752400-2025 - Ergebnis
Deutschland – Leuchten und Beleuchtungszubehör – Beleuchtung Vorderhaus
OJ S 219/2025 13/11/2025
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungStiftung Oper in Berlin - Staatsoper Unter den Linden
E-Maileinkauf@staatsoper-berlin.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersFreizeit, Sport, Kultur und Religion
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelBeleuchtung Vorderhaus
BeschreibungBeleuchtung Vorderhaus
Kennung des Verfahrensf10befeb-948e-4ec8-87f7-08a28c538c9d
Interne KennungJG-BEL-01-2025 - BENE
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 31520000 Leuchten und Beleuchtungszubehör
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtBerlin
Postleitzahl10117
Land, Gliederung (NUTS)Berlin (DE300)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Der Aufruf zum Wettbewerb ist beendet
Zusätzliche InformationenFolgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen: - Wirt-213.1 Angebotsschreiben - Wirt-2141 Besondere Vertragsbedingungen zur Frauenförderverordnung (FFV) - Leistungsverzeichnis (elektronisch zu bearbeitendes Formular über die Vergabeplattform mit Dateiendung ".aidf") - Datenblätter (gemäß Leistungsverzeichnis) - Fragebogen zur Eignungsprüfung inkl. der geforderten Nachweise (elektronisch zu bearbeitendes Formular über die Vergabeplattform mit Dateiendung ".aidf") Falls einschlägig: - Wirt-235 Unteraufträge, Eignungsleihe - Wirt-238 Erklärung der Bieter-/Bewerbergemeinschaft
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelGroßer Saal - Nachhallgalerie
BeschreibungAuf der Nachhallgalerie sind derzeit insgesamt 25 Scheinwerfer installiert, die sich wie folgt zusammensetzen: 12 Profilscheinwerfer des Typs Niethammer EniZoom HPZ 2511D mit 2,5 kW Halogenleuchtmitteln, 2 HMI-Profiler des Typs Robert Juliat 930SNX mit 2,5 kW Leistung, 1 HMI-Profiler des Typs Robert Juliat 934SNX mit 2,5 kW Leistung sowie 10 Niedervolt-Scheinwerfer mit Halogenleuchtmitteln und einer Leistung von 1,2 kW. Diese insgesamt 25 Scheinwerfer sollen aus Gründen der Nachhaltigkeit und Energieeffizienz durch 21 Profilscheinwerfer mit LED-Leuchtmitteln ersetzt werden. ==== Die genauen Anforderungen - einschließlich der verbindlichen Mindestanforderungen (A-Kriterien) - sind im Leistungsverzeichnis umfassend dargestellt.
Interne KennungLOT-0001
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 31520000 Leuchten und Beleuchtungszubehör
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtBerlin
Postleitzahl10117
Land, Gliederung (NUTS)Berlin (DE300)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns03/11/2025
Enddatum der Laufzeit14/11/2025
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche InformationenDie Maßnahme wird durch Mittel aus dem Europäischen Fond für regionale Entwicklung und des Berliner Programms für Nachhaltige Entwicklung 2 (BENE 2), der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt gefördert.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungAbbildungsqualität
BeschreibungBewertet wird die Abbildungsqualität anhand der Herstellerbeschreibung (Datenblatt) zum optischen System (Linsen, Beschichtung, Maßnahmen gegen chromatische und sphärische Aberrationen). ===== Bewertung erfolgt gemäß Leistungsverzeichnis.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl5
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungLautstärke
BeschreibungBewertet wird die Lautstärke in 1m Entfernung im leisesten Betriebsmodus. ===== Bewertung erfolgt gemäß Leistungsverzeichnis.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl15
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungFarbwiedergabe CRI
BeschreibungBewertet werden die Farbwiedergabewerte nach CRI-Standard. ===== Bewertung erfolgt gemäß Leistungsverzeichnis.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungHelligkeit 10°
BeschreibungBewertet wird die Helligkeit in 20 m Entfernung im leisesten Betriebsmodus. ===== Bewertung erfolgt gemäß Leistungsverzeichnis.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungHelligkeit 40°
BeschreibungBewertet wird die Helligkeit in 20 m Entfernung im leisesten Betriebsmodus. ===== Bewertung erfolgt gemäß Leistungsverzeichnis.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungDie maximale, im Zuschlagskriterium "Angebotspreis" erzielbare Punktzahl beträgt insgesamt 500. Dies entspricht in der Gewichtung 50 %: Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält die höchste Bewertung entsprechend der dem Kriterium zugeordneten Maximalpunktzahl. Alle übrigen Angebote erhalten im Verhältnis weniger Punkte (inverser Dreisatz). Damit gilt folgende Formel: P = (Pmin./. Pni) * 500 ===== Bewertung erfolgt gemäß Leistungsverzeichnis.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl50
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Landes Berlin
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. === Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltStiftung Oper in Berlin - Staatsoper Unter den Linden
5.1.
