Beschreibung der Beschaffung
Die Aufzugsanlagen sollen im Rahmen eines Vollwartungsvertrages eigenverantwortlich und ohne besondere Aufforderung durch den AN gewartet werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, mit dem
Tag des Leistungsbeginns die Betriebssicherheit und Verfügbarkeit der Aufzugsanlage nach EN 31051 zu gewährleisten.
Inspektion und Wartung
Überprüfung und Kontrolle sämtlicher Sicherheitseinrichtungen und Tragmittel, der elektrischen und elektronischen Ausrüstung, der Antriebseinheiten und aller mechanischen Teile.
Einstellarbeiten an sämtlichen sich bewegenden Teilen wie Führungen, Bremsen, Schaltern und sicherheitsrelevanten Baugruppen sowie komfortbedingten Anlagenteilen.
Schmieren und Ölen aller bedürftigen Teile, sowie Nach- und Auffüllen von Hilfsstoffen und vorsorgliches Konservieren als Schutzmaßnahme zum Zweck der Erhöhung der Haltbarkeit der Seile und der
Treibscheibe gegen Fremdeinflüsse.
Reinigung sämtlicher zur Aufzugsanlage gehörender Baugruppen nach Erfordernis.
Erstellen eines Berichtes zur notwendigen Vorsorge, um kostspielige Folgeschäden zu vermeiden.
Erarbeitung von Verbesserungsvorschlägen zur Instandhaltung.
Beseitigung von Betriebsstörungen
Innerhalb des Vertrages erfolgen die Beseitigung von Betriebsstörungen und der Einsatz in Notfällen innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit, ohne zusätzliche Kosten. Die Inangriffnahme von
Störungsbeseitigungen erfolgt spätestens 2 Stunden nach Meldung der Betriebsstörung, ausgenommen sind größere lärmintensive Arbeiten in den Nachtstunden und an Sonn- und Feiertagen.
Außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit werden lediglich ggf. die Zuschläge zu den Verrechnungssätzen gem. Titel 4 Montage-Verrechnungssätze in Rechnung gestellt.
Reparatur- und Ersatzteile
Es werden während der Vertragsdauer im Zuge der Wartungs- und Reparaturarbeiten sowie bei Störungsbeseitigung sämtliche Bauteile, bis auf die benannten Ausnahmen, die nach fachmännischem
Ermessen einen Austausch oder eine Reparatur erfordern, ausgetauscht und entsorgt oder repariert.
Hiervon ist der Austausch / die Erneuerung für folgende Bauteile ohne Anschlüsse, Veränderungen der Befestigung und ohne Montageleistungen ausgenommen.:
· Antriebsmotor
· Getriebe
· Hydraulikaggregat
· Heber
· und der Austausch der kompletten Steuerung (das betrifft nicht den Austausch einzelner Bauteile wie z.B. Platinen)
Der Auftraggeber behält sich vor, die ausgetauschten Bauteile durch eine externe Stelle überprüfen zu lassen.
Nicht vertragsmäßig abgedeckt sind Lieferungen und Reparaturen von Ersatzteilen die wegen Missbrauchs, Fremdverschulden nach Arbeiten durch Dritte an der Aufzugsanlage, Vandalismus oder
aus anderen Gründen, die außerhalb des Einflussbereiches des Auftragnehmers liegen, erforderlich werden.
Installation des Notrufleitsystems
Für die ausgewiesenen Aufzugsanlagen ist eine Notrufeinrichtung entsprechend der Betreibervorgabe zu installieren. Zum Lieferumfang des Bieters gehört:
- die erforderliche Installation
- Beantragen, Liefern und Unterhalten eines Mobilfunkanschlusses (GSM)
- Die Bedien- und Sprecheinrichtung im Fahrkorb als vandalensichere Ausführung, vorzugsweise im Fahrkorbtableau integriert.
- Selbstwähleinrichtung
- Gegensprecheinrichtung im Servicepaneel
- Steuerzusatz für die Aufzugssteuerung.
- Betriebsbereite Montage.
- Regelmäßige Prüfung der technischen Verfügbarkeit des Notrufleitsystems.