5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Auftraggeberin kann die in der Tabelle 1, Kapitel 3 der Leistungsbeschreibung als optional gekennzeichnete Leistungen während der gesamten Vertragslaufzeit durch einseitige Willenserklärung beauftragen. Der Auftragnehmer ist nach Beauftragung der jeweiligen Leistung zur Ausführung verpflichtet. Darüber hinaus kann die Auftraggeberin Abrufleistungen beauftragen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Berlin
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Es gelten die Vorgaben aus Vertrag und Leistungsbeschreibung.
5.1.4.
Verlängerung
Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Vertrag kann zweimal um ein weiteres Jahr verlängert werden. Die Auftraggeberin wird dem Auftragnehmer spätestens 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich die Verlängerung des Vertrages um jeweils ein Jahr anzeigen. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt folglich 72 Monate.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Fiktiver Wertungspreis (WP)
Beschreibung: Es wird ein fiktiver Wertungspreis (WP) gebildet, der fiktiv die Gesamtkosten für die Auftraggeberin über die Vertragslaufzeit abbildet. Der WP dient ausschließlich der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots im Vergabeverfahren und stimmt ggf. nicht mit den Umsätzen während der Vertragslaufzeit überein. Ein Anspruch auf Inanspruchnahme der vertraglichen Leistungen im Umfang der geschätzten Mengen besteht nicht. Der WP ist die Summe aus dem Preis für das Hosting, den Betrieb, den Support sowie der Weiterentwicklung des Portals www.bgf-koordinierungsstelle.de ausweislich der Zeile 58 des Preisblattes.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept/Präsentation
Beschreibung: Die in den einzelnen Unterkriterien erzielten Punkte werden entsprechend der angegebenen Prozentsätze gewichtet: (a) Herangehensweise und Projektmanagement (30 %) (b) Personalstruktur und Qualifikation des Personals (10 %) (c) Nutzungserlebnis, Nutzungsfreundlichkeit (15 %) (d) Innovation (10 %) (e) KundenService und Support (8 %) (f) Barrierefreiheit (5 %) (g) Klimafreundlichkeit (5 %) (h) Kosten- und Zeitplan (beispielhaft) (12 %) (i) Gesamteindruck und Präsentation (5 %)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gilt § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Kooperationsgemeinschaft der kassenartenübergreifenden Umsetzung der BGF-Koordinierungsstelle auf Bundesebene, vertreten durch den federführenden Verband: BKK Dachverband e.V.
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)