Kriterien für die Bewertung der Projekte
Die Kriterien des Preisgericht zur Beurteilung der im Wettbewerb eingereichten Entwürfe nach § 72 Abs. 2 VgV werden wie nachfolgend gelistet festgelegt, wobei die Reihenfolge keine Rangfolge darstellt. Erläuterungen hierzu in Auslobung A) Erfüllung der Wettbewerbsaufgabe •künstlerische Qualität des Entwurfs• Entwurfsidee/
Leitgedanke• Gestalterische Umsetzung u. räumliche Qualität• Auseinandersetzung der Arbeit mit der Architektur, der Geschichte des Ortes und /oder dem institutionellen Rahmen unter Berücksichtigung von Proportion, Maßstab, Technik, Materialität und Farbgebung• Korrespondenz zwischen der Arbeit und der Gestalt des Raumes• Materialität und technische Umsetzbarkeit/Erhaltung• Einhaltung des Kostenrahmens•
Investitionskosten innerhalb des Kostenrahmens• Angemessenheit der Folgekosten (für 10 Jahre)• Erfüllung der technischen Vorgaben• Erfüllung der funktionalen Anforderungen (z. B. Identifikationsmöglichkeit, Aufenthaltsqualität)• Nachhaltigkeit u. Umweltverträglichkeit• Wahrung der Sicherheit u. Robustheit in der Nutzung B) Erfüllung der formalen Wettbewerbsanforderung• Fristgerechte Abgabe der Unterlagen• Anonymität der Unterlagen• Vollständigkeit der Wettbewerbsunterlagen• Übereinstimmung der Pläne untereinander•Nachvollziehbarkeit der Größenangaben• Erfüllung der Vorgaben• Nachweis der Teilnahmeberechtigung•Nachvollziehbarkeit der Kostenangaben einschl. der Betriebs- und Unterhaltskosten• Übereinstimmung der
Pläne unterer einander und ggf. mit dem Modell