VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne vorherige BekanntmachungErläuterung:
Es handelt sich um eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung, weshalb beabsichtigt ist, den Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Information, mit dem unter V.2.3) genannten Auftragnehmer zu schließen.
Der Auftraggeber ist der Auffassung, dass die Lieferung der Kontrastmittelinjektoren mit den für den Auftraggeber notwendigen Funktionalitäten nur durch das ausgewählte Unternehmen erbracht werden kann. Das System wurde aufgrund folgendem technischen Alleinstellungsmerkmal ausgewählt:
Die Kontrastmittelinjektoren sollen aus Gründen der Patientensicherheit über einen Luftsäulensensor verfügen, welcher das Vorhandensein von Luft im Injektionsschlauch erkennt und dadurch automatisch die Injektion systemseitig verhindert. Die Kontrastmittelinjektoren sollen das Kontrastmittel gesteuert nachfüllen und selbständig entlüften. Die Konzeption der Injektionsspritzen soll die Applikation des Kontrastmittels an der Schlauchunterseite ermöglichen, so dass keine Luft eindringen kann. Durch diese Sicherheitsmechanismen soll die versehentliche Applikation von Luft in den Patienten verhindert werden.
Aus diesen genannten Gründen kann nur die genannte Firma diese Leistung erbringen.