749100-2023 - Wettbewerb
Deutschland – Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste in Verbindung mit Eisenbahnen und anderen Ausrüstungen – Lieferung von Elektro-Triebzügen mit Traktionsbatterien (BEMU-Fahrzeuge) und ohne Traktionsbatterien (EMU-Fahrzeuge) einschließlich der langfristigen Sicherstellung der Verfügbarkeit (LCC-Modell)
OJ S 238/2023 11/12/2023
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Schienenfahrzeuge Baden-Württemberg AöR (SFBW)
E-Mail: volker.heepen@SFBW.info
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftliche Angelegenheiten
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Lieferung von Elektro-Triebzügen mit Traktionsbatterien (BEMU-Fahrzeuge) und ohne Traktionsbatterien (EMU-Fahrzeuge) einschließlich der langfristigen Sicherstellung der Verfügbarkeit (LCC-Modell)
Beschreibung: Der Auftraggeber beschafft bei dem Auftragnehmer („Hersteller“) neue elektrische Triebzüge mit Traktionsbatterien ("BEMU-Fahrzeuge") und ohne Traktionsbatterien („EMU-Fahrzeuge“) in einer Größenordnung von ungefähr 120 Fahrzeugen (Festbestellung von voraussichtlich 120 Fahrzeugen sowie weiteren Nachbestellmöglichkeiten) auf Basis einer einheitlichen Fahrzeugplattform, um diese Fahrzeuge Eisenbahnverkehrsunternehmen für die Erbringung von Verkehrsleistungen zur Verfügung zu stellen (zum Einsatz in Baden-Württemberg sowie gegebenenfalls in den angrenzenden Bundesländern und den angrenzenden Ländern Frankreich, Österreich und Schweiz). Innerhalb dieser Fahrzeugplattform sind alle Fahrzeuge (auch EMU und BEMU miteinander) weitgehend miteinander kuppelbar. Dabei obliegt dem Hersteller für diese Fahrzeuge voraussichtlich auch die umfassende Instandhaltung und Wartung im Sinne einer Verfügbarkeit der Fahrzeuge (LCC-Modell), unabhängig davon, ob diese Fahrzeuge in neuen Ausschreibungsnetzen oder in Bestandsnetzen eingesetzt werden. Der Auftraggeber wird sich voraussichtlich die Möglichkeit vorbehalten, für einen noch näher zu definierenden Zeitraum bauartgleiche Fahrzeuge – einschließlich der langfristigen Instandhaltung und Wartung im Sinne einer Verfügbarkeit der Fahrzeuge – für weitere Netze und für die Verstärkung von Kapazitäten bei Bedarf nachzubestellen. Abhängig von den weiteren Planungen wird der zusätzliche Bedarf derzeit auf weitere 200 Fahrzeuge eingeschätzt. Der Hersteller garantiert einen festgelegten Energieverbrauch für die beschafften Fahrzeuge.
Kennung des Verfahrens: 445bd9db-3d8d-4270-93f4-f4f813fb15df
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50220000 Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste in Verbindung mit Eisenbahnen und anderen Ausrüstungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34620000 Schienenfahrzeuge
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: Der Einsatz der Fahrzeuge ist in Baden-Württemberg sowie gegebenenfalls in den angrenzenden Bundesländern und den angrenzenden Ländern Frankreich, Österreich und Schweiz vorgesehen. Die Angabe Stuttgart, Stqadtkreis resultiert aus der Vorgabe einer Pflichteingabe.
