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1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Heidelberg, Abfallwirtschaft und Stadtreinigung
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Beschaffung eines Pressmüllfahrzeuges in drei Losen
Beschreibung: Beschaffung eines Pressmüllfahrzeuges für die Müllabfuhr der Stadt Heidelberg in drei Losen (Fahrgestell, Aufbau, Schüttung)
Kennung des Verfahrens: dcf1c0c2-ebfa-4df7-9972-1f0711775670
Interne Kennung: 70 27-2023
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34144511 Müllfahrzeuge
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Heidelberg, Stadtkreis (DE125)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 3
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 3
2.1.6.
Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Siehe Gesetz und Vergabeunterlagen
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Fahrgestell
Beschreibung: Beschaffung eines Pressmüllfahrzeuges für die Müllabfuhr der Stadt Heidelberg, 6X2-4 (NLA) Niederflurfahrgestell für ein Abfallsammelaufbau (Pressmüll) für Hausmüll nach DIN EN 1501-1 Das Fahrgestell inkl. der Abfallsammelaufbau und Systemschüttung muss für den Einsatz als Abfallsammelfahrzeug entsprechend der DIN 1501-1 in jeder Hinsicht geeignet und ausgerüstet sein. Hinweis: Die Forderungen in der DIN 1501-1 bezüglich Sicherung der Trittbretter wurden dahingehend ergänzt, dass ein Zurückrollen des Fahrzeugs durch das Auslösen der Haltestellenbremse auch dann verhindert wird, wenn keine Schaltstufe eingelegt ist (Leerlauf, Kraftunterbrechung im Antriebsstrang) und das Fahrzeug an einer abschüssigen Strecke mit besetzten Trittbrettern zurückrollen könnte.
Interne Kennung: LOT-0001
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34144511 Müllfahrzeuge
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Heidelberg
Land, Gliederung (NUTS): Heidelberg, Stadtkreis (DE125)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Kauf, Leasing oder Miete von Fahrzeugen
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung des Eignungskriteriums: Zum Nachweis der Zuverlässigkeit sind die in den Vergabeunterlagen enthaltenen Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit den §§ 122 ff GWB abzugeben. Die Vergabestelle behält sich für den Fall, dass das Angebot in die engere Wahl kommt, vor, zur Bestätigung die folgenden Nachweise anzufordern: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer (Eintragung in Berufsregister). Vor Zuschlagserteilung wird der Auftraggeber einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister einholen. Hinweis: Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Unternehmen bzw. Bieter, bei denenein Ausschlussgrund nach § 123 oder § 124 GWB vorliegt, nicht von der Teilnahme an einemVergabeverfahren ausgeschlossen werden dürfen, wenn gegenüber dem Auftraggeber ausreichendeSelbstreinigungsmaßnahmen dargestellt und ggf. nachgewiesen wurden. Sofern Ausschlussgründe i. S. v. §§123f. GWB vorliegen, liegt eine Darstellung der ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen deshalb im eigenenInteresse des Unternehmens bzw. Bieters. Zur Vermeidung von Missverständnissen wird darauf hingewiesen,dass sich der Auftraggeber ausdrücklich vorbehält, die Aspekte der Selbstreinigung bzw. Darstellungen hierzuim Rahmen einer Angebotswertung aufzugreifen und ggf. zu vertiefen. Darüber hinaus bleibt vorbehalten, die Vorlage folgender Urkunden, Nachweise, Bescheinigungen oder Erklärungen zu verlangen: a) Als ausreichenden Beleg dafür, dass die in § 123 Absatz 1 bis 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber oder Bieter nicht zutreffen, erkennt der öffentliche Auftraggeber einen Auszug aus einem einschlägigen Register, insbesondere ein Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister oder, in Ermangelung eines solchen, eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters an. b) Als ausreichenden Beleg dafür, dass die in § 123 Absatz 4 und § 124 Absatz 1 Nummer 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber oder Bieter nicht zutreffen, erkennt der öffentliche Auftraggeber eine von der zuständigen Behörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters ausgestellte Bescheinigung an.