LosLOT-0002
TitelGroßer Saal - Licht für Orchesterapplaus
BeschreibungÜber dem Orchester befinden sich derzeit insgesamt 8 2kW-Stufenlinsen-Scheinwerfer, die für den Orchesterapplaus eingesetzt werden. 4 von den 8 Scheinwerfer hängen sichtbar in einem Vorbühnenzug. Die 4 anderen Scheinwerfer sind derzeit hinter einer Schmuckblende im Proszeniums-Schnürboden untergebracht. Um das historische Erscheinungsbild des Saals weniger zu beeinträchtigen, sollen diese 8 Stufenlinsenscheinwerfer durch 4 neue LED Movinglights hinter der Schmuckblende ersetzt werden. Diese sollen im Proszeniums-Schnürboden eingebaut werden. Wegen der baulichen Gegebenheiten steht nur sehr begrenzt Platz zur Verfügung. Da die Geräte direkt über dem Orchester montiert werden, müssen sie sehr leise sein. Wegen der ungünstigen baulichen Voraussetzungen für die Montage müssen die Geräte zudem relativ leicht sein. ==== Die genauen Anforderungen - einschließlich der verbindlichen Mindestanforderungen (A-Kriterien) - sind im Leistungsverzeichnis umfassend dargestellt.
Interne KennungLOT-0002
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 31520000 Leuchten und Beleuchtungszubehör
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtBerlin
Postleitzahl10117
Land, Gliederung (NUTS)Berlin (DE300)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns03/11/2025
Enddatum der Laufzeit14/11/2025
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche InformationenDie Maßnahme wird durch Mittel aus dem Europäischen Fond für regionale Entwicklung und des Berliner Programms für Nachhaltige Entwicklung 2 (BENE 2), der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt gefördert.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungGröße
BeschreibungBewertet wird die maximale Abmessung der Scheinwerfer. ===== Bewertung erfolgt gemäß Leistungsverzeichnis.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl15
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungLautstärke
BeschreibungBewertet wird die Lautstärke in 1m Entfernung im leisesten Betriebsmodus. ===== Bewertung erfolgt gemäß Leistungsverzeichnis.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungFarbwiedergabe CRI
BeschreibungBewertet werden die Farbwiedergabewerte nach CRI-Standard. ===== Bewertung erfolgt gemäß Leistungsverzeichnis.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl4
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungFarbwiedergabe TM-30-Standard
BeschreibungBewertet werden die Farbwiedergabewerte nach TM-30I-Standard. ===== Bewertung erfolgt gemäß Leistungsverzeichnis.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl4
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungHelligkeit
BeschreibungBewertet wird die Helligkeit auf Grundlage des Lichtstroms (Output-Lumen). ===== Bewertung erfolgt gemäß Leistungsverzeichnis.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungGewicht
BeschreibungBewertet wird das maximale Gewicht des Scheinwerfers ohne Zubehör, Kabel oder Krallen. ===== Bewertung erfolgt gemäß Leistungsverzeichnis.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl7
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungDie maximale, im Zuschlagskriterium "Angebotspreis" erzielbare Punktzahl beträgt insgesamt 500. Dies entspricht in der Gewichtung 50 %: Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält die höchste Bewertung entsprechend der dem Kriterium zugeordneten Maximalpunktzahl. Alle übrigen Angebote erhalten im Verhältnis weniger Punkte (inverser Dreisatz). Damit gilt folgende Formel: P = (Pmin./. Pni) * 500 ===== Bewertung erfolgt gemäß Leistungsverzeichnis.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl50
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Landes Berlin
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. === Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltStiftung Oper in Berlin - Staatsoper Unter den Linden
5.1.
