Beschreibung der ÄnderungenArt und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Nachtrag: Abbruch der Uferstützmauer havelseitig A10 und A40/ Herstellung Rampen und Bohrpfahlebene und Rückbau
Gemäß Vertrag ist für die Instandsetzung des Wehrbauwerks eine offene Baugrube herzustellen. Hierzu ist im Bereich der havelseitigen Baugrube eine geschlossene Wasserhaltung einzurichten.
Das neue Baugrubenkonzept sieht die Herstellung einer dichten Baugrube vor. Da hierfür die Uferwände zw. Wehr und Baugrubenwand vollständig abgebrochen werden müssen, sind in den havelseitigen Uferbereichen, hinter den vorhandenen Ufermauern, rückverankerte Bohrpfahlwände herzustellen.
Nachtrag: Sohlsicherung auf der Elbseite
Die Sohlbefestigung auf der Elbseite war nur im erf. Umfang von ca. 2,5 m vor der elbs. Baugrubenspundwand mit einer horizontalen Oberkante vorgesehen. Die Sohlbefestigung sollte aus vollvergossenen Wasserbausteinen auf einem mineralischen Filter hergestellt werden. Gemäß der Umplanung ergeben sich neue Höhen für die herzustellenden Betonsohlen aufgrund des Einbaus einer auftriebssicheren rückverankerten Unterwasserbetonsohle von bis zu 1,65 m Mächtigkeit auf der vorhandenen Wehrsohle für die Herstellung einer dichten Baugrube.
Nachtrag: Herstellung Arbeitsebenen und Rampen zur Herstellung der Rückverankerung u. Abdichtung elbs. Uferwände
Gemäß Vertrag ist für die Instandsetzung des Wehrbauwerks eine offene Baugrube mit geschlossener Wasserhaltung herstellen. Hierzu sind im Bereich hinter den elbseitigen Ufermauern A10 und A40 eine HDI-Plombe samt Betonverfüllung herzustellen.
Für die Herstellung der elbseitigen Rückverankerung und Abdichtung sind vorbereitend die Arbeitsebenen herstellen. Innerhalb der Baugrube wurden die Arbeitsebenen durch Betonverfüllungen und Auffüllungen hergestellt. Außerhalb der Baugrube wurden elbseitig Rampen im Uferbereich zur Erreichbarkeit der Baufelder hergestellt.
Nachtrag: Kommunizierende Röhren
Das neue Baugrubenkonzept sieht die Herstellung einer dichten auftriebssicheren Baugrube vor. Aufgrund der Reinigung der Baugrubensohle vor der Unterwasserbetonage durch eine Vielzahl an Taucherkolonnen mit Hilfe von Saugpumpen kommt es zu einer Absenkung des Wasserspiegels innerhalb der Baugrube. Damit die statisch zulässigen Wasserspiegeldifferenzen zwischen Baugrube – Elbe und Havel für die bereits hergestellten Baugrubenspundwände eingehalten werden, muss ein Wasserausgleich hergestellt werden. Dafür wurden 4 Stück kommunizierende Röhren am o.g. BV installiert und in Betrieb genommen.
Nachtrag: 4. Taucherkolonne
Zur Umsetzung des neuen Baugrubenkonzeptes sind eine Vielzahl von Leistungen unter Wasser auszuführen. Der Einsatz von Tauchern ist dabei unabdinglich.
Die Reinigung der Wehrsohle nach Herstellung der ehemals vorgesehenen Rückverankerung für die neue Konstruktionsbetonsohle sollte in der trockenen Baugrube erfolgen. Von größeren Ablagerungen auf der Wehrsohle wurde im Rahmen der Planung nicht ausgegangen (Vorerkundung durch Taucher zeigten keine Erkenntnisse). Das Reinigen der Sohle durch den Einsatz der Airlift-Sauganlage wurde aufgrund der Beschädigung der GEWI-Pfähle ausgeschlossen. Die Reinigung muss händisch durch die Tauchergruppen erfolgen.
Gemäß Vertrag sollte der auf der Wehrsohle befindliche Tosbalken in einer trockenen Baugrube abgebrochen werden. Auf Grund der Umplanung des Baugrubenkonzeptes soll eine vollflächige UW-Betonsohle hergestellt werden. Der Bestandstosbalken würde die Statik der UW-Beton-Sohle stören, daher muss dieser bis auf eine vom AG auf Grundlage der neuen Baugrubenstatik vorgegebenen Höhe durch die Taucher unter Wasser abgebrochen werden. Zur beschleunigten Ausführung dieser Leistungen wurde durch den AG die Anweisung zur Gestellung einer weiteren Taucherkolonne erteilt.