5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71221000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Gegenstand der Ausschreibung sind die beschriebenen Generalplanerleistungen für die Leistungsphase 1-9 nach HOAI nebst besonderen Leistungen. Es ist eine stufenweise Vergabe vorgesehen. Zunächst werden die Generalplaner-leistungen in allen genannten Planungsdisziplinen für die Leistungsphasen 1 und 2 nach HOAI fest beauftragt. Alle weiteren Leistungsphasen können stufenweise – einzeln oder kumuliert, vollständig oder teilweise, für einzelne Fachdisziplinen oder gesamt – seitens des Auftraggebers optional abgerufen werden. Die Bewerber werden bereits an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass mit Abschluss einzelner Abrufstufen die Vergabestelle darüber entscheiden wird, ob und wenn ja in welchem Umfang weitere Leistungen abgerufen werden. Werden einzelne Leistungen/Optionen nicht abgerufen, ergeben sich hieraus keinerlei Rechte für den AN.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Mörshäuser Weg 2
Stadt: Spangenberg
Postleitzahl: 34286
Land, Gliederung (NUTS): Schwalm-Eder-Kreis (DE735)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für den Teilnahmeantrag
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Mindestkriterium
Beschreibung des Eignungskriteriums: Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Handelsregister, soweit nach den jeweiligen Bestimmungen des Mitgliedsstaats am Sitz oder Wohnsitz des Bewerbers entsprechendes verpflichtend vorgesehen ist (Checkliste Leistungsfähigkeit plus Nachweis, kein Formular).
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Mindestkriterien
Beschreibung des Eignungskriteriums: Der Bewerber muss seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wie folgt nachweisen (Mindestkriterien): a. Mindestumsatz in den vergangenen drei Jahren in Höhe von mindestens 1.500.000,00 € in dem Fachbereich „Planung von Hochbauten“ (Formular Checkliste Leistungsfähigkeit). b. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens 3.000.000,00 € sowie für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens 1.000.000,00 €. Die Maximierung der Ersatzleistungen muss mindestens das 2-fache der genannten Deckungssummen pro Jahr betragen (alternativ ist ausreichend, eine verbindliche, schriftliche Verpflichtung abzugeben, bei Auftragserteilung entsprechende Policen abzuschließen oder bestehende Policen aufzustocken) (Formular Checkliste Leistungsfähigkeit plus Nachweis oder Erklärung). c. Vorlage einer aktuellen, allgemeinen Bankauskunft über die wirtschaftliche Situation und/oder ein geordnetes Zahlungsverhalten des Bewerbers (Formular Checkliste Leistungsfähigkeit plus Nachweis). Bei einer ARGE müssen die Voraussetzungen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit für mindestens ein ARGE-Mitglied nachgewiesen werden. Eine Ausnahme gilt bzgl. der Versicherungssummen, für die ggf. auch eine Erklärung der ARGE als solcher ausreichend ist.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Mindestkriterien
Beschreibung des Eignungskriteriums: Der Bewerber muss seine technische Leistungsfähigkeit wie folgt nachweisen (Mindestkriterien): a. Vorlage mindestens eines (3) vergleichbare Referenzprojekte für Generalplanerleistung (Formular Referenzen). Ein Referenzprojekt ist in diesem Zusammenhang vergleichbar, wenn o als Generalplaner mindestens die Objektplanung, TGA und Tragwerkplanung für den Bau eines vergleichbaren Gebäudes erbracht oder koordiniert wurden (Inhalte der Leistung) [ Vergleichbar ist ein Öffentliches Gebäude für gesellschaftliches Leben oder Bildung (z.B. Schulen und Hochschulen, Kindertagesstätten, Rathäuser, öffentliche Verwaltungsgebäude, Dienstgebäude, Feuerwehrhäuser, Regierungsgebäude und Parlamente o.