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage: 
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied): Formlose, unterschriebene Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass: • keine Ausschlussgründe im Sinne des §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB durchgeführt worden sind; • keine Verfehlung im Sinne von § 5 Korruptionsbekämpfungsgesetz (KorruptionsbG) vorliegt; • keine schweren oder wiederholten Verstöße gegen im Interesse der Verkehrs- und Betriebssicherheit erlassene Vorschriften; vorliegen sowie • den ausgefüllten Vordruck “Erklärung Russlandsanktionen“. Der Auftraggeber behält sich vor, Nachweise nach § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Die Bildung von Bewerbergemeinschaften ist bis zur Abgabe des Teilnahmeantrages möglich. Die Abgabe von Angeboten durch Bietergemeinschaften ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter zulässig. Der Teilnahmeantrag einer Bewerbergemeinschaft muss von allen an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen rechtsverbindlich abgegeben sein. Fehlt die Erklärung eines Mitgliedes, so liegt kein rechtsverbindlicher Teilnahmeantrag der Bewerbergemeinschaft vor. Kommt jedoch einem Mitglied aufgrund eines rechtsgültigen Gesellschaftsvertrages zum Zeitpunkt der Öffnung der Teilnahmeanträge Alleingeschäftsführerbefugnis zu, so genügt die Erklärung durch dieses Mitglied. Die Alleingeschäftsführerbefugnis ist in diesem Fall nachzuweisen. Bei der Eignungsprüfung wird die Bewerbergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Bewerbergemeinschaften müssen eine(n) einzige(n) Ansprechpartner(in) benennen. Soweit mehrere Unternehmen im Rahmen der Vergabe miteinander kooperieren (z. B. über ein gemeinsames Tochterunternehmen oder im Rahmen einer Bewerbergemeinschaft), ist darzulegen, dass die Bewerbergemeinschaft als Ganzes sowie die Mitgliedschaft der einzel-nen Unternehmen in der Bewerbergemeinschaft zulässig ist, insbesondere keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen wurde. Für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ist zu begründen, inwiefern sein Entschluss zur Beteiligung an der Bewerbergemeinschaft eine im Rahmen zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende Entscheidung ist, z. B. weil das jeweilige Mitglied zur Zeit der Bildung der Bietergemeinschaft überhaupt nicht oder jedenfalls zu dieser Zeit nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des hier ausgeschriebenen Auftrags verfügt oder aus anderen Gründen erst die Zusammenarbeit der Bewerbergemeinschaft das jeweilige Mitglied in die Lage versetzt, ein erfolgversprechendes Angebot abzugeben. Bei Bewerbern, die allein und gleichzeitig als Teil einer Bewerbergemeinschaft am Teilnahmewettbewerb teilnehmen, wird von der Rechtsprechung eine Vermutung dafür angenommen, dass ein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb und eine vergaberechtlich unzulässige Wettbewerbsbeschränkung vorliegt. Dies gilt auch für den Fall, dass ein Bewerber sich gleichzeitig an mehreren Bewerbergemeinschaften beteiligt. Wenn der Bewerber an mehreren Teilnahmeanträgen beteiligt ist, selbst oder in Bewerbergemeinschaft, dann muss er den Verstoß gegen den Geheimwettbewerb und eine vergaberechtlich unzulässige Wettbewerbsbeschränkung durch Vorlage geeigneter und nachvollziehbarer Nachweise widerlegen. Als Nachweise genügen beispielsweise Eigenerklärungen zu Chinese Walls. Die Auftraggeber werden anhand der vom Bewerber selbst oder in Bewerbergemeinschaft vorgelegten Nachweise prüfen, ob der Geheimwettbewerb tatsächlich nicht gestört ist. Gelingt dem Bewerber selbst oder in Bewerbergemeinschaft die Widerlegung der Vermutung durch Vorlage der Nachweise nicht, wird der Bewerber vom Teilnahmewettbewerb ausgeschlossen. Der Auftraggeber behält sich vor, Nachweise nach § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Beschaffung von Fahrzeugen
