Art des öffentlichen Auftraggebers Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Erneuerung und Modernisierung der Videokonferenztechnik mittels spezifischer sowie hard- und softwarelizensierter technischer Komponenten
II.1.6.
Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung Wert ohne MwSt.: 174 019,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:
Bundeskanzleramt, Willy-Brandt-Str. 1, 10557 Berlin
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Erneuerung und Modernisierung der Videokonferenztechnik mittels spezifischer sowie hard- und softwarelizensierter technischer Komponenten
II.2.5.
Zuschlagskriterien
II.2.11.
Angaben zu Optionen Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
Erläuterung:
Beschaffungsmaßnahme steht unter äußerster Dringlichkeit. Auf Grund von unvorhersehbaren und organisatorischen Veränderungen wäre sonst die Arbeitsfähigkeit neuer Organisationseinheiten nicht herstellbar. Folglich ist eine Vergabe im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 14 Abs. 4 Nr. 3, 5 VgV aufgrund des dringenden und unvorhersehbaren Bedarfs sowie (einschränkender) technischer kompatibilitätsbedingten Erfordernissen in Hinblick auf die Integrierbarkeit in vorhandenen Systeme erforderlich, hinreichend begründet.
Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: 113-02300/00007/0021
Bezeichnung des Auftrags:
Erneuerung und Modernisierung der Videokonferenz-Infrastruktur
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag der Zuschlagsentscheidung 19/12/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: Deutsche Telekom Business Solution GmbH
Nationale Identifikationsnummer: BKAmt 5VK-Räume 211206
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/Loses/der Konzession: 1,00 EURGesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.
Zusätzliche Angaben
Der Gesamtwert der Beschaffung kann zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung nicht verbindlich veröffentlicht werden. Aus technischen Gründen werden die angegebenen Patzhalter (1,00 EUR) verwendet. Der Vertrag wird frühestens zehn Kalendertage nach dem Tag der Absendung dieser Bekanntmachung (vgl. § 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB) abgeschlossen. Ansonsten wird auf die Rechtsbehelfsbelehrung in Ziffer VI 4.3 verwiesen.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Villemombler Straße 76 53123 Bonn
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein am Auftrag interessiertes Unternehmen, das eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften sieht, kann den Verstoß gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen ab dem Tag nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung beim
Bundeskanzleramt
Referat 113
Willy-Brandt-Str. 1
10557 Berlin
geltend machen.
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist gegenüber dem Bundeskanzleramt gerügt werden. Sollte das Bundeskanzleramt der Rüge nicht abhelfen wollen, kann gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Rügeerwiderung ein Antrag auf Nachprüfung an die Vergabekammer des Bundes gerichtet werden. Hinsichtlich der Fristen wird insbesondere auf die für Ex-Ante-Bekanntmachungen relevante Zehn-Tages-Frist gem. § 135 Abs. 3 GWB verwiesen.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung 04/01/2022