ä.), Kultur (z.B. Veranstaltungsgebäude, Büchereien, Bibliotheken, Museen, Theater, Konzerthäuser, o.ä.) oder Gesundheit (z.B. Kliniken oder Ärztehäuser).] UND o mindestens brutto 4.000.000,00 € anrechenbare Kosten KG 300-400 nachgewiesen werden (Größenordnung des Projekts) UND o das Projekt zwischen 2012 und 2023 an den Bauherrn übergeben wurde, so dass dieser die Nutzung aufnehmen konnte (Zeitraum des Projekts). b. Angaben über das für die Projektleitung und Stellvertretung vorgesehene Personal und Nachweis deren jeweiliger Qualifikation (Studien- und Ausbildungsnachweise sowie ggf. Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung) (Formular Checkliste Leistungsfähigkeit plus Nachweis). Die Projektleitung und deren Stellvertretung muss jeweils mindestens fünf (5) Jahre Berufserfahrung im Bereich der Planung von Hochbauvorhaben aufweisen (Formular Checkliste Leistungsfähigkeit plus Nachweis). Jede/r Projektmitarbeiter*in muss mindestens drei (3) Jahre Berufserfahrung im Bereich der Planung von Hochbauvorhaben aufweisen (Formular Checkliste Leistungsfähigkeit plus Nachweis). Bei einer ARGE müssen die Voraussetzungen der technischen Leistungsfähigkeit nicht für jedes einzelne ARGE-Mitglied, sondern für die ARGE insgesamt vorliegen. Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit kann auch auf Nachunternehmen (ggf. auch konzernverbundene Unternehmen) zurückgegriffen werden, sofern diese über eine Verpflichtungserklärung (siehe Vordruck) die jeweilige Verfügbarkeit für den Auftrag bestätigen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Kriterien zur Auswahl der Teilnehmer am Verhandlungsverfahren: Verbleiben nach der ersten und zweiten Stufe mehr als drei geeignete Bewerber, erfolgt auf der dritten Stufe die Auswahl der Teilnehmer am Verhandlungsverfahren anhand der eingereichten und mit dem vorliegenden Projekt vergleichbaren Referenzen sowie der Leistungsfähigkeit des Bewerberbüros.
Beschreibung des Eignungskriteriums: 3.3.1 Referenzwertung Ein Bewerber muss nach oben Gesagtem mindestens drei vergleichbare Referenzen einreichen. Damit soll gesichert werden, dass die spezifischen Besonderheiten und insbesondere das anspruchsvolle Zusammenspiel der unterschiedlichen Anforderungen beherrscht werden kann. Es können und sollen jedoch weitere Referenzen eingereicht werden, welche die Mindestkriterien an die Vergleichbarkeit erfüllen oder übersteigen. Die in dieser dritten Stufe angewandten Kriterien zu Wertung der Referenzen stellen insofern Eigenschaften dar, die aus Sicht der Vergabestelle von höchster Bedeutung für das Projekt sind, allerdings über dasjenige hinausgehen, was vorliegend mindestens zu fordern ist, um eine Vergleichbarkeit bejahen zu können. Gemäß der nachfolgenden Matrix zur Auswertung der Referenzen der Bewerber können maximal 75 Punkte erzielt werden, die für die Berücksichtigung im Verhandlungsverfahren maßgeblich sind. Es werden ausschließlich vergleichbare Referenzen (siehe Ziffer 3.2.2 a) gewertet, die auf den vorgesehenen Formularen eingereicht werden. Zunächst werden die mindestens geforderten drei vergleichbaren Referenzen gewertet. Es können und sollen jedoch mehr als drei Referenzen eingereicht werden, wobei inkl. der drei Mindestreferenzen maximal fünf vergleichbare Referenzen gewertet werden. Werden mehr als fünf vergleichbare Referenzprojekte eingereicht, soll der Bewerber angeben, welche Referenzprojekte in die Wertung gelangen sollen. HINWEIS: Werden die in Ziffer 3.2.2 a) geforderten Kriterien nicht in der Referenz sämtlich erfüllt, wird die Referenz nicht gewertet und erhält 0 Punkte, da sie nicht vergleichbar ist. Die Punkteverteilung (max. 15 Punkte pro Referenz) ergibt sich aus folgender „Matrix zur Auswertung der Referenzen der Bewerber“: 1. Fachdisziplinen der Generalplanung:GP: Weniger als Objektplanung, TGA und Tragwerkplanung = Ausschlusskriterium, GP: Objektplanung, TGA und Tragwerkplanung plus mindestens eine weitere Planungsdisziplin =2 Punkte, GP: Objektplanung, TGA und Tragwerkplanung plus mindestens zwei weitere Planungsdisziplinen = 5 Punkte, GP: Objektplanung, TGA und Tragwerkplanung plus mindestens drei weitere Planungsdisziplinen = 10 Punkte, 2. Gegenstand der Generalplanung: Kein Feuerwehrgerätehaus = 0 Punkte, Feuerwehrgerätehaus = 5 Punkte, Der Bewerber muss für jede Referenz einen Ansprechpartner des dortigen Auftraggebers mit Namen und Telefonnummer angeben, damit die Vergabestelle die Angaben zur Referenz überprüfen kann. 3.3.2 Ferner wird die Leistungsfähigkeit des Bewerbers anhand Projekterfahrung und Personalstärke für das Projekt bewertet. Gemäß der nachfolgenden Matrix zur Auswertung der Leistungsfähigkeit der Bewerber können maximal 30 Punkte erzielt werden, die für die Berücksichtigung im Verhandlungsverfahren maßgeblich sind. Es werden die Angaben gewertet, die in dem Formular „Checkliste Leistungsfähigkeit“ einzutragen sind. Die Angaben müssen der Wahrheit entsprechen. Die Vergabestelle behält sich vor, die Angaben durch geeignete Nachweise zu überprüfen. Ein Verstoß gegen die Wahrheitspflicht kann zum direkten Ausschluss führen. Die Projektleitung und deren Stellvertretung müssen aufgrund deren Wertungsrelevanz zwingend das Projekt leiten und begleiten. Ein Austausch wird vertraglich nur zugelassen werden, sofern sich zwingende Gründe (z.B. gesundheitliche Verhinderung, Bürowechsel) ergeben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Wechsel aufgrund der Übernahme eines anderen Projektes nicht zulässig ist und für diese Schlüsselpositionen keine Mitarbeitenden eingesetzt werden dürfen, die im Leistungszeitraum in Ruhestand gehen werden. Die Punkteverteilung ergibt sich aus folgender „Matrix zur Auswertung Leistungsfähigkeit der Bewerber“: 1. Berufserfahrung der Projektleitung:über 13 Jahre = 10 Punkte, 13 Jahre = 9 Punkte, 12 Jahre = 8 Punkte, 11 Jahre = 7 Punkte, 10 Jahre = 6 Punkte, 9 Jahre = 5 Punkte, 8 Jahre = 4 Punkte, 7 Jahre = 3 Punkte, 6 Jahre = 2 Punkte, 5 Jahre = 1 Punkt, unter 5 Jahren = Ausschluss, 2. Berufserfahrung der stellvertretenden Projektleitung: über 13 Jahre = 10 Punkte, 13 Jahre = 9 Punkte, 12 Jahre = 8 Punkte, 11 Jahre = 7 Punkte, 10 Jahre = 6 Punkte, 9 Jahre = 5 Punkte, 8 Jahre = 4 Punkte, 7 Jahre = 3 Punkte, 6 Jahre = 2 Punkte, 5 Jahre = 1 Punkt, unter 5 Jahren = Ausschluss, 3. Anzahl der gewerteten Referenzen (max. 5), in denen die Projektleitung oder deren Stellvertretung als Projektleitung oder Stellvertretung tätig waren (die Rollen können auch vertauscht sein): 5 Referenzen = 10 Punkte, 4 Referenzen = 8 Punkte, 3 Referenzen = 6 Punkte, 2 Referenzen = 4 Punkte, 1 Referenz = 2 Punkte, 3.3.3 Insgesamt können aus den Unterkriterien Referenzen und Leistungsfähigkeit 105 Punkte erreicht werden. 3.4 Auswahl bei Punktgleichstand Die drei Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zu Verhandlungen aufgefordert. Sollte die Auswertung der Punkte ergeben, dass aufgrund von Punktgleichstand mehr als drei Bewerber zu berücksichtigen wären (z.B. weil auf dem dritten Rang zwei oder mehrere gleichrangige Bewerber stehen), behält sich die Vergabestelle vor, bis zu fünf Bewerber zu Verhandlungen aufzufordern. Sollten nach obigen Maßstäben mehr als fünf Bewerber zu Verhandlungen aufzufordern sein, weil alle Bewerber die volle Punktzahl erreichen, wird durch Los entschieden, welche Bewerber zu Verhandlungen aufgefordert werden. Sollten nach obigen Maßstäben mehr als fünf Bewerber zu Verhandlungen aufzufordern sein, weil auf dem zweiten Rang 5 oder mehr gleichrangige Bewerber bzw. dritten Rang 4 oder mehr gleichrangige Bewerber stehen, wird durch Los entschieden, welche dieser Bewerber neben den/dem Bestplatzierten zu Verhandlungen aufgefordert werden.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 105,00