Beschreibung: Der Auftraggeber beschafft neue elektrische Triebzüge (BEMU-Fahrzeuge und EMU-Fahrzeuge) inkl. Sonderwerkzeuge und Ersatzbaugruppen auf Basis einer einheitlichen Fahrzeugplattform, die alle Streckenanforderungen erfüllen können. Der Hersteller garantiert den Energieverbrauch der Fahrzeuge in festgelegten Nachweisverfahren auf einem Testring und in einer Klimakammer. Dabei obliegt dem Hersteller für diese Fahrzeuge voraussichtlich auch die umfassende Instandhaltung und Wartung im Sinne einer Verfügbarkeit der Fahrzeuge. Die Verantwortung für einen/mehrere Werkstattstandorte obliegt ebenfalls dem Hersteller, wobei das Land Baden-Württemberg bei der Flächensuche unterstützend tätig ist. Ziel des Auftraggebers ist es, den Einsatz der Werkstätten für den SPNV in Baden-Württemberg auch über die Laufzeit des Vertrages hinaus zu sichern. Der Hersteller ist für die Errichtung / Erweiterung der Werkstätten verantwortlich. Voraussichtlich mit Fertigstellung der Werkstatt oder Inbetriebnahme des Netzes erwirbt der Auftraggeber die mit den genehmigten und abnahmereifen Werkstätten bebauten Grundstücke, soweit das Grundstück nicht bereits im Eigentum des Auftraggebers, des Landes Baden-Württemberg oder anderer Landesgesellschaften steht. Der Auftraggeber behält sich vor, insbesondere hier noch Anpassungen im Verhandlungsverfahren vorzunehmen. Nähere Informationen zum Modell ergeben sich aus der Teilnahmebroschüre bzw. den Vergabeunterlagen (die der Auftraggeber bei der Aufforderung zur Angebotsabgabe übersenden wird). Die Triebzüge sollen insbesondere den nachfolgend genannten Grundanforderungen genügen, wobei sich der Auftraggeber ausdrücklich vorbehält, einzelne Positionen im Laufe des Verfahrens anzupassen und zu konkretisieren: a) Es werden BEMU-Fahrzeuge und EMU-Fahrzeuge beschafft (Fahrzeugvarianten). Innerhalb dieser beiden Fahrzeugvarianten werden unterschiedliche Fahrzeugtypen benötigt, welche sich in einzelnen, spezifischen Anforderungen unterscheiden können. b) Die Fahrzeuge verfügen je nach Fahrzeugtyp über eine Sitzplatzkapazität von ca. 170 - 200 Sitzplätzen. c) Alle Fahrzeuge sind mindestens 60m und höchstens 70m lang. d) Die Fahrzeuge verfügen über eine Einstiegshöhe (55cm oder 76cm je nach Variante bzw. Typ). e) Eine Mehrfachtraktionsfähigkeit baugleicher Fahrzeuge muss mindestens in Vierfachtraktion möglich sein. Auch zwischen allen Fahrzeugvarianten bzw. Typen ist eine Mehrfachtraktion erforderlich. f) Die Höchstgeschwindigkeit der Fahrzeuge beträgt mindestens 160km/h. g) Die Fahrzeuge verfügen über eine Anfahrbeschleunigung von mindestens 1,2 m/s² und eine Betriebsbremsverzögerung von mindestens 1,0m/s². h) Ein Fahrgastwechsel an Bahnsteigen mit einer Baulänge von 120m ist bei in Dop-peltraktion verkehrenden BEMU-Fahrzeugen möglich, ohne dass Fahrgastaußentüren abgesperrt werden müssen. i) Alle Fahrzeuge müssen zwingend mit ETCS-Fahrzeuggeräten der Systemversion 3.0 (mit ATO GoA 2) ausgestattet sein. Zusätzlich sind Anforderungen für die Themen Train Integrity Monitoring System (TIMS), FRMCS, Train Capability und standardisierte Schnittstellen einzuhalten. j) Eine Steilstreckenzulassung ist erforderlich. Der Auftraggeber sieht vor, über Auslandszulassungen für den Betrieb in den angrenzenden Ländern Frankreich, Österreich und Schweiz zu verhandeln.
Interne Kennung: E64683839
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50220000 Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste in Verbindung mit Eisenbahnen und anderen Ausrüstungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34620000 Schienenfahrzeuge
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Einsatz der Fahrzeuge in Baden-Württemberg sowie gegebenenfalls in den angrenzenden Bundesländern und den angrenzenden Ländern Frankreich, Österreich und Schweiz
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 360 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Auftraggeber wird sich voraussichtlich die Möglichkeit vorbehalten, für einen noch näher zu definierenden Zeitraum bauartgleiche Fahrzeuge – einschließlich der langfristigen Instandhaltung und Wartung im Sinne einer Verfügbarkeit der Fahrzeuge – für weitere Netze und für die Verstärkung von Kapazitäten nachzubestellen. Abhängig von den weiteren Planungen wird der zusätzliche Bedarf derzeit auf weitere 200 Fahrzeuge eingeschätzt.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: 
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium: 
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Mit dem Teilnahmeantrag sollen Bewerber möglichst folgende Erklärungen und Nachweise vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied): • formlose, unterschriebene Eigenerklärung, dass er finanziell und wirtschaftlich in der Lage ist, die geforderten • Leistungen zu erbringen; • Geschäftsbericht, aus dem auch die Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse des jeweiligen Bieters hervorgehen.
