), 1 Punkt („Nachweis der erfolgreichen Implementierung eines entspr. Bezahlkartensystems; Gesamtvolumen: min. 10.000 Bezahlkarten.“), 2 Punkte („Nachweis der erfolgreichen Implementierung eines entspr. Bezahlkartensystems; Gesamtvolumen: min. 30.000 Bezahlkarten.“) und 3 Punkte („Nachweis der erfolgreichen Implementierung eines entspr. Bezahlkartensystems; Gesamtvolumen: min. 50.000 Bezahlkarten.“). (2.) "Ausführungsphase bzw. Betreuung": Nachweis der min. einjährigen Betreuung eines entspr. Bezahlkartensystems. - Nachgewiesen durch min. eine Referenz. Erbringungszeitraum (min. zwölf (12) Monate kontinuierliche Betreuung eines entspr. Bezahlkartensystems zwischen dem 01.01.2019 und dem Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge); für den Erbringungszeitraum ist anzugeben, ein Datum für den Beginn (TT.MM.JJJJ) und das Ende (TT.MM.JJJJ) der Betreuung eines entspr. Bezahlkartensystems. Sollten die Betreuung eines entspr. Bezahlkartensystems zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge noch nicht beendet sein, ist bei dem Ende der Betreuung eines entspr. Bezahlkartensystems anzukreuzen „länger als die hier gegenständliche Teilnahmefrist laufend“. Der Beginn (TT.MM.JJJJ) der Betreuung eines entspr. Bezahlkartensystems desselben unternehmensbezogenen Referenzprojekts kann dabei auch vor dem 01.01.2019 liegen. Anzugeben ist ferner, dass min. zwölf (12) Monate eine kontinuierliche Betreuung eines entspr. Bezahlkartensystems zwischen dem 01.01.2019 und dem Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge erbracht worden sind [Mindestanforderung]. (Bewertungskriterium - max. 9 Eignungspunkte) - Zielerfüllungsgrad: Referenz 1 bis 3 zu „Ausführungsphase bzw. Betreuung“: 0 Punkte („Es liegen keine Angaben vor. ODER Das Ende des Leistungszeitraums der Referenz liegt mehr als 5 Jahre zurück. ODER Die geforderten Angaben sind lückenhaft oder nicht nachvollziehbar dargelegt.“), 1 Punkt („Nachweis der min. einjährigen Betreuung eines entspr. Bezahlkartensystems; Gesamtvolumen: Ø min. 10.000 Bezahlkarten.“), 2 Punkte („Nachweis der min. einjährigen Betreuung eines entspr. Bezahlkartensystems; Gesamtvolumen: Ø min. 30.000 Bezahlkarten.“) und 3 Punkte („Nachweis der min. einjährigen Betreuung eines entspr. Bezahlkartensystems; Gesamtvolumen: Ø min. 50.000 Bezahlkarten.“). (3.) "Nutzerintegration": Nachweis über die durchschnittliche Ausgabe von Bezahlkarten (monatlich) über einen Zeitraum von min. einem Jahr. - Nachgewiesen durch min. eine Referenz. - Erbringungszeitraum (min. zwölf (12) Monate kontinuierliche Betreuung eines entspr. Bezahlkartensystems zwischen dem 01.01.2019 und dem Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge); für den Erbringungszeitraum ist anzugeben, ein Datum für den Beginn (TT.MM.JJJJ) und das Ende (TT.MM.JJJJ) der Betreuung eines entspr. Bezahlkartensystems. Sollten die Betreuung eines entspr. Bezahlkartensystems zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge noch nicht beendet sein, ist bei dem Ende der Betreuung eines entspr. Bezahlkartensystems anzukreuzen „länger als die hier gegenständliche Teilnahmefrist laufend“. Der Beginn (TT.MM.JJJJ) von Betreuung eines entspr. Bezahlkartensystems desselben unternehmensbezogenen Referenzprojekts kann dabei auch vor dem 01.01.2019 liegen. Anzugeben ist ferner, dass min. zwölf (12) Monate kontinuierliche Betreuung eines entspr. Bezahlkartensystems zwischen dem 01.01.2019 und dem Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge erbracht worden sind [Mindestanforderung]. (Bewertungskriterium - max. 9 Eignungspunkte) - Zielerfüllungsgrad: Referenz 1 bis 3 zu „Nutzerintegration“: 0 Punkte („Es liegen keine Angaben vor. ODER Das Ende des Leistungszeitraums der Referenz liegt mehr als 5 Jahre zurück. ODER Die geforderten Angaben sind lückenhaft oder nicht nachvollziehbar dargelegt.“), 1 Punkt („Nachweis über die durchschnittliche Ausgabe von min. 500 Bezahlkarten (monatlich) über einen Zeitraum von min. einem Jahr.“), 2 Punkte („Nachweis über die durchschnittliche Ausgabe von min. 750 Bezahlkarten (monatlich) über einen Zeitraum von min. einem Jahr.“) und 3 Punkte („Nachweis über die durchschnittliche Ausgabe von min. 1.000 Bezahlkarten (monatlich) über einen Zeitraum von min. einem Jahr.“).Verwenden Sie dazu jeweils das Dokument "Angaben zu Referenzen".