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Honorar (30 % der Gesamtwertung)
Beschreibung: Der Angebotspreis des endgültigen Angebots wird mit 30 % in die Wertung einfließen. Dabei erhält das günstigste Angebot 30 Punkte. Ein fiktives oder tatsächliches Angebot, welches mindestens 150 % des günstigsten Angebots entspricht, erhält 0 Punkte. Der Punktwert der Angebote, die preislich zwischen günstigstem Angebot und fiktivem Angebot liegen, wird über lineare Interpolation bis zu 3 Stellen hinter dem Komma ermittelt.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept der Projektplanung (30 % der Gesamtwertung)
Beschreibung: Die Bieter sollen konzeptionell – gerne anhand einer PowerPoint Präsentation o.ä. – darstellen, wie sie das Projekt planerisch angehen wollen. Zur Veranschaulichung können Skizzen oder Pläne herangezogen werden. Gewertet werden das Konzept der Projektplanung (30 % der Gesamtwertung), der Projektumsetzung (30 % der Gesamtwertung) und des Gesamteindrucks der Präsentation (10 % der Gesamtwertung). Weitere Unterwichtungskriterien sind noch nicht festgelegt, diese werden ggf. bei Start des Verhandlungsverfahrens transparent dargestellt.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Projektumsetzung (30 % der Gesamtwertung)
Beschreibung: Die Bieter sollen konzeptionell – gerne anhand einer PowerPoint Präsentation o.ä. – darstellen, wie sie das Projekt planerisch angehen wollen. Zur Veranschaulichung können Skizzen oder Pläne herangezogen werden. Gewertet werden das Konzept der Projektplanung (30 % der Gesamtwertung), der Projektumsetzung (30 % der Gesamtwertung) und des Gesamteindrucks der Präsentation (10 % der Gesamtwertung). Weitere Unterwichtungskriterien sind noch nicht festgelegt, diese werden ggf. bei Start des Verhandlungsverfahrens transparent dargestellt.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Gesamteindruck der Präsentation (10 % der Gesamtwertung)
Beschreibung: Die Bieter sollen konzeptionell – gerne anhand einer PowerPoint Präsentation o.ä. – darstellen, wie sie das Projekt planerisch angehen wollen. Zur Veranschaulichung können Skizzen oder Pläne herangezogen werden. Gewertet werden das Konzept der Projektplanung (30 % der Gesamtwertung), der Projektumsetzung (30 % der Gesamtwertung) und des Gesamteindrucks der Präsentation (10 % der Gesamtwertung). Weitere Unterwichtungskriterien sind noch nicht festgelegt, diese werden ggf. bei Start des Verhandlungsverfahrens transparent dargestellt.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 05/01/2024 13:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 2 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird ggf. fehlende Unterlagen gem. § 56 VgV mit einer Frist von sechs Kalendertagen nachfordern
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Ja
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Siehe § 135 GWB zur Geltendmachung der Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2)Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschlussgeltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) DieUnwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3.der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. Siehe ferner § 160 GWB zu Nachprüfungsanträgen vor der Vergabekammer: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund derBekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Magistrat der Stadt Spangenberg
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Magistrat der Stadt Spangenberg
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Magistrat der Stadt Spangenberg
Organisation, die Angebote bearbeitet: Magistrat der Stadt Spangenberg
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