Strecke 1020 KBr Schlei km 44,490 bei Lindaunis - Bauüberwachung
Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI43732
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil 71521000 Baustellenüberwachung
II.1.3.
Art des Auftrags Dienstleistungen
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF0C Schleswig-Flensburg
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags
Strecke 1020 KBr Schlei km 44,490 bei Lindaunis - Bauüberwachung
II.2.7.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Laufzeit in Tagen: 1
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: 20FEI43732
Bezeichnung des Auftrags:
Strecke 1020 KBr Schlei km 44,490 bei Lindaunis - Bauüberwachung
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe 26/05/2020
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: EDB Eisenbahndienstleistungen - und Bahntechnik GmbH
Ort: Reinbek
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession Gesamtwert der Beschaffung: 1,00 EUR
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung 06/12/2023
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1.
Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1.
CPV-Code Hauptteil 71521000 Baustellenüberwachung
VII.1.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF0C Schleswig-Flensburg
VII.1.4.
Beschreibung der Beschaffung
Strecke 1020 KBr Schlei km 44,490 bei Lindaunis - Bauüberwachung
VII.1.5.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Laufzeit in Tagen: 1
VII.1.6.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1,00 EUR
VII.1.7.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: EDB Eisenbahndienstleistungen - und Bahntechnik GmbH
Ort: Reinbek
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2.
Angaben zu den Änderungen
VII.2.1.
Beschreibung der Änderungen Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
NT7
Anordnung BÜW des Rückbaus der Bestandsbrücke
Bauüberwachung des Rückbaus der Bestandsbrücke:
Der AN soll die Bauüberwachung für den Rückbau der Bestandsbrücke übernehmen. Er ist bereits mit der Bauüberwachung des gesamten Neubaus der neuen Brücke beauftragt.
VII.2.2.
Gründe für die Änderung Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Der Rückbau der Bestandsbrücke wird zusammen mit dem Los 2 (Über-, Oberbau) der Hauptbaumaßnahme ausgeschrieben. Der AN ist bereits mit der Bauüberwachung des Los 2 beauftragt. Synergien im Leistungsablaufs gehen bei Beauftragung Dritter verloren und sind vertragsrechtl. mit Schwierigkeiten belegt (2 Bauüberwachungen für einen AN-Bau). Parallel zu den Neubauarbeiten fanden div. Arbeiten an der Bestandsbrücke statt, in die der AN tw. involviert war. Die Beauftragung eines weiteren AN bedeutet einen erhebl. Verlust an Wissen und Erfahrungen auf der Baustelle. Außerdem findet der Rückbau der Bestandsbrücke parallel zum Neubau statt, sodass es zu Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen, insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufs kommen kann. Diese sind auf der Baustelle gesamtheitlich zu koordinieren. Der AN kennt die Örtlichkeit mit ihren Randbedingungen vollumfänglich und ist bereits seit mehreren Jahren täglich vor Ort
VII.2.3.
Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)