Beschreibung der Beschaffung
Der AG plant, das Feuerwehrgerätehaus in der Gemeinde Burg (Dithmarschen) zu erweitern bzw. neu zu errichten. Nach einer ersten Einschätzung besteht eine Bedarfsfläche von rund 1.600 qm für den Sozialtrakt, den Werkstattbereich, dem Umkleidebereich und dem Lagerbereich / Fahrzeughalle. Der Neubau ist für die nächsten Jahre auf dem jetzigen Gelände geplant.
Aufgrund der beengten Grundstückskapazitäten sind besondere Anforderungen an die Planungs- bzw. Lösungsansätze für die Erweiterungsmöglichkeiten zu erwarten. Das Gelände der Feuerwehr Burg (Dithmarschen) liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils gemäß § 34 BauGB. Die Aufstellungsnotwendigkeit eines einzelfallbezogenen Bebauungsplanes ist zu prüfen, so dass hier entsprechende Abstimmungstätigkeiten erwartet werden. Erwartet wird ferner, die Flächenbedarfe für die verschiedenen Nutzungen zu optimieren.
Der Auftragnehmer ist gehalten, Vorschläge zu unterbreiten, die zur Vereinfachung und Verbesserung und / oder zur Kostensenkung führen. Ein diesbezüglicher Vorschlag ist Gegenstand der Leistungen der Objektplanung in der Leistungsphase 2 (Vorplanung, Projekt- und Planungsvorbereitung). Die Realisierung dieser Vorschläge bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers. Im Detail gelten die Leistungen gemäß Vertragstext zu diesem Objekt.
Die vorläufige Kostenschätzung für einen Neubau beläuft sich auf 4.173.700 € brutto (KG 300+400). Da entfallen auf die KG 300 ca. 2.652.601 € brutto und auf die KG 400 ca. 1.521.099 € brutto. Die o.g. Baukostenobergrenze von insg. 4.173.700 € brutto ist dabei als ein Wert zu verstehen, an dem sich der Entwurf in allen Projektstadien auszurichten hat und der bereits im Vorentwurf auf seine Umsetzbarkeit zu überprüfen ist.
Die Anforderungen an die Raumplanungen ergeben sich aus den Vorgaben der Feuerwehrunfallkasse Nord und den Feuerwehrbedarfsplan. Die Wehrführung ist neben dem AG eng in die Planungen einzubinden.
Zu diesem Zweck werden Planungsbüros zur Teilnahme am Wettbewerb aufgefordert, die die Leistungsbilder Objektplanung Gebäude und Innenräume sowie Brandschutz abdecken und in der Vergangenheit ähnliche Maßnahmen als Einzelbewerber oder im Projektteam verwirklicht haben.
Es sollen die Leistungsphasen 1-9 in den Leistungsbildern nach § 34 HOAI und die LPH 1-7 der Leistungen für Thermische Bauphysik gem. Anlage 1.2.1 HOAI bearbeitet werden. Der Umfang der Planungsleistungen für die Maßnahme beinhaltet die Planung und Überwachung von vollständig funktions- und genehmigungsfähigen Gebäudeteilen. Die Beauftragung wird stufenweise erfolgen. Zunächst erfolgt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 1 (Grundlagenermittlung) und 2 (Vorplanung, Projekt- und Planungsvorbereitung). Die Beauftragung weiterer Leistungsphasen behält sich der AG vor. Erst aufgrund der Ergebnisse aus den Leistungsphasen 1 und 2 wird eine endgültige Entscheidung zwischen einem Erweiterungs- und Umbau des vorhandenen Bestandes bzw. einem Neubau getroffen.
Folgendes Verfahren wird durchgeführt:
In Phase 1 werden potentielle Bewerber zur Teilnahme aufgefordert und reichen den Teilnahmeantrag mit den geforderten Nachweisen ein.
In Phase 2 werden die eingegangen Teilnahmeanträge geprüft und die Anzahl der zugelassenen Bewerber wird beschränkt.
Die Bewerber der Phase 2 werden gesondert zu einem Verhandlungsverfahren aufgefordert.