Die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne
Teilnahmewettbewerb mit nur einem Teilnehmer ist aus
besonderen Gründen gem. §14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) VgV
zulässig.
Die Firma E-WERK GmbH besitzt als einzige Firma die
ausschließlichen Rechte an der Software ITBS/Ep App. Sie bietet
allein alle notwendigen Lizenzen und Anpassungen für das
System an und kann entsprechend nur den zugehörigen
Support und Softwarepflege anbieten.