LosLOT-0003
TitelGroßer Saal - Ränge
BeschreibungDerzeit befinden sich insgesamt 54 Scheinwerfer unterschiedlicher Typen an den Brüstungen der Ränge. Diese beeinträchtigen das historische Erscheinungsbild des repräsentativen Saals und ragen teils in den Sichtbereich der Zuschauenden. Diese setzen sich wie folgt zusammen: 46 Profilscheinwerfer mit 1,2kW-Halogen-Leuchtmittel des Typs Niethammer EniZoom HPZ 115D, 4 Movinglights des Typs SolaFrame 750, sowie 4 Movinglights des Typs P12. Diese insgesamt 54 Scheinwerfer sollen durch 27 kleinere LED Modelle ersetzt werden. Um mit weniger Geräten dasselbe Ergebnis erzielen zu können, müssen daher Movinglights verwendet werden. Diese müssen einen größeren maximalen Öffnungswinkel haben, um dieselbe Bühnenfläche auch mit weniger Geräten abdecken zu können. Dabei darf sich die Helligkeit nicht zu sehr verringern. Zu beachten ist zudem, dass die Movinglights ein bestimmtes Gewicht nicht übersteigen dürfen, da die Scheinwerfer in einer ergonomisch enorm ungünstigen Körperhaltung montiert werden müssen, die aus Arbeitsschutzgründen kein höheres Gewicht zulässt. Montage und Demontage sind routinemäßig zu Wartungszwecken und im Fehlerfall notwendig. Eine maschinentechnisch unterstützte Montage ist an dieser Stelle jedoch nicht möglich. ==== Die genauen Anforderungen - einschließlich der verbindlichen Mindestanforderungen (A-Kriterien) - sind im Leistungsverzeichnis umfassend dargestellt.
Interne KennungLOT-0003
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 31520000 Leuchten und Beleuchtungszubehör
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtBerlin
Postleitzahl10117
Land, Gliederung (NUTS)Berlin (DE300)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns03/11/2025
Enddatum der Laufzeit14/11/2025
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche InformationenDie Maßnahme wird durch Mittel aus dem Europäischen Fond für regionale Entwicklung und des Berliner Programms für Nachhaltige Entwicklung 2 (BENE 2), der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt gefördert.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungGröße - Abmessungsklasse klein
BeschreibungBewertet wird die maximale physikalische Abmessung des Scheinwerfergehäuses anhand der maximalen Auskragung, gemessen in stehender Montage und Scheinwerferkopf waagerecht. ===== Bewertung erfolgt gemäß Leistungsverzeichnis.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl7,5
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungGröße - Abmessungsklasse groß
BeschreibungBewertet wird die maximale physikalische Abmessung des Scheinwerfergehäuses anhand der maximalen Auskragung, gemessen in stehender Montage und Scheinwerferkopf waagerecht. ===== Bewertung erfolgt gemäß Leistungsverzeichnis.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl7,5
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungLautstärke
BeschreibungBewertet wird die Lautstärke in 1m Entfernung im leisesten Betriebsmodus. ===== Bewertung erfolgt gemäß Leistungsverzeichnis.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungFarbwiedergabe CRI
BeschreibungBewertet werden die Farbwiedergabewerte nach CRI-Standard. ===== Bewertung erfolgt gemäß Leistungsverzeichnis.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl4
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungFarbwiedergabe TM-30-Standard
BeschreibungBewertet werden die Farbwiedergabewerte nach TM-30-Standard. ===== Bewertung erfolgt gemäß Leistungsverzeichnis.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl4
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungHelligkeit 25°
BeschreibungBewertet wird die Helligkeit der Beleuchtungsstärke in 10m Entfernung mit einem Abstrahlwinkel von 25° im leisesten Modus. ===== Bewertung erfolgt gemäß Leistungsverzeichnis.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungGewicht Abmessungsklasse klein
BeschreibungBewertet wird das maximale Gewicht des Scheinwerfers ohne Zubehör, Kabel oder Krallen. ===== Bewertung erfolgt gemäß Leistungsverzeichnis.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl3,5
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungGewicht Abmessungsklasse groß
BeschreibungBewertet wird das maximale Gewicht des Scheinwerfers ohne Zubehör, Kabel oder Krallen. ===== Bewertung erfolgt gemäß Leistungsverzeichnis.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl3,5
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungDie maximale, im Zuschlagskriterium "Angebotspreis" erzielbare Punktzahl beträgt insgesamt 500. Dies entspricht in der Gewichtung 50 %: Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält die höchste Bewertung entsprechend der dem Kriterium zugeordneten Maximalpunktzahl. Alle übrigen Angebote erhalten im Verhältnis weniger Punkte (inverser Dreisatz). Damit gilt folgende Formel: P = (Pmin./. Pni) * 500 ===== Bewertung erfolgt gemäß Leistungsverzeichnis.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl50
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Landes Berlin
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. === Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltStiftung Oper in Berlin - Staatsoper Unter den Linden
5.1.
