75069-2021 - Vorankündigung – DirektvergabeDeutschland-Berlin: Verpflegungsdienste
OJ S 30/2021 12/02/2021
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Land Berlin, vertreten durch den Landesbetrieb für Gebäudebewirtschaftung Betriebsteil B (LfG-B)
Postanschrift: Keibelstraße 36
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
E-Mail: einkauf@lfg-b.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/lfg-b/
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Sozialwesen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Vergabe von Verpflegungsdienstleistung
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
55520000 Verpflegungsdienste
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Cateringdienstleistungen für Asylbewerber/-innen an einem Standort in Berlin.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 1 812 051,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Vergabe von vollumfänglichen Cateringdienstleistungen für Asylbewerber/-innen an einem Standort im Großraum Berlin.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Zweimalige Option zur Verlängerung um jeweils 3 Monate.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:
Die Auftragsvergabe ist ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb möglich, weil sie auf Grundlage von § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 GWB zulässig ist. Danach sind auch wesentliche Vertragsänderungen vergaberechtlich nicht zu beanstanden, wenn mit dem Auftragnehmer ein Vertrag besteht, in welchem Überprüfungsklauseln oder Optionen vorgesehen sind, die Angaben zu Art, Umfang und Voraussetzungen möglicher Auftragsänderungen enthalten, und sich aufgrund der Änderung der Gesamtcharakter des Auftrags nicht verändert. So liegen die Dinge hier: Auftraggeber und Auftragnehmer schlossen am 4.2.2020 eine Rahmenvereinbarung über Cateringleistungen in den Geflüchteten-Einrichtungen des Auftraggebers an 6 Standorten im Großraum Berlin. Die Rahmenvereinbarung läuft noch bis zum 31.12.2021. § 1 Abs. 5 der Rahmenvereinbarung enthält eine Klausel, nach der der Auftragnehmer verpflichtet ist, im Bedarfsfall auch die Gemeinschaftsverpflegung anderer Standorte zu übernehmen, soweit ihm dies nach den Umständen des Einzelfalls zumutbar ist. Beim hier gegenständlichen Auftrag handelt es sich um genau solch eine Gemeinschaftsverpflegung in einem anderen Standort des Auftraggebers. Die Rahmenvereinbarung enthält zudem kein „mehrpartnerrahmenvertragliches“ Element. Im ursprünglichen EU-weiten wettbewerblichen Vergabeverfahren wurden vielmehr losbezogen Einzelverträge geschlossen und keine Regelung getroffen, die bestimmt, dass etwa beim Einzelabruf, die anderen Auftragnehmer zu beteiligen sind. Schließlich ändert sich der Gesamtcharakter des Bestandsauftrags in keiner Weise dadurch, dass der Auftragnehmer nun in einem zusätzlichen Standort mit weiteren identischen Leistungen beauftragt wird. Daher kann der Auftraggeber unter den Gesichtspunkten von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit den Auftragnehmer ohne Durchführung eines erneuten Vergabeverfahrens mit den gegenständlichen Leistungen betrauen. Vorgesehene Laufzeit des Abrufs aus der Rahmenvereinbarung: 1.3.2021-31.10.2021.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag der Zuschlagsentscheidung
04/02/2020
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Drei Köche GmbH
Postanschrift: Bennostraße 2
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13053
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1 812 051,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
08/02/2021