Hierbei handelt es sich um zusätzliche Lieferungen, deren Beschaffung den strengen Vorschriften der Richtlinie genügt.
Es handelt sich um zusätzliche Lieferleistungen des ursprünglichen Auftragnehmers, die zur teilweisen Erneuerung bereits erbrachter Leistungen bestimmt sind, und ein Wechsel des Unternehmens dazu führen würde, dass der öffentliche Auftraggeber eine Leistung mit unterschiedlichen technischen Merkmalen kaufen müsste und dies eine technische Unvereinbarkeit oder unverhältnismäßige technische Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung mit sich bringen würde. Die Laufzeit überschreitet nicht drei Jahre.