LosLOT-0004
TitelGroßer Saal - Spot Dirigent
BeschreibungIm Proszeniums-Schnürboden befindet sich derzeit 1 Niedervolt-Scheinwerfer, der zur Beleuchtung des Dirigenten und seiner Noten genutzt wird. Dieser sollen durch 1 LED-Scheinwerfer ersetzt werden. Da das Gerät direkt über dem Orchester montiert wird, muss es sehr leise sein. Wegen der ungünstigen Voraussetzungen für die Montage muss es zudem klein und leicht sein. Die Verwendung eines Movinglights ist an dieser Stelle möglich, aber nicht zwingend. ==== Die genauen Anforderungen - einschließlich der verbindlichen Mindestanforderungen (A-Kriterien) - sind im Leistungsverzeichnis umfassend dargestellt.
Interne KennungLOT-0004
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 31520000 Leuchten und Beleuchtungszubehör
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtBerlin
Postleitzahl10117
Land, Gliederung (NUTS)Berlin (DE300)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns03/11/2025
Enddatum der Laufzeit14/11/2025
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche InformationenDie Maßnahme wird durch Mittel aus dem Europäischen Fond für regionale Entwicklung und des Berliner Programms für Nachhaltige Entwicklung 2 (BENE 2), der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt gefördert.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungOptik
BeschreibungBewertet wird der minimale Öffnungswinkel des Scheinwerfers. ===== Bewertung erfolgt gemäß Leistungsverzeichnis.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl15
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungLautstärke
BeschreibungBewertet wird die Lautstärke in 1m Entfernung im leisesten Betriebsmodus. ===== Bewertung erfolgt gemäß Leistungsverzeichnis.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungFarbwiedergabe CRI
BeschreibungBewertet werden die Farbwiedergabewerte nach CRI-Standard. ===== Bewertung erfolgt gemäß Leistungsverzeichnis.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl4
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungFarbwiedergabe TM-30-Standard
BeschreibungBewertet werden die Farbwiedergabewerte nach TM-30-Standard. ===== Bewertung erfolgt gemäß Leistungsverzeichnis.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl4
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungHelligkeit 10°
BeschreibungBewertet wird die Helligkeit der Beleuchtungsstärke in 18m Entfernung mit einem Abstrahlwinkel von 10° im leisesten Modus. ===== Bewertung erfolgt gemäß Leistungsverzeichnis.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungGewicht
BeschreibungBewertet wird das maximale Gewicht des Scheinwerfers ohne Zubehör, Kabel oder Krallen. ===== Bewertung erfolgt gemäß Leistungsverzeichnis.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl7
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungDie maximale, im Zuschlagskriterium "Angebotspreis" erzielbare Punktzahl beträgt insgesamt 500. Dies entspricht in der Gewichtung 50 %: Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält die höchste Bewertung entsprechend der dem Kriterium zugeordneten Maximalpunktzahl. Alle übrigen Angebote erhalten im Verhältnis weniger Punkte (inverser Dreisatz). Damit gilt folgende Formel: P = (Pmin./. Pni) * 500 ===== Bewertung erfolgt gemäß Leistungsverzeichnis.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl50
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Landes Berlin
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. === Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltStiftung Oper in Berlin - Staatsoper Unter den Linden
5.1.
LosLOT-0005
TitelGroßer Saal - Spots Zwickelfelder
BeschreibungIn den Zwickelfeldern der Saaldecke befinden sich derzeit 6 Niedervolt- und 2 Profilscheinwerfer, die zur Beleuchtung des Dirigenten, seiner Noten und der Treppen zwischen Vorbühne und Saal genutzt werden. Diese sollen durch 6 LED-Scheinwerfer ersetzt werden. Da die Geräte direkt über dem Zuschauerraum montiert werden, müssen sie sehr leise sein. Wegen der ungünstigen Voraussetzungen für die Montage müssen sie zudem leicht sein. ==== Die genauen Anforderungen - einschließlich der verbindlichen Mindestanforderungen (A-Kriterien) - sind im Leistungsverzeichnis umfassend dargestellt.
