75064-2021 - Vorankündigung – DirektvergabeDeutschland-Berlin: Softwareprogrammierung und -beratung
OJ S 30/2021 12/02/2021
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Land Berlin, vertr. d.d. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Postanschrift: Bernhard-Weiß-Str. 6
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
E-Mail: iris.argyriadou@ra-argyriadou.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/sen/bjf/
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Sozialwesen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Plfege und Fortentwicklung von ISBJ-Jugendhilfe
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
72200000 Softwareprogrammierung und -beratung
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Gegenstand dieses Rahmenvertrages ist der Erwerb weiterer Lizenzen, die Erweiterung der Funktionalitäten, die Pflege und Weiterentwicklung der Software sowie der Applikationsbetrieb. Zugleich erbringt der Auftragnehmer bei Bedarf Beratungsleistungen in Bezug auf die vorgenannten Leistungen sowie Schulungs- und Implementierungsleistungen.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 4 280 000,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
48000000 Softwarepaket und Informationssysteme, 72250000 Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste, 72212000 Programmierung von Anwendersoftware
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE3 Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Anpassung der Lizenzanzahl an die derzeitigen Beschäftigten Anzahl, Erweiterung der Funktionalitäten der SW durch Anpassungen, Pflege zur Beseitigung etwaiger Störungen und Konflikte mit anderen Systemen und Applikationsbetrieb (Monitoring und Störungsmeldungen). Schulung neuer Mitarbeiter, Beratungsleistungen zur Umsetzung von Erweiterungen der SW und Anpassung dieser an der neuen Gesetzeslage.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität der Leistung / Gewichtung: 50 %
Preis - Gewichtung: 50 %
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
Erläuterung:
Sämtliche Bearbeitungen einer Software bedürfen gemäß § 69c UrhG der Einwilligung des Urhebers. Das Land Berlin hat bereits für den Bereich Jugendhilfe die Standardsoftware SoPart im Rahmen eines europaweiten Vergabeverfahrens beschafft und eingeführt. Dabei sind ihm keine Bearbeitungsrechte an der Software eingeräumt worden. Die Erweiterung des Auftrags für die Fortsetzung der Pflege, die Weiterentwicklung der Software, die Beschaffung zusätzlicher Lizenzen und den Applikationsbetrieb kann aufgrund der urheberrechtlichen Bestimmungen zum Schutz des geistigen Eigentums nach § 69c Nr. 2 Urhebergesetz nur von dem Inhaber der Rechte, die Fa. Gauss LVS mbH ausgeführt werden (Art. 32 Abs. 2 lit. b) iii) der Richtlinie 2014/24/EU).
Die von dem Auftraggeber vorgenommene Wirtschaftlichkeitsbetrachtung ergab, dass die ISBJ-Fachanwendung „Jugendhilfe“ wirtschaftlicher als die Neubeschaffung einer anderen Software und deren Einführung. Dies sichert für das Land Berlin die bisher erfolgten Investitionen in die Einführung der Software SoPart, da die Software bereits funktioniert und erfolgreich eingesetzt wird. Sämtliche anderen Produkte müssten in ähnlich langen Einführungsprojekten implementiert und angepasst werden und würden stets das Risiko von Fehlern. Sie würde zu ihrer Realisierung einen größeren Aufwand verursachen, sowohl in finanzieller als auch in zeitlicher Hinsicht. Durch die Fortsetzung der SoPart-Pflege können Schulungs- und Installationsarbeiten durch die verwendung einer bereits im Land Berlin im Einsatz befindlichen Infrastruktur einfacher und effizienter gestaltet werden.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: ISBJ 02/2020
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag der Zuschlagsentscheidung
04/02/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: GAUSS-LVS mbH
Postanschrift: Technologiepark 19
Ort: Paderborn
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Postleitzahl: 33100
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 4 280 000,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 135 Abs. 1:
1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. ...
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
...
3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
08/02/2021