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung des Eignungskriteriums: Der Bewerber gibt mit Unterzeichnung des Angebots Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff GWB ab. Zum Beleg bleibt vorbehalten, die Vorlage folgender Urkunden, Nachweise, Bescheinigungen oder Erklärungen zu verlangen: a) Als ausreichenden Beleg dafür, dass die in § 123 Absatz 1 bis 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber oder Bieter nicht zutreffen, erkennt der öffentliche Auftraggeber einen Auszug aus einem einschlägigen Register, insbesondere ein Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister oder, in Ermangelung eines solchen, eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters an. b) Als ausreichenden Beleg dafür, dass die in § 123 Absatz 4 und § 124 Absatz 1 Nummer 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber oder Bieter nicht zutreffen, erkennt der öffentliche Auftraggeber eine von der zuständigen Behörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters ausgestellte Bescheinigung an.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung des Eignungskriteriums: Auf Verlangen Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer und Dienstleistungen der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen (§ 46 (3) Nr. 1. VgV) Vergleichbare Aufträge als Referenzen mit Angabe von Auftraggeber, Ansprechpartner mit Telefonnummer, Rechnungswert und Lieferzeitpunkt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 18/01/2024 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Entsprechend der gesetzlichen Regelungen
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 18/01/2024 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Absatz 3 GWB Der Antrag ist unzulässig soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Heidelberg Rechtsamt, Vergabeabteilung
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium
TED eSender: Beschaffungsamt des BMI
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Aufbau
Beschreibung: Beschaffung eines Pressmüllfahrzeuges für die Müllabfuhr der Stadt Heidelberg, 6X2-4 (NLA) Niederflurfahrgestell für ein Abfallsammelaufbau (Pressmüll) für Hausmüll nach DIN EN 1501-1 Abfallsammelaufbau Pressmüll für Hausmüll nach DIN EN 1501-1 Das Fahrgestell inkl. der Abfallsammelaufbau und Systemschüttung muss für den Einsatz als Abfallsammelfahrzeug entsprechend der DIN 1501-1 in jeder Hinsicht geeignet und ausgerüstet sein. Hinweis: Die Forderungen in der DIN 1501-1 bezüglich Sicherung der Trittbretter wurden dahingehend ergänzt, dass ein Zurückrollen des Fahrzeugs durch das Auslösen der Haltestellenbremse auch dann verhindert wird, wenn keine Schaltstufe eingelegt ist (Leerlauf, Kraftunterbrechung im Antriebsstrang) und das Fahrzeug an einer abschüssigen Strecke mit besetzten Trittbrettern zurückrollen könnte.
Interne Kennung: LOT-0002
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34144511 Müllfahrzeuge
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Heidelberg
Land, Gliederung (NUTS): Heidelberg, Stadtkreis (DE125)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Kauf, Leasing oder Miete von Fahrzeugen
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung des Eignungskriteriums: Zum Nachweis der Zuverlässigkeit sind die in den Vergabeunterlagen enthaltenen Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit den §§ 122 ff GWB abzugeben. Die Vergabestelle behält sich für den Fall, dass das Angebot in die engere Wahl kommt, vor, zur Bestätigung die folgenden Nachweise anzufordern: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer (Eintragung in Berufsregister). Vor Zuschlagserteilung wird der Auftraggeber einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister einholen. Hinweis: Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Unternehmen bzw. Bieter, bei denenein Ausschlussgrund nach § 123 oder § 124 GWB vorliegt, nicht von der Teilnahme an einemVergabeverfahren ausgeschlossen werden dürfen, wenn gegenüber dem Auftraggeber ausreichendeSelbstreinigungsmaßnahmen dargestellt und ggf. nachgewiesen wurden. Sofern Ausschlussgründe