Interne KennungLOT-0005
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 31520000 Leuchten und Beleuchtungszubehör
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtBerlin
Postleitzahl10117
Land, Gliederung (NUTS)Berlin (DE300)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns03/11/2025
Enddatum der Laufzeit14/11/2025
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche InformationenDie Maßnahme wird durch Mittel aus dem Europäischen Fond für regionale Entwicklung und des Berliner Programms für Nachhaltige Entwicklung 2 (BENE 2), der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt gefördert.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungOptik
BeschreibungBewertet wird der minimale Öffnungswinkel des Scheinwerfers. ===== Bewertung erfolgt gemäß Leistungsverzeichnis.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl15
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungLautstärke
BeschreibungBewertet wird die Lautstärke in 1m Entfernung im leisesten Betriebsmodus. ===== Bewertung erfolgt gemäß Leistungsverzeichnis.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungFarbwiedergabe CRI
BeschreibungBewertet werden die Farbwiedergabewerte nach CRI-Standard. ===== Bewertung erfolgt gemäß Leistungsverzeichnis.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl4
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungFarbwiedergabe TM-30-Standard
BeschreibungBewertet werden die Farbwiedergabewerte nach TM-30-Standard. ===== Bewertung erfolgt gemäß Leistungsverzeichnis.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl4
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungHelligkeit 10°
BeschreibungBewertet wird die Helligkeit der Beleuchtungsstärke in 18m Entfernung mit einem Abstrahlwinkel von 10° im leisesten Modus. ===== Bewertung erfolgt gemäß Leistungsverzeichnis.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungGewicht
BeschreibungBewertet wird das maximale Gewicht des Scheinwerfers ohne Zubehör, Kabel oder Krallen. ===== Bewertung erfolgt gemäß Leistungsverzeichnis.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl7
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungDie maximale, im Zuschlagskriterium "Angebotspreis" erzielbare Punktzahl beträgt insgesamt 500. Dies entspricht in der Gewichtung 50 %: Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält die höchste Bewertung entsprechend der dem Kriterium zugeordneten Maximalpunktzahl. Alle übrigen Angebote erhalten im Verhältnis weniger Punkte (inverser Dreisatz). Damit gilt folgende Formel: P = (Pmin./. Pni) * 500 ===== Bewertung erfolgt gemäß Leistungsverzeichnis.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl50
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Landes Berlin
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. === Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltStiftung Oper in Berlin - Staatsoper Unter den Linden
5.1.
LosLOT-0006
TitelGroßer Saal - Vouten
BeschreibungDerzeit befinden sich in den Vouten, also zwischen dem Schmuckportal und dem Eisernen Vorhang, insgesamt 16 Scheinwerfer unterschiedlicher Typen. Diese setzen sich wie folgt zusammen: Momentan sind auf beiden Seiten jeweils 2 ETC Profilscheinwerfer à 575W und 6 PAR-Scheinwerfer à 1kW. Diese sollen durch 8 (pro Seite 4 ) kleine Movinglights ersetzt werden. Da der Montageort sehr eng ist, müssen die Geräte entsprechend klein sein. Sie dürfen daher einen maximalen Bewegungsradius von 23cm in der Horizontalen nicht überschreiten. Wegen der unmittelbaren Nähe zum Orchester und zur Bühne müssen die Geräte zudem sehr leise sein. ==== Die genauen Anforderungen - einschließlich der verbindlichen Mindestanforderungen (A-Kriterien) - sind im Leistungsverzeichnis umfassend dargestellt.
