75592-2023 - ErgebnisDeutschland-Bergisch Gladbach: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
OJ S 26/2023 06/02/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Straßenwesen, Referat Z2
Postanschrift: Brüderstraße 53
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail: forschungsvergabe@bast.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bast.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Forschung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
FE 82.0806/2022 - Evaluation des Gesetzes zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts
Referenznummer der Bekanntmachung: Z2r-FE 82.0806/2022
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
73000000 Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
FE 82.0806/2022 - "Evaluation des Gesetzes zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts"
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 252 100,84 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Hauptort der Ausführung: 51427 Bergisch Gladbach, Brüderstrasse 53
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Im August 2021 trat das Gesetz zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts vom 16. April 2021 (BGBI. I S. 822) in Kraft. Gemäß § 66 Abs. 2 und § 66 Abs. 1 Nr. 2 PBefG legen die Bundesregierung bzw. das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) mit Ablauf von fünf Jahren nach Inkrafttreten des o. g. Gesetzes (also zum 01. August 2026) dem Deutschen Bundestag zwei Berichte in nichtpersonengebundener Form vor.
Im Rahmen dieser Evaluation soll auf die folgenden Aspekte Bezug genommen werden. Dies betrifft einerseits die mit der Einführung neuer Verkehrsformen (,,Linienbedarfsverkehr“ gemäß § 44 PBefG und „gebündelter Bedarfsverkehr“ gemäß § 50 PBefG) verfolgten Ziele und deren Auswirkungen auf Klimaschutz und Nachhaltigkeit (1. Bericht).
Andererseits sollen die neuen Vorgaben zur Barrierefreiheit beim Verkehr mit Taxen und beim gebündelten Bedarfsverkehr gemäß § 64c PBefG in Hinblick auf deren Umsetzung und Wirksamkeit evaluiert werden (2. Bericht).
Ziel /Nutzen:
Im Fokus der Evaluation der Barrierefreiheit gemäß § 66 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 PBefG stehen die Umsetzung und die Wirksamkeit der in § 64c PBefG beschriebenen Bestimmungen, um sensorisch oder in ihrer Mobilität eingeschränkten Personen bei der Nutzung von Taxen und dem gebündelten Bedarfsverkehr adäquat zu berücksichtigen und eine möglichst weitgehende Barrierefreiheit zu erreichen. In Bezug auf die neu eingeführten Verkehrsformen soll gemäß § 66 Abs. 2 PBefG untersucht werden, inwiefern die Novellierung zu den intendierten Zielen geführt und wie sich diese auf Klimaschutz und Nachhaltigkeit ausgewirkt hat. Zudem ist von Interesse, wie sich die neuen Regelungen im Praxisvollzug bewährt haben.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Umfang und Schlässigkeit / Gewichtung: 50
Preis - Gewichtung: 50
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 206-588245
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: Z2r-FE 82.0806/2022
Bezeichnung des Auftrags:
FE 82.0806/2022 - Evaluation des Gesetzes zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
24/01/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: PTV Transport Consult GmbH
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 252 100,84 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 248 106,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
01/02/2023