Beschreibung des Eignungskriteriums: Falls ein Bewerber keinen eigenen Geschäftsbericht erstellt, ist die Vorlage des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. des Lageberichts) sowie eine Erklärung über die aktuellen Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse ausreichend. Diese Unterlagen sind für die letzten drei abgelaufenen Geschäftsjahre vorzulegen. Falls es sich bei einem Bewerber um eine eigens für die Durchführung der Verkehrsleistungen zu gründende Projektgesellschaft handelt, sind die Unterlagen für die Anteilseigner der Projektgesellschaft vorzulegen. Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit dürfen Bewerber ihren Geschäftsbericht in englischer Sprache einreichen, soweit dieser im Original in englischer Sprache abgefasst ist. In diesem Fall sind vom Bewerber Übersetzungen in die deutsche Sprache von folgenden Dokumenten beizufügen: 1. Bericht eines unabhängigen Abschlussprüfers, 2. (konsolidierte) Gewinn- und Verlustrechnung. Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung auf andere Unternehmen stützen, müssen den Auftraggebern gemäß § 47 Abs. 1 VgV nachweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, indem sie beispielsweise entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorlegen. Dasselbe gilt für eine gänzlich neu zu gründende Gesellschaft. Neu gegründete Gesellschaften haben ergänzend eine Bankauskunft über ihre finanzielle Leistungsfähigkeit vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, Nachweise nach § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium: 
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Befähigung zur Berufsausübung Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied):
Beschreibung des Eignungskriteriums: Formlose, unterschriebene Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass: • keine Ausschlussgründe im Sinne des §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB durchgeführt worden sind; • keine Verfehlung im Sinne von § 5 Korruptionsbekämpfungsgesetz (KorruptionsbG) vorliegt; • keine schweren oder wiederholten Verstöße gegen im Interesse der Verkehrs- und Betriebssicherheit erlassene Vorschriften; vorliegen sowie • den ausgefüllten Vordruck “Erklärung Russlandsanktionen“.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium: 
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von nur einem Mitglied):
Beschreibung des Eignungskriteriums: a) Vorlage von Referenzen über die integrierte, über den Lebenszyklus möglichst wirtschaftliche Herstellung und Lieferung von Schienenfahrzeugen einschließlich Instandhaltung und langfristige Sicherstellung der Verfügbarkeit (Anzahl und Art) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, einschließlich der Angabe eines Ansprechpartners bei dem jeweiligen Auftraggeber der als Referenz genannten Aufträge. Die vorzulegenden Referenzen müssen erkennen lassen, dass das Unternehmen für die Erbringung der vorliegend zu vergebenden Leistung in Hinblick auf Art und Auftragsvolumen geeignet ist, b) Vorlage eines allgemeinen konzeptionellen Grundansatzes im Umfang von maximal 20 Seiten, aus dem sich nachvollziehbar und plausibel ergibt, dass der Bewerber in der Lage ist, auf Basis des bisherigen Zeitplanes die erforderlichen Fahrzeuge zu entwickeln, herzustellen, zuzulassen und auszuliefern, c) Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung auf andere Unternehmen stützen, müssen den Auftraggebern gemäß § 47 Abs. 1 VgV nachweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, indem sie beispielsweise entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorlegen. d) Der Auftraggeber behält sich vor, Nachweise nach § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium: 
