75136-2021 - AuftragsänderungDeutschland-Berlin: Mit Offshore-Anlagen verbundene Dienstleistungen
OJ S 30/2021 12/02/2021
Bekanntmachung einer Änderung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Postanschrift: Scharnhorststr. 34-37
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Durchführung der Auftragsänderung: Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich
E-Mail: c.niebergall@fz-juelich.de
Fax: +49 3020199-3334
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmwi.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Betrieb der Forschungsplattform FIN02
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
76521000 Mit Offshore-Anlagen verbundene Dienstleistungen
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Betrieb der Forschungsplattform FIN02
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
Hauptort der Ausführung: FINO 2 Plattform – Ausschließliche Wirtschaftszone Deutschlands -, Standort des Auftraggebers und des Auftragnehmers sowie ggf. weitere Orte Deutschlands und des Auftragnehmers
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags
— Planmäßige Wartung und Instandsetzung einschl. Wahrnehmung der Prüf- und Überwachungspflicht nach Vorschrift (Hebezeuge, Winden, Sicherheitstechnik, Arbeitsschutzeinrichtungen, Tanktechnik u. a.),
— Organisation des Forschungsbetriebes einschl. Durchführung der Forschungsreisen (Schiffsverbindung inkl. Bereitstellung einer befugten Begleitperson mit Befähigung für institutsbeauftragte Installations- und Wartungsarbeiten) in Abstimmung mit den Messinstituten,
— Organisation, Steuerung und Controlling aller Reparaturarbeiten der Betriebsstrukturen von FINO 2,
— Fortschreibung eines Nutzungs- und Sicherheitskonzeptes,
— Gewährleistung und Berücksichtigung des zukünftigen Forschungspotenzials (bspw. Ermöglichung von Zusatzinstallationen, Bandbreite der Datenübertragung),
— Gewährleistung der technischen Sicherheit der Plattform und der Sicherheit von Personen, der Umwelt sowie der Leichtigkeit und Sicherheit von Schiff- und Luftfahrt (u.a. gemäß Seeanlagen-Verordnung),
— Darstellung der FINO 2-Aktivitäten in der Öffentlichkeit und Aktualisierung der FINO 2 Internetseiten,
— Zusammenarbeit mit den Messinstituten und mit anderen Forschungsstellen, die an der Nutzung von FINO 2 und den erhobenen Daten interessiert sind,
— Abstimmung und Zusammenarbeit mit allen relevanten Behörden,
— Abstimmung der wichtigsten Aktivitäten auf FINO 2, neuer Nutzungen und möglicher Reparaturmaßnahmen mit dem Projektträger Jülich und dem Bundeswirtschaftsministerium.
II.2.7.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Laufzeit in Monaten: 92
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 0329905F
Bezeichnung des Auftrags:
Betrieb der Forschungsplattform FIN02
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe
16/04/2013
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: GL Garrad Hassan Deutschland GmbH
Ort: Kaiser-Wilhelm-Koog
NUTS-Code: DEF Schleswig-Holstein
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Gesamtwert der Beschaffung: 0,01 EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt worden sind, sind vor dem Zuschlag gem. § 134 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert worden.
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.3.1) genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 160, 161 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle), einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt gem. § 160 Abs. 3 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (vgl. § 135 Abs. 2 GWB). Grundsätzlich werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden, vor dem Zuschlag gemäß § 134 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
09/02/2021

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1.
Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1.
CPV-Code Hauptteil
76521000 Mit Offshore-Anlagen verbundene Dienstleistungen
VII.1.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
Hauptort der Ausführung: FINO 2 Plattform – Ausschließliche Wirtschaftszone Deutschlands-, Standort des Auftraggebers und des Auftragnehmers sowie ggf. weitere Orte Deutschlands und des Auftragnehmers
VII.1.4.
Beschreibung der Beschaffung
Planmäßige Wartung und Instandsetzung einschl. Wahrnehmung der Prüf- und Überwachungspflicht nach Vorschrift (Hebezeuge, Winden, Sicherheitstechnik, Arbeitsschutzeinrichtungen, Tanktechnik u. a.).
— Organisation des Forschungsbetriebes einschl. Durchführung der Forschungsreisen (Schiffsverbindung inkl. Bereitstellung einer befugten Begleitperson mit Befähigung für institutsbeauftragte Installations- und Wartungsarbeiten) in Abstimmung mit den Messinstituten,
— Organisation, Steuerung und Controlling aller Reparaturarbeiten der Betriebsstrukturen von FINO 2,
— Fortschreibung eines Nutzungs- und Sicherheitskonzeptes,
— Gewährleistung und Berücksichtigung des zukünftigen Forschungspotenzials (bspw. Ermöglichung von Zusatzinstallationen, Bandbreite der Datenübertragung),
— Gewährleistung der technischen Sicherheit der Plattform und der Sicherheit von Personen, der Umwelt sowie der Leichtigkeit und Sicherheit von Schiff- und Luftfahrt (u. a. gemäß Seeanlagen-Verordnung),
— Darstellung der FINO 2-Aktivitäten in der Öffentlichkeit und Aktualisierung der FINO 2 Internetseiten,
— Zusammenarbeit mit den Messinstituten und mit anderen Forschungsstellen, die an der Nutzung von FINO 2 und den erhobenen Daten interessiert sind,
— Abstimmung und Zusammenarbeit mit allen relevanten Behörden,
— Abstimmung der wichtigsten Aktivitäten auf FINO 2, neuer Nutzungen und möglicher Reparaturmaßnahmen mit dem Projektträger Jülich und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi).
VII.1.5.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Laufzeit in Monaten: 8
VII.1.6.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 0,01 EUR
VII.1.7.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: GL Garrad Hassan Deutschland GmbH
Ort: Kaiser-Wilhelm-Koog
NUTS-Code: DEF Schleswig-Holstein
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
VII.2.
Angaben zu den Änderungen
VII.2.1.
Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Die Gesamtlaufzeit wurde um 8 Monate verlängert. Die Art der zu erbringenden Leistung/ der Auftragsgegenstand ist unverändert.
VII.2.2.
Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Die Notwendigkeit für eine Vertragsverlängerung um weitere 8 Monate mit dem aktuellen AN ergab sich aus der Notwendigkeit, die Verkehrssicherheit der Plattform sowie die Fortführung des Forschungsbetriebs bis zum Abschluss des laufenden Vergabeverfahrens sicherzustellen. Zeitliche und organisatorischen Verzögerungen bzw. Aufhebung des vorangegangen Vergabeverfahrens (Bekanntmachung der Aufhebung in TED 2020/S 117-284574) waren für den Auftraggeber nicht vorhersehbar.
VII.2.3.
Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: 0,01 EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: 0,01 EUR