i. S. v. §§123f. GWB vorliegen, liegt eine Darstellung der ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen deshalb im eigenenInteresse des Unternehmens bzw. Bieters. Zur Vermeidung von Missverständnissen wird darauf hingewiesen,dass sich der Auftraggeber ausdrücklich vorbehält, die Aspekte der Selbstreinigung bzw. Darstellungen hierzuim Rahmen einer Angebotswertung aufzugreifen und ggf. zu vertiefen. Darüber hinaus bleibt vorbehalten, die Vorlage folgender Urkunden, Nachweise, Bescheinigungen oder Erklärungen zu verlangen: a) Als ausreichenden Beleg dafür, dass die in § 123 Absatz 1 bis 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber oder Bieter nicht zutreffen, erkennt der öffentliche Auftraggeber einen Auszug aus einem einschlägigen Register, insbesondere ein Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister oder, in Ermangelung eines solchen, eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters an. b) Als ausreichenden Beleg dafür, dass die in § 123 Absatz 4 und § 124 Absatz 1 Nummer 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber oder Bieter nicht zutreffen, erkennt der öffentliche Auftraggeber eine von der zuständigen Behörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters ausgestellte Bescheinigung an.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung des Eignungskriteriums: Der Bewerber gibt mit Unterzeichnung des Angebots Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff GWB ab. Zum Beleg bleibt vorbehalten, die Vorlage folgender Urkunden, Nachweise, Bescheinigungen oder Erklärungen zu verlangen: a) Als ausreichenden Beleg dafür, dass die in § 123 Absatz 1 bis 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber oder Bieter nicht zutreffen, erkennt der öffentliche Auftraggeber einen Auszug aus einem einschlägigen Register, insbesondere ein Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister oder, in Ermangelung eines solchen, eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters an. b) Als ausreichenden Beleg dafür, dass die in § 123 Absatz 4 und § 124 Absatz 1 Nummer 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber oder Bieter nicht zutreffen, erkennt der öffentliche Auftraggeber eine von der zuständigen Behörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters ausgestellte Bescheinigung an.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung des Eignungskriteriums: Auf Verlangen Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer und Dienstleistungen der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen (§ 46 (3) Nr. 1. VgV) Vergleichbare Aufträge als Referenzen mit Angabe von Auftraggeber, Ansprechpartner mit Telefonnummer, Rechnungswert und Lieferzeitpunkt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 18/01/2024 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Entsprechend der gesetzlichen Regelungen
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 18/01/2024 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Absatz 3 GWB Der Antrag ist unzulässig soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Heidelberg Rechtsamt, Vergabeabteilung
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium
TED eSender: Beschaffungsamt des BMI
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Schüttung
Beschreibung: Beschaffung eines Pressmüllfahrzeuges für die Müllabfuhr der Stadt Heidelberg, 6X2-4 (NLA) Niederflurfahrgestell für ein Abfallsammelaufbau (Pressmüll) für Hausmüll nach DIN EN 1501-1 Lieferung und Montage einer Automatikschüttung (Lifter) für Abfallsammelbehälter nach DIN EN 840 1 bis 3 (Hausmüll) Das Fahrgestell inkl. der Abfallsammelaufbau und Systemschüttung muss für den Einsatz als Abfallsammelfahrzeug entsprechend der DIN 1501-1 in jeder Hinsicht geeignet und ausgerüstet sein. Hinweis: Die Forderungen in der DIN 1501-1 bezüglich Sicherung der Trittbretter wurden dahingehend ergänzt, dass ein Zurückrollen des Fahrzeugs durch das Auslösen der Haltestellenbremse auch dann verhindert wird, wenn keine Schaltstufe eingelegt ist (Leerlauf, Kraftunterbrechung im Antriebsstrang) und das Fahrzeug an einer abschüssigen Strecke mit besetzten Trittbrettern zurückrollen könnte.