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Zusätzliche Anforderungen zum Verfahren
Beschreibung des Eignungskriteriums: 1. Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Unternehmen während des Teilnahmewettbewerbs und den ausgewählten Bewerbern im Verhandlungsverfahren erfolgt ausschließlich über die eVergabe-Plattform https://www.subreport-elvis.de/E64683839 2. Der Auftraggeber wird den Vorgaben in § 41 VgV dadurch nachkommen, dass er auf dem in Ziffer I.3. genannten Vergabeportal alle Bieterinformationen des Teilnahmeverfahrens unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Abruf zur Verfügung stellt, ohne dass eine vorherige Registrierung erforderlich ist. Ebenfalls werden auf der Vergabeplattform unter anderem aktuelle Entwurfsstände der Aufforderung zur Angebotsabgabe (AzA) und der Vertragsdokumente (Fahrzeuglieferungsvertrag, Instandhaltungs- und Verfügbarkeitsvertrag, Rahmenvertrag), soweit sie verfügbar sind, sowie ergänzende Unterlagen zur Information zur Verfügung gestellt. Aus der Pflicht des registrierungsfreien Unterlagenabrufs resultiert daher die Pflicht zur selbständigen und eigenverantwortlichen Information. Eine automatische Be-nachrichtigung erfolgt nur an registrierte Bieter. 3. Rückfragen können nur von Fahrzeugherstellern gestellt werden, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Mitgliedstaats, in dem sie niedergelassen sind, zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung berechtigt sind (vgl. § 9 Absatz 3 VgV iVm. Artikel 19 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.2.2014). Der Fahrzeughersteller hat sich deshalb auf der Vergabeplattform unter der Internetadresse https://subreportelvis.de/anmeldung.html mit einer eindeutigen Unternehmensbezeichnung, Anschrift und aktiver E-MailAdresse zu registrieren. Im Anschluss informiert der Auftraggeber das registrierte Unternehmen automatisch über die Veröffentlichung von Bewerberinformationen über das interne Bieterkommunikationssystem der Vergabeplattform, das eine Benach-richtigungsfunktion per E-Mail beinhaltet. 4. Teilnahmeanträge sind elektronisch in Textform gem. § 126b BGB über das Portal https://www.subreport-elvis.de/E64683839 einzureichen. Hierfür ist eine einmalige kostenfreie Registrierung auf der Plattform https://www.subreport-elvis.de/E64683839 erforderlich. 5. Die Vergabeunterlagen für das Verhandlungsverfahren werden nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs den ausgewählten Bewerbern über das Vergabeportal zur Verfügung gestellt. 6. Die Abgabe Ihres Teilnahmeantrages per Fax, per E-Mail oder schriftlich auf dem Postweg ist nicht zugelassen. 7. Beabsichtigt ein Bieter bereits bei Angebotsabgabe, für wesentliche Hauptleistungen Drittunternehmen (z. B. Nachunternehmer, verbundene Unternehmen oder sonstige Dritte) vorzusehen, so ist das Drittunternehmen im Angebot zu benennen und Art und Umfang der für den Dritten vorgesehenen Leistungen zu bezeichnen. Auf Verlangen des Auftraggebers sind für die Drittunternehmen die in der Vergabebekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben einzureichen. Der Auftraggeber kann dieses Verlangen auf bestimmte Nachweise, Erklärungen und Angaben sowie auf einzelne Drittunternehmen beschränken.
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens: 
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium: 
Beschreibung: Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E64683839
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung: 
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E64683839
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 31/01/2024 11:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen wird über die Bieterkommunikation kommuniziert.
