75735-2021 - ErgebnisDeutschland-Pirmasens: Fernmeldedienste
OJ S 30/2021 12/02/2021
Zuschlagsbekanntmachung – Konzession
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Südwestpfalz
Postanschrift: Unterer Sommerwaldweg 40-42
Ort: Pirmasens
NUTS-Code: DEB37 Pirmasens, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 66953
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Christine Grau
E-Mail: c.grau@heuking.de
Telefon: +49 6997561413
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lksuedwestpfalz.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://eu.eu-supply.com/ctm/Company/CompanyInformation/Index/375238
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
NGA-Breitbandausbau im Landkreis Südwestpfalz – Schulen
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
64200000 Fernmeldedienste
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die im Landkreis Südwestpfalz gelegenen, noch unterversorgten Schulen über ein NGA-Netz zu erschließen. Es sollen insgesamt 19 Schulen im Landkreis angeschlossen werden. Der jeweilige private Netzbetreiber ist verpflichtet, die Breitbandinfrastruktur zu errichten, das NGA-Netz in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7 Jahren zu betreiben und gegenüber entsprechenden Dienstleistungen und Angeboten zu marktüblichen Konditionen zu erbringen.
II.1.5.
Geschätzter Gesamtwert
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
32571000 Kommunikationsinfrastruktur
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB37 Pirmasens, Kreisfreie Stadt
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die im Landkreis Südwestpfalz gelegenen, noch unterversorgten Schulen über ein NGA-Netz zu erschließen. Dabei soll der Anschluss an das NGA-Netz allen im Ausbaugebiet gelegenen Schulen, die heute im Sinne der Bundesförderrichtlinie unterversorgt sind, zur Verfügung stehen. Nach erfolgtem Netzausbau und Inbetriebnahme soll der jeweiligen Schule eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) zur Verfügung stehen.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der nachstehenden Kriterien:
II.2.7.
Laufzeit der Konzession
Laufzeit in Monaten: 84
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Die Bestimmungen der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung vom 15. Juni 2015 und der Richtlinie über die „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22.10.2015, überarbeitete Version vom 18. August 2020“ sind einzuhalten.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Vergabeverfahren mit vorheriger Veröffentlichung einer Konzessionsbekanntmachung
IV.1.11.
Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 223-549303

Abschnitt V: Vergabe einer Konzession

Bezeichnung des Auftrags:
NGA-Breitbandausbau im Landkreis Südwestpfalz – Schulen
Eine Konzession/Ein Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Die Konzession/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Siehe Bewerbungs- und Vergabebedingungen.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
Telefon: +49 6131162234
Fax: +49 6131162113
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig.
Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge gemäß § 160 Absatz 3 ist dann nicht mehr rechtzeitig wenn:
— der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von 10 Tagen keine Rüge gegenüber der Vergabestelle erhoben hat,
— Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind,
Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Heuking Kühn Lüer Wojtek
Postanschrift: Goetheplatz 5-7
Ort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60313
Land: Deutschland
E-Mail: c.grau@heuking.de
Telefon: +49 6997561413
Fax: +49 6997561490
Internet-Adresse: https://www.heuking.de/
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
09/02/2021