Interne Kennung: LOT-0003
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34144511 Müllfahrzeuge
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Heidelberg
Land, Gliederung (NUTS): Heidelberg, Stadtkreis (DE125)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Kauf, Leasing oder Miete von Fahrzeugen
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung des Eignungskriteriums: Zum Nachweis der Zuverlässigkeit sind die in den Vergabeunterlagen enthaltenen Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit den §§ 122 ff GWB abzugeben. Die Vergabestelle behält sich für den Fall, dass das Angebot in die engere Wahl kommt, vor, zur Bestätigung die folgenden Nachweise anzufordern: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer (Eintragung in Berufsregister). Vor Zuschlagserteilung wird der Auftraggeber einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister einholen. Hinweis: Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Unternehmen bzw. Bieter, bei denenein Ausschlussgrund nach § 123 oder § 124 GWB vorliegt, nicht von der Teilnahme an einemVergabeverfahren ausgeschlossen werden dürfen, wenn gegenüber dem Auftraggeber ausreichendeSelbstreinigungsmaßnahmen dargestellt und ggf. nachgewiesen wurden. Sofern Ausschlussgründe i. S. v. §§123f. GWB vorliegen, liegt eine Darstellung der ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen deshalb im eigenenInteresse des Unternehmens bzw. Bieters. Zur Vermeidung von Missverständnissen wird darauf hingewiesen,dass sich der Auftraggeber ausdrücklich vorbehält, die Aspekte der Selbstreinigung bzw. Darstellungen hierzuim Rahmen einer Angebotswertung aufzugreifen und ggf. zu vertiefen. Darüber hinaus bleibt vorbehalten, die Vorlage folgender Urkunden, Nachweise, Bescheinigungen oder Erklärungen zu verlangen: a) Als ausreichenden Beleg dafür, dass die in § 123 Absatz 1 bis 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber oder Bieter nicht zutreffen, erkennt der öffentliche Auftraggeber einen Auszug aus einem einschlägigen Register, insbesondere ein Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister oder, in Ermangelung eines solchen, eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters an. b) Als ausreichenden Beleg dafür, dass die in § 123 Absatz 4 und § 124 Absatz 1 Nummer 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber oder Bieter nicht zutreffen, erkennt der öffentliche Auftraggeber eine von der zuständigen Behörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters ausgestellte Bescheinigung an.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung des Eignungskriteriums: Der Bewerber gibt mit Unterzeichnung des Angebots Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff GWB ab. Zum Beleg bleibt vorbehalten, die Vorlage folgender Urkunden, Nachweise, Bescheinigungen oder Erklärungen zu verlangen: a) Als ausreichenden Beleg dafür, dass die in § 123 Absatz 1 bis 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber oder Bieter nicht zutreffen, erkennt der öffentliche Auftraggeber einen Auszug aus einem einschlägigen Register, insbesondere ein Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister oder, in Ermangelung eines solchen, eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters an. b) Als ausreichenden Beleg dafür, dass die in § 123 Absatz 4 und § 124 Absatz 1 Nummer 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber oder Bieter nicht zutreffen, erkennt der öffentliche Auftraggeber eine von der zuständigen Behörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters ausgestellte Bescheinigung an.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung des Eignungskriteriums: Auf Verlangen Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer und Dienstleistungen der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen (§ 46 (3) Nr. 1. VgV) Vergleichbare Aufträge als Referenzen mit Angabe von Auftraggeber, Ansprechpartner mit Telefonnummer, Rechnungswert und Lieferzeitpunkt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 18/01/2024 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Entsprechend der gesetzlichen Regelungen
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 18/01/2024 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Absatz 3 GWB Der Antrag ist unzulässig soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Heidelberg Rechtsamt, Vergabeabteilung
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium
TED eSender: Beschaffungsamt des BMI
8. Organisationen
8.1.
ORG-7006
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Heidelberg, Abfallwirtschaft und Stadtreinigung
Registrierungsnummer: DE143296597
Postanschrift: Postfach 105520
Stadt: Heidelberg
Postleitzahl: 69045
Land, Gliederung (NUTS): Heidelberg, Stadtkreis (DE125)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Rechtsamt Vergabeabteilung
Telefon: +49 62215823325
Fax: +49 6221584623326
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Federführendes Mitglied
8.1.
ORG-7003
Offizielle Bezeichnung: Stadt Heidelberg Rechtsamt, Vergabeabteilung
Registrierungsnummer: DE143296597
Postanschrift: Kornmarkt 1
Stadt: Heidelberg
Postleitzahl: 69117
Land, Gliederung (NUTS): Heidelberg, Stadtkreis (DE125)
Land: Deutschland
Telefon: +49 62215823325
Fax: +49 6221584623326
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium
Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: 0721 926-8730
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium
Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: 0721 926-8730
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: e229566f-4aed-429b-af72-e4db348f0780 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 07/12/2023 09:17:47 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 746988-2023
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 237/2023
Datum der Veröffentlichung: 08/12/2023