Interne KennungLOT-0006
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 31520000 Leuchten und Beleuchtungszubehör
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtBerlin
Postleitzahl10117
Land, Gliederung (NUTS)Berlin (DE300)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns03/11/2025
Enddatum der Laufzeit14/11/2025
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche InformationenDie Maßnahme wird durch Mittel aus dem Europäischen Fond für regionale Entwicklung und des Berliner Programms für Nachhaltige Entwicklung 2 (BENE 2), der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt gefördert.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungGröße
BeschreibungBewertet wird der horizontaler Bewegungsradius des Scheinwerfers. ===== Bewertung erfolgt gemäß Leistungsverzeichnis.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl15
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungLautstärke
BeschreibungBewertet wird die Lautstärke in 1m Entfernung im leisesten Betriebsmodus. ===== Bewertung erfolgt gemäß Leistungsverzeichnis.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungFarbwiedergabe CRI
BeschreibungBewertet werden die Farbwiedergabewerte nach CRI-Standard. ===== Bewertung erfolgt gemäß Leistungsverzeichnis.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl4
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungFarbwiedergabe TM-30-Standard
BeschreibungBewertet werden die Farbwiedergabewerte nach TM-30-Standard. ===== Bewertung erfolgt gemäß Leistungsverzeichnis.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl4
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungHelligkeit
BeschreibungBewertet wird die Helligkeit auf Grundlage des Lichtstroms (Output-Lumen). ===== Bewertung erfolgt gemäß Leistungsverzeichnis.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungGewicht
BeschreibungBewertet wird das maximale Gewicht des Scheinwerfers ohne Zubehör, Kabel oder Krallen. ===== Bewertung erfolgt gemäß Leistungsverzeichnis.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl7
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungDie maximale, im Zuschlagskriterium "Angebotspreis" erzielbare Punktzahl beträgt insgesamt 500. Dies entspricht in der Gewichtung 50 %: Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält die höchste Bewertung entsprechend der dem Kriterium zugeordneten Maximalpunktzahl. Alle übrigen Angebote erhalten im Verhältnis weniger Punkte (inverser Dreisatz). Damit gilt folgende Formel: P = (Pmin./. Pni) * 500 ===== Bewertung erfolgt gemäß Leistungsverzeichnis.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl50
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Landes Berlin
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. === Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltStiftung Oper in Berlin - Staatsoper Unter den Linden
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen VerträgeNicht veröffentlicht 
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungSven Graf AV-Technik Berlin
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0001
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Wert des AngebotsNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0001
Datum des Vertragsabschlusses11/11/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0002
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungSven Graf AV-Technik Berlin
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0002
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0002
Wert des AngebotsNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0002
Datum des Vertragsabschlusses11/11/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0003
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungSven Graf AV-Technik Berlin
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0003
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0003
Wert des AngebotsNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0003
Datum des Vertragsabschlusses11/11/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0004
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungSven Graf AV-Technik Berlin
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0004
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0004
Wert des AngebotsNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0004
Datum des Vertragsabschlusses11/11/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0005
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungSven Graf AV-Technik Berlin
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0005
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0005
Wert des AngebotsNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0005
Datum des Vertragsabschlusses11/11/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0006
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungSven Graf AV-Technik Berlin
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0006
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0006
Wert des AngebotsNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0006
Datum des Vertragsabschlusses11/11/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
8. Organisationen
8.1.
ORG-7001
Offizielle BezeichnungStiftung Oper in Berlin - Staatsoper Unter den Linden
RegistrierungsnummerDE813882722
PostanschriftUnter den Linden 7
StadtBerlin
Postleitzahl10117
Land, Gliederung (NUTS)Berlin (DE300)
LandDeutschland
E-Maileinkauf@staatsoper-berlin.de
Telefon000
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-7004
Offizielle BezeichnungVergabekammer des Landes Berlin
Registrierungsnummert:03090138316
PostanschriftMartin-Luther-Str. 105
StadtBerlin
Postleitzahl10825
Land, Gliederung (NUTS)Berlin (DE300)
LandDeutschland
Internetadressehttps://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungSven Graf AV-Technik Berlin
Größe des WirtschaftsteilnehmersKleinstunternehmen
RegistrierungsnummerDE356491321
PostanschriftMisdroyer Straße 56
StadtBerlin
Postleitzahl14199
Land, Gliederung (NUTS)Berlin (DE300)
LandDeutschland
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Gewinner dieser LoseLOT-0001, LOT-0002, LOT-0003, LOT-0004, LOT-0005, LOT-0006
8.1.
ORG-7005
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung1cdc74cb-21f0-453d-9365-59a756ba55e9  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung12/11/2025 14:37:43 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung752400-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe219/2025
Datum der Veröffentlichung13/11/2025