Beschreibung der Beschaffung
Durch den Auftragnehmer des Loses 2 sind alle Anlieferungsgegenstände mit, vom Auftragnehmer des Loses 1 zur Verfügung gestellten, Projektaufklebern zu versehen.
Alle aufgeführten Halterungen, Lagerungen und Geräte sind vom Auftragnehmer des Loses 2 in einer Gesamtlieferung an den Auftragnehmer des Loses 1, nach vorheriger Terminabsprache, zu liefern und nach Absprache mit dem Auftraggeber durch den Auftragnehmer aus Los 1 zu montieren ggf. sind Spezialhalterungen für die Gerätschaften durch den Auftragnehmer des Loses 1 zu verwenden. Ausnahmen sind separat vermerkt. Von den verwendeten Haltegurten, Vorreibern und Klettgurten sind je 10 Stück als Reserve beizustellen. Die endgültige Positionierung der Gerätschaften erfolgt in der Baubesprechung. Sofern sich bei der Rohbauabnahme und Fahrzeugübergabe herausstellt, dass Einbaulösungen für den Auftraggeber nicht praktikabel sind, sind die Einbauten nach Vorgaben des Auftraggebers ohne Mehrpreisberechnung zu ändern.
Bei den zu liefernden Geräten sind vorzugsweise die vom Auftraggeber vorgeschlagenen Fabrikate zu liefern. Gleichwertige Geräte sind zugelassen, wenn der Zusatz „oder gleichwertig“ in der Beschreibung enthalten ist. Der Leistungsumfang ist dann zu erläutern.
Sofern nicht anders vermerkt gilt die beschriebene Leistung für Lieferung, Montage und Anschluss, sowie Funktionsprüfung.
Ist im Leistungsverzeichnis bei einer Teilleistung eine Bezeichnung für ein bestimmtes Fabrikat mit dem Zusatz „oder gleichwertig“ verwendet worden und macht der Auftragnehmer keine Angabe, gilt das im Leistungsverzeichnis genannte Fabrikat als angeboten.
Die Baubesprechung und die Fahrzeugabnahme sind in deutscher Sprache zu führen.