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Höchstanzahl erfolgreicher Angebote: 5
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Anwendung dieses Kriteriums: Nicht verwendet
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium. Die Zuschlagskriterien, Unterkriterien und deren Gewichtung sind in dem Dokument "Anlage 900 - Vergabeleitfaden" aufgeführt.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 70
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/12/2023 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 22/12/2023
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 18/12/2023 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 Abs. 2 VgV. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten, vergleiche nur die Ziffer 5 ("Nachforderung von Unterlagen") in dem Dokument "Allgemeine Bewerbungsbedingungen".
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich: nein
Zusätzliche Angaben zur Geheimhaltungsvereinbarung: Eine Geheimhaltungsvereinbarung ist nicht erforderlich, vergleiche hierzu im Übrigen die Vergabeunterlagen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Begründung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung: Die Rahmenvereinbarung läuft zunächst 24 Monate. Sie verlängert sich jeweils um zwölf (12) Monate, wenn der Auftraggeber nicht gegenüber dem Auftragnehmer spätestens drei (3) Monate vor Ablauf der (bis dato) laufenden Vertragslaufzeit in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht mehr in Anspruch nimmt. Sie endet unter Berücksichtigung aller Vertragsverlängerungen spätestens 72 Monate nach der Erteilung des Zuschlags.
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Hinweis: Die Zentrale Vergabestelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrages verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Teilnahmeanträge/Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Regierung von Oberbayern
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Regierung von Oberbayern
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Regierung von Oberbayern
Organisation, die Angebote bearbeitet: Regierung von Oberbayern
TED eSender: Beschaffungsamt des BMI
8. Organisationen
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Registrierungsnummer: 41c087ef-41c9-46a8-9d2e-e23d689731fb
Postanschrift: Odeonsplatz 3
Stadt: München
Postleitzahl: 80539
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Telefon: +49 89219201
Fax: +49 89219212225
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Registrierungsnummer: d909629c-b7ea-4afa-acf6-a8b05556708c
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Stadt: München
Postleitzahl: 80539
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern
Registrierungsnummer: 1a86dfa1-e75a-4748-8724-5f436cb4ba9d
Abteilung: Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Stadt: München
Postleitzahl: 80538
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Telefon: +49 8921760
Fax: +49 892176404100
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
10. Änderung
10.1.
Änderung
Beschreibung der Änderungen: Vergleiche hierzu - überblicksartig - das Dokument "Dokumentenverzeichnis [TW - Ohne Lose]_2023-12-05(.xlsx)"; die berichtigten Teilnahme- bzw. Vergabeunterlagen sind darin farblich (Füllfarbe Rot) hervorgehoben.
Änderung der Auftragsunterlagen am: 05/12/2023
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 2244fd40-7fd8-419f-9ccf-67af1d96dd78 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 06/12/2023 18:52:33 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 746211-2023
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 237/2023
Datum der Veröffentlichung: 08/12/2023