Auftragsbedingungen: 
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Ja
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Die Bildung von Bewerbergemeinschaften ist bis zur Abgabe des Teilnahmeantrages möglich. Die Abgabe von Angeboten durch Bietergemeinschaften ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter zulässig. Der Teilnahmeantrag einer Bewerbergemeinschaft muss von allen an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen rechtsverbindlich abgegeben sein. Fehlt die Erklärung eines Mitgliedes, so liegt kein rechtsverbindlicher Teilnahmeantrag der Bewerbergemeinschaft vor. Kommt jedoch einem Mitglied aufgrund eines rechtsgültigen Gesellschaftsvertrages zum Zeitpunkt der Öffnung der Teilnahmeanträge Alleingeschäftsführerbefugnis zu, so genügt die Erklärung durch dieses Mitglied. Die Alleingeschäftsführerbefugnis ist in diesem Fall nachzuweisen. Bei der Eignungsprüfung wird die Bewerbergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Bewerbergemeinschaften müssen eine(n) einzige(n) Ansprechpartner(in) benennen. Soweit mehrere Unternehmen im Rahmen der Vergabe miteinander kooperieren (z. B. über ein gemeinsames Tochterunternehmen oder im Rahmen einer Bewerbergemeinschaft), ist darzulegen, dass die Bewerbergemeinschaft als Ganzes sowie die Mitgliedschaft der einzel-nen Unternehmen in der Bewerbergemeinschaft zulässig ist, insbesondere keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen wurde. Für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ist zu begründen, inwiefern sein Entschluss zur Beteiligung an der Bewerbergemeinschaft eine im Rahmen zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende Entscheidung ist, z. B. weil das jeweilige Mitglied zur Zeit der Bildung der Bietergemeinschaft überhaupt nicht oder jedenfalls zu dieser Zeit nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des hier ausgeschriebenen Auftrags verfügt oder aus anderen Gründen erst die Zusammenarbeit der Bewerbergemeinschaft das jeweilige Mitglied in die Lage versetzt, ein erfolgversprechendes Angebot abzugeben. Bei Bewerbern, die allein und gleichzeitig als Teil einer Bewerbergemeinschaft am Teilnahmewettbewerb teilnehmen, wird von der Rechtsprechung eine Vermutung dafür angenommen, dass ein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb und eine vergaberechtlich unzulässige Wett-bewerbsbeschränkung vorliegt. Dies gilt auch für den Fall, dass ein Bewerber sich gleichzeitig an mehreren Bewerbergemeinschaften beteiligt. Wenn der Bewerber an mehreren Teilnahme-anträgen beteiligt ist, selbst oder in Bewerbergemeinschaft, dann muss er den Verstoß gegen den Geheimwettbewerb und eine vergaberechtlich unzulässige Wettbewerbsbeschränkung durch Vorlage geeigneter und nachvollziehbarer Nachweise widerlegen. Als Nachweise genü-gen beispielsweise Eigenerklärungen zu Chinese Walls. Die Auftraggeber werden anhand der vom Bewerber selbst oder in Bewerbergemeinschaft vorgelegten Nachweise prüfen, ob der Geheimwettbewerb tatsächlich nicht gestört ist. Gelingt dem Bewerber selbst oder in Bewerbergemeinschaft die Widerlegung der Vermutung durch Vorlage der Nachweise nicht, wird der Bewerber vom Teilnahmewettbewerb ausgeschlossen. Der Auftraggeber behält sich vor, Nachweise nach § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: 
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: 
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungs-antrags innerhalb von 10 Kalendertagen nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist nach Ziffer IV.2.2. beim Auftraggeber zu rügen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: NVBW - Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH - Vergabestelle
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: NVBW - Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH - Vergabestelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: NVBW - Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH - Vergabestelle - Vergabestelle
TED eSender: Beschaffungsamt des BMI
8. Organisationen
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation: 
TED eSender
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: NVBW - Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH - Vergabestelle
Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00006263
Abteilung: Vergabestelle
Postanschrift: Wilhelmsplatz 11
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70182
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
E-Mail: iinfo@nvbw.de
Telefon: +49 711 23991-1292
Fax: +49 711 23991-2490
Internetadresse: https://www.nvbw.de
Sonstige Kontaktpersonen: 
Offizielle Bezeichnung: Vergabestelle
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70182
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
E-Mail: traudel.blecher@nvbw.de
Telefon: +49 711 23991-1292
Fax: +49 711 23991-2490
Rollen dieser Organisation: 
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Schienenfahrzeuge Baden-Württemberg AöR (SFBW)
Registrierungsnummer: Ust-ID DE 301262447
Postanschrift: Wilhelmsplatz 11
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70182
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
E-Mail: volker.heepen@SFBW.info
Telefon: +49 71123991-1101
Internetadresse: https://www.sfbw.info
Rollen dieser Organisation: 
Beschaffer
Federführendes Mitglied
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer: Leitweg ID: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: 0721 926-8730
Fax: 0721 9263985
Internetadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
Rollen dieser Organisation: 
Überprüfungsstelle
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 2cd91f58-6498-420d-b1d8-23aa791ef5b4  -  01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 08/12/2023 14:05:18 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 749100-2023
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 238/2023
Datum der Veröffentlichung: 11/12/2023