759200-2023 - ErgebnisDeutschland-Aachen: Gerüstarbeiten
OJ S 242/2023 15/12/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Bauleistung
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Aachen AöR
Postanschrift: Pauwelsstr. 30
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52074
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle@ukaachen.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ukaachen.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Gerüstbau/ Trennwand - Sanierung Ansaugbauwerk 2 - Erneuerung der 24 Systemzentralen der zentralen Klimaanlage
Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-0563-AJ
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
45262100 Gerüstarbeiten
II.1.3.
Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Gerüstbau /Trennwand - Sanierung Ansaugbauwerk 2 - Erneuerung der 24 Systemzentralen der zentralen Klimaanlage
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Hauptort der Ausführung: Universitätsklinikum Aachen AöR Pauwelsstraße 30 52074 Aachen
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Beschreibung des Objekts Das Hauptgebäude des Universitätsklinikums Aachen (UKA) ist 257 m lang, 134 m breit und 41 m hoch (ohne Treppenhäuser) und besitzt ca. 900.000 m3 umbauten Raum. Das UKA weist eine achtgeschossige Großflächenstruktur auf, die sich wiederum in je drei Feldzonen und 4 Kernzonen aufteilt. Sie ist geprägt durch 24 Treppentürme, in denen die Aufzugsmaschinenräume und die Abluftzentralen für die lufttechnischen Anlagen untergebracht sind. Beschreibung der Baumaßnahme Es werden zwei Ansaugbauwerke (ABW) zeitgleich saniert. In jedem ABW befinden sich zwei Ansaugkammern. Diese werden wiederum nacheinander bearbeitet, so dass eine Kammer immer betriebsbereit ist. Dies ist für die Versorgungssicherheit des UKA zwingend erforderlich. Installation und zwischenzeitlicher Umbau eines Gerüstbauwerks für den Zeitraum der Baumaßnahme zur Abtrennung zwischen Arbeitsbereich und betriebsbereiter bzw. sich in Betrieb befindlicher Ansaugkammer. Schaffung der nötigen Baufreiheit für die Neumontage im jeweiligen Ansaugbauwerk (u.a. Abbrucharbeiten, Abtransport Bauschutt, Stahlteile, Maschinen) aus Etage -3. Betonsanierungsmaßnahmen der Böden und Wände der luftführenden Bauteile. Gefälleestricheinbringung im Bereich der Ansaugkammern. Transport der neuen Anlagenteile - Einbringung der Komponenten durch eine doppelflügelige Tür im Eingangsbereich der Ansaugbauwerke - Hinabbefördern der Komponenten auf den Boden der Ansaugkammer (ca. 5 m) mit entsprechendem Hebezeug Vertragen der Komponenten an ihre finalen Positionen Bautechnische Anpassungen Montage der neuen Anlagenteile (u.a. Rohrleitungen, Pumpen, Armaturen, Schaltschrank, Wärmetauscher, Filterwand, Ventilatoren, etc.) in den entsprechenden Ansaugbauwerken (Luftleistung 2 x 150.000 bis 200.000 m3/h je Ansaugbauwerk). Reinigung nach erfolgter Neumontage. Inbetriebnahme und Einstellen der nötigen Parameter. Abnahme und Übergabe der Anlage.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 206-648194
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 2023-0563-JB
Bezeichnung des Auftrags:
Gerüstbau/ Trennwand - Sanierung Ansaugbauwerk 2 - Erneuerung der 24 Systemzentralen der zentralen Klimaanlage
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
11/12/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 4
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: GVV GmbH
Postanschrift: Hochlarmarkstr.67
Ort: Recklinghausen
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 45661
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@bezregkoeln.nrw.de
Telefon: +49 2211473045
Fax: +49 2211472889
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.de
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@bezregkoeln.nrw.de
Telefon: +49 2211473045
Fax: +49 2211472889
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.de
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
12/12/2023